Niederrheinbahn GmbH
Kamp-Lintfort
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht
der Niederrheinbahn GmbH, Kamp-Lintfort, für das
Geschäftsjahr 2023
I. Geschäfts- und Rahmenbedingungen
Die Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom
29. Januar 2019 von der R.A.T.H. GmbH, Düren, und der
Stadt Kamp-Lintfort gegründet. Mehrheitsgesellschafter
ist die R.A.T.H. GmbH mit 75 % der Anteile, während
die Stadt Kamp-Lintfort 25 % der Anteile hält. Die
Gesellschaft wurde am 9. April 2019 in das Handelsregister
eingetragen.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer
Eisenbahninfrastruktur im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2
des allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), und zwar
beschränkt auf den Betrieb der `Niederrheinbahn` auf
dem Gebiet der Stadt Kamp-Lintfort und der Stadt Moers
(einschließlich der Ertüchtigung der Strecke
`Niederrheinbahn`).
Nach dem in 2019 erfolgten Erwerb der
Grundstücke der ehemaligen Bahntrasse BW West bis zum
Bahnhof Rheinkamp in Kamp-Lintfort, Rheinberg und Moers
(7,5 Kilometer lange Trasse der früheren
RAG-Zechenbahn), konnten die ersten Maßnahmen zur
Reaktivierung und dem geplanten Betrieb der Strecke
`Niederrheinbahn` für den Schienenpersonennahverkehr
erfolgen.
Zur Landesgartenschau 2020 in Kamp-Lintfort
wünschte das Land NRW sowie die Stadt Kamp-Lintfort
die Einrichtung eines temporären
Schienenpersonennahverkehrs auf dem v. g.
Streckenabschnitt. Diese Verkehrsleistungen (Fahrten
Samstag, Sonntag und Feiertag) wurden durch den
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) bestellt. Zur
sicheren Betriebsdurchführung wurde hierzu der gesamte
Gleisoberbau erneuert und der Haltepunkt in Kamp-Lintfort
Süd neu errichtet.
Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme, sowie der
Maßnahmen für den Vorlaufbetrieb zur
Landesgartenschau, hat die Gesellschaft einen
Finanzierungsantrag beim VRR gestellt. Der entsprechende
Förderbescheid der nordrhein-westfälischen
Landesregierung wurde im Geschäftsjahr 2022 der
Niederrheinbahn übergeben. Eine Genehmigung zum
zuwendungsunschädlichen Maßnahmenbeginn wurde
bereits im Februar 2020 erteilt, sodass mit der vorzeitigen
Sanierung des Gleiskörpers sowie der Errichtung eines
Haltepunktes begonnen wurde.
Zur Abdeckung der wirtschaftlichen Risiken wurde von
Seiten des VRR eine Bestellgarantie über 25 Jahre
für die Strecke der Niederrheinbahn zwischen Rheinkamp
und Kamp-Linfort ausgestellt. Diese Bestellgarantie sichert
die Refinanzierung der getätigten Investitionen sowie
der Betriebskosten ab.
Der Infrastrukturanschlussvertrag mit der DB Netz AG
zum Anschluss der Strecke an den Bahnhof Rheinkamp (DB Netz
AG) liegt vor.
Das Verkehrsministerium des Landes NRW stellt die
Maßnahme unter das besondere Interesse des Landes.
Dies drückt sich insbesondere darin aus, dass die
signaltechnische Anbindung der Strecke durch die DB Netz AG
an den Bahnhof Rheinkamp mittels Finanzierung eines
elektronischen Stellwerks (ESTW) im Bahnhof Rheinkamp durch
die Bereitstellung von Landesmitteln gefördert wird.
Die Gesellschaft geht davon aus, dass die notwendige
Anpassung des Stellwerks durch die DB Netz AG
voraussichtlich 2026 abgeschlossen sein wird und dann die
Aufnahme eines Regelbetriebes mit Vertrag im Rahmen der
seitens des VRR ausgestellten Bestellgarantie erfolgen
wird.
II. Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene
Rahmenbedingungen
Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im
Jahr 2023 von den Folgen der globalen Krisen geprägt.
Trotz der jüngsten Rückgänge blieben die
Preise auf allen Wirtschaftsstufen weiterhin hoch und
dämpften die Konjunktur. Zusätzlich
verschlechterten sich die Finanzierungsbedingungen aufgrund
steigender Zinsen, und die Nachfrage sowohl im In- als auch
Ausland nahm ab. Somit konnte sich die deutsche Wirtschaft
nicht weiter vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020
erholen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war
nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts um
0,3 % niedriger als im Vorjahr.
