Stammdaten

Register
Amtsgericht Göttingen HRB 3794
Eingetragen
20.10.2003
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und AnstrichmittelnGroßhandel mit sonstigen Baustoffen und BauelementenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Vertrieb und Montage von Bauelementen, Bauteilen und Baumaterialien sowiwe die Durchführung eines Kommunikationsservices

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

LOMO GmbH

Staufenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 2.702.549,00 2.555.533,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.381,00 4,00
II. Sachanlagen 2.697.168,00 2.555.529,00
B. Umlaufvermögen 8.059.557,21 6.622.577,21
I. Vorräte 3.115.425,45 816.117,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.799.562,95 3.142.323,09
davon gegen Gesellschafter 42.793,87 63.186,26
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.144.568,81 2.664.137,12
C. Rechnungsabgrenzungsposten 29.849,79 33.479,04
Aktiva 10.791.956,00 9.211.589,25

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 7.882.251,75 6.535.008,31
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 6.510.008,31 4.991.155,74
III. Jahresüberschuss 1.347.243,44 1.518.852,57
B. Rückstellungen 533.866,05 322.419,05
C. Verbindlichkeiten 2.375.838,20 2.354.161,89
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.241.271,23 2.204.468,21
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 134.566,97 149.693,68
Passiva 10.791.956,00 9.211.589,25

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss sowie zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden

Die Angaben zur Identifikation der Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1a HGB laut Handelsregistereintragung lauten wie folgt:

Firmierung laut Handelsregistereintragung: LOMO GmbH
Firmensitz laut Handelsregistereintragung: Staufenberg
zuständiges Handelsregister-Gericht: Göttingen
eingetragene Handelsregister-Nummer: 3794

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264ff. HGB) sowie der Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB. Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften der §§ 274a, 286, 288 HGB wurde grundsätzlich Gebrauch gemacht. Gleiches gilt für die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften zur Offenlegung gemäß § 326 HGB.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt.

Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB lagen nicht vor.

Die diesem Jahresabschluss zugrundeliegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB lauten wie folgt:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer entspricht, sofern handelsrechtlich zulässig, den steuerrechtlichen Werten und beträgt  3 Jahre. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegen­stände werden grundsätzlich nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wurde, soweit abnutzbar, linear abgeschrieben (§ 253 Abs. 3 HGB). Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände pro rata temporis vorgenommen und orientieren sich grundsätzlich an den steuerlichen Vorschriften, sofern handelsrechtlich zulässig. Die Nutzungsdauer beträgt für Bauten zwischen 10 und 50 Jahren, für technische Anlagen und Maschinen zwischen 4 und 20 Jahren sowie für Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 2 und 23 Jahren.

Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Nettowert von bis zu 800,00 Euro, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden aufgrund untergeordneter Bedeutung im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben (analoge Anwendung von 6 Abs. 2 EStG).

Die Herstellungskosten entsprechen den handels- und steuerrechtlichen Mindestwertansätzen und umfassen neben den Einzelkosten die angemessenen Teile der notwendigen Gemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes angesetzt.

Die Herstellungskosten der unfertigen Erzeugnisse, unfertigen Leistungen enthalten die gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB aktivierungspflichtigen Kosten (Material- und Fertigungseinzelkosten, Sonderkosten der Fertigung, Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Wertverzehr des Anlagevermögens, der durch die Fertigung veranlasst ist). Sie entsprechen den handels- und steuerrechtlichen Mindestwertansätzen. Somit wurden u.a. keine Vertriebskosten oder Kosten der allgemeinen Verwaltung aktiviert. Die Gemeinkosten wurden über eine Kostenstellenrechnung durch pauschale Umlageschlüssel auf die Kostenträger umgelegt. Sofern erforderlich, wurde einer verlustfreien Bewertung Rechnung getragen.

Forderungen wurden grundsätzlich zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) bilanziert. Alle hinreichend erkennbaren Einzelrisiken wurden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB). Dem allgemeinen Adressatenausfallrisiko wurde unter Beachtung von Wesentlichkeitsaspekten  durch die Vornahme einer Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,2 % des nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungsbestandes Rechnung getragen.

Im Übrigen wurden Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstituten und sonstige Vermögensgegenstände zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt.

Die Höhe der Steuerrückstellung wurde anhand der aus der Steuerbilanz zu erwartenden Steuerbelastung abgeleitet.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennbaren bilanzierungspflichtigen Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungs­betrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsver­pflichtungen abzudecken (§ 253 Abs. 1 S.2 HGB). Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekanntgegeben werden.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Bilanz

Restlaufzeit der Verbindlichkeiten von mehr als 5 Jahren (§ 285 Nr.1 und Nr.2 HGB)

Art der Verbindlichkeit
Restlaufzeit
größer 5 Jahre

davon mit Pfandrechten u.ä. Rechten gesichert
Art und Form der Sicherheit

Euro
Euro

gegenüber Kreditinstituten
70.218,24
70.218,24
Pfandrecht an unbeweglichen Sachen
Summe
70.218,24
70.218,24


Hinsichtlich der übrigen Restlaufzeitvermerke der Verbindlichkeiten wird auf die davon-Vermerke in der Bilanz verwiesen.

Sonstige Angaben

Sonstige nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Geschäfte:



Restlaufzeit


bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre

Euro
Euro
Euro
Langfristige Miet- und Pachtverträge
193.461,85
685.440,00
1.842.120,00
Leasingverträge
2.946,82
5.348,41
0,00
Sonstige Dauerschuldverhältnisse
6.000,00
24.000,00
90.000,00
Summe
202.408,67
714.788,41
1.932.120,00


Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer gemäß § 285 Nr. 7 HGB

Im Geschäftsjahr 2022 wurden gemäß § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich 48,0 Arbeitnehmer/-innen beschäftigt.

Gewährte Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder (§ 285 Nr. 9c HGB)

Zum Bilanzstichtag bestanden gegenüber Organmitgliedern folgende Forderungen aus Vorschüssen und gewährten Krediten:

Mitglieder der Geschäftsführung






Forderungen aus
Zinssatz
Vortrag
Zugang
Rückzahlung
Erlass
Endstand
...
%
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Kredit
1,25
35.223,44
294,43
21.000,00
0,00
14.517,87
Kredit
2,00
28.043,62
313,18
0,00
0,00
28.356,80
Summe

63.267,06
607,61
21.000,00
0,00
42.874,67


Unterschrift der Geschäftsführung

Staufenberg, 22.12.2023

Anke Brunzel
(Ort, Datum)

(Unterschrift Geschäftsführung)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2023 festgestellt.

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