MIKRO PARTNER Dienstleistungen GmbH
Selbe AdresseErbringung von allen anderen Unterrichtsdienstleistungen a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Madjid Chabane seit 1.9.2022 | Prokura |
Marcel Ronniger seit 8.1.2020 | Geschäftsführer |
Reinhard Weidinger seit 8.1.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MIKRO PARTNER Service GmbHNeumünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2024Bilanz zum 30. April 2024AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024
Anhang vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2024A. Allgemeine Angaben B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden C. Erläuterungen zu ausgewählten Posten des Jahresabschlusses D. Anlagenspiegel E. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse F. Sonstige Angaben A. Allgemeine Angaben
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung folgt den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs 1 Nr 2 HGB aufgestellt. I. Anlagevermögen Die Sachanlagen wurden mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Herstellungskosten sind nicht entstanden. Abschreibungen auf die Sachanlagen waren entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Abschreibungsmethode unter Beachtung von § 253 Abs 3 HGB (Niederstwertprinzip) vorzunehmen. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern betragen zwischen drei bis acht Jahre, bei immateriellen Vermögensgegenständen durchgehend drei Jahre. Zugänge wurden pro rata temporis abgeschrieben, geringwertige Wirtschaftsgüter im Zugangsjahr in vollem Umfang. II. Vorräte Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt gem. § 253 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 HGB zu Anschaffungskosten bzw. Hertstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Die Herstellungskosten umfassen Ansprüche aus noch nicht abgerechneten Leistungen aus vertraglich garantierten Mindestvergütungen abzüglich eines Risikoabschlags von 5%. III. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt. Pauschalwertberichtigungen wurden in Höhe von 2 % der nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildet. IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt. V. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Der ausgewiesene transitorische Rechnungsabgrenzungsposten enthält lfd. Verwendungen mit Aufwandsveranlassung in Folgegeschäftsjahren. VI. Aktive latente Steuern Steuerlatenzen werden für Unterschiedsbeträge zwischen steuer- und handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, sofern sich diese Unterschiede in späteren Geschätsjahren voraussichtlich abbauen. VII. Eigenkapital Das Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert. VIII. Rückstellungen Die gebildeten Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags dotiert, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. IX. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. X. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Der transitorische Abgrenzungsposten enthält Zugänge von Leistungsentgelten mit Ertragswirksamkeit im Folgegeschäftsjahr. XI. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. C. Erläuterungen zu ausgewählten Posten des Jahresabschlusses Zur Entwicklung des Anlagevermögens im abgelaufenen Geschäftsjahr vgl. D. ("Anlagenspiegel"). Der Ausweis der aktiven latenten Steuern in Höhe von EUR 11.660 (Vorjahr TEUR 5) ist veranlasst durch abweichende Aufwandsdotierungen. Es besteht in Höhe der gebildeten aktiven latenten Steuern eine Ausschüttungssperre im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB. Der Bilanzgewinn ergibt sich wie folgt:
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Personalrückstellungen (TEUR 282; Vorjahr TEUR 270) und Rückstellungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses (TEUR 55; Vorjahr TEUR 52). Darüber hinaus wurden Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen in Höhe von TEUR 39 (Vorjahr: TEUR 22) und ausstehende Rechnungen (TEUR 20; Vorjahr TEUR 41) gebildet. Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 147 und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 124. Die periodenfremden Erträge und Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Nebenkostenabrechnungen für Vorjahre sowie der Auflösung von Rückstellungen. D. Anlagenspiegel
E. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse Finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft wird in gemieteten Geschäftsräumen betrieben und hat Teile der Geschäftsausstattung gemietet. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen betrifft im Wesentlichen Mietverpflichtungen (§ 285 Nr 3a HGB) in Höhe von ca. EUR 1,3 Mio. p.a. F. Sonstige Angaben I. Geschäftsführung Folgende Personen gehörten im Geschäftsjahr 2023/2024 am Stichtag der Geschäftsführung an.
II. Anzahl der MitarbeiterInnen Die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr beschäftigten MitarbeiterInnen beträgt 194.
III. Konzerneinbindung Alleiniges Mutterunternehmen der MIKRO PARTNER Service GmbH ist die eduPRO Deutschland GmbH, Flensburg. Deren Mutterunternehmen wiederum ist die eduPro Holding GmbH, Wien. Die Berichtsgesellschaft wird für den kleinsten und größten Unternehmenskreis in den Konzernabschluss der eduPRO Holding GmbH, Wien, ein-bezogen. Der Konzernabschluss wird im Firmenbuchgericht Österreichs hinterlegt. IV. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. V. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.
