in3tech GmbH
Laufenburg Baden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022
IN3TECH GMBH, LAUFENBURG
A K T I V A
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
28.586,17 |
35.540,00 |
| I.
Sachanlagen |
11.314,00 |
10.540,00 |
| II.
Finanzanlagen |
17.272,17 |
25.000,00 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
1.144.485,34 |
1.366.177,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.832,10 |
2.806,48 |
| II.
Wertpapiere |
1.133.904,11 |
1.157.765,83 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.749,13 |
205.605,00 |
|
C. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER
FEHLBETRAG
|
606.324,12 |
0,00 |
|
1.779.395,63 |
1.401.717,31 |
P A S S I V A
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
0,00 |
28.020,12 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinn-/Verlustvortrag |
3.020,12 |
-39.428,64 |
| III.
Jahresfehlbetrag/-überschuss |
-634.344,24 |
42.448,76 |
| IV.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
606.324,12 |
0,00 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
5.266,77 |
8.854,37 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
1.774.128,86 |
1.364.842,82 |
| -
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR
3.605,89 (Vorjahr: EUR 3.813,58) |
|
|
| -
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
EUR 1.770.552,97 (Vorjahr: EUR 1.361.029,24) |
|
|
| -
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren: EUR 1.734.000,00 (Vorjahr: EUR
1.350.000,00) |
|
|
| -
davon gegenüber Gesellschaftern: EUR
1.753.481,16 (Vorjahr: EUR 1.361.029,24) |
|
|
|
1.779.395,63 |
1.401.717,31 |
IN3TECH
GMBH, LAUFENBURG
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die in3tech GmbH mit Sitz in Laufenburg Baden, wird beim
Amtsgericht Freiburg im Breisgau unter der
Handelsregisternummer HRB 722495 geführt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.
S. d. § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 267a
Abs. 3 HGB (Finanzholding).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach den Vorschriften des GmbHG in EUR aufgestellt.
Bei der Erstellung des Anhangs wurden die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch
genommen.
II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert sowie bei Vorliegen einer
voraussichtlich dauernden Wertminderung
außerplanmäßig abgeschrieben. Die
planmäßigen Abschreibung wurden bei beweglichem
Anlagevermögen linear vorgenommen; die Nutzungsdauer
beträgt bis zu 11 Jahre. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Selbständig nutzbare, bewegliche Anlagegüter
i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG mit
Anschaffungskosten von EUR 250,00 bis
einschließlich EUR 800,00 wurden im Jahr ihres
Zugangs in voller Höhe abgeschrieben; ihr sofortiger
Abgang wurde unterstellt.
Die Finanzanlagen sind grundsätzlich mit den
fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag wurden
vorgenommen. Dabei wurde das gemilderte Niederstwertprinzip
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB
berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden nach
§ 253 Abs. 3 HGB maximal zu Anschaffungskosten ggf. zu
niedrigeren Werten am Bilanzstichtag angesetzt.
Die Guthaben bei den Kreditinstituten sind zum
Nominalwert bewertet.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags gemäß
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen
wurden soweit erforderlich bei der Ermittlung des
Erfüllungsbetrags berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum
Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das
Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1
HGB) beachtet.
III. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle im Jahresabschluss enthaltenen Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im
Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Zum 31. Dezember 2022 liegt, entgegen dem Vorjahr, ein
"Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" in
Höhe von TEUR 606 vor.
Um eine insolvenzrechtliche Überschuldung der
Gesellschaft zu vermeiden, hat der Gesellschafter einen
Rangrücktritt seiner Forderungen an die Gesellschaft
erklärt. Der Gesellschafter hat sich danach
verpflichtet, hinsichtlich seiner Darlehensforderung zum
31. Dezember 2022 in Höhe von TEUR 610 zugunsten
aller anderen gegenwärtigen und zukünftigen
Gläubiger im Rang zurückzutreten, solange die
Überschuldung besteht.
Die Geschäftsführung geht aufgrund des
Gesellschafterrückhalts und der positiven
Unternehmensplanung für die nachfolgenden Jahre weiter
von einer positiven handelsrechtlichen
Fortführungsprognose aus. Aufgrund dessen hat die
Geschäftsführung den Jahresabschluss zu
Fortführungswerten gemäß den Vorschriften
des HGB und des GmbHG aufgestellt.
IV. SONSTIGE ANGABEN
Anzahl der Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr
einen Mitarbeiter (Vorjahr: ein Mitarbeiter).
Nachstichtagsereignisse bzw. Vorgänge von
besonderer Bedeutung
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.
Laufenburg Baden, den 18.
April 2024
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Francesco Lucia
Angaben zur Festellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18. April 2024
festgestellt.
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