Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 15828
Eingetragen
9.4.2019
Branche
Betrieb von Verkehrswegen für SchienenfahrzeugeBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenPersonenbeförderung im Eisenbahnverkehr
Gegenstand
Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 AEG (öffentlicher Zweck), und zwar beschränkt auf den Betrieb der "Niederrheinbahn" auf dem Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort und der Stadt Moers (einschließlich der Ertüchtigung der Strecke der "Niederrheinbahn")

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Marco Radloff
seit 21.11.2025
Geschäftsführer
René Dr. Zweigel
seit 21.11.2025
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
75.00%
Stadt Kamp-Lintfort
25.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
R.A.T.H. GmbH
Germany
37.500 €
75.00%
Stadt Kamp-Lintfort
Germany
12.500 €
25.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Niederrheinbahn GmbH

Kamp-Lintfort

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht der Niederrheinbahn GmbH, Kamp-Lintfort, für das Geschäftsjahr 2023

I. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 29. Januar 2019 von der R.A.T.H. GmbH, Düren, und der Stadt Kamp-Lintfort gegründet. Mehrheitsgesellschafter ist die R.A.T.H. GmbH mit 75 % der Anteile, während die Stadt Kamp-Lintfort 25 % der Anteile hält. Die Gesellschaft wurde am 9. April 2019 in das Handelsregister eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Eisenbahninfrastruktur im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 des allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), und zwar beschränkt auf den Betrieb der `Niederrheinbahn` auf dem Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort und der Stadt Moers (einschließlich der Ertüchtigung der Strecke `Niederrheinbahn`).
Nach dem in 2019 erfolgten Erwerb der Grundstücke der ehemaligen Bahntrasse BW West bis zum Bahnhof Rheinkamp in Kamp-Lintfort, Rheinberg und Moers (7,5 Kilometer lange Trasse der früheren RAG-Zechenbahn), konnten die ersten Maßnahmen zur Reaktivierung und dem geplanten Betrieb der Strecke `Niederrheinbahn` für den Schienenpersonennahverkehr erfolgen.
Zur Landesgartenschau 2020 in Kamp-Lintfort wünschte das Land NRW sowie die Stadt Kamp-Lintfort die Einrichtung eines temporären Schienenpersonennahverkehrs auf dem v. g. Streckenabschnitt. Diese Verkehrsleistungen (Fahrten Samstag, Sonntag und Feiertag) wurden durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) bestellt. Zur sicheren Betriebsdurchführung wurde hierzu der gesamte Gleisoberbau erneuert und der Haltepunkt in Kamp-Lintfort Süd neu errichtet.
Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme, sowie der Maßnahmen für den Vorlaufbetrieb zur Landesgartenschau, hat die Gesellschaft einen Finanzierungsantrag beim VRR gestellt. Der entsprechende Förderbescheid der nordrhein-westfälischen Landesregierung wurde im Geschäftsjahr 2022 der Niederrheinbahn übergeben. Eine Genehmigung zum zuwendungsunschädlichen Maßnahmenbeginn wurde bereits im Februar 2020 erteilt, sodass mit der vorzeitigen Sanierung des Gleiskörpers sowie der Errichtung eines Haltepunktes begonnen wurde.
Zur Abdeckung der wirtschaftlichen Risiken wurde von Seiten des VRR eine Bestellgarantie über 25 Jahre für die Strecke der Niederrheinbahn zwischen Rheinkamp und Kamp-Linfort ausgestellt. Diese Bestellgarantie sichert die Refinanzierung der getätigten Investitionen sowie der Betriebskosten ab.
Der Infrastrukturanschlussvertrag mit der DB Netz AG zum Anschluss der Strecke an den Bahnhof Rheinkamp (DB Netz AG) liegt vor.
Das Verkehrsministerium des Landes NRW stellt die Maßnahme unter das besondere Interesse des Landes. Dies drückt sich insbesondere darin aus, dass die signaltechnische Anbindung der Strecke durch die DB Netz AG an den Bahnhof Rheinkamp mittels Finanzierung eines elektronischen Stellwerks (ESTW) im Bahnhof Rheinkamp durch die Bereitstellung von Landesmitteln gefördert wird.
Die Gesellschaft geht davon aus, dass die notwendige Anpassung des Stellwerks durch die DB Netz AG voraussichtlich 2026 abgeschlossen sein wird und dann die Aufnahme eines Regelbetriebes mit Vertrag im Rahmen der seitens des VRR ausgestellten Bestellgarantie erfolgen wird.

II. Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2023 von den Folgen der globalen Krisen geprägt. Trotz der jüngsten Rückgänge blieben die Preise auf allen Wirtschaftsstufen weiterhin hoch und dämpften die Konjunktur. Zusätzlich verschlechterten sich die Finanzierungsbedingungen aufgrund steigender Zinsen, und die Nachfrage sowohl im In- als auch Ausland nahm ab. Somit konnte sich die deutsche Wirtschaft nicht weiter vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 erholen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts um 0,3 % niedriger als im Vorjahr.
Die Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen verlief sehr unterschiedlich; die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) verzeichnete insgesamt einen deutlichen Rückgang von 2 %. Dies war hauptsächlich auf eine erhebliche geringere Produktion im Bereich der Energieversorgung zurückzuführen. Auch das verarbeitende Gewerbe wies im Jahr 2023 einen negativen Trend auf. Positive Impulse kamen vor allem aus der Automobilindustrie und dem sonstigen Fahrzeugbau. Hingegen verzeichneten die energieintensiven Industriezweige, wie die Chemie- und Metallindustrie, erneut einen weiteren Rückgang in Produktion und Wertschöpfung.
Im Baugewerbe machten sich neben den fortwährend hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel die sich verschlechternden Finanzierungsbedingungen bemerkbar. Dies betraf vor allen den Hochbau. Im Gegensatz dazu konnte die Produktion im Tiefbau und im Ausbaugewerbe gesteigert werden. Insgesamt verzeichnete das Baugewerbe im Jahr 2023 preisbereinigt einen geringfügigen Anstieg von 0,2 %.
Auf der Nachfrageseite verzeichnete der private Konsum einen preisbereinigten Rückgang um 0,8 % im Vergleich zum Vorjahr, wodurch er sich wieder vom Vorkrisenniveau des Jahres 2019 um -1,5 % entfernte. Dies dürfte vor allem auf die hohen Verbraucherpreise zurückzuführen sein. Besonders betroffen von Rückgängen waren Bereiche, in denen die Preise entweder auf dem hohen Niveau des Vorjahres verharrten oder sogar weiter stiegen. Die preisbereinigten Ausgaben für langlebige Güter, wie Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte, sanken besonders stark (-6,2 %). Auch der Staat reduzierte im Jahr 2023 erstmals seit fast 20 Jahren seine preisbereinigten Konsumausgaben (1,7 %). Dies war hauptsächlich auf den Wegfall staatlich finanzierter Corona-Maßnahmen, wie Impfungen und Ausgleichszahlungen für freie Bettenkapazitäten in Krankenhäusern, zurückzuführen.

Die Bauinvestitionen nahmen im Jahr 2023 preisbereinigt um 2,1 % ab. Neben den hohen Baupreisen wirkten sich die spürbar gestiegenen Bauzinsen aus, die insbesondere den Wohnungsbau bremsten. Positive Signale kamen lediglich vom Ausbaugewerbe, was unter anderem an den stark nachgefragten energetischen Sanierungen gelegen haben dürfte. Hingegen wurde in Ausrüstungen - hauptsächlich Investitionen in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge - preisbereinigt deutlich mehr investiert als im Jahr 2022 (+3,0 %). Dies war vor allem auf den Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen zurückzuführen, der durch den bis August 2023 geltenden Umweltbonus für Elektroautos im Firmenwagenbereich verstärkt wurde.
Die verhaltene Dynamik der Weltwirtschaft und die schwache inländische Nachfrage im Jahr 2023 hinterließen auch im Außenhandel ihre Spuren, obwohl die Preise fielen. Die Importe sanken dabei stärker (preisbereinigt -3,0 %) als die Exporte (preisbereinigt -1,8 %). Dies führte im Saldo zu einem positiven Außenbeitrag, der das Bruttoinlandsprodukt stützte. (Quelle: EHI Handelsdaten 2023, www.ehi.org)

