Kamb Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Horst Kever seit 13.2.2024 | Geschäftsführer |
Jörg Karb seit 11.2.2019 | Geschäftsführer |
Heike Van Herwaarde seit 11.2.2019 | Prokura |
Michael Raimer seit 11.2.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
SCUR-Alpha 1804 GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kamb Elektrotechnik GmbHLudwigshafen/Rh.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010Geschäftsführung
Grundsätzliche Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die RGM Facility Management GmbH (vormals: RGM Gebäudemanagement GmbH), Dortmund, stellt als Muttergesellschaft den Konzernabschluss (größter und kleinster Konsolidierungskreis) auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben. Entsprechend der neuen HGB-Regelungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erstmalig Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" als sogenannter davon-Vermerk ausgewiesen. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEntgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und gegebenenfalls um außerplanmäßige Abschreibungen, bilanziert. Sie werden linear entsprechend den voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um nutzungsbedingte planmäßige sowie gegebenenfalls erforderliche außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen pro rata temporis und seit Januar 2008 nach der linearen Abschreibungsmethode. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von EUR 150,00 bis EUR 410,00 sind im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben und werden im Anlagespiegel als Abgang gezeigt. Für abnutzbare bewegliche selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 wurde bis einschließlich 2009 ein Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten wird im Geschäftsjahr der Bildung und den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden im Rahmen der Stichtagsinventur körperlich aufgenommen. Sie werden zu Anschaffungskosten oder zu niedrigeren Markpreisen bewertet. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen werden mit den Herstellungskosten angesetzt, welche die zur Herstellung erforderlichen Einzelkosten sowie angemessene Teile der Gemeinkosten beinhalten. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung i.H.v. 3 % auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Rechnung getragen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem modifizierten Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat September 2010 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt 5,17 %. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,0 % zugrunde gelegt. Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Verbindlichkeiten sind zum Nennwert bzw. zum höheren Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Erläuterung zur BilanzForderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Rückstellungspflichtige Pensionsverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 1.040. Diese wurden mit Deckungsvermögen (beizulegender Zeitwert TEUR 700, historische Anschaffungskosten TEUR 648) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Als Deckungsvermögen wurden die zweckexklusiven, verpfändeten und insolvenzgeschützten Rückdeckungsversicherungen klassifiziert. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen (TEUR 30) wurden mit den Zinszuführungen zu den Altersversorgungsrückstellungen (T€ 50) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Saldo von T€ 20 ist im Finanzergebnis unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthalten. Aus der Umstellung der Pensionsrückstellungen sowie der Neubewertung des zuvor unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesenen Deckungsvermögens (verpfändete Rückdeckungsversicherungen) zum beizulegenden Zeitwert im Rahmen des BilMoG zum 1. Januar 2010 (BilMoG-Eröffnungsbilanz) ergab sich ein Zuführungsbetrag im Vergleich zum alten Ansatz zum 31. Dezember 2009 von TEUR 103. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch und verteilt den Aufwand aus der Umstellung linear über einen Zeitraum von maximal 15 Jahren. Im Geschäftsjahr 2010 wurden TEUR 17 als außerordentlicher Aufwand erfasst. Zum Abschlussstichtag beläuft sich die Unterdeckung bei den Pensionsrückstellungen somit auf TEUR 86. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und sind unbesichert. Sonstige Angaben Ausschüttungsgesperrte Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGBZum Abschlussstichtag unterliegen der Ausschüttungssperre:
Ludwigshafen, 8. März 2011 Kamb Elektrotechnik GmbH Georg Ludwig Kamb Dr. Heiko Meinen |
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