Stammdaten

Register
Amtsgericht Kiel HRB 12690 KI
Eingetragen
26.7.1993
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtErbringung von allen anderen Unterrichtsdienstleistungen a. n. g.Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Betrieb von Schulungen, Dienstleistungen und Handel aller Art, insbesondere Vertrieb von bildungsbezogenen Produkten, Durchführung von Schulungsmaßnahmen, Planung von Projekten, Beratung von Unternehmen und Institutionen sowie Vermietung von Räumlichkeiten und technischen Gegenständen. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Durchführung von Personaldienstleistungen, insbesondere der Personalvermittlung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Madjid Chabane
seit 1.9.2022
Prokura
Marcel Ronniger
seit 8.1.2020
Geschäftsführer
Reinhard Weidinger
seit 8.1.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
eduPRO Deutschland GmbH
Germany
205.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MIKRO PARTNER Service GmbH

Neumünster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2024

Bilanz zum 30. April 2024

AKTIVA

Vorjahr
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 59,00 59,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 168.361,00 229.659,00
168.420,00 229.718,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Unfertige Leistungen 22.385,29 84.461,29
22.385,29 84.461,29
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 984.834,08 1.533.599,09
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 34.656,88 36.111,12
3. Sonstige Vermögensgegenstände 626.130,39 584.224,52
1.645.621,35 2.153.934,73
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 880.610,81 1.596.262,38
2.548.617,45 3.834.658,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 37.826,91 52.314,71
D. Aktive latente Steuern 11.660,00 4.620,00
2.766.524,36 4.121.311,11

PASSIVA

Vorjahr
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 205.000,00 205.000,00
II. Bilanzgewinn 1.798.539,70 3.105.691,85
2.003.539,70 3.310.691,85
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,00 56.703,92
2. Sonstige Rückstellungen 410.601,50 400.059,68
410.601,50 456.763,60
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 197.837,39 141.601,08
2. Sonstige Verbindlichkeiten 76.241,08 121.733,84
davon aus Steuern: EUR 67.356,77 (i.V. EUR 82.498,56)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 3.522,18 (i.V. EUR 28.734,43)
274.078,47 263.334,92
D. Rechnungsabgrenzungsposten 78.304,69 90.520,74
2.766.524,36 4.121.311,11

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024

Vorjahr
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 11.646.089,56 15.159.816,55
2. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -62.076,00 -83.768,06
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 0,00 1.690,14
4. Sonstige betriebliche Erträge 190.539,23 360.518,49
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 741,56 -434,35
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.060.793,72 -1.387.749,32
6. Rohergebnis 10.714.500,63 14.050.073,45
7. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -5.921.195,54 -7.995.126,05
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -1.491.269,39 -1.933.304,50
davon für Altersversorgung: EUR 380,04 (i.V. EUR 380,04)
-7.412.464,93 -9.928.430,55
8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -80.418,42 -84.777,27
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.993.814,52 -3.738.867,95
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8.687,03 20.101,31
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -506,00 -5.698,71
davon Zinsen an verbundene Unternehmen: EUR 0,00 (i.V. EUR 5.025,03)
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 58.037,06 -61.911,62
davon aus der Auflösung von latenten Steuern: EUR -7.040,00 (i.V. EUR 9.284,00)
13. Ergebnis nach Steuern -705.979,15 250.488,66
14. Sonstige Steuern -1.173,00 -1.362,00
15. Jahresfehlbetrag/-überschuss -707.152,15 249.126,66

Anhang vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2024

A. Allgemeine Angaben

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

C. Erläuterungen zu ausgewählten Posten des Jahresabschlusses

D. Anlagenspiegel

E. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

F. Sonstige Angaben

A. Allgemeine Angaben

Handelsregister Amtsgericht Kiel - HRB 12690 KI
Firma MIKRO PARTNER Service GmbH
Sitz 24534 Neumünster

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung und Bewertung folgt den Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs 1 Nr 2 HGB aufgestellt.

I. Anlagevermögen

Die Sachanlagen wurden mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Herstellungskosten sind nicht entstanden.

Abschreibungen auf die Sachanlagen waren entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Abschreibungsmethode unter Beachtung von § 253 Abs 3 HGB (Niederstwertprinzip) vorzunehmen. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern betragen zwischen drei bis acht Jahre, bei immateriellen Vermögensgegenständen durchgehend drei Jahre.

Zugänge wurden pro rata temporis abgeschrieben, geringwertige Wirtschaftsgüter im Zugangsjahr in vollem Umfang.

