AMSOS GmbH
43mHerstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Peter Fabian Frick seit 14.5.2025 | Geschäftsführer |
Sabine, geb. Jeschke Konieczny seit 3.11.2022 | Prokura |
Frank Stiehler seit 4.2.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Hoval Holding AG c/o Hoval Aktiengesellschaft | 90.00% |
Hoval Immobilien Aktiengesellschaft | 10.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 33.00% | |
| 30.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
YADOS GmbHHoyerswerdaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024LageberichtGrundlagen des Unternehmens Die YADOS GmbH ist einer der führenden Anbieter im Bereich Nah- und Fernwärme, Trinkwassersysteme und Energiesysteme. Die YADOS GmbH deckt mit ihrem Produktprogramm das gesamte Spektrum an Nah- und Fernwärmestationen, Heizkreisverteilern, Wohnungsstationen und Trinkwassererwärmungsanlagen ab. Ein wichtiger Bestandteil der unternehmerischen Betätigung liegt hierbei im Angebot umweltfreundlicher Lösungen für die Erzeugung und Nutzung von elektrischem Strom und Wärme, beispielsweise über den Betrieb von Biogas-Blockheizkraftwerken. Neben der Herstellung entsprechender Anlagen umfasst die Offerte die Konstruktion und Errichtung der benötigten Verteilungssysteme sowie der Leit- und Kommunikationstechnik. Neben diesen Großprojekten sollen bestehende Potentiale in der Ausrüstung von Einzelwohnungen und ganzen Wohn- oder Geschäftshäusern realisiert werden. Soziale Verantwortung ist eine tragende Säule der Unternehmenskultur, sowohl den Mitarbeitern als auch der Umwelt gegenüber. Die YADOS GmbH ist national und international in wettbewerbsintensiven Märkten aktiv und unterhält Kundenbeziehungen zu weltweit tätigen Konzernen, Großunternehmen, Organisationen und mittelständischen Firmen in mehr als 12 Ländern. Wesentlichen Einfluss auf die Märkte, in denen YADOS tätig ist, hat daher insbesondere die globale konjunkturelle Entwicklung. Der geschäftliche Erfolg des Unternehmens hängt zudem auch von der Konjunktur- und Wirtschaftsentwicklung einzelner Regionen ab, in denen YADOS tätig ist. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 wurde die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland durch die Auswirkungen der weltweiten Krisen beeinflusst. Die Konjunktur dämpfte sich trotz der jüngsten Rückgänge weiterhin, da die Preise auf allen Wirtschaftsstufen hoch blieben. Darüber hinaus führten steigende Zinsen zu einer Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen und einer Abnahme der Nachfrage im In- und im Ausland. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der Energiekrise sind in ganz Europa, vor allem in Deutschland, spürbar. Aktuell befindet sich die Wirtschaftsleistung in Deutschland fast auf dem gleichen Niveau wie vor fast vier Jahren, als die Corona-Pandemie begann. So verzeichnet Deutschland seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie das niedrigste Wachstum in allen Euro-Währungsgebieten. Zu Beginn erlebte Deutschland die Corona-Pandemie noch relativ gut. Allerdings verzeichnete die deutsche Wirtschaft in der Zeit der Energiekrise eine sehr schwache Entwicklung. Daher war es der deutschen Wirtschaft nicht möglich, sich von dem starken Rückgang im Corona-Jahr 2020 weiter zu erholen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag laut ersten Schätzungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2023 um 0,3 % unter dem Vorjahr. [https://www.handelsdaten.de/gesamtwirtschaftliche-rahmenbedingungen/entwicklung-des-bruttoinlandsprodukts-deutschland-zeitreihe] Der kalenderbereinigte Rückgang der Wirtschaftsleistung betrug 0,1 %. Die Wirtschaftsleistung wird voraussichtlich im Vergleich zum Vorjahr sinken und im nächsten Jahr deutlich langsamer wachsen als in den 2010er-Jahren. Angesichts des starken Anstiegs der Energiepreise im vergangenen Jahr und des hohen Anteils energieintensiver Industrien an der deutschen Bruttowertschöpfung ist die aktuelle Entwicklung nicht überraschend. Die umfassenden wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Umstellung der Energieversorgung und zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Energiekrise konnten einen noch schwerwiegenderen Einbruch verhindern. Darüber hinaus haben sich Unternehmen und Haushalte als anpassungsfähig erwiesen. Die im Jahresgutachten des Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorgestellten Mittel- und Langfristprognosen des deutschen Produktionspotenzials deuten jedoch auf erhebliche Wachstumshemmnisse für die kommenden Jahrzehnte hin, unabhängig von der aktuellen konjunkturellen Schwäche. [Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung; Jahresgutachten 2023/24; Ziffern 101 FF] Bei den entsprechenden Preisen stieg das Bruttoinlandsprodukt um 6,3 % auf 4.121 Mrd. € im Vergleich zum Vorjahr. [Bruttoinlandsprodukt in Deutschland bis 2023 | Statistik | Handelsdaten.de | Statistik-Portal zum Handel] Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner um 5,4 % auf im Jahr 2023 durchschnittlich 48.746 €. [Bruttoinlandsprodukt je Einwohner in Deutschland 2023 | Statistik | Handelsdaten.de | Statistik-Portal zum Handel] Die Entwicklung der einzelnen Wirtschaftsbereiche war sehr unterschiedlich: Im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging die Wirtschaftsleistung insgesamt um 2,0 % zurück. Dies war vor allem auf eine deutlich niedrigere Energieversorgungsproduktion zurückzuführen. Im Jahr 2023 verzeichnete das Verarbeitende Gewerbe ebenfalls eine negative Entwicklung. Vor allem die Automobilindustrie und der andere Fahrzeugbau gaben einen positiven Impuls ab. Im Gegensatz dazu gingen die Produktion und Wertschöpfung in energieintensiven Industriezweigen wie der Chemie- und Metallindustrie erneut zurück. Die sich verschlechternden Finanzierungsbedingungen im Baugewerbe waren neben den anhaltend hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel besonders deutlich zu erkennen. Dies galt insbesondere für den Hochbau. Im Unterschied dazu war eine Steigerung der Produktion im Tiefbau- und im Ausbausektor möglich. Im Jahr 2023 hatte das Baugewerbe preisbereinigt einen leichten Anstieg von 0,2 % zu verzeichnen. Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,3 % gesunken - Statistisches Bundesamt (destatis.de) Im Vergleich zum Vorjahr konnten die meisten Dienstleistungsbereiche ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten erneut ausbauen und trugen 2023 zur wirtschaftlichen Unterstützung bei. Allerdings war der Anstieg insgesamt geringer als in den beiden Vorjahren. Im Jahr 2023 ging der private Konsum im Vergleich zum Vorjahr um 0,8 % zurück und verließ das Vorkrisenniveau von 2019 (-1,5 %). Dies ist wahrscheinlich in erster Linie auf die hohen Preise der Verbraucher zurückzuführen. In Gebieten, in denen die Preise entweder auf dem Niveau des Vorjahres verharrten oder sogar weiter stiegen, waren Rückgänge besonders stark ausgeprägt. Besonders stark gingen die preisbereinigten Ausgaben für Haushaltsgeräte und Einrichtungsgegenstände zurück (-6,2 %). Auch die preisbereinigten Konsumausgaben des Staates wurden im Jahr 2023 zum ersten Mal seit fast 20 Jahren gesenkt (um 1,7 %). Das lag vor allem daran, dass staatlich geförderte Corona-Maßnahmen wie Impfungen und Ausgleichszahlungen für freie Bettenkapazitäten in Krankenhäusern nicht mehr durchgeführt wurden. Im Jahr 2023 sanken die Bauinvestitionen preisbereinigt um 2,1 %. Die deutlich gestiegenen Bauzinsen hatten neben den hohen Baupreisen auch Auswirkungen, die vor allem den Wohnungsbau beeinträchtigten. Es gab nur positive Signale aus dem Ausbaugewerbe, was wahrscheinlich auf die stark nachgefragten energetischen Sanierungen zurückzuführen war. Im Gegensatz dazu wurden im Vergleich zum Jahr 2022 deutlich mehr Gelder in Ausrüstungen investiert - vor allem in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge - nach Preisbereinigung (+3,0 %). Das lag hauptsächlich daran, dass die Zahl der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen zunahm, was durch den Umweltbonus für Elektroautos im Firmenwagenbereich, der bis August 2023 in Kraft trat, noch verstärkt wurde. Die schwache inländische Nachfrage und die geringe Dynamik der Weltwirtschaft hatten im Jahr 2023 auch im Außenhandel Auswirkungen, obwohl die Preise sanken. Im Vergleich zu den Exporten (preisbereinigt -1,8 %) sanken die Importe (preisbereinigt -3,0 %) stärker. Dies führte dazu, dass das Bruttoinlandsprodukt durch einen positiven Außenbeitrag unterstützt wurde. Im Jahr 2023 leisteten im Durchschnitt 45,9 Millionen Erwerbstätige, deren Wohnsitz in Deutschland lag, die Wirtschaftsleistung. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 0,7 % oder 333.000 Personen an und erreichte damit einen historischen Höchststand in Deutschland. Die Zunahme der Beschäftigung im Jahr 2023 war teilweise auf die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte zurückzuführen. Darüber hinaus trug die steigende Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung dazu bei. Energiepolitisches Umfeld Derzeit findet in der Energiebranche eine tiefgreifende Veränderung statt. Von der Energiewende wird ein besonderer Druck auf Veränderungen ausgehen. Die Branche wird jedoch auch stark von der Digitalisierung, der Sektorenkopplung oder dem Selbstbestimmungsstreben der Kommunen beeinflusst. Es ist von großer Wichtigkeit, dass die Regulierung des Energiesektors umfassend ist und die Politik daher stark in die Entwicklungen eingebunden ist. Die traditionellen Energieunternehmen müssen in ihren verschiedenen Geschäftsbereichen ihre Wettbewerbsfähigkeit prüfen, die Möglichkeiten einer sich wandelnden Marktumgebung ergreifen und ihre Strategien auf die Zukunft ausrichten. Klimaschutz Das Gesetz über den Klimaschutz wird wesentlich überarbeitet. Die Bundesregierung soll künftig für die Erreichung der unveränderten Klimaschutzziele 2030 in ihrer Gesamtheit sektorübergreifend zuständig sein. Nachdem die Ziele der Sektorenverantwortung, insbesondere der Verkehrs- und der Gebäudesektor, mehrmals nicht erreicht wurden, wird die Sektorenverantwortung aufgegeben. Dadurch wird der Energiesektor weiterhin unter Druck gesetzt, durch verstärkte Anstrengungen Fehlmengen der anderen Sektoren auszugleichen. Die Energieindustrie hat in der Vergangenheit ihre Emissionsziele erreicht. Es ist nicht mehr zwingend erforderlich, ein Klimaschutzsofortprogramm aufzulegen, wenn das Ziel nicht erreicht wird. Stattdessen ist geplant, dass ein Projektionsbericht das zentrale Instrument zur Steuerung wird. Dieser wird im Auftrag des Umweltbundesamts von einem Forschungskonsortium erstellt und gibt eine Vorhersage der Emissionsentwicklung bis 2030 an. Wenn die Projektionen in zwei folgenden Jahren dazu führen, dass die Klimaschutzziele 2030 nicht erreicht werden, muss sich die Bundesregierung insgesamt dafür einsetzen. Dank des Klimaschutzprogramms ist Deutschlands Klimaziel im Jahr 2030 erstmals erreichbar: eine Reduzierung aller Treibhausgase um 65 % im Vergleich zu 1990. Das zu Beginn der Wahlperiode beobachtete Klimaschutzdefizit betrug 1,1 Milliarden t CO 2 -Äquivalente. Die im Klimaschutzprogramm vorgesehenen Maßnahmen ermöglichen es, diesen Abstand um bis zu 80 % zu schließen. Eine Lücke von rund 200 Mio. t bleibt bis 2030 bestehen. Die Verschärfung der Klimapolitik ist in den kommenden Jahren unumgänglich, dabei dürfen die Sektoren Verkehr und Bau nicht vernachlässigt werden. Begrüßenswert ist in diesem Zusammenhang die Novelle des Treibstoff-Emissionshandelsgesetzes, wonach der aktualisierte Preis des Zertifikats im Jahr 2024 45 € und im Jahr 2025 55 € betragen wird. [www.bundesregierung.de] Im August 2023 gab das Bundeswirtschaftsministerium die ersten Eckpunkte für die Ausschreibungen zur Kraftwerksstrategie (KWS) heraus, um die Dekarbonisierung des Energiesektors weiter voranzutreiben. Im Februar 2024 gelang es den beteiligten Ressorts auf Bundesebene, eine Einigung zu erzielen. Es ist geplant, als H2-ready-Gaskraftwerke neue Kraftwerkskapazitäten von bis zu viermal 2,5 GW auszuschreiben. [www.bmwk.de; Gemeinsame Pressemitteilung; Einigung zur Kraftwerksstrategie] Diese müssen zwischen 2035 und 2040 komplett auf Wasserstoff umgestellt werden. Auf europäischer Ebene findet derzeit eine Klärung des Beihilferechts statt. Eine Phase der öffentlichen Konsultation mit Betreibern, Produzenten und Vereinigungen beginnt dann. Wenn dies geschieht, muss die Europäische Kommission die formelle, beihilferechtliche Genehmigung noch erteilen. Eine Integration der neuen Kraftwerke in einen zukünftigen Kapazitätsmechanismus ist vorgesehen. Dieser wird voraussichtlich spätestens im Jahr 2028 eingeführt. Der Kapazitätsmechanismus soll bis zum Sommer 2024 vereinbart werden. Der Aufbau einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur bildet einen weiteren Baustein zur künftigen Dekarbonisierung der Strom- und Wärmeversorgung. In mehreren - zum Teil noch nicht abgeschlossenen - Gesetzesvorhaben werden die Rahmenbedingungen derzeit unter aktiver Mitarbeit der großen Energieversorger und Stadtwerke vorbereitet. Diese benötigen ab circa 2030 ausreichend Wasserstoff für die Strom- und Wärmeerzeugung, um ihre Strategien zur Klimaneutralität rechtzeitig umsetzen zu können. Das Gesetzgebungsverfahren für das Solarpaket wird weiterhin verschoben. Der Abschluss des Verfahrens war für Ende 2023 vorgesehen, passierte aber erst im April 2024 Bundestag und Bundesrat. Mit der Absicht, den jährlichen PV-Zubau von 7,5 GW im Jahr 2022 auf 22 GW im Jahr 2026 ungefähr zu verdreifachen, soll der Ausbau der PV-Anlagen beschleunigt werden. Darüber hinaus sollen sogenannte Resilienzausschreibungen Vorschriften für den Ausbau der Windenergie an Land und für den Leitungsbau sowie für die Stärkung der europäischen Herstellerindustrie beinhalten. [www.bundesregierung.de] Die Bundesregierung hat mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes