arctaria
GmbH
Herzogenaurach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
150,00 |
| B.
Anlagevermögen |
0,00 |
518,53 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
506,53 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
12,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
77,61 |
172,28 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17,04 |
162,86 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
60,57 |
9,42 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.195,93 |
1.573,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.273,54 |
2.414,64 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
101.573,83 |
96.524,75 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
622,10 |
5.049,08 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.195,93 |
1.573,83 |
| B.
Verbindlichkeiten |
2.273,54 |
2.414,64 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.273,54 |
2.414,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.273,54 |
2.414,64 |
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Mit Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juli 1994 zur
Änderung des DMBilG und anderer handelsrechtlicher
Bestimmungen, wurde für kleinere Kapitalgesellschaften
die Befreiung aus der Verpflichtung gemäß §
264 Absatz 1 Satz 1 HGB, einen Lagebericht zu erstellen,
eingeführt.
Dem gemäß wurde nach § 264 Absatz 1
Satz 3 HGB n. F. die Befreiung in Anspruch genommen.
Bei der Berichtsfirma handelt es sich um eine GmbH im
Sinne des § 267 Absatz 1 HGB;
dementsprechend erfolgen die Erläuterungen nach
der Vereinfachungsregelung des § 288 HGB.
Die Bewertungsstetigkeit wurde im Berichtsjahr
fortgeführt.
AKTIVA
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungspreisen
abzüglich Nachlässen und Skonti, sowie unter
Abzug der Abschreibungen, bewertet.
Planmäßige Abschreibungen werden im
steuerlich zulässigen Rahmen im Jahr 2009 vorgenommen.
Bei den Vorräten erfolgte die Aktivierung wie im
Vorjahr zu Anschaffungskosten, bzw dem niedrigeren
Teilwert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind
ordnungsgemäß eingestellt und zum Nennwert
ausgewiesen.
Die Flüssigen Mittel sind unbefristet angelegt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind - wie im Vorjahr -
sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.
Die aktiven RAP - Posten wurden wie im Vorjahr
ordnungsgemäß eingestellt und zeitanteilig
abgegrenzt.
PASSIVA
Bei der Bemessung der Rückstellungen ist allen
erkennbaren Risiken Rechnung getragen. Die Bewertung
erfolgte auf Grund der gültigen handelsrechtlichen
Vorschriften.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag zum handelsrechtlichen Nennwert
passiviert.
Der Ausweis erfolgt gem. § 266 I S.3, § 288
HGB wie folgt.
Art der
Verbindlichkeit
|
Restlaufzeit
bis 1 Jahr
|
Restlaufzeit
zwischen
1 und 5 Jahren
|
Restlaufzeit
von mehr als
5 Jahren
|
Summe
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Verbindlichkeiten Gesamt
|
2.273,54
|
0,00
|
0,00
|
2.273,54
|
Bei der Berichtsfirma handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft; demgemäß ist nach §
174 a Nr.1 HGB kein Anlagenspiegel auszuweisen.
Hinsichtlich der Ausnutzung von
Verfahrensspielräumen wurden die steuerlichen
Abschreibungsmaßstäbe zu Grunde gelegt.
Es wird die Abschreibung gemäß § 268
Abs. 2 S 3 HGB wie folgt erläutert:
|
laufendes Jahr
|
Vorjahr
|
I. Immaterielle WG
|
0,00
|
0,00
|
II. Sachanlagen
|
0,00
|
0,00
|
III. Finanzanlagen
|
0,00
|
0,00
|
Sonstige Angaben
Geschäftsführer war im Berichtsjahr 2009
Alexander Haubner, Steuerfachangestellter
Gegenüber Gesellschaftern und nahestehenden
Personen bestanden zum 31. Dezember 2009 Forderungen und
Verbindlichkeiten, die gemäß § 266 Absatz 2
und 3 HGB in Verbindung mit § 42 Absatz 3 GmbHG wie
folgt erläutert werden:
|
Stand am 31.12.2009
€
|
a)
Forderungen
|
0,00
|
b)
Verbindlichkeiten
|
2.273,54
|
Von den Erleichterungen des § 326 S 2 HGB i.V.
mit § 325 S 1 HGB wird Gebrauch gemacht.
|