HABERLAND STUNT LIMITED
Dorfstraße 4, 14959 Trebbin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Annika, geb. Kaiser Haberland seit 22.3.2006 | Direktor |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HABERLAND STUNT LIMITEDTrebbinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 20121. ANWENDUNGSBEREICH DER RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN DES HGB FÜR DIE GESELLSCHAFT Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den Erleichterungsmöglichkeiten für kleine Kapitalgesellschaften wurde partiell Gebrauch gemacht. Ein Lagebericht wurde in Anwendung des § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht aufgestellt. 2. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE FÜR DIE GLIEDERUNG Die Bilanz wurde nach den Vorschriften des § 266 HGB gegliedert. 3. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden fortgeführt. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Für im steuerlichen Sinne Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten über 150,00 EUR bis 410,00 EUR, die im Geschäftsjahr zugingen, ist von der Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG Gebrauch gemacht worden. Sie wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang erfasst. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2a EStG mit Anschaffungs- und Herstellungskosten über 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wurden in vorhergehenden Geschäftsjahren Sammelposten gebildet. Diese Sammelposten sind im Geschäftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren pauschal zu jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen. Im Geschäftsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag bewertet. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert erfasst. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde gebildet für Zahlungen, die erst in folgenden Geschäftsjahren zu Aufwand führen. Der Sonderposten mit Rücklageanteil gem. § 7g Abs. 1 EStG a. F. bzw. § 7g Abs. 5 EStG wurde für den indirekten Ausweis vorgenommener steuerlicher Sonderabschreibungen gebildet. Ein weiterer Sonderposten mit Rücklagenanteil wurde gem. § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG gebildet für den indirekten Ausweis der gewinnmindernden Herabsetzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten der investierten Vermögensgegenstände. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Als Steuerrückstellung wird Umsatzsteuer 19% nicht fällig für die am Bilanzstichtag offenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Der Gesellschaft wurde auf Antrag die Genehmigung zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten gem. § 20 Abs. 1 UStG erteilt. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert worden. 4. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ Die sonstigen Vermögensgegenstände haben Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Zum Bilanzerstellungszeitpunkt sind diese überwiegend ausgeglichen. Das Gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt unverändert 6,00 GBP, das entspricht 9,24 EUR. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert worden und haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten für Steuern in Höhe von 5.947,45 EUR (Vorjahr: 3.349,71 EUR) enthalten. 5. GESCHÄFTSFÜHRUNG Im Jahr 2012 gehörte der Geschäftsführung an: Annika Haberland, Director. Die Geschäftsführerin (Director) ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Darlehen und Verrechnungskonten der Gesellschafter wurden gegenseitig mit 4,0% p. a. verzinst.
Geschäftsführerin (Director) Annika Haberland Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25.09.2013 |
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