Beteiligungsgesellschaften
Ferienpark Usedom GmbH
Am Steinberg 1, 17459 Koserow, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hartmut Tremmel seit 27.12.2019 | Prokura |
Bernd Günther Dr. Ruppert seit 24.8.2017 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
Daten zu Gesellschaftern mit Minderheitsbeteiligung (natürliche Personen) sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ferienpark Usedom GmbHKoserowJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Angaben zur Form und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Ferienpark Usedom Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB erstellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Auf die Aufgliederung der Umsatzerlöse gem. § 285 Nr.4 HGB wird gem. § 286 Abs.2 HGB verzichtet. B. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden sowohl die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden, die für alle Kaufleute, als auch die Methoden, die speziell für Kapitalgesellschaften gelten, berücksichtigt. Insbesondere wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, der Einzelbewertung, der Vorsicht, der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen und der Bewertungsstetigkeit beachtet. Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde im Rahmen der erstmaligen Anwendung des BilMoG soweit es notwendig war abgewichen. Die Bewertung der Bilanzpositionen wurde im Einzelnen wie folgt durchgeführt: Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die notwendigen Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden linear entsprechend der ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Bei Anschaffung im laufenden Geschäftsjahr erfolgte diese pro rata temporis. Allein nach steuerrechtlichen Vorschriften zulässige Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen. Bei den im abgelaufenen Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu einem Betrag von EUR 800,00 wurde von der Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG kein Gebrauch gemacht. Die Abschreibung erfolgte entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Kundenforderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken mit dem Nennwert bewertet. Mögliche Ausfallrisiken wurden ggf. durch angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zu Forderungen berücksichtigt. Sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zu Nominalwerten ausgewiesen. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Steuerrückstellungen wurden für die zu erwartenden Körperschaftsteuer-, Solidaritätszuschlag- und Gewerbesteuerbelastungen gebildet. Sonstige Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet, wobei alle erkennbaren Risiken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung berücksichtigt wurden. Verbindlichkeiten wurden mit ihren Rückzahlungsbeträgen bewertet. C. Angaben zu einzelnen Bilanzposten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen EUR 1.010,59 (Vorjahr EUR 864,85.) Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betragen EUR 684,44 (Vorjahr EUR 684,44). sonstige Berichtsbestandteile
17459 Koserow, den 16.11.2024 Geschäftsführer Dr. Bernd Ruppert Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 16.11.2024 festgestellt. |
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