Ausblick 2024
Für den Jahresbeginn 2024 ist keine konjunkturelle Trendwende erkennbar. Die Auftragslage hat sich in allen Wirtschaftsbereichen bis zuletzt verschlechtert und der Auftragsbestand wird mehrheitlich als zu gering beurteilt. Auch der Krankenstand ist weiter hoch; zusätzlich belasten die andauernden Streiks. Zudem haben die Lieferengpässe, als Folge der Huthi-Angriffe im Roten Meer, wieder etwas zugenommen. Die Bauwirtschaft dürfte vorübergehend von der milden Witterung profitieren. (Quelle: ifo Konjunkturprognose Frühjahr 2024)
Im Jahresverlauf wird jedoch erwartet, dass sich die deutsche Wirtschaft im Zuge niedrigerer Inflationsraten, geldpolitischer Lockerungen, steigender Löhne und Einkommen, einer anhaltend stabilen Arbeitsmarktentwicklung und zunehmender Impulse von der Außenwirtschaft allmählich erholt und wieder an Dynamik gewinnt.
Insgesamt wird daher in der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung für 2024 eine Steigerung des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 0,3 % erwartet; im kommenden Jahr dürfte sich das Wachstums auf +1,0 % verstärken.
Wesentliche Wachstumsimpulse dürften im weiteren Jahresverlauf vor allem von dem privaten Verbrauch ausgehen. Im Zuge deutlich höherer Reallöhne in Verbindung mit einer insgesamt robusten Beschäftigungsentwicklung dürften die inflationsbedingten Kaufkraftverluste der privaten Haushalte zunehmend überwunden werden und zu einer Belebung des privaten Konsums führen. Hierauf deutet die jüngste Stimmungsaufhellung der privaten Haushalte wie dem GfK‑Konsumklima und dem HDE‑Konsumbarometer bereits hin. Auch seitens der Außenwirtschaft lässt sich eine leichte Belebung feststellen, internationale Organisationen haben ihre Erwartungen für das Wachstum der Weltwirtschaft zuletzt leicht nach oben revidiert. Hiervon dürfte die stark exportorientierte deutsche Industrie profitieren.

Die Investitionstätigkeit in Maschinen, Anlagen und Bauten wird angesichts der ungünstigen Ausgangslage zum Jahresende 2023, der insgesamt noch schwachen Nachfrage, gestiegenen Finanzierungskosten und vorhandenen Kapazitätsreserven zunächst noch verhalten bleiben und sich erst im Zuge der erwarteten konjunkturellen Erholung allmählich beleben.
Der Arbeitsmarkt ist trotz der wirtschaftlichen Schwächephase von Engpässen an Fachkräften geprägt. Im Zuge der schrittweisen Belebung dürfte sich der Beschäftigungsaufbau wieder etwas deutlicher fortsetzen und auch die Arbeitslosigkeit allmählich zurückgehen.
Die Verbraucherpreise dürften sich nach einer Rate von 5,9 % im vorangegangenen Jahr weiter deutlich auf 2,4 % im laufenden Jahr verringern. Hier wirken sich tendenziell inflationsdämpfende Faktoren wie Preisrückgänge auf vorgelagerten Wirtschaftsstufen aus. Ihnen stehen temporär erhöhende Effekte u. a. durch das Auslaufen der Absenkung der Umsatzsteuersätze auf Gas und Fernwärme und ein Basiseffekt aus der Einführung des 49-Eurotickets gegenüber.
Im Jahr 2025 dürfte die Inflationsrate mit 1,8 % wieder unter dem EZB-Zielwert von 2,0 % liegen.
Unterstützt wird die wirtschaftliche Erholung von Maßnahmen der Bundesregierung, die private Haushalte und Unternehmen entlasten, den Investitionsstandort Deutschland stärken und damit Wachstumsimpulse setzen. Hierzu zählen das Wachstumschancengesetz, weitere steuerliche Entlastungen sowie Maßnahmen zur Förderung der Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft.
Vor allem von der weiteren Entwicklung der Energiepreise geht aber eine hohe Unsicherheit aus. Bislang wird davon ausgegangen, dass sich die Preise für Rohöl, Strom und Erdgas im Prognosezeitraum gemäß den Kursen an den Terminmärkten entwickeln werden. Demnach haben die jüngsten Preisrückgänge Bestand und die Preise pendeln sich nur knapp oberhalb des Niveaus ein, das in den Jahren vor der Coronakrise zu beobachten war. Hiervon dürften die Industrie- und Konsumkonjunktur profitieren. Jedoch hängt der weitere Verlauf entscheidend von den geopolitischen Umständen ab, die sich jederzeit ändern können und damit erheblichen Einfluss auf die konjunkturelle Entwicklung der deutschen Wirtschaft haben.
Ein weiteres erhebliches Risiko geht von der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzpolitik aus. Zwar konnte eine Einigung für den Haushalt des laufenden Jahres erzielt werden und die Einhaltung der Schuldenbremse dürfte gewährleistet sein. Allerdings ist es vor dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltssituation sowie vor allem im Hinblick auf die vorrausichtlich abermals schwierigen Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2025 nicht unwahrscheinlich, dass dringend nötige Reformen auf die lange Bank geschoben oder nur zögerlich in Angriff genommen werden. Dieser Stillstand und die Unsicherheit über wichtige wirtschaftspolitische Weichenstellungen lähmen die Konjunktur und hemmen das langfristige Wachstum, da Ausgaben für Investitionen und Konsum zurückgehalten werden. Sollte sich die Unsicherheit nicht auflösen, dürfte die erwartete Erholung weiter in die Ferne rücken.
III. Darstellung der Lage
a. Ertragslage

