Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 10389
Eingetragen
25.7.2005
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Die Vermittlung von Trainern und Beratern im IT-Umfeld. Gegenstand des Unternehmens ist ferner: Durchführung von geförderten Schulungsmaßnahmen, Schulungen im IT-Umfeld, Consulting im IT-Umfeld, An- und Verkauf von EDV-Hardware und Software.

Historie

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Management

NameRolle
Martin Kühna
seit 13.4.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Training & Solutions.net GmbH

Mannheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 26.390,00 28.985,00
I. Sachanlagen 16.390,00 18.985,00
II. Finanzanlagen 10.000,00 10.000,00
B. Umlaufvermögen 614.472,01 606.930,64
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 290.338,59 441.917,60
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 324.133,42 165.013,04
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.482,61 3.602,62
Bilanzsumme, Summe Aktiva 647.344,62 639.518,26

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 201.965,53 179.734,14
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 25.265,86 -53.294,06
III. Bilanzgewinn 202.231,39 101.440,08
B. Rückstellungen 48.546,80 34.393,11
C. Verbindlichkeiten 396.832,29 425.391,01
Bilanzsumme, Summe Passiva 647.344,62 639.518,26

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der training & solutions.net GmbH zum 31.12.2014 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Grundlagen der Währungsumrechung

Im vorliegenden Jahresabschluss sind Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Anteilsbesitz

Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Abs. 11 HGB:

An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20 %:

Name und Sitz der
Gesellschaft
Anteil am Kapital in % Eigenkapital in Tsd. Ergebnis in Tsd. Geschäftsjahr
Industriewerk24 GmbH, Mannheim 40 % 10 0 2014

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 237.995,01 0,00 408.048,23 0,00
Sonstige Vermögensgegenstände 52.343,58 0,00 33.869,37 0,00

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen Versicherungsbeiträge und sonstige Beiträge in Höhe von € 6.482,61 (Vorjahr: T€ 3,6) enthalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 370.381,55 370.381,55 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 26.450,74 26.450,74 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 410.649,03 410.649,03 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 36.962,50 36.962,50 0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 10 Mitarbeiter beschäftigt.

Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Martin Kühna

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Mannheim, den 12. Juli 2016

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.7.2016.

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