Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Homburg HRB 7443
Eingetragen
25.1.2002
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBeteiligungsgesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Die Beteiligung an Unternehmen gleich welcher Rechtsform, der Erwerb und die Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden sowie damit im Zusammenhang stehende Abschlüsse von Miet- und Pachtverträgen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Sabine Teprt
seit 2.2.2024
Geschäftsführer
Sylvia Spielmann
seit 21.8.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

66.67% identifiziert33.33% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
66.67%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Erbengemeinschaft Spielmann-Müller/Teprt
33.33%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Oberursel/Ts.
18.000 €
66.67%
Erbengemeinschaft Spielmann-Müller/Teprt
Germany
9.000 €
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bauer Verwaltungs GmbH

Oberursel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 37.479,47 35.937,90
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 35.900,06 35.151,18
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.579,41 786,72
Bilanzsumme, Summe Aktiva 37.479,47 35.937,90

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 35.947,10 34.067,85
I. gezeichnetes Kapital 27.000,00 27.000,00
II. Gewinnvortrag 7.067,85 5.952,66
III. Jahresüberschuss 1.879,25 1.115,19
B. Rückstellungen 1.532,37 1.190,00
C. Verbindlichkeiten 0,00 680,05
Bilanzsumme, Summe Passiva 37.479,47 35.937,90

Anhang


Allgemeine Angaben


Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.


Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich grundsätzliche Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet. Bei der Gesellschaft haben sich hieraus keine wesentlichen Veränderungen der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben.


Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.


Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.


Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.


Die Gesellschaft macht von ihrem Wahlrecht Gebrauch, nur die vom Handelsgesetzbuch geforderten Mindestangaben in dem nachfolgenden Anhang zu machen. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt.



Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.


Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.


Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.



Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz


Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € 35.900,06.


Eigenkapital

Das Stammkapital von € 27.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.


Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben


Die Kapitalgesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter der Autohaus Bauer GmbH & Co. KG mit Sitz in Oberursel.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei


Sylvia Spielmann, Automobilkauffrau

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.


Oberursel, den 20.Juli 2011


Sylvia Spielmann


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.7.2011.

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