eine groß angelegte Modernisierungskampagne gestartet. Es soll zusammen mit der kommunalen Wärmeplanung dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor zu reduzieren. Das Gesetz über die Wärmeplanung trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Es obliegt den Bundesländern, dafür zu sorgen, dass bis zum 30. Juni 2026 Wärmepläne für Großstädte und bis zum 30. Juni 2028 für Gemeinden mit einer Bevölkerung von weniger als 100.000 Einwohnern erstellt werden. In manchen Bundesländern gehört die Verpflichtung zur Wärmeplanung bereits zu den gesetzlichen Bestimmungen. Um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Regelungen möglichst reibungslos ineinandergreifen, ist bei der Wärmeplanung in den kommenden Monaten die enge Verzahnung des Gesetzes mit dem Gebäudeenergiegesetz entscheidend. Energiepolitik Europa Auf Ebene der Europäischen Union haben der Europäische Rat und das Europäische Parlament nahezu allen Gesetzesvorschlägen des ersten Teils des Pakets "Green Deal - Fit for 55" zugestimmt. Die Energieeffizienz-Richtlinie, die Energieeffizienz-Richtlinie, die CO 2 -Flottenwerte-Verordnung für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge sowie die Infrastrukturverordnung für alternative Kraftstoffe wurden ebenfalls angenommen. Der einzige Gesetzesvorschlag des ersten Pakets, der ausschließlich auf Ratsseite untersucht wird, ist die Energiesteuerrichtlinie. Die derzeitigen Beratungen im Rat zu diesem Gesetzesvorschlag werden voraussichtlich nicht abgeschlossen sein. Die abschließenden Trilogverhandlungen der gesetzgebenden Institutionen der Europäischen Union bilden den zweiten Teil von "Fit for 55", der darauf abzielt, den Gassektor zu dekarbonisieren. Es gibt positive Fortschritte in Bezug auf die wesentlichen Regulierungs- und Entflechtungsvorgaben für zukünftige Wasserstoffnetze. Diese spielen eine wichtige Rolle bei der raschen Entwicklung und dem Anschluss von Deutschland an die Wasserstoffinfrastruktur in Europa. So wurden beispielsweise im November 2023 die Gespräche über eine EU-Verordnung zur Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor beendet. Die europäischen Gesetzgeber stimmten im Dezember 2023 einer überarbeiteten Version der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie zu. Es wird erwartet, dass die formelle Verabschiedung noch in der aktuellen Legislaturperiode stattfindet. Die EU-Kommission beschloss im März 2023, dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament einen Reformvorschlag zum EU-Strommarktdesign vorzulegen, da die Energiepreise hoch waren und sich die Situation bei der Energieversorgungssicherheit in Europa im Zuge des Russland-Ukraine-Kriegs verschärfte. Eine Überarbeitung der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) sowie eine Änderung der Strombinnenmarktverordnung und -richtlinie sind die Bestandteile des Reformvorschlages. Im November 2023 haben sich Rat und Parlament bereits auf die REMIT geeinigt, während sie im Dezember die letztgenannten Gesetze verabschiedet haben. Um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken und die Industriepolitik insbesondere gegenüber China und den Vereinigten Staaten zu unterstützen, hat die EU-Kommission den Net Zero Industry Act (NZIA) und den Critical Raw Materials Act (CRMA) vorgelegt. Beide Dokumente haben zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der EU im Hinblick auf wichtige Technologien für den grünen Wandel zu erhalten und die einseitige Abhängigkeit Europas von einzelnen Ländern in Bezug auf Rohstoffe zu verringern. Während das CRMA bereits eine endgültige Einigung erzielt hatte, begannen im Dezember 2023 die Triloggespräche zum NZIA. Es wird erwartet, dass die Verhandlungen unter der Präsidentschaft des belgischen Rates im ersten Halbjahr des Jahres 2024 abgeschlossen werden. Die EU Hydrogen Bank hat im November 2023 zum ersten Mal eine EU-Auktionierung zur Betriebskostenunterstützung zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff durchgeführt, die dem U.S. Inflation Reduction Act (IRA) entspricht. Die Förderung von Erzeugungsprojekten innerhalb der EU über einen Zeitraum von zehn Jahren beträgt 800 Mio. €, um den Aufschwung der Wasserstoffwirtschaft zu bewirken. Am 24. Oktober 2023 präsentierte die EU-Kommission als Nebenmaßnahme zum NZIA ein weiteres Aktionsprogramm zum Ausbau der europäischen Windenergie, welches ein ehrgeiziges Ziel für den Ausbau von 111 GW für Offshore-Windenergie bis 2030 verfolgt. Auch wenn die enthaltenen Vorschläge nicht rechtsverbindlich sind, behandelt die EU-Kommission in diesem Zusammenhang die neuralgischen Sektorprobleme genauer und untersucht, wie die heimische Windanlagenproduktion wieder wettbewerbsfähig werden kann, auch unter Berücksichtigung hoher Rohstoffpreise, steigender Zinsen und ausländischer Konkurrenz. Darüber hinaus wird dargelegt, wie Investitionen motiviert und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden können. Entwicklung der Energiepreise Im Laufe des Jahres 2023 gab es einen deutlichen Rückgang der Energiepreise im Großhandel im Vergleich zum Vorjahr. Mit dem bereits erfolgten bzw. weiterhin zunehmenden Ausbau der Importkapazität für Flüssiggas haben sich die direkten Folgen des fortgesetzten Krieges in der Ukraine für die Versorgungslage in Europa verringert. [www.destatis.de] Am Ende des Heizzeitraums des letzten Winters waren im März 2023 bereits 48 Terminals in Europa im Einsatz, und es wurden weitere Terminals geplant. Darüber hinaus konnten die Gasreserven in den Untergrundspeichern im vergangenen Winter gegenüber den Vorjahren geschont werden, obwohl die Wetterbedingungen insgesamt milde waren. Zum 1. April 2023 lag der Füllstand in der gesamten EU noch bei etwa 56 % (im Vorjahr bei nur 27 %). Da die Nachfrage und somit auch der Druck auf die Großhandelspreise dadurch geringer waren, konnten die Speicherbetreiber die Speicher bis zum kalendarischen Beginn des Winterhalbjahres am 1. Oktober 2023 befüllen. Zu dieser Zeit betrug der Füllstand der Gasspeicher schon etwa 96 %, und bis zum Jahresende betrug er noch etwa 86 %. [How much gas have the EU countries stored? - Consilium (europa.eu)] Zu Beginn des Jahres 2023 betrug der monatliche Gaspreis an der niederländischen TTF-Börse 77 € pro MWh Gas. Die Preise pendelten sich zum Jahresende bei etwa 35 € ein. Dutch TTF Natural Gas Preis | Dutch TTF Natural Gas Realtime-Kurs - Investing.com. Die Entwicklungen bei Strom waren ähnlich. Während im September des Berichtszeitraumes eine MWh Strom Grundlast ca. 100 € kostet, betrug sie zum Ende des Berichtsjahres etwa 62 €. Strombörse - Preisentwicklung am EPEX-Spotmarkt 2024 | Statista Damit ist das Preisniveau derzeit wieder etwas niedriger als vor Kriegsbeginn in der Ukraine, aber es ist immer noch fast doppelt so hoch wie der Wert des langfristigen Mittels, das vor Beginn der Energiekrise verwendet wurde. Im Jahr 2023 haben sich die Energiepreise und ihre Volatilität zwar