FASTER GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit pharmazeutischen Erzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Filippo Carzaniga seit 30.6.2020 | Geschäftsführer |
Patrick Ottokar Vesely seit 17.4.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Fimer S.p.A. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
Power-One Germany Holdings GmbHAufgelöst | 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ABB Solar GmbHEmmendingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Bilanz zum 31. Dezember 2018Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2018
Anhang für das Geschäftsjahr 2018I. Allgemeine Erläuterungen zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft ist unter der Firma ABB Solar GmbH mit Sitz in Emmendingen im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i. Br. unter der Nummer HRB 261408 eingetragen. Der Jahresabschluss der ABB Solar GmbH, Emmendingen, wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die ABB Solar GmbH erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB und macht von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB teilweise Gebrauch. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit werden entsprechend den Regelungen des § 265 Abs. 7 HGB einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Im Einzelnen wird nach folgenden Grundsätzen bewertet: Anlagevermögen Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger, grundsätzlich linearer Abschreibungen bewertet. In Einzelfällen wird auch von der geometrisch-degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht, sofern diese Methode besser geeignet erscheint, den tatsächlichen Verlauf des Wertverzehrs sachgerecht widerzuspiegeln. Die Anschaffungskosten selbständig nutzbarer, beweglicher und der Abnutzung unterliegender Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden im Jahr der Anschaffung vollständig als Aufwand erfasst, sofern deren Anschaffungskosten 250 EUR nicht überschreiten. Liegen die Anschaffungskosten solcher Vermögensgegenstände über 250 EUR bis 800 EUR, werden diese Vermögensgegenstände im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit dem niedrigeren Wert erforderlich ist. Im Geschäftsjahr gab es keine außerplanmäßigen Abschreibungen. Umlaufvermögen Die Handelswaren werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Sofern Hinweise auf Ungängigkeit oder geminderte Verwertbarkeit gegeben sind, wird diesen Umständen durch entsprechende Bewertungsabschläge Rechnung getragen, so dass bei der Bewertung des Vorratsvermögens dem Niederstwertprinzip sowie auch dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung Rechnung getragen wird. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen; dem allgemeinen Ausfallrisiko wird durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung auf Forderungen Rechnung getragen, deren Höhe sich an den effektiven Forderungsausfällen der Vergangenheit orientiert. Fremdwährungsforderungen werden gemäß der Regelung des § 256a HGB grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs am Stichtag bewertet. Beläuft sich die Restlaufzeit dieser Forderungen auf mehr als ein Jahr, erfolgt die Anpassung an den Devisenkassamittelkurs unter Beachtung des Imparitätsprinzips, wohingegen Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr stets zum Devisenkassamittelkurs am Stichtag bewertet werden. Alle übrigen Positionen des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Tageswert angesetzt. Erkennbare Risiken werden dabei durch entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die versicherungsmathematische Ermittlung der Pensionsrückstellungen erfolgt gem. § 253 Abs. 1 HGB auf Basis der "Projected Unit Credit Methode", so dass der Wert der Pensionsverpflichtung zum Bewertungsstichtag den versicherungsmathematischen Barwert all jener Leistungen darstellt, die durch die Rentenformel der Versorgungsordnung den bis zu diesem Zeitpunkt abgeleisteten Dienstzeiten zugeordnet werden. Die Diskontierung der Pensionsverpflichtungen erfolgt dabei mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Rechnungszins für eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren per Ende November. Ferner erfolgt die Berechnung der Pensionsverpflichtungen unter Berücksichtigung künftiger Gehalts- und Rentenanpassungen. Als Formel- und Tafelwerk werden die im Berichtsjahr veröffentlichten Heubeck-Richttafeln 2018 G zugrunde gelegt. Im Vorjahr wurden die Heubeck-Richttafeln 2005 G verwendet, welche entsprechend der allgemein beobachteten Sterblichkeitsveränderungen durch den von uns mit der Bewertung beauftragten Aktuar regelmäßig angepasst wurden. Die Bemessung der anderen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) erfolgt zum nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag, so dass auch künftige Preis- bzw. Kostenveränderungen in die Rückstellungsermittlung einbezogen werden; darüber hinaus wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung getragen. Rückstellungen für ausstehende Kosten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und für andere Verpflichtungen aus der operativen Geschäftstätigkeit werden auf Basis der noch zu erbringenden Leistungen, das heißt gemäß den voraussichtlich noch anfallenden Herstellungskosten, bewertet. Garantierisiken aus Verkäufen von Waren unserer Konzerngesellschaften, werden von diesen übernommen, so dass die Bildung von Garantierückstellungen nicht erforderlich ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst, sofern die Zinseffekte werterheblich sind. Die Abzinsung erfolgt dabei mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden entsprechend den Regelungen des § 256a HGB grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs am Stichtag bewertet. Beläuft sich die Restlaufzeit dieser Verbindlichkeiten auf mehr als ein Jahr, erfolgt die Anpassung an den Devisenkassamittelkurs unter Beachtung des Imparitätsprinzips, während Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr stets zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet werden. Umsatzerlöse Unter den Umsatzerlösen sind Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Erzeugnissen und Waren sowie aus Dienstleistungen ausgewiesen. Die Realisierung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bzw. zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Erlösschmälerungen werden als Minderung der Umsatzerlöse erfasst. II. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens während des Geschäftsjahres 2018 ist in einer gesonderten Übersicht (Anlagengitter) nach der Erläuterung der Bilanz dargestellt. 2. Vorräte Die Vorräte enthalten Handelswaren für bestehende Kundenaufträge. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus kurzfristigen Geldanlagen aus der Teilnahme am Cash Pool bei der ABB AG in Höhe von EUR 14.843.985,36 (Vorjahr: EUR 14.601.264,53). Zum Stichtag bestehen keine Forderungen gegen die Gesellschafterin der ABB Solar GmbH. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. 4. Latente Steuern Aus den Differenzen aus Wertansätzen der Handelsbilanz gegenüber den Wertansätzen in der Steuerbilanz ergibt sich insgesamt ein Aktivüberhang, auf dessen Ansatz aufgrund des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 HGB verzichtet wird. 5. Pensionsrückstellungen Bei der Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurde ein Diskontierungsfaktor in Höhe von 3,25 % (Vorjahr: 3,71 %) zugrunde gelegt; es handelt sich hierbei um den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz für Verpflichtungen mit einer Laufzeit von 15 Jahren. Für die Pensionsrückstellungsermittlung wurde, wie im Vorjahr, der Zinssatz per Ende November für die Bewertung herangezogen. Der Unterschiedsbetrag im Vergleich zu dem zu Ende Dezember bestehenden Diskontierungszinssatz ist unwesentlich. Dieser Durchschnitt berechnet sich im Berichtsjahr, wie auch im Vorjahr, aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren. Bei Ansatz eines Durchschnitts aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergäbe sich ein davon abweichender durchschnittlicher Zinssatz in Höhe von 2,36 % (Vorjahr: 2,84 %). Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt 7.964,00 EUR. Sowohl für das vorliegende Berichtsjahr, als auch für das Vorjahr, liegt der Berechnung ein Gehaltstrend in Höhe von 2,75 % p. a. sowie ein Rentenanpassungstrend in Höhe von 1,75 % p. a. zugrunde. 6. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Kosten für ausstehende Lieferantenrechnungen, Garantierückstellungen sowie Rückstellungen des Vertriebsbereiches für Bonuszahlungen. Ferner enthalten die sonstigen Rückstellungen Verpflichtungen aus Urlaubs- und Gleitzeitansprüchen. 7. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf und resultieren bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Wesentlichen aus Lieferungen und Leistungen; dies gilt für Berichts- und Vorjahr gleichermaßen. Zum Stichtag bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin der ABB Solar GmbH. 8. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 148 TEUR und den darauf folgenden Geschäftsjahren bis zum Geschäftsjahr 2021 in Höhe von insgesamt 170 TEUR. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 9. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Rückerstattungen aus Beiträgen. Im Vorjahr waren im Wesentlichen Erträge aus freigewordenen Rückstellungen enthalten. 10. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten unter anderem Aufwendungen für Fremdleistungen, Garantiekosten, EDV-Kosten, Reisekosten, Umlagen für Dienstleistungen anderer ABB-Einheiten, Mieten, Pachten sowie sonstige Kosten und Gebühren. 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Der Steueraufwand der Berichtsperiode enthält ausschließlich inländische Gewinnsteuern. 12. Ergebnisverwendung: Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 372 TEUR auf neue Rechnung vorzutragen. IV. Sonstige Angaben Anzahl der Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2018 belief sich die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter auf 26 (Vorjahr: 26). Angaben zur Geschäftsführung Geschäftsführer sind bzw. waren:
Konzernverhältnisse Alleinige Gesellschafterin ist die PWO Holdings B.V. Rotterdam / Niederlande. Der Jahresabschluss der ABB Solar GmbH, Emmendingen, wird in den Konzernabschluss der PWO Holdings B.V., Rotterdam / Niederlande, einbezogen (kleinster Kreis). Der Konzernabschluss kann bei der PWO Holdings B.V., George Hintzenweg 81, 3068AX Rotterdam / Niederlande, bezogen werden. Der Jahresabschluss der ABB Solar GmbH, Emmendingen, wird in den Konzernabschluss der ABB Ltd, Zürich / Schweiz, einbezogen (größter Kreis). Dieser Konzernabschluss kann auf der Internetseite der ABB Ltd. eingesehen werden.
Emmendingen, den 31. Mai 2019 ABB Solar GmbH Harald Horst Michael Janzen Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27. Dezember 2019. |
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