Die Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen
verlief sehr unterschiedlich; die Wirtschaftsleistung im
Produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) verzeichnete
insgesamt einen deutlichen Rückgang von 2 %. Dies war
hauptsächlich auf eine erhebliche geringere Produktion
im Bereich der Energieversorgung zurückzuführen.
Auch das verarbeitende Gewerbe wies im Jahr 2023 einen
negativen Trend auf. Positive Impulse kamen vor allem aus
der Automobilindustrie und dem sonstigen Fahrzeugbau.
Hingegen verzeichneten die energieintensiven
Industriezweige, wie die Chemie- und Metallindustrie,
erneut einen weiteren Rückgang in Produktion und
Wertschöpfung.
Im Baugewerbe machten sich neben den fortwährend
hohen Baukosten und dem Fachkräftemangel die sich
verschlechternden Finanzierungsbedingungen bemerkbar. Dies
betraf vor allen den Hochbau. Im Gegensatz dazu konnte die
Produktion im Tiefbau und im Ausbaugewerbe gesteigert
werden. Insgesamt verzeichnete das Baugewerbe im Jahr 2023
preisbereinigt einen geringfügigen Anstieg von 0,2 %.
Auf der Nachfrageseite verzeichnete der private
Konsum einen preisbereinigten Rückgang um 0,8 %
im Vergleich zum Vorjahr, wodurch er sich wieder vom
Vorkrisenniveau des Jahres 2019 um -1,5 % entfernte. Dies
dürfte vor allem auf die hohen Verbraucherpreise
zurückzuführen sein. Besonders betroffen von
Rückgängen waren Bereiche, in denen die Preise
entweder auf dem hohen Niveau des Vorjahres verharrten oder
sogar weiter stiegen. Die preisbereinigten Ausgaben
für langlebige Güter, wie
Einrichtungsgegenstände und Haushaltsgeräte,
sanken besonders stark (-6,2 %). Auch der Staat
reduzierte im Jahr 2023 erstmals seit fast 20 Jahren seine
preisbereinigten Konsumausgaben (1,7 %). Dies war
hauptsächlich auf den Wegfall staatlich finanzierter
Corona-Maßnahmen, wie Impfungen und
Ausgleichszahlungen für freie Bettenkapazitäten
in Krankenhäusern, zurückzuführen.
Die Bauinvestitionen nahmen im Jahr 2023
preisbereinigt um 2,1 % ab. Neben den hohen Baupreisen
wirkten sich die spürbar gestiegenen Bauzinsen aus,
die insbesondere den Wohnungsbau bremsten. Positive Signale
kamen lediglich vom Ausbaugewerbe, was unter anderem an den
stark nachgefragten energetischen Sanierungen gelegen haben
dürfte. Hingegen wurde in Ausrüstungen -
hauptsächlich Investitionen in Maschinen, Geräte
und Fahrzeuge - preisbereinigt deutlich mehr investiert als
im Jahr 2022 (+3,0 %). Dies war vor allem auf den Anstieg
der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen
zurückzuführen, der durch den bis August 2023
geltenden Umweltbonus für Elektroautos im
Firmenwagenbereich verstärkt wurde.
Die verhaltene Dynamik der Weltwirtschaft und die
schwache inländische Nachfrage im Jahr 2023
hinterließen auch im Außenhandel ihre Spuren,
obwohl die Preise fielen. Die Importe sanken dabei
stärker (preisbereinigt -3,0 %) als die Exporte
(preisbereinigt -1,8 %). Dies führte im Saldo zu einem
positiven Außenbeitrag, der das Bruttoinlandsprodukt
stützte. (Quelle: EHI Handelsdaten 2023, www.ehi.org)
Ausblick 2024
Für den Jahresbeginn 2024 ist keine
konjunkturelle Trendwende erkennbar. Die Auftragslage hat
sich in allen Wirtschaftsbereichen bis zuletzt
verschlechtert und der Auftragsbestand wird mehrheitlich
als zu gering beurteilt. Auch der Krankenstand ist weiter
hoch; zusätzlich belasten die andauernden Streiks.
Zudem haben die Lieferengpässe, als Folge der
Huthi-Angriffe im Roten Meer, wieder etwas zugenommen. Die
Bauwirtschaft dürfte vorübergehend von der milden
Witterung profitieren. (Quelle: ifo Konjunkturprognose
Frühjahr 2024)
Im Jahresverlauf wird jedoch erwartet, dass sich die
deutsche Wirtschaft im Zuge niedrigerer Inflationsraten,
geldpolitischer Lockerungen, steigender Löhne und
Einkommen, einer anhaltend stabilen Arbeitsmarktentwicklung
und zunehmender Impulse von der Außenwirtschaft
allmählich erholt und wieder an Dynamik gewinnt.
