Stammdaten

Register
Amtsgericht Stralsund HRB 7057
Eingetragen
19.9.2006
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und WohnungenVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenFerienzimmer, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Feriendörfer
Gegenstand
Vermittlung und Vermarktung von Ferienwohnungen sowie die Anmietung von Ferienwohnungen und ihre Weitervermietung an wechselnde Mieter auf der Insel Usedom

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Hartmut Tremmel
seit 27.12.2019
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

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Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ferienpark Usedom GmbH

Koserow

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 14.778,00 20.793,00
I. Sachanlagen 14.778,00 20.793,00
B. Umlaufvermögen 157.957,59 336.241,04
I. Vorräte 2.901,26 2.939,31
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 101.419,10 109.245,72
III. Wertpapiere 19.172,70 24.328,05
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 34.464,53 199.727,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 257,04 257,04
D. Aktive latente Steuern 17.167,00 0,00
Summe Aktiva 190.159,63 357.291,08

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 10.571,70 139.328,72
I. gezeichnetes Kapital 32.500,00 32.500,00
1. Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt -1.000,00 -2.000,00
2. eingefordertes Kapital 31.500,00 30.500,00
II. Bilanzverlust 20.928,30 -108.828,72
B. Rückstellungen 66.773,04 105.965,05
C. Verbindlichkeiten 112.814,89 111.997,31
Summe Passiva 190.159,63 357.291,08

Anhang

A. Angaben zur Form und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der Ferienpark Usedom Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Auf die Aufgliederung der Umsatzerlöse gem. § 285 Nr.4 HGB wird gem. § 286 Abs.2 HGB verzichtet.

B. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden sowohl die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden, die für alle Kaufleute, als auch die Methoden, die speziell für Kapitalgesellschaften gelten, berücksichtigt.

Insbesondere wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, der Einzelbewertung, der Vorsicht, der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen und der Bewertungsstetigkeit beachtet.

Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde im Rahmen der erstmaligen Anwendung des BilMoG soweit es notwendig war abgewichen.

Die Bewertung der Bilanzpositionen wurde im Einzelnen wie folgt durchgeführt:

Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt.

Die notwendigen Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden linear entsprechend der ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Bei Anschaffung im laufenden Geschäftsjahr erfolgte diese pro rata temporis.

Allein nach steuerrechtlichen Vorschriften zulässige Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen.

Bei den im abgelaufenen Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu einem Betrag von EUR 800,00 wurde von der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG kein Gebrauch gemacht. Die Abschreibung erfolgte entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Kundenforderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bewertet. Mögliche Ausfallrisiken wurden ggf. durch angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen berücksichtigt.

Sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zu Nominalwerten ausgewiesen.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Steuerrückstellungen wurden für die zu erwartenden Körperschaftsteuer-, Solidaritätszuschlag- und Gewerbesteuerbelastungen gebildet.

Sonstige Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet, wobei alle erkennbaren Risiken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt wurden.

Verbindlichkeiten wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen bewertet.

C. Angaben zu einzelnen Bilanzposten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen EUR 1.010,59 (Vorjahr EUR 864,85.)

Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betragen EUR 684,44 (Vorjahr EUR 684,44).

sonstige Berichtsbestandteile

 

17459 Koserow, den 16.11.2024

Geschäftsführer Dr. Bernd Ruppert

Angaben zur Feststellung

Der Jahresabschluss wurde am 16.11.2024 festgestellt.

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