Lounis GmbH
37mSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Susanne Gruhn seit 17.8.2004 | Geschäftsführer |
Stefan Gruhn seit 17.8.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gruhn IT GmbHSaarbrückenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2022 bis zum 30.06.2023BILANZAKTIVA
ANHANGI. ALLGEMEINE ANGABEN 1. Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss der Bürotechnik Gruhn IT GmbH, mit Sitz in 66115 Saarbrücken, eingetragen beim Amtsgericht Saarbrücken unter der Nr. HRB 10073, wurde nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft hat die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch genommen. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. 2. Geschäftsführer Im Berichtsjahr waren Frau Susanne Gruhn, Fremdsprachensekretärin, Mandelbachtal Herr Stefan Gruhn, Betriebswirt, Mandelbachtal alleinvertretungsberechtigte, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführer der Gesellschaft. 3. Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2022/2023 waren durchschnittlich 6 Angestellte und 5 Auszubildende beschäftigt. 4. Leasingverträge, Mietverträge, sonstige Verpflichtungen Außer den regelmäßig wiederkehrenden Vertragsabschlüssen im Rahmen des laufenden Ge-schäftsverkehrs sind Verträge von wesentlicher Bedeutung, die die Gesellschaft über den Rahmen des im Geschäftsverkehr üblichen hinaus verpflichten, im Berichtsjahr und bis zur Zeit meiner Berichtserstellung nicht abgeschlossen worden. 5. Angabe und Begründung der Abweichungen bei Aufbau und bei der Gliederung der Bilanz und der GuV Entsprechend der Vorschrift des § 265 Abs. 5 HGB wurden folgende Posten in die Bilanz aufge- nommen: Bilanz: Aktivseite: B. I. 1. Erbrachte, noch nicht abgerechnete Leistungen B. II. 2. Forderungen gegenüber Gesellschaftern II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN 1. Angabe der auf die Posten von Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden BILANZ Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Es kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungssätze richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Es kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungssätze der verschiedenen Anlagegüter richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Für geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR 800,00 wird die steuerliche Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs 2 EStG in Anspruch genommen. Umlaufvermögen Die Vorräte werden auskunftsgemäß zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Marktwert bewertet. Die Anschaffungskosten entsprechen nach den Angaben der Berichtsfirma den effektiven Einstandskosten. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wurde auskunftsgemäß beachtet. Die Bewertung der erbrachten, aber noch nicht abgerechneten Wartungs- und Vermietungsleistungen erfolgte angabegemäß zu Anschaffungskosten, die ausgehend von Rechnungspreisen retrograd ermittelt wurden. In den Forderungen und sonstigen Vermöge nsgegenständen sind keine erkennbaren Einzelrisiken enthalten. Das latente Risiko aus Liefer- und Leistungsforderungen ist durch eine Pauschalwertberichtigung gedeckt. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen entsprechen den voraussichtlichen Abschlusszahlungen für das Jahr 2022. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen auskunftsgemäß alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HBG) aufgestellt. Steuern vom Einkommen- und Ertrag fallen im Berichtsjahr aufgrund des Jahresfehlbetrags nicht an. III. Ergänzende Angaben zur Bilanz 1. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Ent Entwicklung des Anlagevermögens Das Anlagevermögen hat sich wie folgt entwickelt:
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten stellen sich nach Restlaufzeiten gegliedert wie folgt dar:
Von den Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 1.156.782,67 sind Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 825.422,23 durch Grundschulden sowie in Höhe von EUR 249.313,23 durch branchenüblichen Eigentumsvorbehalte besichert. 2. Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzposten In der Position "Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind Forderungen gegenüber der Ge-sellschafter-Geschäftsführerin, Frau Susanne Gruhn in Höhe von EUR 20.828,80 sowie des Gesellschafter-Geschäftsführers, Herrn Stefan Gruhn in Höhe von EUR 51.363,06 enthalten. Die Forderungen wurden mit 6 % bzw. 3,5 % p.a. verzinst. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren (§275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Angaben darüber, wie die Ertragsteuern das ordentliche und das außerordentliche Ergebnis belasten (§ 285 HGB) Steuern vom Einkommen- und Ertrag entfallen zu 100 % auf den steuerlichen Verlustrücktrag in die Jahre 2021 und 2022 auf die dortigen ordentliche Ergebnisse. Saarbrücken, den 28. März 2025 Gruhn IT GmbH
Saarbrücxken, den 28. März 2025 gez. Stefan Gruhn & Susanne Gruhn Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. März 2025 |
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