Insgesamt wird daher in der Frühjahrsprojektion
der Bundesregierung für 2024 eine Steigerung des
preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um 0,3 % erwartet;
im kommenden Jahr dürfte sich das Wachstums auf +1,0 %
verstärken.
Wesentliche Wachstumsimpulse dürften im weiteren
Jahresverlauf vor allem von dem privaten Verbrauch
ausgehen. Im Zuge deutlich höherer Reallöhne in
Verbindung mit einer insgesamt robusten
Beschäftigungsentwicklung dürften die
inflationsbedingten Kaufkraftverluste der privaten
Haushalte zunehmend überwunden werden und zu einer
Belebung des privaten Konsums führen. Hierauf deutet
die jüngste Stimmungsaufhellung der privaten Haushalte
wie dem GfK‑Konsumklima und dem
HDE‑Konsumbarometer bereits hin. Auch seitens der
Außenwirtschaft lässt sich eine leichte Belebung
feststellen, internationale Organisationen haben ihre
Erwartungen für das Wachstum der Weltwirtschaft
zuletzt leicht nach oben revidiert. Hiervon dürfte die
stark exportorientierte deutsche Industrie profitieren.
Die Investitionstätigkeit in Maschinen, Anlagen
und Bauten wird angesichts der ungünstigen
Ausgangslage zum Jahresende 2023, der insgesamt noch
schwachen Nachfrage, gestiegenen Finanzierungskosten und
vorhandenen Kapazitätsreserven zunächst noch
verhalten bleiben und sich erst im Zuge der erwarteten
konjunkturellen Erholung allmählich beleben.
Der Arbeitsmarkt ist trotz der wirtschaftlichen
Schwächephase von Engpässen an Fachkräften
geprägt. Im Zuge der schrittweisen Belebung
dürfte sich der Beschäftigungsaufbau wieder etwas
deutlicher fortsetzen und auch die Arbeitslosigkeit
allmählich zurückgehen.
Die Verbraucherpreise dürften sich nach einer
Rate von 5,9 % im vorangegangenen Jahr weiter deutlich auf
2,4 % im laufenden Jahr verringern. Hier wirken sich
tendenziell inflationsdämpfende Faktoren wie
Preisrückgänge auf vorgelagerten
Wirtschaftsstufen aus. Ihnen stehen temporär
erhöhende Effekte u. a. durch das Auslaufen der
Absenkung der Umsatzsteuersätze auf Gas und
Fernwärme und ein Basiseffekt aus der Einführung
des 49-Eurotickets gegenüber.
Im Jahr 2025 dürfte die Inflationsrate mit 1,8 %
wieder unter dem EZB-Zielwert von 2,0 % liegen.
Unterstützt wird die wirtschaftliche Erholung
von Maßnahmen der Bundesregierung, die private
Haushalte und Unternehmen entlasten, den
Investitionsstandort Deutschland stärken und damit
Wachstumsimpulse setzen. Hierzu zählen das
Wachstumschancengesetz, weitere steuerliche Entlastungen
sowie Maßnahmen zur Förderung der Transformation
hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft.
Vor allem von der weiteren Entwicklung der
Energiepreise geht aber eine hohe Unsicherheit aus. Bislang
wird davon ausgegangen, dass sich die Preise für
Rohöl, Strom und Erdgas im Prognosezeitraum
gemäß den Kursen an den Terminmärkten
entwickeln werden. Demnach haben die jüngsten
Preisrückgänge Bestand und die Preise pendeln
sich nur knapp oberhalb des Niveaus ein, das in den Jahren
vor der Coronakrise zu beobachten war. Hiervon
dürften die Industrie- und Konsumkonjunktur
profitieren. Jedoch hängt der weitere Verlauf
entscheidend von den geopolitischen Umständen ab, die
sich jederzeit ändern können und damit
erheblichen Einfluss auf die konjunkturelle Entwicklung der
deutschen Wirtschaft haben.
Ein weiteres erhebliches Risiko geht von der
derzeitigen Wirtschafts- und Finanzpolitik aus. Zwar konnte
eine Einigung für den Haushalt des laufenden Jahres
erzielt werden und die Einhaltung der Schuldenbremse
dürfte gewährleistet sein. Allerdings ist es vor
dem Hintergrund der derzeitigen Haushaltssituation sowie
vor allem im Hinblick auf die vorrausichtlich abermals
schwierigen Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2025 nicht
unwahrscheinlich, dass dringend nötige Reformen auf
die lange Bank geschoben oder nur zögerlich in Angriff
genommen werden. Dieser Stillstand und die Unsicherheit
über wichtige wirtschaftspolitische Weichenstellungen
lähmen die Konjunktur und hemmen das langfristige
Wachstum, da Ausgaben für Investitionen und Konsum
zurückgehalten werden. Sollte sich die Unsicherheit
nicht auflösen, dürfte die erwartete Erholung
weiter in die Ferne rücken.
