Holzhaus-Profi GmbH
Fischach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.788,00 |
17.559,00 |
| I.
Sachanlagen |
14.788,00 |
17.559,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
41.440,10 |
28.297,73 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.052,57 |
26.655,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.387,53 |
1.642,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
113,20 |
292,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
56.341,30 |
46.149,53 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
44.709,40 |
41.554,02 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
18.709,40 |
15.554,02 |
| B.
Rückstellungen |
1.090,00 |
1.140,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.541,90 |
3.455,51 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.541,90 |
3.455,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
56.341,30 |
46.149,53 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Bezüglich der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses können die entsprechenden
Erleichterungsvorschriften bei kleinen
Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen werden.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Firma
Holzhaus-Profi GmbH wurde nach den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden des Handelsgesetzbuches erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB).
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Saldierungen wurden nicht vorgenommen.
Die Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres wurden unabhängig von dem
Zeitpunkt der Zahlung im Jahresabschluss
berücksichtigt.
Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden
mit ihren jeweiligen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten,
und soweit abnutzbar, um die Abschreibungen vermindert
angesetzt. Die Abschreibungen wurden planmäßig
und linear auf die voraussichtliche Nutzdauer verteilt und
erfolgten grundsätzlich zeitanteilig.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt.
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind nur
Beträge ausgewiesen, die Aufwand des folgenden
Geschäftsjahres sind.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle am Bilanzstichtag ungewissen
Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken (§ 249 Abs.
1 HGB i.V. Abschn. 5.7 und Abschn. 6.11 EStR).
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB
i.V. Abschn. 6.10 EStR).
III. SONSTIGE ANGABEN
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Günther Wolff. Er ist von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Fischach, den
Gez. Günther Wolff
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.11.2011 festgestellt.
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