deutlich verringert. Allerdings gibt es nach wie vor Risiken in Bezug auf die Energieversorgung, zum Beispiel aufgrund eines Erdgasmangels infolge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Eine fortwährende Erhöhung der Preisvolatilität hätte negative Auswirkungen auf das Vertrauen der Verbraucher, vor allem in den Volkswirtschaften, in denen Großhandelspreise relativ rasch an Endkunden übertragen werden. Außerdem werden höhere Energiepreise voraussichtlich zu höheren Preisen für Lebensmittel führen. Wiederkehrende Kaufkraftverluste würden gemeinsam mit der noch nicht abgeschlossenen Erholung der Realeinkommen die privaten Konsumausgaben weiter belasten. Auch wenn die Fernwärmekosten seit 2020 stetig gestiegen sind, werden sie im Jahr 2023 mit 1.115 € niedriger sein als die Energiekosten für den Betrieb von Gas- und Ölheizungen. Von 2019 bis 2023 waren Holzpellets der preiswerteste Energieträger: Im Jahr 2023 sanken die Heizkosten für Pelletheizungen im Vergleich zu 2022 um 17 % auf 870 €, was den vorläufigen Zahlen zufolge entspricht. [Heizspiegel.de (2023) • Basierend auf Abrechnungsdaten; 2023: Prognose; Heizkosten für eine durchschnittliche Wohnung im Mehrfamilienhaus (70 Quadratmeter)] Der Flächennutzungswettbewerb (z. B. für den Anbau von Nahrungsmitteln) beschränkt jedoch das Gesamtangebot an Biomasse im deutschen Wärmebereich. Die Verwendung von Biomasse in anderen Bereichen (z. B. Bauindustrie, stoffliche Industrie) kann gleichzeitig häufig einen effizienteren Beitrag zur Reduzierung der Emissionen leisten. Somit steht der Holzpelletmarkt vor einer starken Wachstumsbegrenzung. Daher wird die Biomassenutzung für die Gebäudewärme in wissenschaftlichen Szenarien zur nachhaltigen Dekarbonisierung des Gebäudesektors als weniger wichtig betrachtet. Darstellung der Ertrags- Vermögens- und Finanzlage Ertragslage
Die zur Steuerung der Gesellschaft hinsichtlich der Unternehmensziele maßgeblichen finanziellen Leistungsindikatoren sind das EBIT und die Umsatzerlöse.Das Jahr 2023 war für die YADOS GmbH mit großen Umsatz- und Ergebnissteigerungen äußerst erfolgreich. Die Inlandsumsätze sind hierbei schwächer angestiegen als die Auslandsumsätze. Der Anstieg der Umsatzerlöse resultiert hauptsächlich aus Leistungs- und Produktivitätssteigerungen. Die Gesamtleistung mit T€ 68.772 ist gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 deutlich gestiegen. Produkte aus dem Bereich Wärme- und Kältestationen trugen maßgeblich zum Erfolg in diesem Segment bei. Dabei beteiligten sich sowohl standardisierte Anlagen mit Großserien als auch individuell geplante Anlagen gleichermaßen am Umsatzwachstum. Aufgrund der Unsicherheit über die Fortsetzung der Klimapolitik, welche seit vielen Jahren mit einer Bundestagswahl verbunden ist, wurden auch in 2023 Projekte im Bereich der Kraft-Wärme-Kältekopplung nur mäßig vorangetrieben. Dies zeigte sich im leicht gestiegenen Anteil dieser Projekte am Gesamterfolg des Unternehmens. Der Materialaufwand ist durch die Verschiebung der Mengenanteile zwischen den einzelnen Produktgruppen und vereinzelten Preiserhöhungen gestiegen. Der anhaltende Russland-Ukraine-Kriegs und der damit verbundene Wirtschafts- und Energiekonflikt hatte Einfluss im Bereich der Energiekosten auf das Geschäftsjahr des Unternehmens. Im Geschäftsjahr 2023 kam es zu Verminderungen der Rohstoffpreise. Somit konnte die Aufwandsquote mit 58 % (Vorjahr 60,5 %) stabil gehalten werden. Der Bezug von fremdgefertigten Vorprodukten stieg ebenfalls leicht. Die Personalaufwandsquote ist gegenüber 2022 wegen Neueinstellungen von Mitarbeitern für den Aufbau einer neuen Produktionslinie leicht gestiegen. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gab es gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 eine Erhöhung um T€ 1.029 auf T€ 7.470, u.a. durch die höheren Kosten Management Fees, IT-Kosten und Energieaufwand. Im Geschäftsjahr 2023 konnte ein operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von T€ 5.525 erzielt werden. Damit konnte das prognostizierte Ergebnis von T€ 3.013 deutlich übertroffen werden. Der vertraglich abgesicherte Auftragsbestand zum Geschäftsjahresende ist gegenüber dem Stand zu Ende 2023 etwas verringert, bildet aber trotzdem eine solide Grundlage für den Jahresbeginn 2024. Vermögenslage
Die Vermögenslage der Gesellschaft ist geordnet. Das Vermögen setzt sich im Wesentlichen aus 46,1 % Anlagevermögen und 53,9 % Umlaufvermögen zusammen. Unser Anlagevermögen hat sich insgesamt deutlich erhöht. Die Anlagenzugänge belaufen sich auf T€ 8.132. Dem gegenüber stehen planmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 995. Hierbei war die wichtigste Investition der Beginn der Neubauten von 2 Produktionshallen. Die Vorratsbestände haben sich deutlich erhöht. Durch den neuen Produktionsbereich Schaltschränke für Wärmepumpen musste das Warenlager erweitert werden. Insbesondere der Bestand an Roh- Hilfs- und Betriebsstoffen hat sich von T€ 8.945 um T€ 1.590 auf T€ 10.535 gesteigert. Die unfertigen Erzeugnisse sind um T€ 389 auf T€ 5.098 gestiegen. Diese Erhöhung wurde durch den vermehrten Bau von Standardanlagen und Anlagen nach Kundenwunsch erzielt. Die fertigen Erzeugnisse sind gegenüber dem Vorjahr um T€ 1.647 auf T€ 3.393 gestiegen. Die Verringerung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen konnte erreicht werden. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind aufgrund des erhöhten Umsatzes um T€ 485 auf T€ 1.119 gestiegen. Die sonstigen Vermögensgegenstände und der ARAP sind insbesondere aufgrund der Forderung aus Umsatzsteuer um T€ 722 auf T€ 1.116 gestiegen. Durch das positive Jahresergebnis ist unser Eigenkapital weiter gestiegen auf T€ 10.241. Die Rückstellungen wurden gesamt um T€ 999 erhöht. Dabei wurde die Rückstellung für Steuern aufgrund des Jahresergebnisses deutlich erhöht. Die sonstigen Rückstellungen sind insbesondere durch verminderte Rückstellung für Garantie gesunken. Der Sonderposten für die Investitionszuschüsse wurden anteilig aufgelöst. Die Verminderung der erhaltenen Anzahlungen ist durch verminderte Großprojekte mit Zahlungsplan begründet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch die Neuaufnahme von Krediten für die Hallenbauten gestiegen auf T€ 8.065. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind leicht gestiegen, was im Wesentlichen auf den vermehrten Einkauf von Rohmaterial zurückzuführen ist. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind insbesondere durch geringere Steuerverbindlichkeiten gesunken. Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr 2023 alle finanziellen Verpflichtungen frist- und vertragsgerecht erfüllen. Die Liquidität für die laufende Geschäftstätigkeit wird dabei über das Cash-Pooling mit der Konzernmutter sichergestellt. Die Verbindlichkeit hieraus hat sich zum Bilanzstichtag von T€ 10.949 in 2022 auf T€ 13.939 erhöht. Finanzlage