III. Darstellung der Lage
a. Ertragslage
Einen Überblick über die Entwicklung der
Ertragslage gibt der nachstehende Jahresvergleich.
Ergebnis in EUR
|
2023
|
2022
|
Veränderung
|
Sonstige betriebliche
Erträge
|
1.242
|
4.338
|
-3.096
|
Abschreibungen
|
-7.419
|
-7.420
|
1
|
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
|
-47.562
|
-52.197
|
4.635
|
Zinsergebnis
|
-41.302
|
-50.726
|
9.424
|
Sonstige Steuern
|
-5.273
|
-5.274
|
1
|
Jahresergebnis
|
-100.314
|
-111.279
|
10.965
|
Das Rohergebnis in 2023 in Höhe von TEUR 1
resultiert aus sonstigen betrieblichen Erträgen in
Höhe von TEUR 1 (i. V. TEUR 4). Umsatzerlöse
sowie Materialaufwendungen sind, wie im Vorjahr, nicht
angefallen.
Analog zu 2022 sind auch in 2023 keine Personalkosten
entstanden. In 2023 bedient sich die Niederrheinbahn
für die Instandhaltung der Bahninfrastruktur externer
Bauunternehmer.
Die Abschreibungen beliefen sich in 2023 auf TEUR 7
(i. V. TEUR 7) und resultierten aus der
planmäßigen Abschreibung des aktivierten
Haltepunktes Kamp-Lintfort Süd.
Im Rahmen des Vorlaufbetriebes stellen die sonstigen
betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 48 (i. V.
TEUR 52) auf der Aufwandsseite den wesentlichen Posten dar,
davon primär TEUR 23 (i. V. TEUR 1) an Rechts- und
Beratungskosten und TEUR 5 (i. V. TEUR 15) an
Instandhaltungsaufwendungen.
Während keine Zinserträge angefallen sind,
betrugen die Zinsen und ähnliche Aufwendungen TEUR 41
(i. V. TEUR 51).
Die Steueraufwendungen betreffen ausschließlich
Grundsteuer.
Die Gesellschaft schließt mit einem
Jahresfehlbetrag von TEUR 100 (i. V. TEUR 111) ab.
b. Finanzlage
Aus dem in 2022 von der nordrhein-westfälischen
Landesregierung eingegangenen Förderbescheid zur
Finanzierung der Gesamtmaßnahme wurden von der
Gesellschaft in 2022 Zuschüsse in Höhe von TEUR
2.984 abgerufen.
In Höhe von TEUR 2.500 wurden damit im Vorjahr
erhaltene Gesellschafterdarlehen an die R.A.T.H. GmbH
getilgt. In 2023 folgte eine weitere Darlehenstilgung in
Höhe von TEUR 500, sodass das Gesellschafterdarlehen
zum 31.12.2023 TEUR 150 (i. V. TEUR 650) beträgt.
Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich zum
Stichtag 31.12.2023 auf TEUR 27 (i. V. TEUR 685).
Im abgeschlossenen Geschäftsjahr war die
Gesellschaft operativ nicht am Markt tätig und
erzielte keine Umsatzerlöse aus der Nutzung der
eigenen Infrastruktur.
Diese eigenen flüssigen Mittel, die Gelder aus
den erhaltenen Zuschüssen des vorliegenden
Förderbescheides der nordrhein-westfälischen
Landesregierung sowie die Gesellschafterdarlehen der
R.A.T.H. GmbH stellen eine ausreichende
Liquiditätsreserve dar, die die Niederrheinbahn in die
Lage versetzt, ihre Zahlungsverpflichtungen zeitgerecht zu
erfüllen.
c. Vermögenslage
Die Bilanzsumme der Niederrheinbahn GmbH beträgt
zum 31.12.2023 TEUR 3.168 (i. V. TEUR 3.743). Dies bedeutet
eine Vermögensabnahme gegenüber dem Vorjahr um
TEUR 575. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen
aus der Teilrückzahlung des Gesellschafterdarlehens in
Höhe von TEUR 500.
Das Anlagevermögen beläuft sich zum
Bilanzstichtag auf TEUR 2.837 (i. V. TEUR 2.845). Der
Rückgang resultiert aus ganzjährigen,
planmäßigen Abschreibungen des Haltepunkts
Kamp-Lintfort Süd.
