Watzke-Consulting GmbH
Pöcking
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
58.960,00 |
5.827,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
34.243,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
24.717,00 |
5.827,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
45.246,30 |
16.923,36 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.380,30 |
592,88 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.866,00 |
16.330,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
352,82 |
360,92 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
29.946,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
104.559,12 |
53.057,62 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.393,93 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
54.946,34 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
38.340,27 |
-54.946,34 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
29.946,34 |
| B.
Rückstellungen |
7.320,00 |
1.624,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
88.845,19 |
51.432,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
104.559,12 |
53.057,62 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften
für kleine Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267
Absatz 1 HGB erstellt.
Der Jahresabschluss wurde vor Berücksichtigung
der Ergebnisverwendung sowie unter der Annahme der
Unternehmensfortführung aufgestellt.
II.
Erläuterungen zur Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung
II.1
Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§
284 (2) Nr. 1 HGB)
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände sowie des
Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten,
die durch planmäßige lineare Abschreibungen
gemindert wurden. Die Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände wurde entsprechend der
steuerlichen Grundsätze ermittelt. Von der
Bewertungsfreiheit gem. § 6 (2) EStG wurde Gebrauch
gemacht. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem
Wert von 410,00 Euro (netto) wurden im Geschäftsjahr
voll abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet. Wertberichtigungen waren nicht
erforderlich.
Flüssige Mittel sind mit Nennbeträgen
bilanziert. Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet
für Ausgaben vor dem Abschluss-Stichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Abschluss-Stichtag
darstellen.
Bei der Bildung der Rückstellungen wurde den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Form des
Gesamtkostenverfahrens aufgestellt.
II.2
Angabe der Abweichung von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (§ 284 (2) Nr. 3
HGB)
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB
wurden angewendet.
III.
Sonstige Pflichtangaben
III.1
Angabe der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbH-Gesetz)
Gegenüber der Gesellschafterin bestehen
Verbindlichkeiten in Höhe von 49.298,17 Euro (im
Vorjahr 50.277,11 Euro).
III.2
Angabe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis
zu einem Jahr (§ 268 Abs. 5 HGB)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestehen in Höhe von 16.144,89 Euro (im Vorjahr
5.432,82 Euro).
III.3
Angabe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren sowie durch
Pfandrechte oder ähnliches gesicherte (§
285 Nr. 1 HGB)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen in Höhe von 13.410,00 Euro (im
Vorjahr 21.653,00 Euro).
Durch Pfandrechte oder ähnliches gesicherte
Verbindlichkeiten bestehen nicht.
III.4
Angabe der gewährten Vorschüsse und Kredite an
die Geschäftsführer (§ 285 Nr. 9c
HGB)
Es liegen keine Vorschüsse oder Kredite an die
Geschäftsführer vor.
III.5
Angabe der Geschäftsführer (§ 285 Nr. 10
HGB)
Im Geschäftsjahr war Frau Ruth Watzke alleinige
Geschäftsführerin.
III.6
Angabe von Anteilen an anderen Unternehmen (285 Nr. 11
HGB)
Es werden keine Anteile an anderen Unternehmen
gehalten.
III.7
Angabe von unbeschränkt haftenden
Gesellschaftsverhältnissen (§ 285 Nr. 11a
HGB)
Es liegen keine unbeschränkt haftenden
Unternehmensverhältnisse vor.
III.8
Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss von € 38.340,27 wird
auf neue Rechnung vorgetragen. Damit ergibt sich ein
verbleibender Verlustvortrag in Höhe von €
-16.606,07.
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