covum
GmbH
(vormals:
covum AG )
Erlangen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.682,00 |
7.861,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.979,00 |
3.164,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.703,00 |
4.697,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
246.239,30 |
277.593,54 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
126.835,90 |
87.328,68 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
119.403,40 |
190.264,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
252.921,30 |
285.454,54 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
231.452,21 |
252.396,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
500.000,00 |
500.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
450.000,00 |
450.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
718.547,79 |
697.603,16 |
| B.
Rückstellungen |
2.500,00 |
3.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
18.969,09 |
29.757,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
252.921,30 |
285.454,54 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Dieser Anhang beschränkt sich auf die
gesetzlichen Mindestangaben für kleine
Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB,
die vereinzelt um freiwillige Angaben ergänzt
werden.
Unser Unternehmen bestand im Geschäftsjahr 2011
in der Rechtsform der Aktiengesellschaft und wurde
durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Februar 2012
formwechselnd in eine GmbH umgewandelt. Die Umwandlung
wurde am 27. März 2012 in das Handelsregister
eingetragen.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
für Kapitalgesellschaften relevanten Vorschriften
des HGB (§§ 252 - 256a und §§ 269 -
274a HGB), der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und Bilanzierung sowie einschlägiger
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
gegenüber dem Vorjahr unverändert
beibehalten.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden aktiviert und
über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von
drei Jahren linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Die
Abschreibungen auf abnutzbare Anlagegegenstände
werden entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen
Nutzungsdauer nach der linearen oder degressiven Methode
mit planmäßigem Übergang auf die lineare
Methode vorgenommen. Die Nutzungsdauern liegen
überwiegend zwischen zwei und fünf Jahren.
Zugänge werden zeitanteilig abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter i.S.d.
§ 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG wurden entweder in
einen über fünf Jahre gewinnmindernd
aufzulösenden Sammelposten eingestellt oder im
Zugangsjahr sofort abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt. Einzelwertberichtigungen sind nicht zu
berücksichtigen.
Liquide Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das Gezeichnete Kapital, die Rücklagen und der
Bilanzverlust sind zum Nennwert ausgewiesen. Mit Beschluss
vom 9. Februar 2012 wurde das Stammkapital von 500.000 Euro
um 475.000 Euro auf 25.000 Euro herabgesetzt. Die
Kapitalherabsetzung wird erst nach Ablauf eines
Sperrjahres im Handelsregister eingetragen und damit
wirksam.
Die Rückstellungen für Steuern und sonstige
ungewisse Verbindlichkeiten sind mit dem notwendigen
Erfüllungsbetrag angesetzt und so bemessen, dass sie
allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Alle
Rückstellungen sind kurzfristig zu erfüllen und
wurden auf Basis von Einzelkosten zum Nennwert angesetzt.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
von weniger als einem Jahr.
Der Verlustvortrag aus dem Vorjahr betrug 697.603,16
Euro.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr und sind weder durch
Pfandrechte, noch durch ähnliche Sicherheiten der
Gesellschaft gesichert.
Sonstige Angaben
Zum Vorstand der covum AG und zum
Geschäftsführer der covum GmbH ist bestellt:
Dr. Georg Hagen, Diplom-Informatiker,
Marloffstein/Rathsberg
Dem Aufsichtsrat der covum AG gehörten an
(jeweils bis 27. März 2012):
Gregor Scheller, Dipl.-Bankbetriebswirt, Hallerndorf
(Vorsitzender)
Sabine Hagen, Dipl.-Informatikerin, Rathsberg
(Stellvertreterin)
Dr. Otto Würl,
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Erlangen
Erlangen, im November 2012
Die Geschäftsführung
Nachträgliche Angabe
Der Jahresabschluss wurde am 05. November 2012
festgestellt.
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