Der Bestand an liquiden Mitteln beträgt zum
31.12.2023 TEUR 27 (i. V. EUR 685).
Aufgrund des kostenintensiven Vorlaufbetriebes,
finanziert u. a. über Gesellschafterdarlehen,
schließt das Wirtschaftsjahr mit einem ausgewiesenen
Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 100 ab; dieser
führt, zzgl. des Verlustvortrag aus 2022 in Höhe
von TEUR 248, zu einem nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrag in Höhe von TEUR 299.
Der Anlaufverlust für eine erfolgreiche
Reaktivierung und Aufnahme des Vorlaufbetriebes war in
dieser Höhe geplant; zur Liquiditätssicherung
dienen die vom Gesellschafter R.A.T.H. GmbH
bereitgestellten Darlehen sowie die Zuschüsse des
vorliegenden Förderbescheides der
nordrhein-westfälischen Landesregierung. Mit Aufnahme
der operativen Tätigkeit im Rahmen des Regelbetriebes,
voraussichtlich ab 2026, wird ein deutlich positives
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
prognostiziert. Zur Absicherung der Betriebseinnahmen liegt
der Niederrheinbahn eine Bestellgarantie des VRR vor, die
Umsatzerlöse (Trassenerlöse auf Basis der
bestellten Verkehrsleistung) gewährleistet und in der
Langfristplanung berücksichtigt wurde.
An dieser Stelle sei insbesondere auf die
Ausführungen im Prognosebericht verwiesen.
Auf der Passivseite stellt der Sonderposten in
Höhe von TEUR 2.984 (i. V. TEUR 2.984) den
wesentlichen Bilanzposten dar, der aus dem Abruf von
Fördermitteln der nordrhein-westfälischen
Landesregierung zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme
resultiert.
In den Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen in Höhe von TEUR 20 (i. V. TEUR 35)
enthalten.
Des Weiteren enthalten die Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern die vom Gesellschafter
R.A.T.H. GmbH in Höhe von TEUR 150 (i. V. TEUR 650)
gewährten Darlehen.
Aufgrund der Anlauf- und Planungsphase zur
Reaktivierung der `Niederrheinbahn` für den
Schienenpersonennahverkehr, im ersten Schritt für den
durchgeführten Pendelbetrieb zur Landesgartenschau
2020, schließt das Wirtschaftsjahr mit einem
ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 100
(i. V. TEUR 111).
IV. Prognosebericht
Mit dem Erwerb der Grundstücke der ehemaligen
Bahntrasse der früheren RAG-Zechenbahn zwischen dem
Zechengelände und Moers Rheinkamp und deren geplanter
Reaktivierung ist die Niederrheinbahn ihrem Ziel, die Stadt
Kamp-Lintfort an das überregionale Streckennetz
anzubinden, einen großen Schritt nähergekommen.
Entsprechende Förder- und Finanzierungszusagen
für den Ausbau und den Betrieb der Strecke wurden von
Seiten des Landes und des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)
getätigt. Ein entsprechender Finanzierungsantrag wurde
gestellt. Der Förderbescheid wurde am 25.04.2022 durch
die Landesverkehrsministerin an die Gesellschaft
persönlich überreicht.
Die Schienen-Anbindung soll im Bereich des
Güterbahnhofes Moers-Rheinkamp von der Bahnstrecke
Duisburg-Xanten abzweigen und von dort aus rund neun
Kilometer in westlicher Richtung bis nach Kamp-Lintfort
verlaufen. Geplant ist ein Regelbetrieb zwischen
Kamp-Lintfort über Moers nach Duisburg mit der
Errichtung von drei neuen Haltepunkten in Kamp-Lintfort,
Kamp-Lintfort-Süd sowie Moers-Repelen.
Bereits zur Landesgartenschau in 2020 wurde über
die erworbene 7,5 km lange Gleisstrecke an Wochenenden und
an Feiertagen ein Pendelverkehr betrieben. Hierzu wurde der
Gleisoberbau der Gleisstrecke ertüchtigt und an der
Kattenstraße der Haltepunkt Kamp-Lintfort Süd
neu errichtet.
Damit die Strecke der Niederrheinbahn im Regelbetrieb
voraussichtlich ab Mitte 2026 an den Bahnhof Rheinkamp
angebunden werden kann, muss im Bahnhof Rheinkamp durch die
DB Netz AG ein neues elektronisches Stellwerk errichtet
werden. Neben der Gleisinfrastruktur sind auch die
Brückenbauwerke, Durchlässe, die Leit- und
Sicherungstechnik sowie die Sicherung div.
Bahnübergänge zu erneuern. Die Niederrheinbahn
GmbH investiert insgesamt in den kommenden Jahren rund 18
Millionen Euro in die Streckensanierung.
In 2023 war die Gesellschaft operativ weiterhin nicht
am Markt tätig und erzielte insbesondere keine
Umsatzerlöse aus der Nutzung der Infrastruktur. Das
Wirtschaftsjahr endet mit einem ausgewiesenen
Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 100 (i. V. TEUR
111).