Neumünster, 23. August 2024 Marcel Ronniger Reinhard Weidinger Lagebericht vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2024A. Wirtschaftsbericht I. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die MIKRO PARTNER Service GmbH unterhält aktuell 25 Niederlassungen mit ca. 200 Mitarbeitenden. Die MIKRO PARTNER Service GmbH ist ein seit 40 Jahren aktiver Träger am Bildungsmarkt. Die letzten Jahre (bis 2021/2022) konnten die Umsatzzahlen stetig gesteigert werden und die Ergebnisse fielen ebenfalls durchweg positiv aus. Im zurückliegenden Geschäftsjahr hat sich die Lage der Gesellschaft signifikant verändert. Die Herausforderungen und Bedarfe in der Arbeitsmarktpolitik besonders durch die Arbeitsmarktreform seit 01/2023 haben neue Produkte hervorgebracht wie die Ganzheitliche Betreuung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III (§ 16k SGB II) Der Zustrom der leistungsberechtigten NeukundInnen aus der Corona-Pandemie (insbesondere im Rechtskreis SGB III) sowie durch den Ukraine-Krieg (Rechtskreis SGB II) hatte in dem vergangenen Jahr einen Anstieg von Maßnahmenangeboten zur Folge gehabt. Sowohl über Ausschreibungen als auch über zugelassene Maßnahmen wurden Teilnehmende aus diesem Personenkreis aktiviert und auf eine berufliche Tätigkeit vorbereitet bzw. jene mitunter stabilisiert. Aufgrund der aktuellen arbeitsmarktpolitischen Entwicklung lassen sich deutliche Rückgänge in der Zuschlagserteilung als auch den entsprechend vergebenen Volumina bei Ausschreibungsmaßnahmen verbuchen. Ebenso ist eine Abnahmequote von standortspezifischen AVGS erkennbar aufgrund von Decklungen oder kompletten Einstellungen / Sperren wie an Standorten in Hamburg, Magdeburg oder Berlin. Hintergrund dessen stellen die haushaltspolitischen Gesamtrahmenbedingungen dar. Die arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen und die aktuelle Haushaltplanung sowie die Einsparungsforderung der Bundesagentur für Arbeit wirkten sich unmittelbar belastend auf das Ergebnis der MIKRO PARTNER Service GmbH aus und führten zu einem Umsatzeinbruch von ca. 30%. Im zurückliegenden Geschäftsjahr hat sich so das Jahresergebnis der MIKRO PARTNER Service GmbH deutlich gegenüber der ursprünglichen Planung verschlechtert. Gegen Ende des letzten Geschäftsjahres starteten deshalb gezielte Abwicklungen von defizitären oder nicht mehr arbeitsmarktkonkurrierenden Niederlassungen. II. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft Durch Thesaurierung der Vorjahresüberschüsse beträgt die Eigenkapitalquote trotz Jahresfehlbetrag (T€ 707) und Ausschüttungen (T€ 600) im aktuellen Geschäftsjahr noch immer 72% (Vorjahr 80 %). Dem Rückgang der Umsatzerlöse (- T€ 3.514) wurde bereits mit Kostensenkungsmaßnahmen begegnet, die sich teilweise erst im Folgejahr finanziell zeigen werden, z.B. in Form von Mietraumkündigungen gegen Ende des Geschäftsjahres. Der Rückgang der Personalaufwendungen (- T€ 2.516) steht ebenfalls im Wesentlichen in direkten Zusammenhang mit den Kostensenkungsmaßnahmen und der damit einhergehenden Freistellung von Mitarbeitern. Umsatzbedingt sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Vorjahr um TEUR 550 zurückgegangen. Die am Bilanzstichtag unmittelbar verfügbare Liquidität (Bankguthaben, Kassenbestände) hat sich um TEUR 1.596 auf TEUR 881 verringert. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war während des gesamten Geschäftsjahres jederzeit gewährleistet. Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden im Berichtsjahr nicht. Die Finanzierung war, wie seit vielen Jahren, ausschließlich durch kurzfristige Fremdmittel (Rückstellungen, kurzfristige Verbindlichkeiten) sowie durch Selbst-/Innenfinanzierung zu leisten. B. Bericht über die zukünftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der Gesellschaft I. Chancenbericht Aktuell steht der Arbeitsmarkt in Deutschland vor wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen, welche einen starken Einfluss auf die wirtschaftlichen und qualitativen Anforderungen an die MIKRO PARTNER Service GmbH mit sich bringen. Ziel der aktuellen Bundesregierung ist es nach wie vor, auch Personengruppen, wie arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen, die seit Langem Leistungen der Grundsicherung (Bürgergeld) für Arbeitsuchende nach dem SGB II beziehen, wieder eine Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsmarkt zu eröffnen. Dazu ist es erforderlich, die Beschäftigungsfähigkeit dieser Personen durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung zu verbessern. Gleichzeitig ist mit dem demografischen Wandel eine zunehmende Verringerung an branchenübergreifenden Fachkräften im politischen Fokus. Hier sind Anforderungen an die Agentur für Arbeit gegeben, diesen Abgang mit einer Weiterbildungsoffensive sowohl der Beschäftigten als auch der arbeitslosen Menschen zu begegnen. Diese Entwicklungen können für die MIKRO PARTNER Service GmbH von Vorteil sein und sich positiv auf Ihren Marktanteil und ihre Umsatzentwicklungen nachhaltig auswirken. Ebenfalls ist die Gruppe der geflüchteten Menschen besonders seit 2024 in den Förderfokus gerückt. Die meisten von ihnen haben mittlerweile ihre Integrationskurse absolviert und befinden sich mit ihren Sprachkenntnissen auf einem Niveau, das sie interessant für den Arbeitsmarkt macht. Hier gilt es unter Berücksichtigung der kulturellen Unterschiede und auch unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Lernvoraussetzungen zielgruppenspezifische Angebote der beruflichen Bildung zu konzeptionieren. Die Gutscheinprodukte sehen wir gerade aufgrund der ukrainischen Geflüchteten mittelfristig und in Abhängigkeit zur weiteren politischen Entwicklung als zusätzlich gewinnbringendes Geschäft an. Hierbei stehen insbesondere gesetzliche Anpassungen im Fokus, konkret für das Jahr 2024 bspw. die Arbeitsmarktinitiative seitens der Bundesregierung zur Einführung des so genannten "Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete". Dies stellt für die MIKRO PARTNER Service GmbH eine neue Chance dar, besonders für den Standort Hamburg. Der Ausbau der Marktpositionierung "Job-Turbo" in Metropolen wird aus diesem Grund auch künftig weiter forciert. Die örtlichen Bedarfsträger geben eine positive Rückmeldung über die Arbeit der MIKRO PARTNER Service GmbH vor Ort. Dies ist sowohl durch die transparente Dokumentation als auch durch den sehr umgänglichen und stets persönlichen Kontakt der Mitarbeitenden mit den Bedarfsträgern begründet. Die Mitarbeiterbindung wird aufgrund von Unterstützungsprozessen für die tägliche Arbeit sowohl im IT-Bereich als auch in der ständigen Weiterentwicklung unserer Dokumentationsdatenbank, die den Mitarbeitern einfach handhabbar ein Berichtswesen und ein Strategieleitfaden anbietet, weiter flankiert. Zusätzlich erfolgten durch interne und externe Schulungen eine Stabilisierung sowie Förderungen des relevanten Fachwissens. II. Risikobericht Die Markt- und Risikobetrachtung der MPS wird fortlaufend eruiert und neu bewertet. Die hierin liegenden Unsicherheiten und Marktneuausrichtungen, erfordern eine genaue Risikobetrachtung/-bewertung, lassen jedoch keine bedeutsamen Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufkommen. Besondere Aufmerksamkeit wird dem fortwährenden Ukrainekonflikt sowie der Arbeitsmarktreform zukommen. Dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen liegt nach wie vor eine verhaltene Freigabe an Mitteln zu Grunde, weshalb die Ausschreibungsdichte deutlich abnimmt. Besonders stark ist dies geprägt an kleineren Niederlassungen wie Glückstadt, Itzehoe oder Neumünster. Gleichzeitig erfolgt ein Preisdumpingkampf in den großen Metropolen wie Berlin, womit eine wirtschaftliche und qualitative Umsetzung begonnener Projekte zur Herausforderung wird. Besonders der momentane Flüchtlingsstrom aufgrund der anhaltenden Ukrainekriese und alle mit dem Krieg gegen die Ukraine stattfindenden Umstände, lassen nach wie vor