Einen Überblick über die Entwicklung der Ertragslage gibt der nachstehende Jahresvergleich.

Ergebnis in EUR
2023
2022
Veränderung
Sonstige betriebliche Erträge
1.242
4.338
-3.096
Abschreibungen
-7.419
-7.420
1
Sonstige betriebliche Aufwendungen
-47.562
-52.197
4.635
Zinsergebnis
-41.302
-50.726
9.424
Sonstige Steuern
-5.273
-5.274
1
Jahresergebnis
-100.314
-111.279
10.965



Das Rohergebnis in 2023 in Höhe von TEUR 1 resultiert aus sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von TEUR 1 (i. V. TEUR 4). Umsatzerlöse sowie Materialaufwendungen sind, wie im Vorjahr, nicht angefallen.
Analog zu 2022 sind auch in 2023 keine Personalkosten entstanden. In 2023 bedient sich die Niederrheinbahn für die Instandhaltung der Bahninfrastruktur externer Bauunternehmer.
Die Abschreibungen beliefen sich in 2023 auf TEUR 7 (i. V. TEUR 7) und resultierten aus der planmäßigen Abschreibung des aktivierten Haltepunktes Kamp-Lintfort Süd.
Im Rahmen des Vorlaufbetriebes stellen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 48 (i. V. TEUR 52) auf der Aufwandsseite den wesentlichen Posten dar, davon primär TEUR 23 (i. V. TEUR 1) an Rechts- und Beratungskosten und TEUR 5 (i. V. TEUR 15) an Instandhaltungsaufwendungen.

Während keine Zinserträge angefallen sind, betrugen die Zinsen und ähnliche Aufwendungen TEUR 41 (i. V. TEUR 51).

Die Steueraufwendungen betreffen ausschließlich Grundsteuer.

Die Gesellschaft schließt mit einem Jahresfehlbetrag von TEUR 100 (i. V. TEUR 111) ab.
b. Finanzlage
Aus dem in 2022 von der nordrhein-westfälischen Landesregierung eingegangenen Förderbescheid zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme wurden von der Gesellschaft in 2022 Zuschüsse in Höhe von TEUR 2.984 abgerufen.
In Höhe von TEUR 2.500 wurden damit im Vorjahr erhaltene Gesellschafterdarlehen an die R.A.T.H. GmbH getilgt. In 2023 folgte eine weitere Darlehenstilgung in Höhe von TEUR 500, sodass das Gesellschafterdarlehen zum 31.12.2023 TEUR 150 (i. V. TEUR 650) beträgt.

Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich zum Stichtag 31.12.2023 auf TEUR 27 (i. V. TEUR 685).
Im abgeschlossenen Geschäftsjahr war die Gesellschaft operativ nicht am Markt tätig und erzielte keine Umsatzerlöse aus der Nutzung der eigenen Infrastruktur.
Diese eigenen flüssigen Mittel, die Gelder aus den erhaltenen Zuschüssen des vorliegenden Förderbescheides der nordrhein-westfälischen Landesregierung sowie die Gesellschafterdarlehen der R.A.T.H. GmbH stellen eine ausreichende Liquiditätsreserve dar, die die Niederrheinbahn in die Lage versetzt, ihre Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht zu erfüllen.
c. Vermögenslage
Die Bilanzsumme der Niederrheinbahn GmbH beträgt zum 31.12.2023 TEUR 3.168 (i. V. TEUR 3.743). Dies bedeutet eine Vermögensabnahme gegenüber dem Vorjahr um TEUR 575. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Teilrückzahlung des Gesellschafterdarlehens in Höhe von TEUR 500.
Das Anlagevermögen beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 2.837 (i. V. TEUR 2.845). Der Rückgang resultiert aus ganzjährigen, planmäßigen Abschreibungen des Haltepunkts Kamp-Lintfort Süd.
Der Bestand an liquiden Mitteln beträgt zum 31.12.2023 TEUR 27 (i. V. EUR 685).
Aufgrund des kostenintensiven Vorlaufbetriebes, finanziert u. a. über Gesellschafterdarlehen, schließt das Wirtschaftsjahr mit einem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 100 ab; dieser führt, zzgl. des Verlustvortrag aus 2022 in Höhe von TEUR 248, zu einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von TEUR 299.
Der Anlaufverlust für eine erfolgreiche Reaktivierung und Aufnahme des Vorlaufbetriebes war in dieser Höhe geplant; zur Liquiditätssicherung dienen die vom Gesellschafter R.A.T.H. GmbH bereitgestellten Darlehen sowie die Zuschüsse des vorliegenden Förderbescheides der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Mit Aufnahme der operativen Tätigkeit im Rahmen des Regelbetriebes, voraussichtlich ab 2026, wird ein deutlich positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit prognostiziert. Zur Absicherung der Betriebseinnahmen liegt der Niederrheinbahn eine Bestellgarantie des VRR vor, die Umsatzerlöse (Trassenerlöse auf Basis der bestellten Verkehrsleistung) gewährleistet und in der Langfristplanung berücksichtigt wurde.
An dieser Stelle sei insbesondere auf die Ausführungen im Prognosebericht verwiesen.
Auf der Passivseite stellt der Sonderposten in Höhe von TEUR 2.984 (i. V. TEUR 2.984) den wesentlichen Bilanzposten dar, der aus dem Abruf von Fördermitteln der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme resultiert.
In den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 20 (i. V. TEUR 35) enthalten.
Des Weiteren enthalten die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern die vom Gesellschafter R.A.T.H. GmbH in Höhe von TEUR 150 (i. V. TEUR 650) gewährten Darlehen.
Aufgrund der Anlauf- und Planungsphase zur Reaktivierung der `Niederrheinbahn` für den Schienenpersonennahverkehr, im ersten Schritt für den durchgeführten Pendelbetrieb zur Landesgartenschau 2020, schließt das Wirtschaftsjahr mit einem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 100 (i. V. TEUR 111).
IV. Prognosebericht