Der Cashflow unserer laufenden Geschäftstätigkeit war nicht ausreichend, um den Mittelbedarf aus dem Cashflow der Investitionstätigkeit zu decken. Unter Berücksichtigung des positiven Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit kam es zu einer Erhöhung des Finanzmittelbestandes. Die Gesellschaft konnte im Geschäftsjahr 2023 alle finanziellen Verpflichtungen frist- und vertragsgerecht erfüllen. Die Liquidität für die laufende Geschäftstätigkeit wird dabei über das Cash-Pooling mit der Konzernmutter sichergestellt. Das Limit des Cashpoolkredites wurde in Abstimmung mit dem Mutterkonzern etwas überzogen. Unsere Kontokorrent-Linien bei Kreditinstituten in Höhe von insgesamt T€ 8.200 wurden bis auf den Avalrahmen in Höhe von T€ 105 nicht in Anspruch genommen. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Als nicht finanzielle Leistungsindikatoren sind die Kundenzufriedenheit, deren Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr das Ziel ist, sowie die Mitarbeiterzufriedenheit von Bedeutung. Die Mitarbeiter/innen mit ihrem Wissen, ihren Erfahrungen und innovativen Ideen sind ein hohes Gut der YADOS GmbH. Um das Wohlbefinden der Mitarbeiter/innen zu steigern, bietet die YADOS GmbH ihnen einige Sozialleistungen. Beispielsweise beschäftigen wir eine eigene Physiotherapeutin und haben eine Kantine im Haus. Seit Ende 2021 wird auch Bikeleasing für die Mitarbeiter angeboten. Weiterhin bieten wir ein vielfältiges Seminarprogramm für unsere Mitarbeiter an. Das beinhaltet z. B. Sprach- und EDV-Kurse sowie weitere Seminare zur Qualifizierung, Weiterentwicklung und Förderung unserer Mitarbeiter/innen. Auch zukünftig wird die YADOS GmbH weiterhin in Qualifizierungs- und Förderprogramme, Programme zur Integration von Flüchtlingen sowie umfangreiche Programme für Kundenschulungen und deren Weiterentwicklung investieren. Gesamtaussage zur Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage Insgesamt ist das Geschäftsjahr 2023/2024 für die YADOS GmbH sehr positiv gelaufen. Chancen-, Risiko- und Prognosebericht Risikomanagement Das Risikomanagement umfasst die systematische Registrierung und Bewertung von Risiken sowie die Steuerung von Kompensationen festgestellter Risiken. Diese erfolgt mit Hilfe von Frühwarn-, Berichts- und Controlling-Instrumenten. Technische Risiken werden durch den Entwicklungsprozess, regelmäßige Produktpflege und das Qualitätsmanagement über den gesamten Lebenszyklus unserer Produkte geprüft. Die wöchentliche Berichterstattung der Forderungen, der Verbindlichkeiten, des Auftragsbestandes, der Umsätze sowie der liquiden Mittel bilden die Grundlage des Risikomanagement-Systems. Rückläufige Veränderungen werden festgestellt und analysiert; sie dienen als Entscheidungshilfen für mögliche Korrekturmaßnahmen. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Derzeit sind etwa 15 % der deutschen Wohnungen mit Fernwärme ausgestattet. Dabei ist der Anteil von Mehrfamilienhäusern höher als der von Ein- und Zweifamilienhäusern (AGEB 2023d und bdew 2023d). Etwa 50 % der Abnahme der Fernwärme entfallen auf private Haushalte, darunter auch Wohnungsgesellschaften, während weitere 40 % auf die Industrie entfallen (AGEB 2023 d). Energieszenarien prognostizieren eine deutliche Zunahme des Anteils von Gebäuden, die über Wärmenetze versorgt werden (Prognos et al. 2023). Das hat sich auch auf dem ersten Fernwärmegipfel des BMWK im Juni 2023 bewährt. Es wurde angekündigt, dass bis 2045 mindestens 100.000 Gebäude pro Jahr neu an Wärmenetze angeschlossen werden sollten (BMWK 2023). Da Wärmenetze immer wichtiger werden, gewinnt auch deren Wärmeerzeugung zunehmend an Bedeutung. Wärmenetze nutzen nach wie vor hauptsächlich fossile Brennstoffe. Im Jahr 2022 entfielen etwa 40 % der Fernwärmeerzeugung auf fossiles Gas. Die Fernwärmeerzeugung aus Erdgas ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Dies liegt unter anderem an den erhöhten Erdgaspreisen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Im Jahr 2022 machten Stein- und Braunkohle jeweils 15 bzw. 6 % der Wärmeerzeugung aus, aber diese Anteile sind in den vergangenen zehn Jahren gesunken. Etwa 86 % der in Wärmenetze eingespeisten Wärmemenge werden von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) erzeugt (AGFW 2021; Zahl für 2020). Fossile KWK-Anlagen haben dabei beträchtliche Emissionen zur Folge. Ihr Potenzial als Flexibilitätsquelle in der Stromerzeugung nutzen die KWK-Anlagen derzeit auch noch nicht aufgrund ihres gleichmäßigen, normalerweise wärmegeführten Betriebs, wo sie viel stärker auf das Angebot Erneuerbarer reagieren können. Aufgrund der Förderung der Stromerzeugung aus KWK durch das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sind Investitionen in fossile KWK sowie deren Weiterbetrieb lohnenswert. Deshalb ist diese Unterstützung auch ein Hauptgrund für den nach wie vor hohen Gasanteil in Wärmenetzen. Der Prozentsatz der Erneuerbaren Energien in Wärmenetzen hat sich von 2021 bis 2022 leicht erhöht und belief sich im Jahr 2022 auf etwa 23 %. Biomasse und Abfallverbrennung sind die Hauptfaktoren für die Erzeugung erneuerbarer Wärme in Wärmenetzen. In Zukunft wird die Verwendung biogener Energieträger in Wärmenetzen jedoch aufgrund von Flächen- und Nutzungskonkurrenzen sowie Nachhaltigkeitsaspekten von Biomasse kaum möglich sein. Daher ist es umso bedeutender, auch Wärmequellen einzubeziehen, die bisher noch nicht ausreichend vertreten waren, wie zum Beispiel Abwärme von Rechenzentren oder Wärme aus Flüssen, Kläranlagen, Solar- und Geothermie. Diese Wärmequellen lassen sich entweder selbstständig (hauptsächlich tiefe Geothermie, teilweise Solarthermie) nutzen oder mithilfe von Großwärmepumpen auf die gewünschte Temperatur bringen. Die Möglichkeiten, erneuerbare Wärmequellen mit Wärmepumpen zu nutzen, sind enorm. Auch wenn die Umgebungsluft nicht berücksichtigt wurde, konnten Wärmepumpen genutzt werden, um erneuerbare Wärmequellen und Abwärme zu erzeugen. Diese erzeugen jährlich ein Wärmeangebot von etwa 1.500 TWh Energieträger-Mix der Wärmenetze - das entspricht mehr als dem gesamten deutschen Wärmebedarf bis zu 200 °C. Derzeit werden in Deutschland noch weniger als 1 % der Wärmenetze von Großwärmepumpen versorgt. Energieszenarien prognostizieren jedoch, dass dieser Anteil erheblich zunehmen wird und bis 2045 den größten Teil der Wärme in Wärmenetzen bereitstellen wird. Im Jahr 2023 wurden insgesamt mindestens 45 Großwärmepumpen mit einer thermischen Gesamtleistung von mindestens 130 MW installiert, von denen fast 100 MW in Wärmenetzen betrieben wurden. In der Planungs- oder Bauphase befinden sich derzeit weitere rund 1.000 MW. Dabei ist die Gewässerthermie (z. B. Flusswärmepumpen) die wichtigste Wärmequelle. Deshalb befindet sich der Großwärmepumpenmarkt am Anfang seiner Wachstumsphase. Anfragen, Machbarkeitsstudien und Aufträge steigen bereits deutlich an, und die Hersteller sind bereit, ihre Produktionskapazitäten bei steigender Nachfrage rasch zu steigern. Da die Hersteller bereits eine Vielzahl