Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 21598
Eingetragen
31.8.2004
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenHerstellung und Runderneuerung von Bereifungen
Gegenstand
Runderneuerung von LKW-Reifen, Reifenhandel und -service, Autohandel von Neu- und Gebrauchtwagen sowie Kfz-Reparaturen und Kfz-Service.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Sven Zwillich
seit 31.8.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Rochlitz
70.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AZET Zwillich GmbH

Erlau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

593.614,09

605.554,09

III. Finanzanlagen

12.800,00

12.800,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

139.865,00

144.784,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

498.472,67

117.290,84

III. Wertpapiere

6.604,00

6.604,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

15.935,43

3.610,45

C. Rechnungsabgrenzungsposten

3.810,00

3.810,00

Summe Aktiva

1.271.101,19

880.185,46



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

70.000,00

70.000,00

II. Kapitalrücklage

80.000,00

80.000,00

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

41.298,44

29.644,29

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

623,72

11.654,15

B. Rückstellungen

120.383,00

131.771,03

C. Verbindlichkeiten

958.796,03

557.115,99

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

1.271.101,19

880.185,46

ANHANG

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.


Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.


Rückstellungen


Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten und Archivierungskosten sowie Urlaubs- und Gewährleistungsansprüche und Rückstellung für unterlassene Instandhaltungen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem versicherungsmathematischen handelsrechtlichen Teilwertverfahren bewertet. Im Dezember 2015 hat die Auszahlungsphase begonnen.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

 

Erlau, den 17. Februar 2024

gez. S. Zwillich

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 17. Februar 2024

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