Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamm HRB 9136
Eingetragen
21.6.2017
Branche
Erbringung von Reservierungsdienstleistungen für Theater-, Sport- und UnterhaltungsveranstaltungenErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtSpielstätten für Schauspiel und Musiktheater
Gegenstand
Betrieb einer Ticketing-Organisation und aller damit verbundenen Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sascha Kaderka
seit 21.6.2017
Geschäftsführer
Olaf Kaderka
seit 21.6.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (3)

NameAnteil
Rainer Kaderka Stiftung
45.00%
Olaf Kaderka Stiftung
45.00%
10.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Rainer Kaderka Stiftung
Germany
11.250 €
45.00%
Olaf Kaderka Stiftung
Germany
11.250 €
45.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

TicketPAY Europe GmbH

Hamm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
1.1.2023
EUR
A. Anlagevermögen 16.284,00 16.596,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.977,00 0,00
II. Sachanlagen 11.307,00 16.596,00
B. Umlaufvermögen 5.853.859,94 4.116.374,09
I. Vorräte 31.576,26 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.538.799,06 806.671,88
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.283.484,62 3.309.702,21
C. Rechnungsabgrenzungsposten 19.301,33 8.217,00
Summe Aktiva 5.889.445,27 4.141.187,09

Passiva

31.12.2023
EUR
1.1.2023
EUR
A. Eigenkapital 503.626,09 529.060,54
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 4.060,54 504.060,54
III. Jahresüberschuss 474.565,55 0,00
B. Rückstellungen 48.443,00 80.392,01
C. Verbindlichkeiten 5.337.376,18 3.531.734,54
Summe Passiva 5.889.445,27 4.141.187,09

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Angaben

Die TicketPay Europe GmbH hat ihren Sitz in Hamm und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamm (Reg.Nr. HRB 9136).

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt, in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Beachtung der Grundsätze der Bilanzkontinuität, Bewertungsstetigkeit und ordnungsgemäßer Buchführung.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Rücklagenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und GuV

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear bzw. degressiv pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert angesetzt.

Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Herstellungseinzelkosten auch angemessene Teile der Herstellungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Hierzu hat die Gesellschaft eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten passiv abgegrenzt.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanzanlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

Sachanlagen

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear bzw. degressiv abgeschrieben.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben bzw. degressiv abgeschrieben. Computerhardware und Software zur Dateneingabe und Datenverarbeitung werden auf Grund des wirtschaftlichen Verbrauchs im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Finanzanlagen

Es bestehen keine Finanzinstrumente des Finanzanlagevermögens die über ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet sind.

Die Gesellschaft besitzt keine Kapitalanteile an Unternehmen, bei denen der Anteilsbesitz der Herstellung einer dauernden Verbindung dient.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr 31.12.2023 davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr 31.12.2022 davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und
Sonstige Vermögensgegenstände
396.698,48 €

1.142.100,58 €
396.698,48 €

114.576,94 €
330.739,54 €

278.294,97 €
330.739,54 €

159.818,10 €

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden keine Forderungen gegen Gesellschafter ausgewiesen.

In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Einzahlung ist vollständig erfolgt.

Rücklagen

Rücklagen werden im Geschäftsjahr 2023 weder gebildet noch aufgelöst.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Aufbewahrungsverpflichtungen und Abschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr 31.12.2023 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten 5.337.376,18 € 5.337.376,18 € 0,00 € 0,00 €
Vorjahr 31.12.2022 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten 3.334.097,17 € 3.334.097,17 € 0,00 € 0,00 €

Unter den Verbindlichkeiten werden keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausgewiesen.

Latente Steuern

Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Es wird auf Grund größenabhängiger Erleichterungen auf den Ausweis verzichtet.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Ausgewiesen werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB bestehen nicht.

Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen folgende, nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:

Die finanziellen Auswirkungen stellen sich wie folgt dar:

Zum 31.12.2023 bestehen Verpflichtungen aus Leasingverträgen.

Gegenstand der Leasingverträge sind hauptsächlich die folgenden Wirtschaftsgüter:

Personenkraftwagen

Arbeitnehmer

Am Bilanzstichtag waren im Unternehmen durchschnittlich 16 Mitarbeiter beschäftigt. Davon waren zwei Arbeitnehmer im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung tätig.

Gesamtbezüge

Von der Befreiung zu den Angaben der Gesamtbezüge gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 31.12.2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Ergebnisverwendung

Das Geschäftsjahr zum 31.12.2023 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von € 474.565,55 ab. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Organe

Die Geschäftsführung erfolgt durch:

Herrn Olaf Kaderka, vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit

Herrn Sascha Kaderka, vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit

Unterschrift gem. § 245 HGB

 

Hamm, den 30.09.2024

………..……gez. Olaf Kaderka.....................

TicketPAY Europe GmbH

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.9.2024.

Nachrichten & Medien

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Aktuelle Insolvenzverfahren

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