Die Niederrheinbahn wird erst 2026 mit der
dauerhaften Aufnahme eines Regelbetriebes operativ am Markt
tätig sein. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die
Gesellschaft im Wesentlichen die Reaktivierung der Strecke
betreiben.
Als finanzieller Leistungsindikator verwendet die
Niederrheinbahn GmbH als anlagenintensives
Eisenbahnunternehmen derzeit die Kennzahl
Anlagenintensität. Die Anlagenintensität
(Anlagevermögen im Verhältnis zur Bilanzsumme)
beträgt in 2023 90 % (i. V. 76 %). Dies bedeutet eine
Steigerung gegenüber dem Vorjahr, und entspricht nicht
der qualifiziert-komparativen Prognose aus 2022 einer
leicht sinkenden Anlagenquote. Gründe hierfür
waren der leichte Rückgang des Anlagevermögens
durch ganzjährig getätigte planmäßige
Abschreibungen, bei einer gleichzeitig deutlich gesunkenen
Bilanzsumme aufgrund der Teilrückzahlung des
Gesellschafterdarlehens.
Für das Geschäftsjahr 2024 wird mit einer
leicht steigenden Anlagenquote gerechnet.
Die Reaktivierung der `Niederrheinbahn` erfolgt im
besonderen Interesse des Landes und ist entsprechend im
Bedarfsplan als auch im Infrastrukturfinanzierungsplan des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
hinterlegt. Da zur Absicherung der Betriebseinnahmen der
Niederrheinbahn zudem eine Bestellgarantie des VRR
vorliegt, ist das Risiko wegbrechender Umsatzerlöse
(Trassenerlöse auf Basis der bestellten
Verkehrsleistung) nicht gegeben.
Aufgrund der aktuellen bestehenden geopolitischen
Spannungen bestehen weitere erhebliche wirtschaftliche
Risiken. Der weitere Verlauf zur Entwicklung des
Ukraine-Konflikt sowie die derzeitige Wirtschafts- und
Finanzpolitik der Bundesregierung mit deren jeweiligen
Folgen auf den Geschäftsverlauf werden laufend
überwacht.
Das Geschäftsjahr 2024 wird im Wesentlichen
durch die Vorbereitung der Einleitung von
Baurechtsverfahren (Planfeststellung / Plangenehmigung)
geprägt sein.
V. Wesentliche Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung (Chancen- und Risikobericht)
Mit dem Erwerb der erforderlichen Grundstücke
zur Herstellung der Eisenbahninfrastruktur und zum Betrieb
der `Niederrheinbahn` wurde ein erster Schritt getan um die
Stadt Kamp-Lintfort an das über-regionale Streckennetz
anzubinden. Gleichzeitig wurden Maßnahmen eingeleitet
und bereits zur Landesgartenschau in 2020 wurde im
Vorlaufbetrieb ein Pendelverkehr an Wochenenden und an
Feiertagen im Stundentakt durchgeführt.
Ein latentes Risiko besteht darin, dass aufgrund von
äußeren Einwirkungen, wie insbesondere
Einwirkungen durch höhere Gewalt, Erdrutsch,
Bergbauschäden, Brand, etc. der Ausbau/die Herstellung
der Eisenbahninfrastruktur und/oder der Betrieb der
Niederrheinbahn nicht mehr möglich wird.
Letztendlich besteht die Gefahr, dass die zur
Herstellung der Eisenbahninfrastruktur und/oder zur
Herstellung des Betriebes der `Niederrheinbahn`
erforderlichen Förderbescheide, trotz
ordnungsgemäß gestelltem Antrag, nicht oder
nicht vollständig erteilt oder zurückgenommen
werden. Dieser Sachverhalt ist bisher nicht eingetreten;
außerdem verfügt der Gesellschafter R.A.T.H.
GmbH über das entsprechende Know-How und ist daher
verantwortlich für die förderkonforme
Mittelverwendung, d. h. insbesondere für die
Einhaltung der Bestimmungen der Förderbescheide,
für die vergaberechtskonforme Verwendung der
Fördergelder und die Führung der
Verwendungsnachweise gegenüber dem Fördergeber.
Die Reaktivierung der `Niederrheinbahn` erfolgt im
besonderen Interesse des Landes und ist im SPNV-Bedarfsplan
entsprechend hinterlegt; weiterhin liegen entsprechende
Förder- und Finanzierungszusagen vor. Zur Absicherung
der geplanten Umsatzerlöse liegt eine Bestellgarantie
des VRR vor, sodass ab der Inbetriebnahme der
`Niederrheinbahn` im Schienenpersonennahverkehr die
Einnahmen auf Basis von Trassenerlösen der bestellten
Verkehrsleistung garantiert sind.
