Rommel
Consulting GmbH
Nördlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.348,00 |
106.800,77 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
39.197,00 |
25.732,00 |
| III.
Finanzanlagen |
150,00 |
81.067,77 |
| B.
Umlaufvermögen |
88.217,16 |
92.375,93 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
54.689,20 |
49.888,99 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
33.527,96 |
42.486,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.396,23 |
4.633,87 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
1.171,59 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
130.132,98 |
203.810,57 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
44.494,08 |
45.337,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
19.494,08 |
20.337,16 |
| B.
Rückstellungen |
34.227,31 |
115.278,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
51.411,59 |
43.194,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
130.132,98 |
203.810,57 |
Anhang
nach BilMoG
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Rommel Consulting GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Es werden die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung
durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) in
vollem Umfang für das Geschäftsjahr 2010
angewendet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 100.312,00.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurde der nach kaufmännischer Beurteilung notwendige
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
unter Berücksichtigung von voraussichtlichen
Kostensteigerungen und allen erkennbaren Risiken angesetzt.
Soweit die Restlaufzeit mehr als ein Jahr betrug, erfolgte
eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit den
von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungssätzen.
Verbindlichkeiten und Rückstellungen wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Angabe zu Forderungen
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt Euro 51.662,62
(Vorjahr: Euro 22.603,68).
Latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz.
Die latenten Steuern beruhen auf nachfolgenden
Differenzen:
- Unterschiede bei der Bewertung des
Anlagevermögens
- Unterschiede bei der Bewertung von
Rückstellungen
- Offene Investitionsabzugsbeträge
- Steuerliche Verlustvorträge
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem
Steuersatz in Höhe von 27,59 %.
Steuerliche Verlustvorträge in Höhe von
Euro 4.971,00 wurden bei der Berechnung aktiver latenter
Steuern berücksichtigt.
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
die Projected Unit Credit Methode (PUC) angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz
|
5,15
|
%
|
erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Richttafeln 2005 G
|
|
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
Gläubiger entzogen sind und ausschließlich zur
Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden
mit diesen Verpflichtungen verrechnet.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechnenbaren
Vermögensgegenständen liegen zum 31.12.2010
folgende Werte vor:
Pensionsrückstellung
|
100.312,00
|
Euro
|
verrechnete
Vermögensgegenstände
|
101.483,59
|
Euro
|
Aktiv-/Passivüberhang
|
1.171,59
|
Euro
|
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 26.130,40
(Vorjahr: Euro 31.681,82).
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen
Mit einer Inanspruchnahme aus den
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Gewinn-/Verlustvortrag bei teilweiser
Ergebnisverwendung
Bei Aufstellung der Bilanz unter
Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung
wurde im Bilanzgewinn ein Gewinnvortrag von Euro 20.337,16
einbezogen. Der Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro 843,08.
Einschließlich des zu berücksichtigenden
Gewinnvortrages ergibt sich ein Betrag von Euro 19.494,08,
der zu verwenden ist.
Auf neue Rechnung werden Euro 19.494,08 vorgetragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung vom 30.05.2011 wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro
0,00.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Thomas Rommel
|
Weitere
Geschäftsführer:
|
Andreas Rommel
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Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
50.491,03
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Unterschrift der Geschäftsleitung
Nördlingen, 30.05.2011
gez. Thomas Rommel, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2011 festgestellt.
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