Sparkasse LippstadtLiquidiert

Lippstadt

Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRA 3818
Vorher
Stadtsparkasse LippstadtSparkasse Lippstadt Zweckverbandssparkasse der Städte Lippstadt-Warstein-Rüthen
Eingetragen
28.4.2000
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des § l der Verordnung zur Regelung des Geschäftsrechtes und des Betriebs der Sparkassen in Nordrhein- Westfalen vom 15. Dezember 1995.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Lippstadt

Lippstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Lagebericht 2021

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse

Die Sparkasse ist gemäß § 1 SpkG eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe (SVWL), Münster und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Paderborn unter der Nummer A 3818 im Handelsregister eingetragen.

Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband, der von den Städten Lippstadt, Warstein, Rüthen, Erwitte und der Gemeinde Anröchte gebildet wird. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Lippstadt und ist ebenfalls Mitglied des SVWL. Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers, des Kreises Soest sowie die angrenzenden Kreise Gütersloh, Hochsauerland, Paderborn und Warendorf.

Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband SVWL und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) hat am 27. August 2021 einen gemeinsamen Beschluss zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems gefasst. Mit ihrer Entscheidung kommt die Gruppe entsprechenden Feststellungen der Aufsichtsbehörden nach. Kern der Einigung ist u. a. ein zusätzlicher Sicherungsfonds, der von den Instituten ab 2025 zu befüllen ist und zusätzlich zu den bestehenden Sicherungsmitteln zur Verfügung stehen soll. Damit soll ermöglicht werden, im Falle einer Krise noch schneller handlungsfähig zu sein. Die Ergebnisse der Mitgliederversammlung des DSGV werden in einem nächsten Schritt den Aufsichtsbehörden vorgelegt.

Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft -insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31. Dezember 2021 gegenüber dem Vorjahr um 5,2 % auf 291 verringert, von denen 170 vollzeitbeschäftigt, 102 teilzeitbeschäftigt sowie 16 in Ausbildung sind. Der Rückgang ist zurückzuführen auf den Mitarbeiterwechsel von der Arbeit- sin die Freizeitphase im Rahmen einer Altersteilzeitvereinbarung und in Folge einer natürlichen Fluktuation.

Die Gesamtzahl unserer Geschäftsstellen hat sich bis zum 31. Dezember 2021 gegenüber dem Vorjahr um 2 auf 21 reduziert. Die Veränderung ist auf die Schließung von 2 SB-Filialen zurückzuführen.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2021

Nach dem historischen Einbruch der Wirtschaftsleistung in 2020 war auch das Jahr 2021 durch die Corona-Pandemie geprägt. Obwohl sich die Hoffnungen auf eine Überwindung der Pandemie nicht erfüllten und neue Probleme (z. B. Störungen der Lieferketten, insbesondere bei Halbleitern) auftraten, hat sich die Weltwirtschaft im vergangenen Jahr deutlich erholt. Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2021 veröffentlicht hatte (+5,5 %) wurde mit 5,9 % übertroffen, ebenso hat sich der Welthandel stärker als vor einem Jahr prognostiziert belebt (9,3 % statt 8,1 %).

Deutschland verzeichnete im Gesamtjahr 2021 nach dem starken Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 4,6 % im Vorjahr eine Zunahme des BIP um 2,9 %. Der größte Teil war auf den Außenbeitrag und die staatlichen Konsumausgaben zurückzuführen. Die zum Jahreswechsel 2020/2021 veröffentlichten Prognosen für die Entwicklung der deutschen Wirtschaft wurden jedoch verfehlt (damals wurde ein BIP-Zuwachs von +3,1 % bis +5,3 % erwartet). Dies lag vor allem an der starken Zunahme des Infektionsgeschehens sowie Lieferengpässen, die sich von einem Problem einzelner Branchen und Unternehmen zu einem nahezu flächendeckenden Problem -insbesondere für das produzierende Gewerbe -ausgewachsen haben. Der Wachstumsbeitrag des Außenhandels (Außenbeitrag) fiel nach einem negativen Wert im Vorjahr mit +0,8 %-Punkten positiv aus. Die Exporte stiegen um 9,9 %, die Importe um 9,3 %. Der private Konsum verharrte im Gesamtjahr 2021 annähernd auf dem Niveau von 2020 und die Sparquote ging um rund einen Prozentpunkt auf 15,0 % zurück (2020: 16,1 %).

Angesichts der weitreichenden ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie hat sich der deutsche Arbeitsmarkt als sehr robust erwiesen. 2021 stagnierte die Zahl der Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt; im Jahresverlauf gab es jedoch einen deutlichen Anstieg um 506.000 oder 1,1 %. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die bereits im Krisenjahr 2020 nur geringfügig zurückgegangen war (-0,3 %), konnte in 2021 ein Plus von 1,4 % verzeichnen. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit fiel im Vergleich zum Rekordniveau im Vorjahr (2,94 Mio.) deutlich geringer aus, blieb jedoch mit jahresdurchschnittlich rund 1,85 Mio. auf einem sehr hohen Niveau (2019: 145.000). Die Zahl der Arbeitslosen sank im Jahresdurchschnitt 2021 um 82.000 (-3 %) auf 2.613.000. Die jahresdurchschnittliche Arbeitslosenquote belief sich auf 5,7 % im Bundesgebiet (2020: 5,9 %); in Nordrhein-Westfalen sank sie von 7,5 % im Vorjahr auf 7,3 %.