Kamp-Lintfort, den 29. Juli
2024
Niederrheinbahn GmbH
Die Geschäftsführung
gez.
Herbert Häner
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.837.265,02 |
2.844.684,02 |
| I.
Sachanlagen |
2.837.265,02 |
2.844.684,02 |
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
66.702,80 |
66.702,80 |
| 2.
technische Anlagen und Maschinen |
158.891,00 |
166.310,00 |
| 3.
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
2.611.671,22 |
2.611.671,22 |
| B.
Umlaufvermögen |
31.599,28 |
700.025,71 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.545,05 |
15.226,95 |
| 1.
sonstige Vermögensgegenstände |
4.545,05 |
15.226,95 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.054,23 |
684.798,76 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
298.654,91 |
198.340,66 |
| Aktiva |
3.167.519,21 |
3.743.050,39 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
248.340,66 |
137.062,10 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
100.314,25 |
111.278,56 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
298.654,91 |
198.340,66 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
2.983.700,00 |
2.983.700,00 |
| C.
Rückstellungen |
13.430,00 |
12.160,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
13.430,00 |
12.160,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
170.389,21 |
747.190,39 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
0,00 |
60.745,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
0,00 |
60.745,59 |
| 2.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
170.389,21 |
684.934,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
20.389,21 |
34.934,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
150.000,00 |
650.000,00 |
| 3.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen |
0,00 |
1.510,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
0,00 |
1.510,59 |
| Passiva |
3.167.519,21 |
3.743.050,39 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2023 - 31.12.2023
EUR |
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
| 1.
sonstige betriebliche Erträge |
1.242,00 |
4.338,31 |
| 2.
Abschreibungen |
7.419,00 |
7.420,00 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
7.419,00 |
7.420,00 |
| 3.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
47.561,59 |
52.197,35 |
| 4.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
41.302,16 |
50.726,02 |
| davon
an verbundene Unternehmen |
41.302,16 |
50.726,02 |
| 5.
Ergebnis nach Steuern |
-95.040,75 |
-106.005,06 |
| 6.
sonstige Steuern |
5.273,50 |
5.273,50 |
| 7.
Jahresfehlbetrag |
100.314,25 |
111.278,56 |
Anhang
der Niederrheinbahn GmbH, Kamp-Lintfort, für das
Geschäftsjahr 2023
A. Allgemeine Angaben
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Niederrheinbahn
GmbH, Kamp-Lintfort (Amtsgericht Kleve, HRB 15828) die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große
Kapitalgesellschaften sowie des GmbHG angewandt worden. Die
Gesellschaft wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 29. Januar
2019 gegründet.
Die Gewinn‑ und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Gemäß § 7
des Gesellschaftsvertrages ist der Jahresabschluss jedoch
nach den Vorschriften für große
Kapitalgesellschaften aufzustellen.
B. Bilanzierungs‑ und
Bewertungsmethoden
Das
Anlagevermögen ist zu Anschaffungs‑ oder
Herstellungskosten, bei zeitlich begrenzter Nutzung
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet. Der Werteverzehr wurde durch
planmäßige lineare Abschreibungen auf Grundlage
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
berücksichtigt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw.
mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet worden. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen. Zukünftige Preis‑ und
Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Erläuterung zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die
Entwicklung der Anschaffungs- und Herstellungskosten des
Anlagevermögens je Anlageposten ist dem
beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten
|
|
|
AHK
|
Zugänge
|
Umbuchungen
|
AHK
|
|
01.01.2023
|
|
|
31.12.2023
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Sachanlagen
|
|
|
|
|
1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der
|
|
|
|
|
Bauten auf fremden
Grundstücken
|
66.702,80
|
0,00
|
0,00
|
66.702,80
|
2. Technische Anlagen
und Maschinen
|
185.478,42
|
0,00
|
0,00
|
185.478,42
|
3. Geleistete
Anzahlungen
|
2.611.671,22
|
0,00
|
0,00
|
2.611.671,22
|
|
2.863.852,44
|
0,00
|
0,00
|
2.863.852,44
|
|
Abschreibungen
|
|
Buchwerte
|
|
|
Stand
|
Zugänge
|
Stand
|
|
|
|
01.01.2023
|
|
31.12.2023
|
01.01.2023
|
31.12.2023
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Sachanlagen
|
|
|
|
|
|
1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der
|
|
|
|
|
|
Bauten auf fremden
Grundstücken
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
66.702,80
|
66.702,80
|
2. Technische Anlagen
und Maschinen
|
19.168,42
|
7.419,00
|
26.587,42
|
166.310,00
|
158.891,00
|
3. Geleistete
Anzahlungen
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
2.611.671,22
|
2.611.671,22
|
|
19.168,42
|
7.419,00
|
26.587,42
|
2.844.684,02
|
2.837.265,02
|
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig.