von marktreifen Großwärmepumpenprodukten für den Temperaturbereich von Wärmenetzen bereitstellen, sind viele davon bereits seit Jahren in verschiedenen europäischen Ländern in Betrieb. Die Dimensionen der eingebauten Leistung von Großwärmepumpen können anhand eines Vergleichs mit Blockheizkraftwerken (BHKW) bewertet werden. Anlagen zur gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme bis zu 10 MW werden als BHKW bezeichnet. Sie werden in Gebäuden, (Nah-) Wärmenetzen und Industrie verwendet. Im Jahr 2023 wurden insgesamt etwa 130 MW (thermische Leistung) an Großwärmepumpen installiert, während es im Jahr 2022 fast 10.000 MW an BHKWs installiert wurden. Der Anteil an BHKWs mit fossilen Brennstoffen hat sich seit 2010 mehr als verdoppelt; diese verwenden fast ausschließlich Erdgas. Also ist die installierte fossile BHKW-Leistung um ein Vielfaches höher als die der Großwärmepumpen. Gemäß den Energieszenarien muss dieses Verhältnis jedoch umgekehrt werden, und bis spätestens 2045 müssen fossile Energieträger vollständig durch erneuerbare Wärmeversorgung abgelöst werden. Die Prognose der deutschen Wirtschaft konzentriert sich hauptsächlich auf Abwärtsrisiken. Die Reaktionen privater Haushalte auf die prognostizierten Realeinkommenszuwächse sind in der Binnenwirtschaft ein Faktor der Unsicherheit. Zum Beispiel ist das Konsumklima gedämpft und die Unsicherheitsmaße im Zusammenhang mit dem Konsum sind deutlich gestiegen. Auch für die deutsche Wirtschaft stellen eine ungünstige Entwicklung der Weltkonjunktur und der weltpolitischen Lage, der Energiepreise und eine unerwartet starke Dämpfung der Geldpolitik wichtige Risiken dar. Die Bewohner Deutschlands sorgen sich nach wie vor um die Klimakrise. 53,2% der Befragten sind äußerst oder sehr besorgt, während ein weiteres Drittel etwas besorgt war. Dadurch wird das hohe Niveau der Besorgnis der Vorjahre fortgesetzt. 18 % sind persönlich von den Auswirkungen und Risiken des Klimawandels betroffen. Knapp die Hälfte der Umfrageteilnehmer ist daher der Ansicht, dass die Klimapolitik nicht rasch oder nicht ausreichend weit geht. Auch im Jahr 2023 gab es wieder zahlreiche Schwierigkeiten und Belastungen, die um Aufmerksamkeit kämpften: Preiserhöhungen, fortgesetzter Krieg in der Ukraine, Konflikte in Israel und Gaza sowie Fluchtmigration. Vor diesem Kontext haben sich die Prioritäten verlagert. Laut einer Zeitreihe von YouGov waren im Oktober 2022 immer noch 29 % der Befragten der Meinung, dass die Energieversorgung das Hauptanliegen der Politiker sei, gefolgt von 12 % für Umwelt- und Klimaschutz. Das vorherrschende Thema waren jedoch etwa ein Jahr später Einwanderung und Asylpolitik (31 %). Etwa 11 % betrachteten den Umwelt- und Klimaschutz nach wie vor als das wichtigste Thema. Die Energieversorgung kam nur noch auf 6 %, was vor allem auf die wieder gesunkenen Energiepreise zurückzuführen sein dürfte. Im Jahr 2022 wurde die Energiewende immer noch als ein wesentliches Mittel zur Bekämpfung der Energieunsicherheit und der Preiserhöhungen angesehen, die durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine verursacht worden waren. Der beschleunigte Ausbau Erneuerbarer Energien wurde von drei Vierteln der Deutschen als das beste Mittel gegen die gegenwärtige Krise betrachtet und sie unterstützten die Energiewende (IASS 2022). Im darauffolgenden Jahr hingegen nahmen direkte Finanztransfers und eine Diversifizierung der Energieversorgung an Bedeutung zu. Obwohl im Mai 2023 immer noch 58 % der Umfrageteilnehmer den Ausbau der Erneuerbaren Energien als entscheidende Maßnahme zur Reduzierung des wirtschaftlichen Drucks durch die Energiepreise betrachteten. Ein Preisdeckel (48 %) und direkte Finanztransfers für die am wenigsten finanzierten Haushalte (33 %) folgten jedoch gleichzeitig. Der Anteil der Energieeffizienz lag bei 32 % (Special Eurobarometer 538, 2023). Im September 2023 hatte das Füllen von Gasspeichern die höchste Zustimmungsrate (54 % vollständige Zustimmung). Darauf folgten die Verringerung der Preiserhöhungen, die Diversifizierung der Energieversorgung um jeweils 46 % und die Schaffung von Energiepartnerschaften um 41 %. Das Sparen von Energie lag bei 40 % (Flash Eurobarometer 533, 2023). Die Diskussion über das Gebäudeenergiegesetz hat bei der Genehmigung konkreter Maßnahmen ihre Spuren hinterlassen. Zuerst präsentiert die Langzeitbefragung PACE ein bekanntes Bild: Maßnahmen, von denen Menschen persönlich profitieren, waren am beliebtesten (im März 2023 beispielsweise der Ausbau des Nahverkehrs mit 74 % und die Preisgestaltung erneuerbarer Energien im Vergleich zu fossilen Maßnahmen mit 71 %). Maßnahmen, die die meisten Menschen nicht unmittelbar betreffen (öffentliche Gebäude klimaneutral machen: 63 %, zwei Prozent der Landfläche für Solar- und Windvorhaltung: 59 %) waren eher im Mittelfeld zu finden. Preiserhöhungen, Phase-Outs und Verbote waren weniger populär (Kohleausstieg: 45 %, Öl- und Gasheizungsverbot: 43 %, Verbrennungsverbot: 34 %). Es wird deutlich, dass die Zustimmung für nahezu alle Aktionen im Zeitraum von November 2022 bis September 2023 ziemlich konstant war. Einige Maßnahmen weisen ab März 2023 einen leichten Rückgang auf, sind jedoch nicht statistisch bedeutend. Im Gegensatz zum Verbot der Gas- und Ölheizung: Hier ist die Zustimmung im Jahr 2023 deutlich zurückgegangen. Die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zeigte Wirkung: Sie rückte Investitionskosten und Eingriffe ins allgemeine Bewusstsein. Der Grund für die gesetzliche Regelung dürfte nicht allen Befragten klar gewesen sein. Die Bedeutung von Wärme für den Klimaschutz wird oft unterschätzt. In einer Umfrage aus dem Jahr 2022 wurde die Frage, was in einem Haushalt am meisten Energie verbraucht (=Heizung), mit 55 % am häufigsten falsch beantwortet. Um es klar zu sagen: Klimaschutz ist immer noch wichtig, aber nicht garantiert. Damit sich die Besorgnis über den Klimawandel und die allgemeine Unterstützung von Klimaschutzmaßnahmen in die Unterstützung spezifischer politischer Maßnahmen umwandeln, müssen diese politischen Maßnahmen als fair, nachhaltig und wirksam angesehen werden. Dazu zählen zwei Dinge: die Gestaltung tatsächlich gerecht, tragbar und effektiv, sowie die Kommunikation in glaubwürdiger und verständlicher Form. Risiken im Jahr 2024 Das Jahr 2023 markierte den Beginn der Wärmewende in Deutschland, als das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geändert und das Wärmeplanungsgesetz (WPG) angenommen wurde. Kontroverse Verhandlungsverfahren im GEG-Gesetzgebungsverfahren führten jedoch zu erheblichen Abschwächungen der geplanten Maßnahmen im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen, vor allem in Bezug auf die geplante Umsetzungsgeschwindigkeit. So werden die Klimaschutzziele für 2030 voraussichtlich ohne weitere Maßnahmen im Bereich der Gebäude nicht erreicht werden. Die GEG-Reform löste vor der Verabschiedung des Beschlusses tiefe Auseinandersetzungen