Autotest Iggingen GmbHLiquidiert
73574 Iggingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 42.86% | |
| 28.57% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Autotest Iggingen GmbHIggingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Autotest Iggingen GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2022 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Mit Gesellschafterbeschluss vom 02.02.2021 wurde die Betriebsstilllegung der Gesellschaft zum 31.12.2021 beschlossen. Mit diesem Beschluss musste die Going Concern Prämisse aufgegeben werden. Die Bilanzierung erfolgt zu Liquidationswerten, in der die Wirtschaftsgüter mit dem voraussichtlichen Veräußerungswert bewertet wurden und zusätzliche Verpflichtungen, die mit der zukünftigen Schließung des Standortes in Zusammenhang stehen, als Aufwand zurückgestellt wurden. Vor diesem Hintergrund wird der Jahresabschluss nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) für eine Kapitalgesellschaft aufgestellt unter der Berücksichtigung der Betriebsschließung. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängige Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang ausgeführt. Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Mit Vertrag und Beschlüssen vom 29. Juni 2022 hat die Autotest Holding GmbH als Alleingesellschafterin ihr Vermögen als Ganzen mit allen Rechten und Pflichten ohne Abwicklung im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme gemäß §§ 2 ff. UmwG i.V.m. §§ 46 ff. UmwG auf die Autotest Iggingen GmbH als übernehmende Gesellschaft übertragen. Die Übernahme erfolgte im Innenverhältnis ab dem 1. Januar 2022 (Verschmelzungsstichtag). Die Eintragung erfolgte am 15. August 2022 sowohl bei der aufnehmenden als auch bei der übertragenden Gesellschaft. Die Autotest Iggingen GmbH ist nunmehr die Muttergesellschaft des teilweise in Abwicklung befindlichen Autotest Teilkonzerns. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Vermögensgegenstände wurden nach dem Vorsichtsprinzip sowie nach den Maßgaben der Bilanzierung zu Liquidationswerten zum jeweils niedrigeren Wert von Restbuchwert bzw. Veräußerungswert angesetzt. Die entsprechenden Wertberichtigungen wurden auf gesonderten Bilanz- und GuV-Posten ausgewiesen. Dabei wurden die fortgeführten Anschaffungs-/Herstellkosten nicht überschritten. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden in der Vergangenheit zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei wurden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahrenabgeschrieben. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert von € 250,-- bis 1.000 € wurden auf 5 Jahre abgeschrieben. Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten ggf. zuzüglich Anschaffungsnebenkosten unter Berücksichtigung des gemilderten Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungen und sonstiges Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Abschlussstichtag darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und die voraussichtlichen Schließungskosten. Sie sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive latente Steuern wurden nur im Fall einer sich ergebenden Steuerbelastung ausgewiesen. Im Falle einer sich ergebenden Steuerentlastung wurden in Ausübung des Wahlrechts aus § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keine aktiven latenten Steuern bilanziert. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel als Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 185 T€ (Vj.: 142 T€) resultieren aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für folgende Sachverhalte gebildet: · Schließungskosten Verlagerung und Personal 1.100 T€ (Vj.: 1.087 T€) Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten sind unverändert innerhalb eines Jahres fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von 41.890 T€ (Vj.: 18.800 T€) als nachrangiges Darlehen mit Laufzeit bis zum 30.11.2027 (größer einem bis fünf Jahre). Zum Bilanzstichtag 31.12.2022 weist die Gesellschaft ein negatives Eigenkapital in Höhe von EUR 39,3 Mio. aus. Dieses kann komplett durch Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt in Höhe von EUR 41,9 Mio. ausgeglichen werden. Im Jahr 2023 wurde die Zahlungsfähigkeit durch weitere nachrangige Gesellschafterdarlehen bzw. Einzahlungen in die Kapitalrücklage sichergestellt, so dass die Gesellschaft ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen konnte. Ein erheblicher Teil der Rückstellungen aus 2020 (Drohverluste und Personal) wurde im Verlauf des Jahres 2021 zahlungswirksam. Für das Jahr 2023 verbleibt ein Rest in Höhe von EUR 1,1 Mio. Nach der Feststellung der handelsrechtlichen und auch - vorbehaltlich der Ausführungen - insolvenzrechtlichen Überschuldung zum Bilanzstichtag wurde die Überwachung einer möglichen Insolvenzantragspflicht der Geschäftsführung zu einer zentralen Aufgabe in den kaufmännischen Bereichen der Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund wurde das Reporting zur Entwicklung der Liquidität und zur Prognose des Fortbestandes der Gesellschaft weiter fokussiert und priorisiert. Der Gesellschafter der Autotest Gruppe, die Ceterum-Holding GmbH, der die Finanzierung der Gruppe durch Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen in den letzten Jahren sichergestellt hatte, wurde aufgrund der darauf folgenden Finanzierungserfordernissen ausführlich über die Entwicklung informiert und in die Entscheidungen rund um die Umstrukturierung der Autotest Gruppe einbezogen. Dadurch war es dem Gesellschafter der Autotest Gruppe immer möglich mit weiteren Darlehen die auftretenden Finanzierungslücken zu decken. Die Geschäftsleitung konnte auf Basis der ausgetauschten Informationen und der regelmäßigen Gespräche mit der Ceterum-Holding GmbH zu jedem Zeitpunkt davon ausgehen, dass die Fortbestehensprognose der Autotest Gruppe bis zur vollständigen Schließung gegeben ist und damit zu keinem Zeitpunkt eine Insolvenzantragspflicht bestanden hat. Sonstige Angaben Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter, die während des Geschäftsjahres 2022 beschäftigt waren betrug 3 (Vj. 95). Geschäftsführung Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2022 waren Herr Ingo Katz (bis 31.07.2022) und Herr Norbert Schmid (seit 01.07.2022). Vergütung der Geschäftsführer Von der Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers wird abgesehen. Auf die Schutzvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB wird entsprechend verwiesen. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbH Gegenüber dem Gesellschafter bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten Verbindlichkeiten T€ 41.890 (Vj.: T€ 19.021) Konzernabschluss Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird als kleinster und als größter Kreis in den Konzernabschluss der CETERUM-Holding GmbH, München einbezogen. Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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