Architekturbüros für Hochbau
Steinbeis EU-VRi GmbH
Dachswaldweg 55, 70569 Stuttgart, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Dr. Bareiß seit 14.2.2008 | Geschäftsführer |
Aleksandar Prof. Dr. Jovanovic seit 14.2.2008 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Snezana Jovanovic | 90.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 10.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Steinbeis EU-VRi GmbH (vormals: Steinbeis Advanced Risk Technologies GmbH)StuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZAKTIVA
ANHANGA. Rechnungslegungsgrundsätze I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Bei der Bilanzierung und Bewertung sind die Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften angewandt worden. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Abweichend von der Bezeichnung nach § 266 Abs. 2 B. I. Nr. 2 HGB werden die unfertigen Leistungen als "In Arbeit befindliche Aufträge" in der Bilanz ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und dreizehn Jahren. Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden im Berichtsjahr gem. § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Bewertung der in Arbeit befindlichen Aufträge erfolgte zu Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB und wurde anhand der auf den entsprechenden Projektkostenstellen gebuchten, direkt zurechenbaren Einzelkosten und den hierauf entfallenden Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Kosten des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist, ermittelt. Kosten der allgemeinen Verwaltung sind pauschal in die Herstellungskosten eingerechnet. Im Rahmen der sog. retrograden Bewertung erfolgte zum Abschlussstichtag eine Verlustantizipation durch Vergleich des erwarteten Verkaufserlöses mit dem am Abschlussstichtag beizulegenden Wert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten mit den Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Mögliche Ausfallrisiken wurden durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintreten vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag und erhaltene Anzahlungen zum Nennwert bilanziert. B. Erläuterungen zur Bilanz Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens gem. § 284 Abs. 3 HGB ist integraler Bestandteil des Anhangs. Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Gewährleistungsverpflichtungen, soziale Aufwendungen sowie ausstehende Rechnungen. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. C. Sonstige Angaben I. Organe der Gesellschaft Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurde die Geschäftsführung durch die folgenden Personen wahrgenommen: - Prof. Dr.-Ing. Aleksandar Jovanovic, Dipl.-Ing., Stuttgart - Dr.-Ing. Jörg Bareiß, Dipl.-Ing., Pliezhausen Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. II. Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl Die Gesellschaft beschäftigt im Jahresdurchschnitt 5 Mitarbeiter (i. V. 9). Davon sind 3 Mitarbeiter in Vollzeit und 2 Mitarbeiter in Teilzeit angestellt. III. Beteiligungen Die Gesellschaft macht von den Erleichterungen nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB Gebrauch. Die Anteilsbesitzliste wird verkürzt dargestellt. Der Anteilsbesitz an EU-VRi wird auf Basis der Stimmverteilung zum Stand 31.12.2020 angenommen:
Stuttgart, den 22. August 2022 gez. die Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22. August 2022 |
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