nemecnetwork GmbHLiquidiert

65183 Wiesbaden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wiesbaden HRB 24846
Eingetragen
28.4.2010
Branche
Public-Relations-BeratungUnternehmensberatungManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
die Beratung von Unternehmen und Personen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, Management, Unternehmensführung, Financing und Controlling, Marketing, die Übernahme von Interimsmanagementaufgaben und das Kommunikationsmanagement, die Werbeund Fernsehformatentwicklung sowie die Vermarktung fertiger Formate und alle sonstigen Tätigkeiten, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Peter Nemec
seit 28.4.2010
Geschäftsführer

Beteiligungen

NameAnteil
nemec-tv GmbHAufgelöst
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

nemecnetwork GmbH

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 32.831,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.422,00
II. Sachanlagen 5.409,00
III. Finanzanlagen 25.000,00
B. Umlaufvermögen 8.785,76
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.314,40
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.471,36
C. Rechnungsabgrenzungsposten 125,40
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 40.398,04
Bilanzsumme, Summe Aktiva 82.140,20

Passiva

31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00
II. Jahresfehlbetrag 52.898,04
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 40.398,04
B. Rückstellungen 1.315,00
C. Verbindlichkeiten 80.825,20
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 80.825,20
Bilanzsumme, Summe Passiva 82.140,20

Anhang



Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz ist entsprechend den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB gegliedert.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethode

Die Gesellschaft wurde im Kalenderjahr gegründest, deswegen sind  Wertansätze in der Bilanz zum Bilanzstichtag zum vorjahr nicht möglich

Eine Anpassungsbilanz  zum 01.01.2010 auf Grund der Durchbrechung des Bilanzzusammenhangs durch geänderte Wertansätze in Folge der Einführung des BilMoG wurde nicht erstellt, da keine Abweichungen entstanden sind.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. - Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethoden kam sowohl die lineare Absetzung für Abnutzung gem. § 7 Abs. 1 EStG als auch die degressive nach § 7 Abs. 2 EStG zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu € 150,00 werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang gezeigt. Wirtschaftsgüter über € 150,00 bis zu einem Wert von € 1.000,00 sind gem. § 6 Abs. 2a EStG in einem gesonderten Posten gesammelt und linear auf 5 Jahre abzuschreiben. Sonderabschreibungen nahm die Gesellschaft nicht in Anspruch.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten, bzw., soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs.3 S. 4 HGB wurden, soweit möglich, vorgenommen (§ 285 S. 1 Nr. 18 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen darstellen, werden mit dem Nominalwert bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennwert angesetzt.

Rückstellungen sind in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, eine Abzinsung ist nicht notwendig. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind nicht zu bilden.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihren Rückzahlungsbeträgen passiviert.

Im vorliegenden Jahresabschluss sind Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).

Weitere Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden die Einfluss auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage haben, sind in Übereinstimmung mit der Geschäftsleitung nicht vorzunehmen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt € 40.398,04.
Die Bewertungen wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen. Der Gesellschafter - Geschäftsführer geht von einer positiven Fortführungsprognose aus und hat hierzu  Maßnahmen getroffen. (Beginn der Unternehmenstätigkeit, Fortentwicklung der Unternehmensstruktur,  Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen, Umstrukturierung von Kosten).
Der Geschäftsführer ist sich seiner Antragspflicht gem. § 64 (1) S. 2 GmbHG bewusst.


Informationen zur Bilanz und ggf. zur GuV

Die Gesellschaft nimmt größenabhängige Erleichterungen gem. § 288 HGB als kleine Kapitalgesellschaft i. S. § 267 Abs. 1 HGB in Anspruch.




Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach §§ 264 ff, 294 ff HGB angabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Bei den Mitgliedern der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB) handelt es sich um Peter Nemec , Geschäftsführer.

Es besteht eine 100%ige Beteiligung  an der Nemec-TV GmbH (§ 285 Nr. 11, bzw. 11a  HGB).

Die Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts wurde nicht vorgenommen (§ 285 S. 1 Nr. 13 HGB).

Ausleihungen oder Forderungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern haben bestanden (§ 42 Abs. 3 GmbHG, § 264c Abs. 1 HGB).(  € 48.193,30)

Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung würden nicht geleistet. Zudem wurden für Mitglieder der Geschäftsführung keine Haftungsverhältnisse eingegangen (§ 285 S. 1 Nr. 9c HGB).

Pensionsrückstellungen haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden (§ 285 Nr. 24 HGB).

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 285 S. 1 Nr. 1a HGB) bestanden zum Abschlussstichtag nicht.

Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert (§ 285 S. 1 Nr. 1b HGB).

Eine Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurde nicht vorgenommen (§ 285 S. 1 Nr. 25 HGB).

Ausschüttungssperren im Sinne von § 268 Abs. 8 HGB, aufgrund der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, Aktivierung latenter Steuern oder aus der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Wert bestehen nicht (§ 285 S. 1 Nr. 28 HGB).


sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2011 festgestellt.

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