zwischen den Parteien der Ampelkoalition und heftige öffentliche Debatten aus. Während der ursprüngliche Vorschlag der BMWK ab 2024 eine 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Regelung für alle neuen Heizungsanlagen vorsah, wurde der Zeitplan mit einer vom Bundestag im September 2023 beschlossenen Novelle deutlich geändert. Ab 2024 gilt die "65-Prozent-Regel" nur noch für Neubauten in Neubaugebieten. Alle anderen Gebäude fallen erst dann in den Geltungsbereich dieser Regelung, wenn die Wärmeplanung der Kommunen erstellt werden: In größeren Kommunen geschieht dies in der Regel frühestens im Jahr 2026, in kleineren Kommunen erst im Jahr 2028. Das Wärmeplanungsgesetz, das im November verabschiedet wurde, stellt in Deutschland zum ersten Mal eine umfassende Wärmeplanung vor. Das Gesetz legt auch verpflichtende Erneuerbare-Energien-Quoten für Wärmenetze fest, zusätzlich zu den Wärmeplänen der Kommunen. Normalerweise müssen vorhandene Wärmenetze bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energien oder unvermeidbarer Abwärme an der Wärmeerzeugung auf 30 % und bis 2040 auf 80 % steigern. Daher kann die Wärmeplanung eine bedeutende Leitlinie für einen potenziell klimaneutralen Gebäudebestand darstellen. Es ist jedoch vorhersehbar, dass die Umstellung auf Erneuerbare Energien in Wärmenetzen und der dezentralen Wärmeversorgung noch zu langsam verläuft und die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes nicht die erforderliche Beschleunigung bewirken werden. Nichtkalkulierbare gesetzliche Änderungen stellen für die YADOS GmbH ein mittleres Risiko dar. Der Klimaschutz wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 und die politische Reaktion darauf erheblich behindert. Das Gericht hat am 15. November 2023 entschieden, dass das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021, welches vorsah, dass der Klima- und Transformationsfonds (KTF) ungenutzte Kreditmittel aus der Coronapandemie erhält, nichtig sei. Die wichtigste Finanzierungsquelle für Transformationsvorhaben, der KTF, hatte insgesamt eine Lücke von 60 Mrd. €. Das Urteil hatte auch eine indirekte Auswirkung auf den Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF). Dadurch kam es zu einer intensiven Diskussion über die Finanzierung der Umgestaltung und die zukünftige Gestaltung der Schuldenbremse. Es wird erwartet, dass die Diskussion auch im Jahr 2024 weitergehen wird. Die Reduzierung der für die Erreichung der Energiewende zur Verfügung stehenden finanziellen Ressource stellen für die YADOS GmbH ein mittleres Risiko dar. Unwägbarkeiten der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung auf nationaler, europäischer und globaler Ebene werden die Klima- und Energiepolitik 2024 voraussichtlich prägen. Um Deutschland auf den Zielkurs für eine Treibhausgasreduktion von mindestens 65 % bis 2030 gegenüber 1990 zu bringen, sollten die historisch niedrigen Emissionen des Jahres 2023, die im Vergleich zu 1990 um 47 % gesenkt wurden, trotzdem als Ansporn dienen. Es ist wichtig, eine Investitionswelle im Industriesektor zu starten, um Arbeitsplätze zu sichern und den Kohlendioxidausstoß zu reduzieren. Doch all dies kann nur gelingen, wenn die Klima- und Energiepolitik auf eine nachhaltige finanzielle Basis gestellt wird. Voraussichtliche Umsatz- und Ergebnisentwicklung Es gibt bis zum Jahr 2024 keine neuen Gesetzesinitiativen im Bereich der Gebäude. Es ist wahrscheinlich, dass die politische Diskussion wesentlich von der praktischen Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie der Absicherung der erforderlichen Fördermittel geprägt wird. Im Jahr 2024 werden immer mehr Gemeinden mit ihrer kommunalen Wärmeplanung beginnen. Des Weiteren gelten zum ersten Mal die Bestimmungen des neuen GEG. Es ist besonders wichtig, Probleme und Herausforderungen bei der Wärmeplanung aktiv zu erkennen und gegebenenfalls zeitnah zu bewältigen. Dies wird auch Fragen zur Sicherung der erforderlichen Fördermittel aufwerfen, da die Bundesförderung Effiziente Wärmenetze (BEW) bereits vor dem KTF-Urteil nicht ausreichend ausgestattet war. Fehlanreize des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) tragen in diesem Kontext zu einer Verschärfung der Probleme bei. Daher ist eine zeitnahe Überarbeitung des KWKG für eine erfolgreiche Umgestaltung der Wärmenetze unverzichtbar. Darüber hinaus müssen die EU-Gasnetzregulierung und die Gebäuderichtlinie bis zum Ende der Legislaturperiode umgesetzt werden. Der Heizungsmarkt kann besser auf Zielkurs gebracht werden, wenn Initiativen zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit von Elektrifizierungsmaßnahmen und eine gezieltere Ausgestaltung der Heizungsförderung ergriffen werden. Darüber hinaus hat die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) finanzielle Schwierigkeiten, die spätestens zu Beginn der nächsten Legislatur auftreten werden. Eine Überarbeitung der Steuern, Abgaben und Umlagen auf Strom bzw. fossile Energien ist unerlässlich und könnte dazu beitragen, den Bedarf an Fördermitteln zu reduzieren. Außerdem ist es möglich, Wärmepumpen ohne große anfängliche Investitionen zu nutzen, indem zinsgünstige Kredite oder Leasing- und Mietmodelle angeboten werden. Ein direkter Hebel, um den Heizungsmarkt auf Zielkurs zu bringen, besteht hier, da private Haushalte ihre Kaufentscheidung stark vom aktuellen Kostenverhältnis der Energieträger abhängig machen Wir erwarten, dass die Umsätze in dem Produktbereich Energiezentralen im Geschäftsjahr 2024 deutlich um etwa 6 % ansteigen werden. Die ersten langfristigen Verträge mit strategischen Partnern konnten abgeschlossen werden. Der Produktbereich BHKW wird aktuell nicht forciert, jedoch werden Entwicklungen auf dem volatilen Gasmarkt beobachtet. Wir prognostizieren, dass die Einnahmen aus Fernwärmeübergabestationen und Verteilern im Vergleich zum Vorjahr um etwa 6 % steigen werden. Langfristig rechnet das Unternehmen durch die - wenn auch verzögerte - Einführung des GEG mit einer Verdoppelung des aktuellen Marktvolumens in Deutschland in diesem Geschäftsbereich. Nach Einschätzung der Geschäftsleitung bestehen aktuell keine Möglichkeiten, dieses mögliche Auftragspotential mit der vorhandenen Fertigungskapazität abzubilden. Für die nachfolgenden Geschäftsjahre bestünden somit erhebliche Fertigungsdefizite. Diese können nur durch die Steigerung von Effizienz, Standardisierung und die Schaffung weiterer Kapazitäten abgebaut werden! Deshalb ist für das Geschäftsjahr 2024 die Erweiterung des Produktionsstandortes Hoyerswerda geplant und deren Umsetzung bereits begonnen worden. Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir einen Gesamtumsatz in Höhe von T€ 68.678. Die Ergebnisentwicklung wird im Geschäftsjahr 2024 stark von den wechselhaften Einflüssen infolge der Fördermittelgesetze geprägt sein. Wir gehen davon aus, dass der Betriebserfolg (=EBIT) sinken wird. Insgesamt rechnen wir damit, dass das EBIT in 2024 T€ 3.216 betragen wird.
