Megaplast
Bauchemie GmbH
Au am
Rhein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
35.345,55 |
44.319,24 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
35.313,51 |
44.288,01 |
| III.
Finanzanlagen |
29,04 |
28,23 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.262.359,36 |
1.356.202,67 |
| I.
Vorräte |
931.383,42 |
1.140.129,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
102.726,45 |
59.106,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
228.249,49 |
156.966,77 |
| Aktiva |
1.297.704,91 |
1.400.521,91 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
717.793,40 |
758.740,69 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
69.024,40 |
69.024,40 |
| II.
Gewinnvortrag |
689.716,29 |
691.279,37 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
40.947,29 |
1.563,08 |
| B.
Rückstellungen |
394.646,17 |
465.438,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
185.265,34 |
176.343,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
147.438,58 |
117.594,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
37.826,76 |
58.748,87 |
| Passiva |
1.297.704,91 |
1.400.521,91 |
Anhang
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches erstellt. Hierbei wurde
berücksichtigt, dass es sich um eine "kleine"
Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB handelt.
Von den größenabhängigen Erleichterungen
wurde Gebrauch gemacht. Ergänzend waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung werden gemäß § 326 HGB
unterlassen.
Die Firma Megaplast Bauchemie GmbH mit dem Sitz in Au
am Rhein ist beim Registergericht Mannheim unter der Nummer
521334 in das Handelsregister eingetragen.
Im einzelnen :
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, sonstige
Informationen zur Bilanz
Immaterielle Vermögensgegenstände und die
Sachanlagen sind jeweils zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung der planmäßigen
Abschreibung angesetzt. Die Abschreibungen werden linear
auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
ermittelt.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) wurden gem.
§ 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll
abgeschrieben. Die in Vorjahren zugegangenen GWG, die
zwingend in einem Sammelposten zu erfassen waren, werden
jahrgangsbezogen mit jeweils 1/5 gewinnmindernd
aufgelöst (sog. Pool -Abschreibung). Für das
laufende Geschäftsjahr waren keine Auflösungen
mehr vorzunehmen.
Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten
bewertet. Hinweise auf einen wegen dauernder Wertminderung
niedrigeren beizulegenden Wert liegen nicht vor.
Die Rückdeckungsansprüche der
Lebensversicherungen sind mit dem von der Gesellschaft
mitgeteilten Aktivwert angesetzt. Dieser entspricht dem
beizulegenden Zeitwert. Hierbei wurde berücksichtigt,
dass es sich i.H.v. Euro 204.655,83 um Planvermögen
(Deckungsvermögen) handelt, welches mit der
Pensionsrückstellung gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB
saldiert wurde. Zudem liegt eine zum Bilanzstichtag nicht
verpfändete Rückdeckungsversicherung als
Sonstiger Vermögensgegenstand über Euro 48.140,24
vor.
Das Vorratsvermögen ist zu Anschaffungskosten
bewertet. Anhaltspunkte für eine Abbewertung zum
niedrigeren beizulegenden Wert ergaben sich zum
Abschlussstichtag keine.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug gebotener Wertberichtigungen angesetzt.
Die liquiden Mittel und die
Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nominalwert
angesetzt. Die Verteilung der Rechnungsabgrenzungsposten
auf künftige Perioden erfolgt zeitanteilig. Im
Berichtsjahr waren keine vorhanden.
Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Es
ist vollständig erbracht.
Die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen erfolgten
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Anwendung der Projected Unit Credit (PUC) Methode und unter
Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von
1,82%. Bei der Bemessung wurde ferner die
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
berücksichtigt. Die Umstellungsbeträge durch
Übergang auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BiMoG) i.H.v. Euro 36.636,00 werden auf 15 Jahre verteilt
werden. Nach Änderung des § 253 HGB durch das
Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und
zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften ist der
Zeitraum für die Durchschnittsbildung bei der
Ermittlung des Zinssatzes von sieben auf zehn Jahre
erhöht worden. Für die Differenz zwischen der
Pensionsrückstellung mit sieben- und zehnjähriger
Durchschnittsbildung besteht eine Ausschüttungssperre
(§ 253 Abs. 6 HGB) i.H.v. 9.503,00 EUR. Vor Saldierung
mit dem Planvermögen beträgt die
Pensionsrückstellung Euro 586.002,00, nach Saldierung
Euro 381.346,17.
Die übrigen Rückstellungen werden für
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit
dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung war bei
den übrigen Rückstellungen nicht vorzunehmen.
Verbindlichkeiten werden ebenfalls mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Auch hier war keine
Abzinsung vorzunehmen. Es bestehen keine Verbindlichkeiten
in fremder Währung.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der
Gesellschafter-Geschäftsführerin Sibylle Fritz
mit insgesamt Euro 100.000,00 sind jeweils mit 4,0% p.a.
verzinst.
Weitere Erläuterungen:
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer betrug
für die Gesellschaft 6 Arbeitnehmer. Von der
größenabhängigen Erleichterung des §
288 Abs. 1 Nr. 2 HGB wird Gebrauch gemacht.
Geschäftsführungsorgane:
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Thomas Fritz,
Geschäftsführer, geführt. Er ist zum
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer
bestellt und von der Vorschrift des § 181 BGB befreit.
Zudem wurden im Berichtsjahr die Geschäfte der
Gesellschaft von Frau Sibylle Fritz,
Geschäftsführerin, geführt. Sie ist zur
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführerin
bestellt und ebenso von der Vorschrift des § 181 BGB
befreit.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen und
Haftungsverhältnisse:
Es bestehen gem. § 285 HGB aus Miet- und
ähnlichen Verträgen sonstige finanzielle
Verpflichtungen. Der Jahresbetrag der Verpflichtungen
beträgt Euro 112.537,20 zzgl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer). Haftungsverhältnisse
gem. § 251 HGB bestehen dagegen nicht.
Als "kleine" Kapitalgesellschaft wurde auf die
Aufstellung eines Lageberichts gem. § 264 Abs. 1 HGB
verzichtet.
Unterschrift der Geschäftsführung:
Au am Rhein, den 30. Oktober
2024
gez.
Thomas Fritz, Geschäftsführer
gez.
Sibylle Fritz, Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2024
festgestellt.
|