Mit dem Erwerb der Grundstücke der ehemaligen Bahntrasse der früheren RAG-Zechenbahn zwischen dem Zechengelände und Moers Rheinkamp und deren geplanter Reaktivierung ist die Niederrheinbahn ihrem Ziel, die Stadt Kamp-Lintfort an das überregionale Streckennetz anzubinden, einen großen Schritt nähergekommen.
Entsprechende Förder- und Finanzierungszusagen für den Ausbau und den Betrieb der Strecke wurden von Seiten des Landes und des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) getätigt. Ein entsprechender Finanzierungsantrag wurde gestellt. Der Förderbescheid wurde am 25.04.2022 durch die Landesverkehrsministerin an die Gesellschaft persönlich überreicht.
Die Schienen-Anbindung soll im Bereich des Güterbahnhofes Moers-Rheinkamp von der Bahnstrecke Duisburg-Xanten abzweigen und von dort aus rund neun Kilometer in westlicher Richtung bis nach Kamp-Lintfort verlaufen. Geplant ist ein Regelbetrieb zwischen Kamp-Lintfort über Moers nach Duisburg mit der Errichtung von drei neuen Haltepunkten in Kamp-Lintfort, Kamp-Lintfort-Süd sowie Moers-Repelen.
Bereits zur Landesgartenschau in 2020 wurde über die erworbene 7,5 km lange Gleisstrecke an Wochenenden und an Feiertagen ein Pendelverkehr betrieben. Hierzu wurde der Gleisoberbau der Gleisstrecke ertüchtigt und an der Kattenstraße der Haltepunkt Kamp-Lintfort Süd neu errichtet.
Damit die Strecke der Niederrheinbahn im Regelbetrieb voraussichtlich ab Mitte 2026 an den Bahnhof Rheinkamp angebunden werden kann, muss im Bahnhof Rheinkamp durch die DB Netz AG ein neues elektronisches Stellwerk errichtet werden. Neben der Gleisinfrastruktur sind auch die Brückenbauwerke, Durchlässe, die Leit- und Sicherungstechnik sowie die Sicherung div. Bahnübergänge zu erneuern. Die Niederrheinbahn GmbH investiert insgesamt in den kommenden Jahren rund 18 Millionen Euro in die Streckensanierung.
In 2023 war die Gesellschaft operativ weiterhin nicht am Markt tätig und erzielte insbesondere keine Umsatzerlöse aus der Nutzung der Infrastruktur. Das Wirtschaftsjahr endet mit einem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 100 (i. V. TEUR 111).
Die Niederrheinbahn wird erst 2026 mit der dauerhaften Aufnahme eines Regelbetriebes operativ am Markt tätig sein. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Gesellschaft im Wesentlichen die Reaktivierung der Strecke betreiben.
Als finanzieller Leistungsindikator verwendet die Niederrheinbahn GmbH als anlagenintensives Eisenbahnunternehmen derzeit die Kennzahl Anlagenintensität. Die Anlagenintensität (Anlagevermögen im Verhältnis zur Bilanzsumme) beträgt in 2023 90 % (i. V. 76 %). Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr, und entspricht nicht der qualifiziert-komparativen Prognose aus 2022 einer leicht sinkenden Anlagenquote. Gründe hierfür waren der leichte Rückgang des Anlagevermögens durch ganzjährig getätigte planmäßige Abschreibungen, bei einer gleichzeitig deutlich gesunkenen Bilanzsumme aufgrund der Teilrückzahlung des Gesellschafterdarlehens.
Für das Geschäftsjahr 2024 wird mit einer leicht steigenden Anlagenquote gerechnet.
Die Reaktivierung der `Niederrheinbahn` erfolgt im besonderen Interesse des Landes und ist entsprechend im Bedarfsplan als auch im Infrastrukturfinanzierungsplan des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hinterlegt. Da zur Absicherung der Betriebseinnahmen der Niederrheinbahn zudem eine Bestellgarantie des VRR vorliegt, ist das Risiko wegbrechender Umsatzerlöse (Trassenerlöse auf Basis der bestellten Verkehrsleistung) nicht gegeben.
Aufgrund der aktuellen bestehenden geopolitischen Spannungen bestehen weitere erhebliche wirtschaftliche Risiken. Der weitere Verlauf zur Entwicklung des Ukraine-Konflikt sowie die derzeitige Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung mit deren jeweiligen Folgen auf den Geschäftsverlauf werden laufend überwacht.
Das Geschäftsjahr 2024 wird im Wesentlichen durch die Vorbereitung der Einleitung von Baurechtsverfahren (Planfeststellung / Plangenehmigung) geprägt sein.
V. Wesentliche Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung (Chancen- und Risikobericht)
Mit dem Erwerb der erforderlichen Grundstücke zur Herstellung der Eisenbahninfrastruktur und zum Betrieb der `Niederrheinbahn` wurde ein erster Schritt getan um die Stadt Kamp-Lintfort an das über-regionale Streckennetz anzubinden. Gleichzeitig wurden Maßnahmen eingeleitet und bereits zur Landesgartenschau in 2020 wurde im Vorlaufbetrieb ein Pendelverkehr an Wochenenden und an Feiertagen im Stundentakt durchgeführt.
Ein latentes Risiko besteht darin, dass aufgrund von äußeren Einwirkungen, wie insbesondere Einwirkungen durch höhere Gewalt, Erdrutsch, Bergbauschäden, Brand, etc. der Ausbau/die Herstellung der Eisenbahninfrastruktur und/oder der Betrieb der Niederrheinbahn nicht mehr möglich wird.
Letztendlich besteht die Gefahr, dass die zur Herstellung der Eisenbahninfrastruktur und/oder zur Herstellung des Betriebes der `Niederrheinbahn` erforderlichen Förderbescheide, trotz ordnungsgemäß gestelltem Antrag, nicht oder nicht vollständig erteilt oder zurückgenommen werden. Dieser Sachverhalt ist bisher nicht eingetreten; außerdem verfügt der Gesellschafter R.A.T.H. GmbH über das entsprechende Know-How und ist daher verantwortlich für die förderkonforme Mittelverwendung, d. h. insbesondere für die Einhaltung der Bestimmungen der Förderbescheide, für die vergaberechtskonforme Verwendung der Fördergelder und die Führung der Verwendungsnachweise gegenüber dem Fördergeber.

