crone-optik
GmbH
Marl
(vormals:
Recklinghausen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
44.609,00 |
87.124,00 |
| I.
Sachanlagen |
44.609,00 |
87.124,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
96.565,43 |
135.358,45 |
| I.
Vorräte |
80.193,33 |
130.278,02 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.707,89 |
3.931,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.664,21 |
1.148,50 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
389.796,61 |
248.071,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
530.971,04 |
470.553,49 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
273.071,04 |
198.263,92 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
141.725,57 |
74.807,12 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
389.796,61 |
248.071,04 |
| B.
Rückstellungen |
2.350,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
528.621,04 |
470.553,49 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
64.455,64 |
91.315,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
530.971,04 |
470.553,49 |
Anhang
Grundlagen der Rechnungslegung
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§
266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB erstellt.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Wertansätze in der Bilanz der Crone Optik
GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als
Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.
Die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung
für Abnutzung zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr
des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll, bzw. gem.
§ 6 Abs. 2a EStG zu einem Fünftel abgeschrieben.
Die
Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit
den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die
Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie
Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen.
Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken
durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko
durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.
Der
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach
vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren
Risiken.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem vorstehend dargestellten
Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des
laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem
Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).
Rechnungsabgrenzungsposten
Im Rechnungsabgrenzungsposten ist wie im Vorjahr kein
Disagio enthalten.
Bilanzverlust
Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe
von EUR 273.071,04 enthalten.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.
Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten
enthalten, deren Laufzeit mehr als 5 Jahre beträgt.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Führung der Geschäfte unverändert
bei dem Gesellschafter Werner Kowalski.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
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