Optik
Erasmy GmbH
Kerpen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.944,00 |
24.703,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.724,00 |
24.483,00 |
| II.
Finanzanlagen |
220,00 |
220,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
117.970,65 |
159.174,65 |
| I.
Vorräte |
63.358,15 |
63.016,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.361,58 |
87.572,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.056,07 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
42.250,92 |
8.585,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
321,37 |
237,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
138.236,02 |
184.115,00 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.152,72 |
8.441,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
17.123,30 |
44.276,61 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.711,43 |
27.153,31 |
| B.
Rückstellungen |
79.230,00 |
51.914,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.853,30 |
123.759,71 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
16.207,01 |
12.047,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
138.236,02 |
184.115,00 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss, zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Bei der
erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem
BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 265, 266 und 275 HGB.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 bis 256a HGB. Sie richtet sich im
Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und nach der linearen
Methode berechnet.
Abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände,
deren Anschaffungs- und Herstellungskosten Euro 410,00
nicht übersteigen, wurden im Jahr der Anschaffung in
voller Höhe abgeschrieben.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
sowie der Handelswaren erfolgte zu Anschaffungskosten
(Einstandspreise). Die Herstellungskosten der fertigen und
unfertigen Erzeugnisse wurden unter Berücksichtigung
der Fertigungs- und Materialkosten einschließlich
notwendiger Gemeinkosten ermittelt. Abschreibungen auf den
Marktpreis wurden vorgenommen, wenn und soweit dieser die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten zum Stichtag
unterschritt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zu ihrem Nennwert
bilanziert. Wertberichtigungen zur Deckung individueller
und pauschaler Kreditrisiken wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung vorgenommen.
Die Rückstellungen wurden aufgrund der im
Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse
in Höhe der Beträge gebildet, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur
Abbildung der zugrunde liegenden Risiken notwendig sind.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen vorgenommen. Es
wurde dabei das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet
(zugrunde gelegte Sterbetafeln: Richttafeln 2005 G von Dr.
Klaus Heubeck). Für die Berechnungen wurden folgende
Annahmen getroffen:
| • |
Zinssatz 5,25%
|
| • |
Gehaltstrend 0,00%
|
| • |
Rententrend 2,00 %
|
Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
bilanziert.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
2.
Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Joseph Erasmy, Augenoptikermeister,
und von Herrn Wolfgang Erasmy, Augenoptikermeister,
geführt. Außer den beiden
Geschäftsführern waren im Berichtsjahr keine
weiteren Organe bestellt.
Kerpen, den 22. Dezember 2011
…………………………………………………….
(Geschäftsführer)
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 12.891,04 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.056,07
EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 82.840,63 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
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