Pressta-Eisele GmbH.
Bullay
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.667.766,25 |
2.809.511,75 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
9.647,50 |
11.496,50 |
| II.
Sachanlagen |
2.181.107,98 |
2.321.004,48 |
| III.
Finanzanlagen |
477.010,77 |
477.010,77 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.425.087,56 |
6.035.771,36 |
| I.
Vorräte |
883.898,77 |
4.412.601,60 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
619.659,15 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.312.715,59 |
1.348.462,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.062.087,47 |
716.032,94 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
228.473,20 |
274.707,55 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.716,77 |
21.608,58 |
| Aktiva |
6.111.570,58 |
8.866.891,69 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
347.261,63 |
3.648.444,86 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
600.000,00 |
600.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.048.444,86 |
1.935.138,65 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.301.183,23 |
-1.113.306,21 |
| B.
Rückstellungen |
1.503.806,59 |
1.534.840,09 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.260.502,36 |
3.682.773,39 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
833,35 |
| Summe
Passiva |
6.111.570,58 |
8.866.891,69 |
Anhang zum Jahresabschluss 2023
1. Angaben zur Form der Darstellung von Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Der Jahresabschluss der Pressta-Eisele GmbH, Bullay,
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Bilanz ist gemäß § 266 Abs. 2 HGB
gegliedert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB
dargestellt. Die Gliederung wurde aus Gründen der
Vergleichbarkeit erweitert.
Die angegebenen Zahlen betreffen den Bilanzstichtag
31.12.2023.
2. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
2.1. Bilanzierungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgren-zungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit sie wirtschaftlich oder rechtlich der
Gesellschaft zuzurechnen sind.
Die Posten der Aktivseite und der Passivseite sind
brutto ausgewiesen.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgren-zungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
HGB gebildet worden.
2.2. Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Bilanzstichtag realisiert waren.
Die einzelnen Posten der Bilanz sind wie folgt
bewertet worden:
Die entgeltlich erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten aktiviert und
planmäßig linear auf die voraussichtliche
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Bewertung des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen
werden nach der voraus-sichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6
Abs. 2 EStG wurden im Wirtschaftsjahr voll abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen sind mit den historischen
Anschaffungskosten bilanziert.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden
nicht vorgenommen.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungskosten- bzw. durchschnittlichen Einkaufspreisen
unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Für
Werbematerial und
Werbeprospekte wurde gem. § 240 Abs. 3 i.V.m.
§ 256 HGB ein Festwert gebildet.
Die
unfertigen und
fertigen Erzeugnisse wurden mit den
Herstellungskosten bewertet. In den Herstellungskosten
wurden Material- und Fertigungseinzelkosten, anteilige
Abschrei-bungen sowie auf der Basis der
Kalkulationsgrundlagen ein Material- und
Fertigungsgemein-kostenzuschlag eingerechnet.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind zum
Nennwert, abzüglich ausreichender
Einzelwertberichtigungen, angesetzt.
Pauschalwertberichtigungen wurden im Berichtsjahr
zusätzlich gebildet.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände sowie der
Kassenbestand und die
Bankguthaben wurden ebenfalls zum Nennwert bewertet.
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, wurden als
Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 250 Abs. 1
HGB aktiviert.
Für
Steuern und für die übrigen
ungewissen Verbindlichkeiten wurden in ausreichendem
Umfang Rückstellungen nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen
Rückzahlungsbetrag bilanziert.
3. Angabepflichten aus Einzelvorschriften
Die angegebenen Zahlen betreffen jeweils den
Bilanzstichtag 31.12.2023.
§ 285 Nr. 10 HGB
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die
Geschäfte durch folgende Personen geführt:
Geschäftsführer: Jan Hunke
Karl-Heinz Andres
§ 285 Nr. 24 HGB
Die bei der Bewertung der Pensionsrückstellung
verwendeten Annahmen sind:
Bewertungsverfahren: Projected Unit Credit Method
Sterbetafel: Richttafeln 2005 G / Heubeck
Gehaltstrend: 0,0%
Rententrend: 1,25%
Fluktuation: 0,0%
Pensionsalter: 65 Jahre
§ 285 Nr. 25 HGB
Die Pensionsrückstellung war von der
Gesellschaft unter Beachtung der durch das
Bilanzmodernisierungsgesetz geänderten §§
253 Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 2 sowie 246 Abs. 2 HGB zu
bewerten. Die Wertermittlung erfolgte durch ein
versicherungsmathematisches Gutachten von Diplom-Kaufmann
Alexander Pahlitzsch vom 01. März 2024. Als
Bewertungsverfahren gelangte dabei in Übereinstimmung
mit den Regelungen in International Accounting Standard
(IAS) 19 die "Project Unit Credit Method" zur Anwendung.
Hiernach werden die in den einzelnen Jahren erdienten Teile
der Versorgung als Bausteine angesehen, die insgesamt die
Pensionsverpflichtung ergeben.
Die Unterdeckung gemäß
versicherungsmathematischen Gutachten beträgt zum
31.12.2023 0,00 Euro.
Der Zinssatz wird für die Bilanztage bis zum
31.12.2015 aus dem Durchschnitt der letzten 7 Jahre,
für die Bilanztage nach dem 31.12.2015 aus dem
Durchschnitt der letzten 10 Jahre berechnet.
Für den Bilanztag 31.12.2015 kann die
Neuregelung rückwirkend in Anspruch genommen werden.
Dieses Wahlrecht wurde ausgeübt. Die Differenz der
Rückstellungen aus dem 7- und dem
10-Jahresdurchschnitt des Zinssatzes unterliegt der
Ausschüttungssperre und beträgt 11.005,00 €
(Vorjahr 51.429,00 €).
Für das Geschäftsjahr 2023 errechnet sich
nach dem versicherungsmathematischen Gutachten per
31.12.2023 ein Rückführungsbetrag in Höhe
von 50.837,00 € bezüglich der
Pensionsverpflichtungen.
§ 285 Nr. 7 HGB
Die durchschnittliche Beschäftigungszahl im
Geschäftsjahr 2023 beläuft sich auf 43,5
Mitarbeiter.
sonstige Berichtsbestandteile
Geschäftsführung
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.04.2025
festgestellt.
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