II. Vorräte

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt gem. § 253 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 HGB zu Anschaffungskosten bzw. Hertstellungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Die Herstellungskosten umfassen Ansprüche aus noch nicht abgerechneten Leistungen aus vertraglich garantierten Mindestvergütungen abzüglich eines Risikoabschlags von 5%.

III. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt.

Pauschalwertberichtigungen wurden in Höhe von 2 % der nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildet.

IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert angesetzt.

V. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der ausgewiesene transitorische Rechnungsabgrenzungsposten enthält lfd. Verwendungen mit Aufwandsveranlassung in Folgegeschäftsjahren.

VI. Aktive latente Steuern

Steuerlatenzen werden für Unterschiedsbeträge zwischen steuer- und handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, sofern sich diese Unterschiede in späteren Geschätsjahren voraussichtlich abbauen.

VII. Eigenkapital

Das Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert.

VIII. Rückstellungen

Die gebildeten Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags dotiert, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

IX. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt.

X. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten

Der transitorische Abgrenzungsposten enthält Zugänge von Leistungsentgelten mit Ertragswirksamkeit im Folgegeschäftsjahr.

XI. Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

C. Erläuterungen zu ausgewählten Posten des Jahresabschlusses

Zur Entwicklung des Anlagevermögens im abgelaufenen Geschäftsjahr vgl. D. ("Anlagenspiegel").

Der Ausweis der aktiven latenten Steuern in Höhe von EUR 11.660 (Vorjahr TEUR 5) ist veranlasst durch abweichende Aufwandsdotierungen. Es besteht in Höhe der gebildeten aktiven latenten Steuern eine Ausschüttungssperre im Sinne des § 268 Abs. 8 HGB.

Der Bilanzgewinn ergibt sich wie folgt:

EUR
Jahresfehlbetrag -707.152,15
Gewinnvortrag 3.105.691,85
Ausschüttung -600.000,00
Bilanzgewinn zum 30.04. 1.798.539,70

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Personalrückstellungen (TEUR 282; Vorjahr TEUR 270) und Rückstellungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses (TEUR 55; Vorjahr TEUR 52). Darüber hinaus wurden Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen in Höhe von TEUR 39 (Vorjahr: TEUR 22) und ausstehende Rechnungen (TEUR 20; Vorjahr TEUR 41) gebildet.

Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 147 und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 124. Die periodenfremden Erträge und Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Nebenkostenabrechnungen für Vorjahre sowie der Auflösung von Rückstellungen.

D. Anlagenspiegel

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1.5.2023 Zugänge Abgänge Stand 30.4.2024
EUR EUR EUR EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 157.118,03 0,00 0,00 157.118,03
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.703.314,99 20.921,42 -15.714,29 1.708.522,12
Anlagevermögen 1.860.433,02 20.921,42 -15.714,29 1.865.640,15
Abschreibungen
Stand 1.5.2023 Zugänge Abgänge Stand 30.4.2024
EUR EUR EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 157.059,03 0,00 0,00 157.000,03
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.473.655,99 80.418,42 -13.913,29 1.540.161,12
Anlagevermögen 1.630.715,02 80.418,42 -13.913,29 1.697.220,15
Buchwert 30.4.2024
EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 59,00
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 168.361,00
Anlagevermögen 168.420,00

E. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft wird in gemieteten Geschäftsräumen betrieben und hat Teile der Geschäftsausstattung gemietet.

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen betrifft im Wesentlichen Mietverpflichtungen (§ 285 Nr 3a HGB) in Höhe von ca. EUR 1,3 Mio. p.a.

F. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführung

Folgende Personen gehörten im Geschäftsjahr 2023/2024 am Stichtag der Geschäftsführung an.

Marcel Ronniger Geschäftsführer Petershagen/Eggersdorf
Reinhard Weidinger Geschäftsführer Wien

II. Anzahl der MitarbeiterInnen

Die durchschnittliche Anzahl der im Geschäftsjahr beschäftigten MitarbeiterInnen beträgt 194.

Vollzeit: 123; Teilzeit: 67

III. Konzerneinbindung

Alleiniges Mutterunternehmen der MIKRO PARTNER Service GmbH ist die eduPRO Deutschland GmbH, Flensburg. Deren Mutterunternehmen wiederum ist die eduPro Holding GmbH, Wien.

