ICR
Electronic GmbH
Brand-Erbisdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.667,00 |
16.737,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.326,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.341,00 |
16.736,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
305.570,36 |
327.711,75 |
| I.
Vorräte |
91.416,88 |
110.940,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
203.849,80 |
188.721,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.303,68 |
28.049,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
664,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
318.237,36 |
345.112,75 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
145.256,80 |
125.270,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
2.652,00 |
0,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
100.270,16 |
100.131,78 |
| IV.
Jahresüberschuss |
17.334,64 |
138,38 |
| B.
Rückstellungen |
124.526,00 |
65.280,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
48.454,56 |
154.562,59 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
48.831,94 |
154.562,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
318.237,36 |
345.112,75 |
Anhang
gem. § 284 HGB für das Geschäftsjahr vom
01.01.2010 bis 31.12.2010
I. Allgemeines
Bei dem bilanzierten Unternehmen handelt es sich um
eine
kleine Kapitalgesellschaft gem.
§ 267 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte gem.
§ 266 und § 275 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Abs. 1, Satz 2, 266 ff.
HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8, Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8, Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen
Anlagegüter werden ebenfalls linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu Euro 410,00
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 Abs. 2a EStG im Erwerbsjahr in voller
Höhe abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden durch körperliche
Bestandsaufnahme zum Abschlussstichtag erfasst. Die
Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden
Wert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch Bildung
einer Pauschalwertberichtigung zu den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen.
Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.
Kassenbestände und
Guthaben bei Kreditinstituten werden
grundsätzlich zu Nominalwerten ausgewiesen. Guthaben
bei Kreditinstituten in Fremdwährung wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
Zum 01.01.2010 wurden aufgrund des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG die sonstigen
Rückstellungen unter Berücksichtigung von
Kostensteigerungen und Abzinsung neu bewertet. Die hieraus
resultierenden Beträge wurden in die Bilanzposition
andere Gewinnrücklagen eingestellt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen erkennbare
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die
gemäß BilMoG zwingend anzuwendenden
HGB-Vorschriften wurden beachtet. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf
fremde Währung lauteten, wurden zum
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.
III. Angaben zur Bilanz
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen
gegen Gesellschafter mit Euro 89.402,91 (VJ. Euro
127.042,53). Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr haben nicht bestanden.
Das
gezeichnete Kapital ist in voller Höhe
einbezahlt und ist zum Nennwert angesetzt.
Zum 01.01.2010 wurden aufgrund des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG die sonstigen
Rückstellungen unter Berücksichtigung von
Kostensteigerungen und Abzinsung neu bewertet. Die hieraus
resultierenden Beträge wurden in die Bilanzposition
andere Gewinnrücklagen eingestellt.
Die
Steuerrückstellungen umfassen alle noch nicht
veranlagten Steuern in Höhe des voraussichtlichen
Erfüllungsbetrages. Gemäß § 274 a HBG
erfolgte keine Bilanzierung von latenten Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für
erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten mit
ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag gebildet.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von Euro 1.810,82 (Vorjahr
Euro 27.032,01).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB)
aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - durch Herrn Rayk Oppelt (Kaufmann im
Groß- und Außenhandel) geführt.
Brand-Erbisdorf, den 7. Juni 2011
.................................................
Rayk Oppelt, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.07.2011 festgestellt.
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