IGZ Bamberg
GmbH
Bamberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.309.581,73 |
9.002.368,65 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
13.545,00 |
20.641,00 |
| II.
Sachanlagen |
10.296.036,73 |
8.981.727,65 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.249.145,87 |
6.418.196,39 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.867.889,29 |
98.920,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
2.000,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
7.500,00 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.381.256,58 |
6.319.275,57 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.119,54 |
12.890,93 |
| Aktiva |
15.575.847,14 |
15.433.455,97 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
7.857.775,62 |
8.010.297,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
3.710.000,00 |
3.710.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
6.162.500,00 |
6.162.500,00 |
| III.
Verlustvortrag |
1.862.203,00 |
1.675.886,85 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
152.521,38 |
186.316,15 |
| B.
andere Sonderposten |
6.365.000,00 |
6.365.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
272.611,00 |
576.481,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.080.160,52 |
466.551,97 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.080.160,52 |
466.551,97 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
2.494,08 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
300,00 |
15.126,00 |
| Passiva |
15.575.847,14 |
15.433.455,97 |
Anhang
für das
Geschäftsjahr 01.01.2022-31.12.2022
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der IGZ Bamberg GmbH, Bamberg,
Registergericht Bamberg HRB 3019 wurde nach den für
große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
des Handelsgesetzbuches, den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages
aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266, 275 HGB. Die Bilanz ist in
Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
sind zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
2.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
a) Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Bilanzierungsverbote gemäß § 248 HGB
wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden
ausschließlich gemäß § 250 HGB
gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB bestehen, sind diese gemäß §
268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
b) Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Sachanlagen werden grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Im
Einzelnen gelten die folgenden Besonderheiten:
· Die staatlichen Zuschüsse für
die Gebäudeherstellung des Innovations- und
Gründerzentrums in der Kronachstr Str., Bamberg,
wurden in den Jahren der Zuschussgewährung
Herstellungskosten mindernd berücksichtigt. Der
Ausweis betrifft deshalb nur die Anschaffungskosten, die
die Gesellschaft selbst aufgewendet hat. Bei der Bemessung
der planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
· Es wurde ausschließlich von der
linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Die
Abschreibungen bei den Zugängen 2022 wurden
zeitanteilig vorgenommen.
· Für das im Anlagevermögen
befindliche Gebäude (Kronacher Straße)
beträgt die Nutzungsdauer
25 Jahre (Abschreibung 4%). Die Außenanlagen
werden mit 10% abgeschrieben. Bei der Fahrradhalle werden
die Herstellungskosten planmäßig auf 15 Jahre
verteilt. Der neugestaltete Eingangsbereich wird auf eine
Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben. Die Betriebs-
und Geschäftsausstattung wird überwiegend in 5-10
Jahren abgeschrieben. Bei der angeschafften EDV-Ausstattung
wurde mit einer Nutzungsdauer von 3-5 Jahren gerechnet.
· Die seit 2018 angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert in
Höhe von
€ 800,00 wurden in Übereinstimmung mit den
steuerlichen Vorschriften gemäß § 6 Abs. 2
EStG in voller Höhe aufwandswirksam verbucht.
· Für die bis 2017 angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter, deren Wert €
150,00 aber nicht
€ 1.000,00 übersteigen, wurde ein
Sammelposten gebildet, der in Übereinstimmung mit den
steuerlichen Vorschriften im Jahr der Anschaffung und in
den folgenden vier Geschäftsjahren jeweils zu einem
Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko
wurde durch ausreichende Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände und die
flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
wurde für vereinnahmte Zuschüsse der Regierung
von Oberfranken im Zusammenhang mit der Errichtung des
Digitalen Gründerzentrums in Bamberg gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer
vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssatz wird der
den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechende
durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der deutschen
Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Angaben zu Posten der Bilanz
Die historischen Anschaffungskosten und die
kumulierten Abschreibungen je Anlageposition sowie die
Zugänge und Abgänge des Berichtsjahres ergeben
sich aus dem Anlagenspiegel.
In dem Posten geleistete Anzahlungen und Anlagen im
Bau sind die bis zum Bilanzstichtag entstandenen
Aufwendungen für Planung und Errichtung des Digitalen
Gründerzentrums (DGZ) auf dem Gelände der
ehemaligen Lagarde-Kaserne in Bamberg enthalten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
umfassen im Wesentlichen an Mieter weiterverrechnete Kosten
und ausstehende Mieten.
In den sonstigen Vermögensgegenständen ist
ein Schadenersatzanspruch gegen einen Ingenieur im
Zusammenhang mit der Errichtung des DGZ enthalten. Der
Anspruch wurde gerichtlich dem Grunde nach festgestellt.
Der Höhe nach wurde der Anspruch mit €
1.500.000,00 vorsichtig bewertet. Mit einem Zahlungseingang
im Jahr 2023 ist jedoch nicht zu rechnen.
Des Weiteren sind als sonstige
Vermögensgegenstände - Ansprüche auf
staatliche Förderbeiträge (€ 21.670,17, VJ
€ 11.392,32), Erstattung von Gerichtskosten (€
68.880,00, VJ € 0,00), kreditorische Debitoren (€
16.491,08, VJ € 0,00), erst im Folgejahr
abzugsfähige Vorsteuern (€ 33.739,34, VJ €
10.144,73) sowie die Umsatzsteuer (€ 191.355,87, VJ
€ 34.667,63) ausgewiesen.
