TDF Service, Inh. Friedhelm Fendel e.K.
Selbe AdresseReparatur und Instandhaltung von Krafträdern
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Friedhelm Fendel seit 14.5.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TDF Service GmbHBochumJahresabschluss zum 31.12.2010Bilanz
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410 werden aus Vereinfachungsgründen nach § 6 II EStG sofort als Aufwand erfasst. Für vor dem 01.01.2010 und nach dem 31.12.2007 angeschaffte Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen und pauschalierend jeweils 20 Prozent p.a. im Zugangsjahr und den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). III. Angaben zur Bilanz Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von EUR 38.336,06 (Vorjahr: TEUR 43.181,94). Von den Verbindlichkeiten haben EUR 69.107,85 (Vorjahr: EUR 81.779,88) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. IV. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch Herrn Friedhelm Fendel, Bochum. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 I HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Bochum, 18. Juli 2011 TDF Service GmbH (Friedhelm Fendel) (Geschäftsführer) Angabe nach § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGBDer Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde von der Gesellschafterversammlung am 18.07.2011 festgestellt. |
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