Die Reaktivierung der `Niederrheinbahn` erfolgt im besonderen Interesse des Landes und ist im SPNV-Bedarfsplan entsprechend hinterlegt; weiterhin liegen entsprechende Förder- und Finanzierungszusagen vor. Zur Absicherung der geplanten Umsatzerlöse liegt eine Bestellgarantie des VRR vor, sodass ab der Inbetriebnahme der `Niederrheinbahn` im Schienenpersonennahverkehr die Einnahmen auf Basis von Trassenerlösen der bestellten Verkehrsleistung garantiert sind.

 

Kamp-Lintfort, den 29. Juli 2024


Niederrheinbahn GmbH
Die Geschäftsführung

gez. Herbert Häner

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.837.265,02 2.844.684,02
I. Sachanlagen 2.837.265,02 2.844.684,02
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 66.702,80 66.702,80
2. technische Anlagen und Maschinen 158.891,00 166.310,00
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.611.671,22 2.611.671,22
B. Umlaufvermögen 31.599,28 700.025,71
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.545,05 15.226,95
1. sonstige Vermögensgegenstände 4.545,05 15.226,95
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.054,23 684.798,76
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 298.654,91 198.340,66
Aktiva 3.167.519,21 3.743.050,39

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag 248.340,66 137.062,10
III. Jahresfehlbetrag 100.314,25 111.278,56
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 298.654,91 198.340,66
B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen 2.983.700,00 2.983.700,00
C. Rückstellungen 13.430,00 12.160,00
1. sonstige Rückstellungen 13.430,00 12.160,00
D. Verbindlichkeiten 170.389,21 747.190,39
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00 60.745,59
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 60.745,59
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 170.389,21 684.934,21
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 20.389,21 34.934,21
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 150.000,00 650.000,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 1.510,59
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 1.510,59
Passiva 3.167.519,21 3.743.050,39

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. sonstige betriebliche Erträge 1.242,00 4.338,31
2. Abschreibungen 7.419,00 7.420,00
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 7.419,00 7.420,00
3. sonstige betriebliche Aufwendungen 47.561,59 52.197,35
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 41.302,16 50.726,02
davon an verbundene Unternehmen 41.302,16 50.726,02
5. Ergebnis nach Steuern -95.040,75 -106.005,06
6. sonstige Steuern 5.273,50 5.273,50
7. Jahresfehlbetrag 100.314,25 111.278,56

Anhang der Niederrheinbahn GmbH, Kamp-Lintfort, für das Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeine Angaben

Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Niederrheinbahn GmbH, Kamp-Lintfort (Amtsgericht Kleve, HRB 15828) die Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften sowie des GmbHG angewandt worden. Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 29. Januar 2019 gegründet.

Die Gewinn‑ und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages ist der Jahresabschluss jedoch nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen.

B. Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs‑ oder Herstellungskosten, bei zeitlich begrenzter Nutzung vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Der Werteverzehr wurde durch planmäßige lineare Abschreibungen auf Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet worden. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Zukünftige Preis‑ und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Erläuterung zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten des Anlagevermögens je Anlageposten ist dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.

Anschaffungs- und Herstellungskosten


AHK
Zugänge
Umbuchungen
AHK

01.01.2023


31.12.2023

EUR
EUR
EUR
EUR
Sachanlagen




1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der




Bauten auf fremden Grundstücken
66.702,80
0,00
0,00
66.702,80
2. Technische Anlagen und Maschinen
185.478,42
0,00
0,00
185.478,42
3. Geleistete Anzahlungen
2.611.671,22
0,00
0,00
2.611.671,22

2.863.852,44
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2.863.852,44


Abschreibungen

Buchwerte


Stand
Zugänge
Stand



01.01.2023

31.12.2023
01.01.2023
31.12.2023

EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Sachanlagen





1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der





Bauten auf fremden Grundstücken
0,00
0,00
0,00
66.702,80
66.702,80
2. Technische Anlagen und Maschinen
19.168,42
7.419,00
26.587,42
166.310,00
158.891,00
3. Geleistete Anzahlungen
0,00
0,00
0,00
2.611.671,22
2.611.671,22

19.168,42
7.419,00
26.587,42
2.844.684,02
2.837.265,02



Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Eigenkapital

Das vollständig eingezahlte Stammkapital der Gesellschaft beträgt lt. Handelsregister unverändert EUR 50.000,00.

Gesellschafter sind die R.A.T.H. GmbH, Düren (75,0 %) sowie die Stadt Kamp-Lintfort (25,0%).

Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen

Der Sonderposten für erhaltene Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen soll über die Abschreibungsdauer der von der öffentlichen Hand bezuschussten Investitionsgüter aufgelöst werden. Die bezuschusste Reaktivierung wird voraussichtlich im Jahr 2026 vollendet, ab diesem Zeitpunkt wird der Zuschuss realisiert.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für die Jahresabschlussprüfung und Erstellung von Steuererklärungen in Höhe von TEUR 8 (i. V. TEUR 8) sowie eine Rückstellung für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von TEUR 5 (i.V. TEUR 4).

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beinhalten Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 150 gegenüber der Gesellschafterin R.A.T.H. GmbH, Düren. Das Darlehen ist mit Inbetriebnahme der "Niederrheinbahn" im SPNV zur Rückzahlung fällig, voraussichtlich im Jahr 2026. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin R.A.T.H. GmbH aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 20 (i. V. TEUR 35) sind innerhalb eines Jahres fällig.

D. Sonstige Angaben

I. Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2023 sind bei der Gesellschaft analog dem Vorjahr keine Mitarbeiter beschäftigt gewesen.

II. Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2023:

Herr Herbert Häner

Der Geschäftsführer hat im Berichtsjahr keine Bezüge erhalten.

III. Mutterunternehmen

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der R.A.T.H. Holding GmbH & Co. KG, Düren, einbezogen. Dieser Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen, in den die Niederrheinbahn GmbH einbezogen wird, wird im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht .

IV. Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers

Die Honorare des Abschlussprüfers betragen für das Geschäftsjahr 2023 insgesamt TEUR 7,5 (i. V. TEUR 7,4).

V. Nachtragsbericht

Es sind keine besonderen Vorgänge nach Ende des Geschäftsjahres eingetreten.

VI. Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 100.314,25 wird zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von EUR 248.340,66 auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Kamp-Lintfort, den 29. Juli 2024


Niederrheinbahn GmbH
Die Geschäftsführung

gez. Herbert Häner

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die Niederrheinbahn GmbH, Kamp‑Lintfort

PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Niederrheinbahn GmbH, Kamp‑Lintfort, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn‑ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Niederrheinbahn GmbH, Kamp‑Lintfort, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑ und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
· vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den LageberichtDer gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangten Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
· führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Bonn, 29. Juli 2024


RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

gez. Uwe Harr, Wirtschaftsprüfer

gez. Alexander Schönberger, Wirtschaftsprüfer

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