OPLY
GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
22.564,00 |
30.452,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
307,00 |
590,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.972,00 |
28.577,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.285,00 |
1.285,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.375.548,94 |
2.643.178,11 |
| I.
Vorräte |
96.685,48 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
368.518,19 |
505.301,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
910.345,27 |
2.137.876,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
329.008,34 |
314.770,40 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
1.059.507,23 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.727.121,28 |
4.047.907,74 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
80.122,65 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
225.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.600.000,00 |
1.600.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
2.684.507,23 |
228.385,25 |
| IV.
Jahresüberschuss |
939.629,88 |
-2.456.121,98 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
1.059.507,23 |
| B.
zur Durchführung der Kapitalerhöhung
geleistete Einlagen |
0,00 |
200.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
536.609,29 |
109.504,58 |
| D.
Verbindlichkeiten |
1.110.389,34 |
3.738.403,16 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
788.023,36 |
3.417.637,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
322.365,98 |
320.765,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.727.121,28 |
4.047.907,74 |
Anhang
Allgemeine Hinweise
Die OPLY GmbH (im Folgenden auch "Gesellschaft"
genannt) hat ihren Sitz in Berlin und wird im
Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der
Registernummer HRB 81197 geführt.
Der vorliegende Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019
wurde gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die zum Bilanzstichtag angewandten Gliederungs-,
Ansatz und Bewertungsgrundsätze entsprechen denen des
Vorjahresabschlusses.
Die größenabhängigen Erleichterungen
gemäß §§ 276, 288 HGB wurden teilweise
in Anspruch genommen. Hinsichtlich der Angaben zu der
Gewinn- und Verlustrechnung wurden die
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
in Anspruch genommen und keine entsprechenden Angaben in
den Anhang aufgenommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Zur Erläuterung der Bilanz sind die
erforderlichen Angaben - soweit möglich - in den
Anhang übernommen.
Gegenstand des Unternehmens ist gemäß
Gesellschaftsvertrag und gleichlautender
Handelsregister-eintragung der Betrieb von
Fahrzeug-Vermietsystemen nach dem Prinzip der
Autovermietung und des Carsharings. Davon umfasst sind der
Erwerb, die Entwicklung, die Herstellung, die
Bereitstellung, der Vertrieb und die Implementierung von
Datenverarbeitungssoftware-Lösungen und
Teilkomponenten, die darauf abzielen, den Betrieb von
Kraftfahrzeugen und den Aufbau von Fahrzeugflotten zu
organisieren, sowie diesbezügliche
Beratungsleistungen. Des Weiteren sind Gegenstand des
Unternehmens der Aufbau, der Betrieb und die Wartung dazu
notwendiger IT-Systeme und Teilkomponenten.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses
für das Geschäftsjahr 2019 waren die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände,
Kassenbestände und die Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag ausgewiesen.
Das gezeichnete Kapital stimmt mit den Angaben im
Handelsregister überein.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung des
Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel
dargestellt.
Umlaufvermögen
Sämtliche
Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem
Jahr.
Eigenkapital
Das
gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
zum Bilanzstichtag EUR 225.000,00 und ist vollständig
eingezahlt.
Die
Kapitalrücklage enthält sonstige
Zuzahlungen in das Eigenkapital nach § 272 Abs. 2 Nr.
4 HGB in einer Gesamthöhe von EUR 1.600.000,00.
Rückstellungen
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Die
Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen
und Jahresabschlusskosten.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind in Höhe des
Erfüllungsbetrages passiviert und haben sämtlich
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft nimmt als kleine Kapitalgesellschaft
für die Angabe der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen die größenabhängige
Befreiungsvorschrift des § 288 HGB in Anspruch.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Für die Angaben nach § 285 Nr. 4 HGB nimmt
die Gesellschaft die Befreiungsvorschriften des § 288
HGB in Anspruch.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung und Vertretung
Geschäftsführerin der Gesellschaft waren im
Geschäftsjahr 2019
Frau Katharina Wagner, München.
Die Geschäftsführerin ist zur alleinigen
Vertretung der Gesellschaft berechtigt und gemäß
Handelsregister von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
Gesamtbezüge der Geschäftsführung
Hinsichtlich der Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung nimmt die Gesellschaft die
Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB in
Anspruch.
Mitarbeiter
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 29,75 Mitarbeiter.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die für
die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, lagen
zum Bilanzstichtag nicht vor.
Nachtragsbericht
Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom
29. Mai 2020 die Auflösung der Gesellschaft mit
sofortiger Wirkung beschlossen. Dementsprechend wurde
für die Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden gemäß den Vorgaben des § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB nicht mehr von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen, soweit Sachverhalte
für den vorliegenden Jahresabschluss als werterhellend
zu berücksichtigen waren.
Berlin, den 13. April 2021
gez. Wolfgang Jünger, Liquidator
sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, den 13. April 2021
gez. Wolfgang Jünger, Liquidator
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.04.2021 festgestellt.
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