Die Berichtsgesellschaft wird für den kleinsten und größten Unternehmenskreis in den Konzernabschluss der eduPRO Holding GmbH, Wien, ein-bezogen. Der Konzernabschluss wird im Firmenbuchgericht Österreichs hinterlegt.

IV. Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

V. Nachtragsbericht

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag sind nicht eingetreten.

 

Neumünster, 23. August 2024

Marcel Ronniger

Reinhard Weidinger

Lagebericht vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2024

A. Wirtschaftsbericht

I. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Die MIKRO PARTNER Service GmbH unterhält aktuell 25 Niederlassungen mit ca. 200 Mitarbeitenden.

Die MIKRO PARTNER Service GmbH ist ein seit 40 Jahren aktiver Träger am Bildungsmarkt. Die letzten Jahre (bis 2021/2022) konnten die Umsatzzahlen stetig gesteigert werden und die Ergebnisse fielen ebenfalls durchweg positiv aus. Im zurückliegenden Geschäftsjahr hat sich die Lage der Gesellschaft signifikant verändert.

Die Herausforderungen und Bedarfe in der Arbeitsmarktpolitik besonders durch die Arbeitsmarktreform seit 01/2023 haben neue Produkte hervorgebracht wie die Ganzheitliche Betreuung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III (§ 16k SGB II)

Der Zustrom der leistungsberechtigten NeukundInnen aus der Corona-Pandemie (insbesondere im Rechtskreis SGB III) sowie durch den Ukraine-Krieg (Rechtskreis SGB II) hatte in dem vergangenen Jahr einen Anstieg von Maßnahmenangeboten zur Folge gehabt. Sowohl über Ausschreibungen als auch über zugelassene Maßnahmen wurden Teilnehmende aus diesem Personenkreis aktiviert und auf eine berufliche Tätigkeit vorbereitet bzw. jene mitunter stabilisiert.

Aufgrund der aktuellen arbeitsmarktpolitischen Entwicklung lassen sich deutliche Rückgänge in der Zuschlagserteilung als auch den entsprechend vergebenen Volumina bei Ausschreibungsmaßnahmen verbuchen. Ebenso ist eine Abnahmequote von standortspezifischen AVGS erkennbar aufgrund von Decklungen oder kompletten Einstellungen / Sperren wie an Standorten in Hamburg, Magdeburg oder Berlin. Hintergrund dessen stellen die haushaltspolitischen Gesamtrahmenbedingungen dar.

Die arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen und die aktuelle Haushaltplanung sowie die Einsparungsforderung der Bundesagentur für Arbeit wirkten sich unmittelbar belastend auf das Ergebnis der MIKRO PARTNER Service GmbH aus und führten zu einem Umsatzeinbruch von ca. 30%. Im zurückliegenden Geschäftsjahr hat sich so das Jahresergebnis der MIKRO PARTNER Service GmbH deutlich gegenüber der ursprünglichen Planung verschlechtert. Gegen Ende des letzten Geschäftsjahres starteten deshalb gezielte Abwicklungen von defizitären oder nicht mehr arbeitsmarktkonkurrierenden Niederlassungen.

II. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft

Durch Thesaurierung der Vorjahresüberschüsse beträgt die Eigenkapitalquote trotz Jahresfehlbetrag (T€ 707) und Ausschüttungen (T€ 600) im aktuellen Geschäftsjahr noch immer 72% (Vorjahr 80 %).

Dem Rückgang der Umsatzerlöse (- T€ 3.514) wurde bereits mit Kostensenkungsmaßnahmen begegnet, die sich teilweise erst im Folgejahr finanziell zeigen werden, z.B. in Form von Mietraumkündigungen gegen Ende des Geschäftsjahres. Der Rückgang der Personalaufwendungen (- T€ 2.516) steht ebenfalls im Wesentlichen in direkten Zusammenhang mit den Kostensenkungsmaßnahmen und der damit einhergehenden Freistellung von Mitarbeitern.

Umsatzbedingt sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Vorjahr um TEUR 550 zurückgegangen.

Die am Bilanzstichtag unmittelbar verfügbare Liquidität (Bankguthaben, Kassenbestände) hat sich um TEUR 1.596 auf TEUR 881 verringert. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war während des gesamten Geschäftsjahres jederzeit gewährleistet.

Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestanden im Berichtsjahr nicht. Die Finanzierung war, wie seit vielen Jahren, ausschließlich durch kurzfristige Fremdmittel (Rückstellungen, kurzfristige Verbindlichkeiten) sowie durch Selbst-/Innenfinanzierung zu leisten.

