GJ Coffee
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
711.456,25 |
585.131,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
394.611,00 |
414.136,00 |
| II.
Sachanlagen |
316.845,25 |
170.995,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
194.964,62 |
82.942,27 |
| I.
Vorräte |
32.202,08 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
135.424,61 |
41.847,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.337,93 |
41.094,37 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
56.312,55 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
962.733,42 |
668.073,27 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
78.637,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
240.000,00 |
240.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
211.362,46 |
0,00 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
134.950,09 |
0,00 |
| V.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
-211.362,46 |
| VI.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
56.312,55 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
15.197,50 |
7.347,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
947.535,92 |
582.088,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
82.714,66 |
88.088,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
864.821,26 |
494.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
962.733,42 |
668.073,27 |
Anhang für
das Geschäftsjahr
2019
(
01.01.
bis
31.12.2019
)
der
GJ Coffee GmbH
,
Leverkusen
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019, der GJ Coffee
GmbH, Quettinger Strasse 289, 51381 Leverkusen, ab dem
19.11.2021 Sitzverlegung nach Köln, Hohenzollernring
36 50672 Köln, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Köln unter HRB 93683, wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der
Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Auf die für kleine
Kapitalgesellschaften bestehende Möglichkeit der
Aufstellung einer verkürzten Bilanz gem. § 266
Abs. 1 Satz 3 HGB wurde verzichtet.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 268
Abs. 1 Satz 1 HGB. Auf die für kleine
Kapitalgesellschaften bestehende Möglichkeit der
Aufstellung einer verkürzten Bilanz gemäß
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde verzichtet. Die Bilanz
wurde gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB unter
Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des
Jahresergebnisses aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275
Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf
die größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 276 HGB wurde im Sinne eines besseren Einblicks
verzichtet.
B. ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte, trotz
buchmäßiger Überschuldung, nach den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB), da
zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung die Überschuldung
durch Forderungsverzicht beseitigt wurde. Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
wurden eingehalten.
1. Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskosten-
minderungen, vermindert um planmäßige
Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von bis zu vier Jahren bei immateriellen
Vermögensgegenständen und von 6 bis 14 Jahren bei
Sachanlagen), bewertet.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nicht aktiviert.
Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, um die Vermögensgegenstände
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit dem ihnen
am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
anzusetzen.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen bemessen sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Heranziehung der
amtlichen AfA-Tabellen.
Für Anschaffungen im Berichtsjahr wurde aus
Vereinfachungsgründen bei selbständig nutzbaren,
beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00
die der Abnutzung unterliegen, von dem Wahlrecht der
Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch
gemacht, da diese bezüglich ihrer
Größenordnung unwesentlich sind.
2. Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bilanziert. Allen erkennbaren Risiken ist durch
angemessene Wertberichtigung Rechnung getragen worden.
3. Rückstellungen / Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbare Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr wurden abgezinst.
Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu
ihrem Erfüllungsbetrag.
C.
ANGABEN ZUR BILANZ
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem beigefügten
Anlagenspiegel / Entwicklung des Anlagevermögens zu
entnehmen.
2. Eigenkapital
Für das Jahr 2018 wurde eine freiwillige
Zuzahlung gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in die
Kapitalrücklage der Gesellschaft in Höhe von
60.000,00 Euro pro Gesellschafter beschlossen.
Insgesamt erfolgt somit eine Zuzahlung von 240.000,00
Euro
3. Rückstellungen
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbaren Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind gem.
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
4. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr bestanden zum Stichtag in Höhe von Euro
82.714,66, mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren Euro
850.821,26. Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern bestanden zum Stichtag in Höhe von
Euro 425.821,26.
D.
DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
E.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung und Vertretung der
Gesellschaft waren bis zum 29.11.2021 Herr Mustafa Eyice
und Herr Veysel Sabirin Akyel und ab dem 29.11.2021 Frau
Melike Eyice berechtigt und verpflichtet.
1. Anzahl der Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 6.
2. Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestehen für Zahlungsverpflichtungen
aus Mietverträgen in Höhe von 395.199 Euro
(Restlaufzeit 41 Monate).
Vorschüsse und Kredite an die
Geschäftsführung bestehen nicht.
Köln ,03.04.2023
Melike Eyice
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.05.2023
festgestellt.
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