Eigenkapital
Das vollständig eingezahlte Stammkapital der
Gesellschaft beträgt lt. Handelsregister
unverändert EUR 50.000,00.
Gesellschafter sind die R.A.T.H. GmbH, Düren
(75,0 %) sowie die Stadt Kamp-Lintfort (25,0%).
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum
Anlagevermögen
Der Sonderposten für erhaltene
Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen soll
über die Abschreibungsdauer der von der
öffentlichen Hand bezuschussten Investitionsgüter
aufgelöst werden. Die bezuschusste Reaktivierung wird
voraussichtlich im Jahr 2026 vollendet, ab diesem Zeitpunkt
wird der Zuschuss realisiert.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Rückstellungen für die
Jahresabschlussprüfung und Erstellung von
Steuererklärungen in Höhe von TEUR 8 (i. V.
TEUR 8) sowie eine Rückstellung für ausstehende
Eingangsrechnungen in Höhe von TEUR 5 (i.V. TEUR 4).
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
beinhalten Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR
150 gegenüber der Gesellschafterin R.A.T.H. GmbH,
Düren. Das Darlehen ist mit Inbetriebnahme der
"Niederrheinbahn" im SPNV zur Rückzahlung fällig,
voraussichtlich im Jahr 2026. Die Verbindlichkeiten
gegenüber der Gesellschafterin R.A.T.H. GmbH aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 20 (i. V.
TEUR 35) sind innerhalb eines Jahres fällig.
D. Sonstige Angaben
I. Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2023 sind bei der Gesellschaft
analog dem Vorjahr keine Mitarbeiter beschäftigt
gewesen.
II. Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft ist zum
31. Dezember 2023:
Herr Herbert Häner
Der Geschäftsführer hat im Berichtsjahr
keine Bezüge erhalten.
III. Mutterunternehmen
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der
R.A.T.H. Holding GmbH & Co. KG, Düren, einbezogen.
Dieser Konzernabschluss für den kleinsten und
größten Kreis von Unternehmen, in den die
Niederrheinbahn GmbH einbezogen wird, wird im
elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht
.
IV. Honorar für Leistungen des
Abschlussprüfers
Die Honorare des Abschlussprüfers betragen
für das Geschäftsjahr 2023 insgesamt TEUR 7,5 (i.
V. TEUR 7,4).
V. Nachtragsbericht
Es sind keine besonderen Vorgänge nach Ende des
Geschäftsjahres eingetreten.
VI. Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 100.314,25
wird zusammen mit dem Verlustvortrag in Höhe von EUR
248.340,66 auf neue Rechnung vorgetragen.
Kamp-Lintfort, den 29. Juli
2024
Niederrheinbahn GmbH
Die Geschäftsführung
gez.
Herbert Häner
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2024 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Niederrheinbahn GmbH, Kamp‑Lintfort
PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss
der
Niederrheinbahn GmbH, Kamp‑Lintfort, -
bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der
Gewinn‑ und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
Niederrheinbahn GmbH, Kamp‑Lintfort, für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
· entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens‑ und Finanzlage der Gesellschaft
zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
und
· vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht
dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und
stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben
unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den
Jahresabschluss und den LageberichtDer gesetzliche
Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des
Jahresabschlusses, der den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche
Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen,
die er in Übereinstimmung mit den deutschen
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der
gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat
er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern
einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem ist der gesetzliche Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter
verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet
hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des
LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende
Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss
als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen
aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist,
und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen
wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den
bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang
steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht
und die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere
Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum
Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
· identifizieren und beurteilen wir die
Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern, planen und führen
Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken
durch sowie erlangten Prüfungsnachweise, die
ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für
unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als
das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken,
Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das
Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten
können.
· gewinnen wir ein Verständnis von
dem für die Prüfung des Jahresabschlusses
relevanten internen Kontrollsystem und den für die
Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
· beurteilen wir die Angemessenheit der
von dem gesetzlichen Vertreter angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
· ziehen wir Schlussfolgerungen über
die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und
Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich
der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde
liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
· beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von
der Lage der Gesellschaft.
· führen wir Prüfungshandlungen
zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf
Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter
zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen
die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben
aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben
sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht
ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass
künftige Ereignisse wesentlich von den
zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im
internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Prüfung feststellen.
Bonn, 29. Juli 2024
RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez.
Uwe Harr, Wirtschaftsprüfer
gez.
Alexander Schönberger, Wirtschaftsprüfer
|