B. Bericht über die zukünftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der Gesellschaft

I. Chancenbericht

Aktuell steht der Arbeitsmarkt in Deutschland vor wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen, welche einen starken Einfluss auf die wirtschaftlichen und qualitativen Anforderungen an die MIKRO PARTNER Service GmbH mit sich bringen.

Ziel der aktuellen Bundesregierung ist es nach wie vor, auch Personengruppen, wie arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen, die seit Langem Leistungen der Grundsicherung (Bürgergeld) für Arbeitsuchende nach dem SGB II beziehen, wieder eine Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsmarkt zu eröffnen. Dazu ist es erforderlich, die Beschäftigungsfähigkeit dieser Personen durch intensive Betreuung, individuelle Beratung und wirksame Förderung zu verbessern.

Gleichzeitig ist mit dem demografischen Wandel eine zunehmende Verringerung an branchenübergreifenden Fachkräften im politischen Fokus. Hier sind Anforderungen an die Agentur für Arbeit gegeben, diesen Abgang mit einer Weiterbildungsoffensive sowohl der Beschäftigten als auch der arbeitslosen Menschen zu begegnen.

Diese Entwicklungen können für die MIKRO PARTNER Service GmbH von Vorteil sein und sich positiv auf Ihren Marktanteil und ihre Umsatzentwicklungen nachhaltig auswirken.

Ebenfalls ist die Gruppe der geflüchteten Menschen besonders seit 2024 in den Förderfokus gerückt. Die meisten von ihnen haben mittlerweile ihre Integrationskurse absolviert und befinden sich mit ihren Sprachkenntnissen auf einem Niveau, das sie interessant für den Arbeitsmarkt macht. Hier gilt es unter Berücksichtigung der kulturellen Unterschiede und auch unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Lernvoraussetzungen zielgruppenspezifische Angebote der beruflichen Bildung zu konzeptionieren. Die Gutscheinprodukte sehen wir gerade aufgrund der ukrainischen Geflüchteten mittelfristig und in Abhängigkeit zur weiteren politischen Entwicklung als zusätzlich gewinnbringendes Geschäft an.

Hierbei stehen insbesondere gesetzliche Anpassungen im Fokus, konkret für das Jahr 2024 bspw. die Arbeitsmarktinitiative seitens der Bundesregierung zur Einführung des so genannten "Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete".

Dies stellt für die MIKRO PARTNER Service GmbH eine neue Chance dar, besonders für den Standort Hamburg. Der Ausbau der Marktpositionierung "Job-Turbo" in Metropolen wird aus diesem Grund auch künftig weiter forciert.

Die örtlichen Bedarfsträger geben eine positive Rückmeldung über die Arbeit der MIKRO PARTNER Service GmbH vor Ort. Dies ist sowohl durch die transparente Dokumentation als auch durch den sehr umgänglichen und stets persönlichen Kontakt der Mitarbeitenden mit den Bedarfsträgern begründet.

Die Mitarbeiterbindung wird aufgrund von Unterstützungsprozessen für die tägliche Arbeit sowohl im IT-Bereich als auch in der ständigen Weiterentwicklung unserer Dokumentationsdatenbank, die den Mitarbeitern einfach handhabbar ein Berichtswesen und ein Strategieleitfaden anbietet, weiter flankiert. Zusätzlich erfolgten durch interne und externe Schulungen eine Stabilisierung sowie Förderungen des relevanten Fachwissens.

II. Risikobericht

Die Markt- und Risikobetrachtung der MPS wird fortlaufend eruiert und neu bewertet. Die hierin liegenden Unsicherheiten und Marktneuausrichtungen, erfordern eine genaue Risikobetrachtung/-bewertung, lassen jedoch keine bedeutsamen Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufkommen. Besondere Aufmerksamkeit wird dem fortwährenden Ukrainekonflikt sowie der Arbeitsmarktreform zukommen.

Dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen liegt nach wie vor eine verhaltene Freigabe an Mitteln zu Grunde, weshalb die Ausschreibungsdichte deutlich abnimmt. Besonders stark ist dies geprägt an kleineren Niederlassungen wie Glückstadt, Itzehoe oder Neumünster. Gleichzeitig erfolgt ein Preisdumpingkampf in den großen Metropolen wie Berlin, womit eine wirtschaftliche und qualitative Umsetzung begonnener Projekte zur Herausforderung wird.