Das Stammkapital beträgt unverändert €
3.710.00,00
Die Kapitalrücklage beträgt wie im Vorjahr
€ 6.162.500,00. Die Kapitalrücklage stammt aus
Zuschüssen der Gesellschafter für den Bau des
Digitalen Gründerzentrums in Bamberg. Sie
entfällt auf die Stadt Bamberg und den Landkreis
Bamberg zu gleichen Teilen.
Der Verlustvortrag in Höhe von €
1.862.203,00 resultiert aus dem Verlustvortrag des
Vorjahres zuzüglich des Jahresfehlbetrages 2021.
Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
(€ 6.365.000,00) betrifft von der Regierung von
Oberfranken ausbezahlte Fördermittel für den
Neubau der Digitalen Gründerzentrums. Im Jahr 2018
wurden € 3.000.000,00 vereinnahmt, € 3.365.000,00
stammen aus dem Jahr 2021. Die Auflösung des
Sonderpostens erfolgt zeitgleich mit dem Beginn der
Abschreibung des Digitalen Gründerzentrums im
März 2023.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
rückständigen Urlaub (€ 11.710,00 / VJ
€ 7.660,00), Tantiemen (€ 20.000,00 / VJ €
0,00), Abschluss- und Prüfungskosten (€ 25.300,00
/ VJ € 15.000,00) sowie ausstehende Rechnungen
insbesondere für den Bau des Digitalen
Gründerzentrums in Bamberg (€ 183.000,00 / VJ
€ 521.220,00) gebildet.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich
aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
|
|
Restlaufzeit bis zu
einem Jahr
|
Restlaufzeit zwischen
einem und fünf Jahren
|
Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren
|
Gesamtbetrag
|
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
|
985.756,94
|
17.060,84
|
0,00
|
1.002.817,78
|
|
Vj.
|
371.402,14
|
18.775,26
|
0,00
|
390.177,40
|
2. Sonstige
Verbindlichkeiten
|
5.497,09
|
71.845,65
|
0,00
|
77.342,74
|
|
Vj.
|
3.429,40
|
72.945,17
|
0,00
|
76.374,57
|
Summe
|
|
991.254,03
|
88.906,49
|
0,00
|
1.080.160,52
|
|
Vj.
|
374.831,54
|
91.720,43
|
0,00
|
466.551,97
|
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber
Bauunternehmern und -dienstleistern im Zusammenhang mit dem
Neubau des DGZ.
4. Sonstige Angaben
a) Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB bestanden nicht.
b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die
für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind,
resultieren aus:
· Investitionsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Errichtung des Digitalen
Gründungszentrums i.H.v. T€ 3.573.
· Mietvertrag Grenke
Fotokopiergerät, seit 22.07.2020, viertelj. Miete
i.H.v. € 234,78.
· Mietvertrag Waterlogis Wasserspender,
seit 15.10.2019, viertelj. Miete i.H.v. € 273,90.
· Vertrag Stadtnetz Bbg.,
Business-Internetanschluss, Laufzeit seit 01.12.2015 (auf
unbestimmte Zeit), mtl. Gebühr i.H.v. € 890,00.
c) Geschäftsführung
Mitglieder der Geschäftsführung sind:
· Herr Dr. Stefan Goller,
berufsmäßiger Stadtrat
· Herr Steffen Nickel,
Verwaltungsdirektor
· Herr Mario Mages, Dipl.-Soziologe (seit
1. Januar 2022)
Herr Dr. Goller und Herr Nickel erhalten für
ihre Tätigkeit keine Bezüge.
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge von Herrn Mario Mages
wird unter Verweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
d) Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat der IGZ Bamberg GmbH (Kronacher
Str.) gehören an:
· Andreas Starke, Oberbürgermeister
der Stadt Bamberg (Vorsitzender)
· Johann Kalb, Landrat des Landkreises
Bamberg (stellvertretender Vorsitzender)
· Ingeborg Eichhorn, Stadträtin
· Bertram Felix, berufsmäßiger
Stadtrat
· Inge Werb, Leiterin
Wirtschaftsförderung LRA Bamberg (bis 24. Mai 2022)
· Thomas Söder, Kreisrat
· Albert Deml, Kreisrat
· Manfred Deinlein, Kreisrat
· Dr. Hans-Günter Brünker,
Stadtrat (bis 25. Oktober 2022)
· Michael Schmitt, Stadtrat (seit 26.
Oktober 2022)
· Stefan Kuhn, Stadtrat
· Patricia Leistner, Fachbereichsleiterin
Wirtschaftsförderung (seit 25. Mai 2022)
Die Aufsichtsratvergütungen beliefen sich im
Geschäftsjahr 2022 auf € 750,00 (Vorjahr: €
869,00).
e) Beschäftigte Arbeitnehmer
Die Arbeitnehmerzahl betrug im Berichtsjahr
durchschnittlich 9 Arbeitnehmer (im Vorjahr 9).
f) Honorar Abschlussprüfer
Das vom Abschlussprüfer für das
Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt
€ 7.150,00. Es entfällt nur auf
Abschlussprüfungsleistungen.
g) Nachtragsbericht
Im März 2023 wurde das neu errichtete digitale
Gründerzentrum eröffnet. Im Jahresabschluss 2023
werden daher gegenüber dem Jahr 2022 erheblich
höhere Abschreibungen auf Sachanlagen sowie deutlich
höhere Erträge aus der Auflösung des
Sonderpostens für Zuschüsse und Zulagen
ausgewiesen werden.
Bamberg, 11. Oktober
2023
gez.
Mario Mages, IGZ Bamberg GmbH
(Geschäftsführung)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.10.2023
festgestellt.
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