FTE
Automation GmbH
Heilbronn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5,00 |
5,00 |
| I.
Sachanlagen |
5,00 |
5,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
248.285,35 |
308.006,40 |
| I.
Vorräte |
70.000,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
178.106,66 |
298.259,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
178,69 |
9.746,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
248.290,35 |
308.011,40 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
77.827,07 |
74.748,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
49.748,19 |
35.990,16 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.078,88 |
13.758,03 |
| B.
Rückstellungen |
62.523,69 |
65.092,37 |
| C.
Verbindlichkeiten |
107.939,59 |
168.170,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
248.290,35 |
308.011,40 |
sonstige Berichtsbestandteile
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der FTE Automation GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Aus
Gründen der Klarheit der Aussage des Jahresabschlusses
wurden entsprechend § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB die
Restlaufzeiten der Forderungen (§ 268 Abs. 4 HGB) und
der Verbindlichkeiten (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr.
1a HGB) sowie Vermerke zu den Verbindlichkeiten aus Steuern
und im Rahmen der sozialen Sicherheiten im Anhang
angegeben.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Gesellschaft hat als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB für die Aufstellung
des Anhanges die größenabhängigen
Erleichterungen nach §§ 274a, 276 und 288 HGB in
Anspruch genommen.
Für die Veröffentlichung des
Jahresabschlusses werden die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften der
§§ 252 bis 256a HGB vorgenommen.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände
erfolgte höchstens mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, die der Verbindlichkeiten mit dem
Erfüllungsbetrag. Rückstellungen wurden in
Höhe der Beträge gebildet, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der
Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich
sein werden.
Änderungen der ursprünglich angewandten
Bewertungsmethoden wurden nicht vorgenommen. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Aktivseite der Bilanz
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen teilen
sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268 Abs. 4
HGB wie folgt auf:
Forderungen
|
Bis
1 Jahr
Euro
|
Über 1 Jahr
Euro
|
Gesamt
Euro
|
Aus Lieferungen und
Leistungen
|
163.026,83 (295.792,62)
|
0,00
(0,00)
|
163.026,83 (295.792,62)
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
12.757,31 (2.497,33)
|
0,00 (0,00)
|
12.757,31
(2.497,33)
|
Gesamt
|
175.784,14
(298.259,95)
|
0,00
(0,00)
|
175.784,14
(298.259,95)
|
Werte in Klammern geben die Vorjahreswerte an
Passivseite der Bilanz
Genau bestimmbare Verbindlichkeiten wurden
grundsätzlich mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
wiesen sowohl in 2019 als auch in 2018 insgesamt eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr auf (§ 268 Abs. 5
HGB und § 285 Nr. 1a HGB) und sind nicht durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 6.274,50
Euro (Vorjahr: 5.649,24 Euro) enthalten.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in Höhe von
2.657,37 Euro (Vorjahr Forderungen 1.583,96 Euro)
enthalten.
Sonstige Pflichtangaben
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren folgende
Personen in den benannten Zeiträumen als
Geschäftsführer bestellt:
Im Wirtschaftsjahr wurde durchschnittlich ein
Mitarbeiter beschäftigt.
Francesco Ranaldi, Kaufmann, für den Zeitraum
01.01.2019 - 31.12.2019.
Heilbronn, den 26. Mai 2020
FTE Automation GmbH,
vertreten durch sämtliche
Geschäftsführer
(Francesco Ranaldi)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.05.2021 festgestellt.
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