Hoyerswerda, 21.06.2024 Frank Stiehler, Geschäftsführer Peter Gerner, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 1. April 2023 bis 31. März 2024der YADOS GmbH, HoyerswerdaAmtsgericht Dresden HRB 280461. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft YADOS GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach dem in § 267 Abs. 3 Satz 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine große Kapitalgesellschaft. Der Abschluss ist nach der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden. Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingt planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die Herstellungskosten der selbst erstellten Anlagen gemäß § 255 Abs. 2 und 3 HGB enthalten die Einzelkosten für Material und Fertigung, die Sonderkosten der Fertigung, angemessene Teile der Gemeinkosten und die fertigungsbedingten Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear in Anlehnung an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen abgeschrieben. Als Nutzungsdauer der immateriellen Vermögensgegenstände und abnutzbaren Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind zugrunde gelegt:
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten wurden bis € 800 aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden grundsätzlich mit dem gewogenen Durchschnitt bewertet. Zudem werden Bestandsrisiken infolge verminderter Verwertbarkeit durch Gängigkeitsabschläge berücksichtigt. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Darüber hinaus wird der Werteverzehr des Anlagevermögens, sofern dieser durch die Fertigung veranlasst ist, in den Herstellungskosten berücksichtigt. Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Istkosten bewertet. Die Halbfabrikate und Fertigerzeugnisse werden zu Standardkosten angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und sind grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kredit- und Ausfallrisiko abgesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten und der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, soweit dieser Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. Passiva Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Der Sonderposten für Investitionen zum Anlagevermögen beruht auf §§ 23, 44 und 44a der Sächsischen Haushaltsordnung. Seine Auflösung wird analog zur Abschreibung der bezuschussten Vermögensgegenstände des Anlagevermögens vorgenommen. Die Gesellschaft ist gemäß Zuwendungsbescheid vom 13.02.2020 u.a. verpflichtet, sieben Dauerarbeitsplätze zu schaffen und über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren zu sichern. Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Rückstellungen aus erwarteten Garantie- und Gewährleistungsfällen werden anhand von Erfahrungswerten der Jahre abgeleitet, für die solche Verpflichtungen bestehen. Dabei wird ein pauschaler Prozentsatz verwendet. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung bestanden nicht. Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen steuerlichen und handelsrechtlichen Wertansätzen nach § 274 HGB ermittelt. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit dem zum Bilanzstichtag gültigen unternehmensindividuellen Steuersatz in Höhe von 30,00 % (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag). Aktive latente Steuern ergeben sich zum 31.03.2024 aus Differenzen zwischen handelsbilanziellen und steuerbilanziellen Wertansätzen bei technischen Anlagen und Maschinen. Vom Wahlrecht zur Bilanzierung eines Aktivüberhanges aktiver latenter Steuern gem. § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde nicht Gebrauch gemacht. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Anlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte im Berichtszeitraum sind dem Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) gemäß § 284 Abs. 3 HGB zu entnehmen. Die folgende Aufstellung enthält die Angaben zum Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB:
Forderungen Die Zusammensetzung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von € 6.076.581,72 (Vorjahr € 5.326.039,38) ergibt sich unmittelbar aus der Bilanz. Die Laufzeiten stellen sich wie folgt dar: davon mit einer Laufzeit bis 1 Jahr € 6.076.581,72 (Vorjahr: € 5.326.039,38) Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von € 1.118.859,94; Vj: € 634.130,42 betreffen, wie im Vorjahr, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt € 25.000,00 (i. Vj. € 25.000,00). Rückstellungen In den Rückstellungen (€ 5.475.024,00) sind insbesondere folgende Rückstellungen enthalten:
In der Personalrückstellung ist eine Bonuszahlung in Höhe von T€ 1.563 enthalten. Diese wurde für alle Mitarbeiter nach der hausinternen Vereinbarung ermittelt. Die Gewährleistungsrückstellung in Höhe von T€ 285 wurde auf der Grundlage des Umsatzes pauschal ermittelt. Die Rückstellung für Überzeit/Urlaub in Höhe von T€ 484 wird personenbezogen ermittelt. Die Steuerrückstellungen in Höhe von T€ 2.738 ergeben sich aus der Steuerbelastung des Jahresüberschusses. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind in der nachstehenden Übersicht, die auch die Restlaufzeiten enthält, dargestellt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zu einem Teil durch Grundpfandrechte gesichert (T€ 2.400). Darüber hinaus bestehen Bürgschaften der Hoval Holding AG über T€ 3.200 sowie Rangrücktrittserklärungen der Interhoval AG über T€ 1.200 und T€ 541,4. Der Anstieg der kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist begründet durch die Finanzierung unseres Hallenneubaus. Zunächst wurden hier kurzfristige Darlehen aufgenommen, die dann in langfristig umgeschrieben werden. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (T€ 1.116, Vorjahr: T€ 524), Cashpooling (T€ 13.939, Vorjahr. T€ 10.949) und Darlehensverbindlichkeiten (T€ 3.884, Vorjahr: T€ 3.884). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in Höhe von T€ 526 (Vorjahr: T€ 26) enthalten. Der Cashpoolvertrag über T€ 12.000 wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist mit einer Frist von 3 Werktagen beiderseits kündbar. Für die bei der Interhoval AG aufgenommenen Darlehen (T€ 2.850) nebst ausstehenden Zinsen (T€ 1.034), gesamt T€ 3.884, wurden keine Sicherheitenabreden vereinbart. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Die Gesellschaft haftet als Gesamtschuldner im Wege des Schuldbeitritts für einen Kontokorrentkredit eines verbundenen Unternehmens in Höhe von maximal T€ 300, die Verbindlichkeit valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 0 (i.Vj. T€ 0). Das Risiko der Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis wird auf Basis der zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bestehenden Erkenntnisse über die Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Tochtergesellschaft als gering eingestuft. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestand ein Bestellobligo für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe von T€ 5.025, davon verbundene Unternehmen T€ 68. Aus Miet- und Versorgungsverträgen bestehen Verpflichtungen in Höhe von T€ 116. Der Gesamtbetrag der Sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt T€ 5.141. 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse (ohne Skonti und Jahresrückvergütungen) gliedern sich wie folgt:
Darüber hinaus wurden Skonti und Jahresrückvergütungen in Höhe von T€ 2.394 (Vorjahr T€ 2.327) erfasst. 5. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Geschäftsführer sind Herr Frank Stiehler, wohnhaft in Lohsa OT Groß Särchen, Betriebswirt und Herr Peter Gerner, wohnhaft in Schaan (Liechtenstein), CEO Hoval AG, lic.oec.HSG. Hinsichtlich der Geschäftsführerbezüge wurde von der Vorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 2. Arbeitnehmer Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 293 Arbeitnehmer (Vorjahr: 247 Arbeitnehmer), davon 195 (Vorjahr: 156) gewerbliche Arbeitnehmer und 98 (Vorjahr: 91) Angestellte. 3. Name und Sitz des Mutterunternehmens Muttergesellschaften der YADOS GmbH ist die Hoval Holding AG, Vaduz, Liechtenstein, die für den kleinsten und zugleich größten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss aufstellt. Entgegen der Verpflichtung des § 290 HGB hat die Gesellschaft zum 31. März 2024 keinen Teilkonzernabschluss und keinen Teilkonzernlagebericht aufgestellt. 4. Abschlussprüferhonorar Für das Geschäftsjahr 2023/2024 wurde vom Abschlussprüfer ein Gesamthonorar für die in Höhe von T€ 34,5 berechnet, das ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen entfällt. 5. Weitere Angaben Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag haben sich nicht ergeben. 6. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von T€ 3.398 zusammen mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Hoyerswerda, 21.6.2024 Frank Stiehler Peter Gerner Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31.03.2024 wurde am 10.07.2024 festgestellt. AnlagenspiegelEntwicklung des Anlagevermögens
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die YADOS GmbH, Hoyerswerda Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der YADOS GmbH, Hoyerswerda, - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der YADOS GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dresden, den 3. Juli 2024 KPMG
AG
Lauer, Wirtschaftsprüfer Sonntag, Wirtschaftsprüfer |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
1 nahegelegene Organisation
Herstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen