First Solar Recycling GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Solarzellen und Solarmodulen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 94.90% | |
First Solar, Inc. | 5.10% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
First Solar Service GmbHAufgelöst | 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
First Solar Manufacturing GmbHMainz (vormals: Frankfurt am Main)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGA. Allgemeine Angaben 1. Die First Solar Manufacturing GmbH hat ihren Sitz in Mainz (bis 1. Dezember 2023: Frankfurt am Main) und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Mainz unter HRB 52629 (bis 1. Dezember 2023: Frankfurt am Main unter HRB 115382) eingetragen. 2. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) erstellt. 3. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde im Einzelfall Gebrauch gemacht. 4. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte - mit Ausnahme der Vermögensgegenstände für den Produktionsstandort in Frankfurt (Oder) - unter Annahme der Unternehmensfortführung. 5. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Analog dem Vorjahr erfolgte die Bewertung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB für Vermögensgegenstände, die der Geschäftstätigkeit der Produktion von Dünnschichtmodulen für die Photovoltaikindustrie am Standort Frankfurt (Oder) (mit Ende des Geschäftsjahres 2012 eingestellt) zuzuordnen sind, nicht unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Für die übrigen Bereiche erfolgte eine Bewertung entsprechend dem Going-Concern-Prinzip. Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: 1. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bilanziert. 2. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Investitionszuschüsse und planmäßige Abschreibungen bilanziert. Entsprechend dem Vorjahr erfolgte aufgrund des Wegfalls der Going-Concern-Annahme für den Produktionsstandort in Frankfurt (Oder) die Bewertung zum Bilanzstichtag mit den erwarteten Veräußerungswerten für die Einzelwirtschaftsgüter unter Berücksichtigung der planmäßig fortgeführten Buchwerte als Obergrenze. 3. Die Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. 4. Forderungen sind mit zum Nominalwert zum Bilanzstichtag angesetzt. Forderungen in Fremdwährung wurden mit Devisenkassamittelkurs bewertet. Positive und negative Umrechnungsdifferenzen wurden gemäß § 256a HGB erfolgswirksam erfasst. 5. Sonstige Vermögensgegenstände, aktive Rechnungsabgrenzungsposten sowie der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit Nennwerten zum Bilanzstichtag angesetzt. 6. Das Gezeichnete Kapital entspricht der Eintragung im Handelsregister. Es beträgt unverändert EUR 25.000,00. 7. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank monatlich bekanntgegeben werden. Für die Bewertung von Rückstellungen aus Verpflichtungen, die in fremder Währung zu erfüllen sind, wurden die ermittelten Fremdwährungsbeträge zunächst mit dem Devisenkassakurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet und anschließend mit den von der Deutschen Bundesbank ermittelten Euro-Zinssätzen abgezinst. 8. Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Verbindlichkeiten in Fremdwährung sind zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Positive und negative Umrechnungsdifferenzen wurden gemäß § 256a HGB erfolgswirksam erfasst. C. Angaben zur Bilanz 1. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände besitzen eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. 2. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten TEUR 3.665 für Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: TEUR 225) und TEUR 84.256 für sonstige Vermögensgegenstände (Vorjahr: TEUR 86.005). In den Forderungen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 87.166 ausgewiesen (Vorjahr: TEUR 86.125). 3. Die Verbindlichkeiten besitzen alle eine Laufzeit von weniger als einem Jahr. Es werden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren ausgewiesen. 4. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten TEUR 200 für Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: TEUR 632) und TEUR 6.129 für sonstige Verbindlichkeiten (Vorjahr: TEUR 6.947). In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von TEUR 6.129 ausgewiesen (Vorjahr: TEUR 5.711). 5. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) und Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) enthalten. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Fremdwährungsbewertung in Höhe von TEUR 666 (Vorjahr. Erträge TEUR 2.337) ausgewiesen. Darin sind unrealisierte Kursgewinne in Höhe von TEUR 371 (Vorjahr: Erträge TEUR -1.740) enthalten. Die negativen Erträge im Vorjahr resultieren aus der Rücknahme der Währungsumrechnung des vorherigen Bilanzstichtags. 2. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Aufwendungen aus Fremdwährungsbewertung in Höhe von TEUR 501 (Vorjahr: TEUR 3.189) ausgewiesen. Darin sind unrealisierte Kursverluste über TEUR 393 (Vorjahr: Erträge TEUR 3.170) enthalten. 3. Zum 31. Dezember 2023 werden Devisentermingeschäfte (USD) eingesetzt. Diese Devisentermingeschäfte sind als Sicherungsgeschäfte designiert. Die Bewertung der Finanzinstrumente erfolgt mittels anerkannter Bewertungsmodelle unter Ansatz beobachtbarer Bewertungsparameter zum beizulegenden Zeitwert. Ergibt sich dabei ein Verlust, wird dieser durch Bildung einer Rückstellung berücksichtigt. Unrealisierte Gewinne werden nicht bilanziert. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende währungsbezogenen Geschäfte:
E. Sonstige Angaben 1. Wie im Vorjahr wurden im Geschäftsjahr 2023 keine Arbeitnehmer beschäftigt. 2. Es liegen keine Haftungsverhältnisse vor. Es bestehen keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen. 3. Der Jahresabschluss der First Solar Manufacturing GmbH, Mainz wird in den Konzernabschluss der First Solar Inc. mit Sitz in Tempe/Arizona/USA einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Kreis der verbundenen Unternehmen der First Solar Manufacturing GmbH umfasst das oberste Mutterunternehmen, die First Solar Inc., Tempe, und sämtliche Tochterunternehmen dieses Mutterunternehmens. Der Konzernabschluss der First Solar Inc., wird nach den US-amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP) aufgestellt und geprüft und kann unter "http://investor.firstsolar.com/financials/annual-reports/" eingesehen werden. Die Offenlegung erfolgt bei der United States Securities and Exchange Commission (SEC). Die Offenlegung des Konzernabschlusses der First Solar Inc. erfolgt in englischer Sprache im elektronischen Bundesanzeiger der First Solar Holdings GmbH, Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 52592). 4. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr durch die bestellten Geschäftsführer Patrick Buehler geführt. Die Geschäftsführung erhielt keine Vergütung. 5. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 0,00 auf neue Rechnung vorzutragen.
Mainz, den 20. Dezember 2024 Patrick Buehler Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26. März 2025 |
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