Stammdaten

Register
Amtsgericht Marburg HRB 7792
Eingetragen
25.6.2021
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Das Baunebengewerbe sowie die Durchführung von Installation, Wartung und Reparaturen von Heizungs-, Sanitäranlagen einschließlich Nebenanlagen sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte sowie die Elektroinstallation. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Planung, Projektierung, Herstellung, Montage, Vertrieb und der Handel mit Klima-, Lüftungs-, Heizungs-, Sanitäranlagen, PV-Anlagen und Baumaterialien, der Im- und Export von Haus- und Gebäudetechnik.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Schober
seit 25.6.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Stefan SchoberSchober Holding GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
26.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schober Haustechnik GmbH

Schwalmstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 39.100,00 46.645,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 474,00 710,00
II. Sachanlagen 38.506,00 45.815,00
III. Finanzanlagen 120,00 120,00
B. Umlaufvermögen 1.864.473,97 1.533.922,79
I. Vorräte 699.935,91 513.245,02
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 687.327,73 553.767,81
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.562,70 2.075,20
davon gegen Gesellschafter 104.828,97 217.542,70
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 477.210,33 466.909,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.377,54 1.377,54
Aktiva 1.904.951,51 1.581.945,33

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 753.689,68 556.995,72
I. Gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Kapitalrücklage 81.859,42 81.859,42
III. Gewinnvortrag 269.136,30 182.861,63
IV. Jahresüberschuss 376.693,96 266.274,67
B. Rückstellungen 210.663,29 65.016,96
C. Verbindlichkeiten 940.598,54 959.932,65
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 875.232,70 876.408,55
Summe Passiva 1.904.951,51 1.581.945,33

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023



Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss sowie zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden

Die Angaben zur Identifikation der Gesellschaft gemäß § 264 Abs. 1a HGB laut Handelsregister­eintra­gung lau­ten wie folgt:

Firmierung laut Handelsregistereintragung: Schober Haustechnik GmbH
Firmensitz laut Handelsregistereintragung: Schwalmstadt
zuständiges Handelsregister-Gericht: Marburg
eingetragene Handelsregister-Nummer: HRB7792

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden nach den geltenden Rechnungslegungsvor­schriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften für Ka­pi­talge­sell­schaf­ten (§§ 264ff. HGB) sowie der Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaf­ten mit be­schränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Gliederungsvorschriften gemäß § 266 HGB. Das Gliederungs­schema der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft Von den größenabhängigen Erleichterungsvor­schrif­ten der §§ 274a, 286, 288 HGB wurde grundsätz­lich Ge­brauch ge­macht. Gleiches gilt für die größenab­hängi­gen Er­leich­terungsvorschriften zur Offenle­gung ge­mäß § 326 HGB.

Etwaige Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen der sich nach § 267 Abs. 1 HGB ergebenden Größen­klasse wurden für die Bilanz und für die Gewinn- und Verlustrechnung ausschließlich für Offen­le­gungszwecke angewendet.

Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufge­stellt.

Wesentliche Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB la­gen nicht vor.

Die diesem Jahresabschluss zugrundeliegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Sinne von § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB lauten wie folgt:

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs­ko­sten aktiviert und, so­fern sie der Abnut­zung unterlagen, ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer ent­sprechend li­near abgeschrieben. Die Nutzungsdauer entspricht, sofern handelsrechtlich zulässig, den steuerrechtlichen Werten und be­trägt zwi­schen 1 und 5 Jah­ren. Selbst geschaffene imma­te­rielle Vermögens­gegen­stände wer­den grund­sätz­lich nicht aktiviert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wurde, so­weit abnutzbar, linear abgeschrieben (§ 253 Abs. 3 HGB). Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der vor­aus­sicht­li­chen Nut­zungsdauer der Vermögensgegenstände pro rata temporis vorgenom­men und orientie­ren sich grundsätz­lich an den steuerlichen Vorschriften, sofern handelsrechtlich zuläs­sig. Die Nutzungsdauer beträgt für Be­triebs- und Geschäftsausstattung zwi­schen 3 und 10 Jahren.

Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die zu einer selbständigen Nut­zung fähig sind, mit einem Nettowert über 250,00 Euro und bis zu 1.000,00 Euro wurden aufgrund un­tergeordneter Bedeutung im Rahmen eines Sammelpostens über einen Zeitraum von 5 Jahren linear abgeschrieben (analoge Anwendung von 6 Abs. 2a EStG). Ent­spre­chende ab­nutz­bare, be­weg­li­che Ver­mögensgegenstän­de mit einem Wert von bis 250 Euro wur­den im Jahr des Zu­gangs in vol­ler Hö­he ab­geschrieben.

Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit einem Nettowert von bis zu 800,00 Euro, die zu einer selbständigen Nutzung fähig sind, wurden aufgrund untergeordneter Be­deutung im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben (analoge Anwendung von 6 Abs. 2 EStG).

Die Herstellungskosten entsprechen den handels- und steuerrechtlichen Mindestwertansätzen und um­fassen neben den Einzelkosten die angemessenen Teile der notwendigen Gemeinkosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB.

Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. zum Nennbetrag angesetzt. Von der Mög­lichkeit des § 253 Abs. 3 S.6 HGB wird grundsätzlich kein Gebrauch gemacht.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden Wer­te am Bilanz­stichtag niedriger waren, wurden diese unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsat­zes an­gesetzt.

Die Herstellungskosten der unfertigen Erzeugnisse, unfertigen Leistungen enthalten die gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB ak­ti­vierungspflichtigen Kosten (Material- und Fertigungseinzelkosten, Sonder­kosten der Fertigung, Ma­te­rial- und Fertigungsgemeinkosten sowie den Wertverzehr des Anlagevermö­gens, der durch die Ferti­gung veranlasst ist). Sie entsprechen den handels- und steuerrechtlichen Min­destwertansät­zen. Somit wurden u.a. keine Vertriebskosten oder Kosten der allgemeinen Verwaltung aktiviert. Die Gemein­ko­sten wurden über eine Kostenstellenrechnung durch pauschale Umlageschlüs­sel auf die Kostenträger um­gelegt. Sofern erforderlich, wurde einer verlustfreien Bewertung Rechnung getragen.

Forderungen wurden grundsätzlich zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) bilanziert. Alle hinrei­chend er­kenn­ba­ren Ein­zelrisiken wurden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB). Dem all­ge­mei­nen A­dres­sa­tenausfallrisiko wurde unter Beachtung von Wesentlich­keits­as­pekten  durch die Vor­nah­me ei­ner Pauschalwertbe­rich­ti­gung in Hö­he von 0,19 % des nicht ein­zel­wert­berichtigten Netto­forde­rungs­be­stan­des Rechnung getra­gen.

Im Übrigen wurden Kassenbestände,Guthaben bei Kreditinstituten und sonstige Vermögensge­gen­stän­de zum Nennbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt.

Auf die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 HGB wurde verzichtet, soweit die je­wei­lige Ausgabe oder Einnahme von unwesentlicher Bedeutung war und die Ausübung des Ver­zichts zu keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragsla­ge ge­führt hat (analoge Anwendung der 800 Euro-Grenze nach §§ 5 Abs. 5 S. 2 und 6 Abs. 2 S. 1 EStG).

Die Höhe der Steuerrückstellung wurde anhand der aus der Steuerbilanz zu erwartenden Steuerbela­stung ab­ge­leit­et.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen wurde allen erkennba­ren bilanzierungspflichtigen Ri­si­ken und un­gewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfül­lungs­be­trags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünfti­ge Zahlungsver­pflich­tungen abzudecken (§ 253 Abs. 1 S.2 HGB). Bei Rückstellungen mit einer Rest­lauf­zeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Ab­zin­sungssätze werden die den Rest­laufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sie­ben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundes­bank gemäß Rückstellungsabzin­sungsverordnung monatlich ermittelt und bekanntgegeben werden.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Angaben

Sonstige nicht bilanzierte finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB)

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige fi­nan­zielle Verpflichtun­gen. Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Geschäfte:



Restlaufzeit


bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre

Euro
Euro
Euro
Langfristige Miet- und Pachtverträge
14.280,00
57.120,00
28.560,00
Summe
14.280,00
57.120,00
28.560,00
davon gg. verbundenen Unternehmen
14.280,00
57.120,00
28.560,00


Anzahl der beschäftigten Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Im Geschäfts­jahr 2023 wurden gemäß § 267 Abs. 5 HGB durchschnitt­lich 22 Arbeitnehmer/-innen be­schäf­tigt.

Gewährte Vorschüsse und Kredite an Organmitglieder (§ 285 Nr. 9c HGB)

Zum Bilanzstichtag bestanden gegenüber Organmitgliedern folgende Forderungen aus Vorschüssen und ge­währten Krediten:

Mitglieder der Geschäftsführung






Forderungen aus
Zinssatz
Vortrag
Zugang
Rückzahlung
Erlass
Endstand
...
%
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Vorschuss
2,00
217.542,70
20.759,18
133.472,91
0,00
104.828,97
Summe

217.542,70
20.759,18
133.472,91
0,00
104.828,97


Unterschrift der Geschäftsführung

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Stefan Schober


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2025 festgestellt.

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