VDH
GmbH
Amberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
232.876,70 |
281.333,70 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
211.836,00 |
233.483,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.967,00 |
47.777,00 |
| III.
Finanzanlagen |
73,70 |
73,70 |
| B.
Umlaufvermögen |
778.745,63 |
877.971,97 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
771.649,44 |
869.723,20 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.096,19 |
8.248,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
74.656,52 |
6.689,39 |
| D.
Aktive latente Steuern |
20.000,00 |
20.900,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
149.603,99 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.255.882,84 |
1.186.895,06 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
126.887,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
101.887,60 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
276.491,59 |
0,00 |
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
101.887,60 |
| davon
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
91.021,04 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
149.603,99 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
30.052,58 |
21.923,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.177.163,65 |
1.016.984,46 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
48.666,61 |
21.100,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.255.882,84 |
1.186.895,06 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Grundlagen der Rechnungslegung
Der Jahresabschluss der VDH GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Bezüglich der Angaben und
Erläuterungen im Anhang wird von den entsprechenden
Erleichterungsregelungen für kleine
Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen
erstellt worden. Änderungen zum Vorjahresabschluss
ergaben sich jedoch durch das BilRUG. Das "Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" wurde durch
das BilRUG gestrichen, bei gleichzeitiger Einführung
des Postens "Ergebnis nach Steuern", was die Anpassung des
GuV-Gliederungsschemas nach sich zog. Im vorliegenden
Jahresabschluss wurden die Vorjahresbeträge an das
neue Gliederungsschema angepasst.
Des Weiteren sind die Umsatzerlöse nicht mit dem
Vorjahr vergleichbar, da diese durch die Neudefinition gem.
§ 277 Abs. 1 HGB erheblich ausgeweitet wurden. Dies
wirkt sich auch auf die sonstigen betrieblichen
Erträge aus. Die im Vorjahr noch in den sonstigen
betrieblichen Erträgen ausgewiesenen Erträge in
Höhe von 140.663,78 € sind im Berichtsjahr den
Umsatzerlösen zugeordnet.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde
grundsätzlich der Vermerk im Anhang gewählt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze in der Bilanz der VDH GmbH zum
31.12.2015 wurden als Bilanzvorträge übernommen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden mit den
Entwicklungskosten angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
gemäß der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear.
Bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von
€ 410,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Soweit ein steuerlicher Sammelposten nach § 6
Abs. 2a EStG gebildet wurde, wurde dieser in die
Handelsbilanz übernommen, da er für das
Unternehmen von untergeordneter Bedeutung war.
Die Finanzanlagen des Anlagevermögens wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt. Soweit notwendig, wurde auf
den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bilanziert.
Die liquiden Mittel wurden mit dem Nennwert
angesetzt.
Das gezeichnete Kapital und der Gewinnvortrag sind
zum Nennwert bewertet.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
wurden in Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahme
gebildet.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei wurden die
voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen
Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die
Restlaufzeit der Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr
als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung. Für
diese wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
für das abgeschlossene Geschäftsjahr
nachzuzahlenden Steuern.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
Erläuterungen zur Bilanz
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in
Bilanz und GuV zusammengefassten Posten:
Forderungen und Verbindlichkeiten
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr sind nicht vorhanden (Vorjahr
105.542,91 €).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 398.111,37
€ (Vorjahr 879.909,55 €).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt 108.426,39 € (Vorjahr 187.735,75
€).
Dem Geschäftsführer wurden Vorschüsse
in Höhe von 65.436,13 € (Vorjahr 12.144,64
€) gewährt.
Gegenüber den Gesellschaftern bestanden zum
Bilanzstichtag Forderungen in Höhe von
133.029,40 € (Vorjahr 256.405,97 €).
Gegenüber Partnergesellschaften, die sich im
Eigentum der Gesellschafter befinden, bestehen Forderungen
in Höhe von 321.113,10 € (Vorjahr 315.142,35
€). Diese sind unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesen.
Ausschüttungssperre
Ein Gesamtbetrag von 88.562,00 € unterliegt der
Ausschüttungssperre gem. § 268 (8) HGB. Dieser
gliedert sich wie folgt auf:
|
€
|
Aktive latente Steuern,
die die passiven latenten Steuern übersteigen
|
20.000,00
|
Aktivierung selbst
geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände der
Anlagevermögens
|
68.562,00
|
Gesamtbetrag der
Ausschüttungssperre
|
88.562,00
|
Haftungsverhältnisse
Es bestehen Haftungsverhältnisse aus nicht
bilanzierten Verbindlichkeiten nach § 251 HGB in
Höhe von insgesamt 9.463,79 € (Vorjahr 16.482,08
€). Diesen liegt eine Patronatserklärung an die
VDH Österreich GmbH (Tochtergesellschaft) zugrunde.
Bei dem genannten Betrag handelt es sich um Fremdschulden
der Tochtergesellschaft.
Bei den Forderungen gegenüber der VDH
Österreich GmbH in Höhe von 19.296,29 €
wurde eine außerplanmäßige Abschreibung
vorgenommen.
In Anbetracht der Eigenkapitalsituation der VDH
Österreich GmbH ist mit einer weiteren Inanspruchnahme
aus dem Haftungsverhältnis zu rechnen.
Latente Steuern
Für die latenten Steuern wird die
größenabhängige Erleichterung nach §
288 Abs. 1 HGB n. F. in Anspruch genommen
Sonstige Angaben
Identifikation des Unternehmens
| Firmenname laut
Registergericht: |
VDH GmbH |
| Firmensitz laut
Registergericht: |
Amberg |
| Registereintrag |
Handelsregister |
| Registergericht |
Amberg |
| Register-Nr.: |
3520 |
Mitarbeiterzahl
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 6.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 24.09.2018
festgestellt.
Amberg, 01.10.2018
gez.
Dieter Rauch
Gisela
Rauch
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