S.E. Cashflow-Holding GmbH
Selbe AdresseHerstellung von magnetischen und optischen Datenträgern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sabrina Janina Eiling seit 8.7.2020 | Prokura |
Steffen Eiling seit 7.2.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Saveclimber GmbHHalberstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 2. Bilanzierungsmethoden 2.1. Allgemeines Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs - und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet werden müssten (§ 284 Abs.2 Nr.2 HGB). Die bisher üblichen Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nicht geändert (§ 284 Abs.2 Nr.3 HGB). Vermögensgegenstände oder Schulden fallen nicht unter mehrere Posten der Bilanz, so dass Mitzugehörigkeitsvermerke im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit entbehrlich sind (§ 284 Abs.3 Sa. 1 HGB). Eigene Anteile waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden (§ 265 Abs.3 Sa.2 HGB). Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebes waren nicht vorhanden (§ 269 Sa.1 HGB). Soweit Wirtschaftsgüter mit den Herstellungskosten zu bewerten waren, wurden Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten nicht mit einbezogen (§ 284 Abs.2 Nr.5 HGB). 2.2. Erläuterungen zur Bilanz 2.2.1. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Zugänge wurden "pro-rata-temporis" abgeschrieben. GWG mit Anschaffungskosten bis € 800,-- (bis 2017 € 410,--) wurden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahrs sind aus dem in der Anlage aufgeführten Anlageverzeichnis ersichtlich (§ 268 Abs. 2 Sa. 1+3 HGB). 2.2.2. Angaben zu Einzelposten des Umlaufvermögens Die Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens wurden mit Anschaffungskosten angesetzt. Abwertungen waren zum 31.12.2023 nicht zu verzeichnen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nominalbeträgen angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Am Bilanzstichtag bestanden folgende Forderungen gegenüber Gesellschaftern:
In den Posten der sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen (§ 268 Abs.4 Sa. 2 HGB). 2.2.3. Angaben zu den einzelnen Posten der Rückstellungen Allen am Abschlussstichtag bestehenden Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbar waren, wurde durch die Bildung ausreichender Rückstellung und Wertberichtigungen Rechnung getragen. 2.2.4. Angaben zu den einzelnen Posten der Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben 11,8 T€ eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 188,9 T€ haben eine Restlaufzeit von 1-5 Jahren. Darlehensverbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter bestanden zum Bilanzstichtag nicht. 2.3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 285 Nr. 8b HGB). Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Abschreibungen wegen Zukunftsverlusten im Umlaufvermögen mussten nicht vorgenommen werden (§ 277 Abs.3 Sa. 1 HGB). Allein nach steuerrechtlichen Vorschriften wurden Abschreibungen nicht vorgenommen (§ 281 Abs.2 Sa.1 HGB). Zuschreibungen wurden nicht durchgeführt. Es wurden auch aus steuerrechtlichen Gründen keine Zuschreibungen unterlassen (§ 280 Abs.3 HGB). 3. Sonstige Pflichtangaben 3.1. Angaben gem. § 42 Abs.3 GmbHG Hinsichtlich der gegenüber dem Gesellschafter gewährten Mittel bzw. bestehenden Verbindlichkeiten wird auf die vorstehenden Ausführungen (2.2.2. und 2.2.4.) verwiesen. 3.2. Angaben zu Mitgliedern der Geschäftsführung Steffen Eiling, alleinvertretungsberechtigt Von § 286 Abs. 4 HGB - Nichtangabe der Bezüge - wurde Gebrauch gemacht. 3.3. Angaben zu den Arbeitnehmern In 2023 wurden durchschnittlich 26 Arbeitnehmer beschäftigt. 4. Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss für 2023 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gewinnvortrag ermittelt sich wie folgt:
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.6.2024. |
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