Stammdaten

Register
Amtsgericht Dortmund HRB 21410
Eingetragen
13.3.2007
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Dienstleistung, die Beratung und der Verkauf von Software der Laborinformationstechnologie und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten

Historie

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Management

NameRolle
Antony Neil Davies
seit 21.6.2010
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Antony Neil Davies
Lemberger Feld 22, 44229 Dortmund
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ALIS GmbH

Dortmund

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Anlagevermögen 528,00 861,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 528,00 861,00
B. Umlaufvermögen 5.815,02 3.112,32
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.496,34 244,51
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.318,68 2.867,81
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.344,89 13.266,24
Bilanzsumme, Summe Aktiva 10.687,91 17.239,56

Passiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
B. Verlustvortrag 32.016,24 0,00
C. Jahresüberschuss 2.671,35 -32.016,24
D. nicht gedeckter Fehlbetrag 4.344,89 13.266,24
E. Rückstellungen 1.000,00 1.500,00
F. Verbindlichkeiten 9.687,91 15.739,56
Bilanzsumme, Summe Passiva 10.687,91 17.239,56

Anhang


Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses
Die ALIS GmbH ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert.
Die unveränderte Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB  und wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.

Der Jahresabschluss weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Die Gesellschaft ist jedoch nicht überschuldet. Der Jahresabschluss konnte daher nach wie vor nach dem Prinzip der Unternehmensfortführung aufgestellt werden.

Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden für alle bei vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken nur in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres  fällig. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von € 100,00 enthalten.

Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, sowie  Personalkostenabgrenzungen übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

In den Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von € 987,09 (Vorjahr: € 7.898,86) enthalten. Sie sind innerhalb eines Jahres fällig.

Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung waren bestellt: Herr Dirk Aulike und Herr Antony Neil Davies.

Mit beurkundetem Vertrag vom 12. Februar 2008 ist Herr Dirk Aulike als Gesellschafter und Geschäftsführer ausgeschieden.

Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungsvor-  schrift nach § 286 Abs. 4 HGB.

 

Dortmund, den 30.12.2009


                                  
gez. Antony Neil Davies
Geschäftsführer

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