Herausforderungen bei den Auftraggebern erkennen. Auch aufgrund der konjunkturellen Stagnation zeichnet sich ein verhaltener Anstieg der Ausschreibungsfrequenz ab. Darüber hinaus zeigt sich in den aktuellen Ausschreibungen eine zunehmende Forderung nach Innovationen und Nachhaltigkeit. Die Verträge mit den regionalen Einkaufszentren (REZ) sind Rahmenverträge. Diese garantieren nur eine Mindestabnahmemenge (Aufwandspauschale pro zugewiesenen Teilnehmer) des eingekauften Volumens. Inwieweit die örtlichen Bedarfsträger tatsächlich nur die Mindestabnahmemenge des eingekauften Teilnehmer-Volumens oder mehr abnehmen zeigt sich erst im Laufe der jeweiligen Maßnahme. Bei der Mindestabnahmemenge verzeichnet die Wirtschaftlichkeit des Geschäftsmodells eine unterdurchschnittliche Rendite, da bestimmte Fixkosten abnahmeunabhängig entstehen (Miete, Sach- und Verwaltungsgemeinkosten). Lediglich die Personalkosten können bedingt flexibilisiert werden. Bei einer Abnahmemenge von 100% verzeichnet die Wirtschaftlichkeit dagegen eine überdurchschnittliche Rendite. Die Wirtschaftsplanung geht deshalb aus Vorsichtsgründen stets nur von der Mindestabnahmemenge aus. Diese Schwankungen in der Abnahme durch die Bedarfsträger aus den eingekauften Rahmenverträgen belastet die Liquidität und stellt somit ein Liquiditätsrisiko für die Gesellschaft dar. Unverändert bleibt die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an den Maßnahmen von den Teilnehmenden eine Herausforderung. Das bedeutet, dass Maßnahmen teilweise nicht ausgelastet sind. Das wiederum hat bei den Korridormaßnahmen zur Folge, dass bei Nicht-Zuweisung auch keine Zahlungseingänge zu verzeichnen sind. Erst nach Ablauf der Zuweisungskorridore bzw. nach Ende des Vertragsablaufs kann eine Schlussrechnung in Höhe der eingekauften Maßnahmen erstellt werden (garantierte Mindestabnahme), sodass Zahlungseingänge aus dem garantierten Mindestumsatz sich um Monate verschieben können. Im aktuellen Geschäftsjahr wurde mit einer Umstellung der Personalpolitik innerhalb der laufenden und beworbenen Produkte begonnen, um mittels Kostensenkungen den defizitären Entwicklungen einiger Standorte zu begegnen. Die Auswirkungen dieser Entwicklungen werden sich erst künftig abschließend auswerten lassen. Zu bedenken ist, dass mit Wiedereröffnung der Ausschreibungssequenzen von der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen bis zu dem Beginn der Maßnahmen (bei erfolgreichen Zuschlägen) und den dann zu erwartenden ersten Umsatzerlösen sowie Zahlungseingängen mehrere Monate vergehen können. III. Prognosebericht Mit dem Geschäftsjahr 2023/2024 begonnene Kostensenkungsmaßnahmen im Bereich der externen und internen Dienstleister werden von wichtiger Bedeutung in der Entwicklung der Erfolgsgrundlagen der MIKRO PARTNER Service GmbH sein. Unter Beachtung der bereits im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgten Kostensenkungen erwartet die Gesellschaft unter Berücksichtigung weiterer Kostensenkungsmaßnahmen sowie durch Neugeschäft ab September 2024 einen Umsatzanstieg auf ca. EUR 12 Mio. und ein leicht positives Ergebnis.
Neumünster, 23. August 2024 Marcel Ronniger Reinhard Weidinger BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die MIKRO PARTNER Service GmbH, Neumünster: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MIKRO PARTNER Service GmbH, Neumünster, - bestehend aus der Bilanz zum 30. April 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 20233 bis zum 30. April 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MIKRO PARTNER Service GmbH, Neumünster, für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 30. August 2024 MÖHRLE
HAPP LUTHER GmbH
ERIK Dumke, Wirtschaftsprüfer Katharina Schmitz, Wirtschaftsprüferin Prüfung des Jahresabschlusses zum 30. April 2024 und des Lageberichtes der MIKRO PARTNER Service GmbH, Neumünster. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin. |
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