Besonders der momentane Flüchtlingsstrom aufgrund der anhaltenden Ukrainekriese und alle mit dem Krieg gegen die Ukraine stattfindenden Umstände, lassen nach wie vor Herausforderungen bei den Auftraggebern erkennen. Auch aufgrund der konjunkturellen Stagnation zeichnet sich ein verhaltener Anstieg der Ausschreibungsfrequenz ab.

Darüber hinaus zeigt sich in den aktuellen Ausschreibungen eine zunehmende Forderung nach Innovationen und Nachhaltigkeit.

Die Verträge mit den regionalen Einkaufszentren (REZ) sind Rahmenverträge. Diese garantieren nur eine Mindestabnahmemenge (Aufwandspauschale pro zugewiesenen Teilnehmer) des eingekauften Volumens. Inwieweit die örtlichen Bedarfsträger tatsächlich nur die Mindestabnahmemenge des eingekauften Teilnehmer-Volumens oder mehr abnehmen zeigt sich erst im Laufe der jeweiligen Maßnahme.

Bei der Mindestabnahmemenge verzeichnet die Wirtschaftlichkeit des Geschäftsmodells eine unterdurchschnittliche Rendite, da bestimmte Fixkosten abnahmeunabhängig entstehen (Miete, Sach- und Verwaltungsgemeinkosten). Lediglich die Personalkosten können bedingt flexibilisiert werden. Bei einer Abnahmemenge von 100% verzeichnet die Wirtschaftlichkeit dagegen eine überdurchschnittliche Rendite. Die Wirtschaftsplanung geht deshalb aus Vorsichtsgründen stets nur von der Mindestabnahmemenge aus.

Diese Schwankungen in der Abnahme durch die Bedarfsträger aus den eingekauften Rahmenverträgen belastet die Liquidität und stellt somit ein Liquiditätsrisiko für die Gesellschaft dar.

Unverändert bleibt die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an den Maßnahmen von den Teilnehmenden eine Herausforderung. Das bedeutet, dass Maßnahmen teilweise nicht ausgelastet sind. Das wiederum hat bei den Korridormaßnahmen zur Folge, dass bei Nicht-Zuweisung auch keine Zahlungseingänge zu verzeichnen sind.

Erst nach Ablauf der Zuweisungskorridore bzw. nach Ende des Vertragsablaufs kann eine Schlussrechnung in Höhe der eingekauften Maßnahmen erstellt werden (garantierte Mindestabnahme), sodass Zahlungseingänge aus dem garantierten Mindestumsatz sich um Monate verschieben können.

Im aktuellen Geschäftsjahr wurde mit einer Umstellung der Personalpolitik innerhalb der laufenden und beworbenen Produkte begonnen, um mittels Kostensenkungen den defizitären Entwicklungen einiger Standorte zu begegnen. Die Auswirkungen dieser Entwicklungen werden sich erst künftig abschließend auswerten lassen.

Zu bedenken ist, dass mit Wiedereröffnung der Ausschreibungssequenzen von der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen bis zu dem Beginn der Maßnahmen (bei erfolgreichen Zuschlägen) und den dann zu erwartenden ersten Umsatzerlösen sowie Zahlungseingängen mehrere Monate vergehen können.

III. Prognosebericht

Mit dem Geschäftsjahr 2023/2024 begonnene Kostensenkungsmaßnahmen im Bereich der externen und internen Dienstleister werden von wichtiger Bedeutung in der Entwicklung der Erfolgsgrundlagen der MIKRO PARTNER Service GmbH sein.

Unter Beachtung der bereits im Geschäftsjahr 2023/2024 erfolgten Kostensenkungen erwartet die Gesellschaft unter Berücksichtigung weiterer Kostensenkungsmaßnahmen sowie durch Neugeschäft ab September 2024 einen Umsatzanstieg auf ca. EUR 12 Mio. und ein leicht positives Ergebnis.

 

Neumünster, 23. August 2024

Marcel Ronniger

Reinhard Weidinger

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die MIKRO PARTNER Service GmbH, Neumünster:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MIKRO PARTNER Service GmbH, Neumünster, - bestehend aus der Bilanz zum 30. April 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 20233 bis zum 30. April 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MIKRO PARTNER Service GmbH, Neumünster, für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. April 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolosen Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 30. August 2024

MÖHRLE HAPP LUTHER GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

ERIK Dumke, Wirtschaftsprüfer

Katharina Schmitz, Wirtschaftsprüferin

Prüfung des Jahresabschlusses zum 30. April 2024 und des Lageberichtes der MIKRO PARTNER Service GmbH, Neumünster.

Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin.

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