Der Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen zwei Jahren auch deshalb so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie bislang ausgeblieben ist. 2021 nahm die Zahl der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem Vorjahr sogar um 10,8 % auf 14.300 ab und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 1999. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bislang massive Finanzhilfen und andere staatliche Eingriffe einem Anstieg der Insolvenzen entgegenwirken.

Die Verbraucherpreise sind in Deutschland in 2021 so stark wie seit 1993 nicht mehr gestiegen (+3,1 %). Die Inflationsrate fiel weit höher aus als vor einem Jahr prognostiziert, obwohl eine gewisse Gegenbewegung bei den Energiepreisen zum damaligen Zeitpunkt bereits genauso zu erwarten war wie die preissteigernden Effekte der Wiederanhebung der Mehrwertsteuer (1 %-Punkt) und der Einführung der CO 2 -Steuer (0,3 %-Punkte). Auch die Lieferengpässe und die dadurch verursachten Preisanstiege fielen weit stärker aus als zu Jahresbeginn erwartet. Nach einem nahezu konstanten Anstieg der Inflationsrate im Jahresverlauf erreichte die Preissteigerung gegenüber dem Vorjahresmonat im Dezember mit einem Plus von 5,3 % ihren vorläufigen Höhepunkt; einen stärkeren Preisanstieg hatte es zuvor im Juni 1992 gegeben. Auch die Preissteigerungen auf dem Immobilienmarkt setzten sich fort und erreichten im 3. Quartal mit einem Anstieg von 12,0 % gegenüber dem Vorquartal den größten Preisanstieg bei Wohnimmobilien seit 2000.

Nachdem sich die Wirtschaft in Westfalen-Lippe im vergangenen Sommerhalbjahr zunächst von den Folgen der Corona-Krise erholen konnte, wurde die konjunkturelle Entwicklung mit Beginn der Wintermonate abermals ausgebremst. Im Zuge des drastischen Anstiegs der Infektionszahlen wurden die zuvor gelockerten Infektionsschutzmaßnahmen wieder verschärft. Darunter litten der private Konsum und damit insbesondere der stationäre Einzelhandel und die kontaktintensiven Dienstleistungsbranchen. Darüber hinaus kam es zu einer weiteren Verschärfung der Lieferengpässe bei Rohstoffen und Vorprodukten. Diese dämpften nicht nur die Produktion vor allem in der Industrie, sie wirkten sich auch negativ auf Exporte und Investitionen aus. Die Engpässe haben sich als hartnäckiger erwiesen als noch vor einigen Monaten erwartet worden war und dürften sich nur zögerlich im Jahresverlauf 2022 auflösen. Belastend wirkt zudem die zunächst weiterhin hohe Verbraucherpreisinflation. Die Unternehmen dürften die engpassbedingt höheren Produktionskosten zumindest teilweise an die Konsumenten weitergeben. Inflationstreibend wirken darüber hinaus die anhaltend hohen Energiepreise. Hohe Inflationsraten drücken auf die real verfügbaren Einkommen der Privathaushalte und damit auf die Konsumnachfrage.

Nach dem Ergebnis der von der Industrie- und Handelskammer Arnsberg in der Region Hellweg-Sauerland durchgeführten Konjunkturumfrage, fällt der Konjunkturklimaindikator auf 115 Punkte. Er liegt damit deutlich im positiven Bereich. Der Indikator führt die Lage und Erwartungen der rund 475 teilnehmenden Unternehmen zusammen. Der Erholungspfad, der nach dem Konjunktur-Einbruch im Frühjahr 2020 begann, hat eine leichte Delle bekommen. An der Wirtschaft im IHK-Bezirk gehen die aktuellen Herausforderungen nicht vorbei. Die Lage hat sich seit vergangenem Herbst leicht verschlechtert. Das Niveau bleibt aber hoch. Die Industrie ist nahezu unverändert gut ausgelastet, die Bauwirtschaft konnte noch zulegen, der Großhandel hat etwas nachgegeben. Uneinheitlich ist das Bild im Dienstleistungsbereich. Überwiegend gut fällt das Urteil in den unternehmensnahen Sparten aus, eher schlecht bei den haushaltsnahen Diensten und im Einzelhandel. Während der Lebensmitteleinzelhandel nach wie vor gut frequentiert ist, leidet der Facheinzelhandel unter den 2G-Bedingungen. Ebenfalls hart getroffen ist das Gastgewerbe. Alles in allem ist davon auszugehen, dass sich die wirtschaftliche Erholung in den kommenden Frühjahrsmonaten mit spürbar gedämpftem Tempo fortsetzen wird.

Die Zentralbanken setzten ihren expansiven Kurs in der Geldpolitik grundsätzlich auch in 2021 fort. Allerdings haben einzelne Notenbanken ihren Expansionsgrad im Jahresverlauf bereits reduziert, andere haben eine Straffung der Geldpolitik angekündigt. Die Europäische Zentralbank (EZB) blieb sehr abwartend. Zwar hat sie angekündigt, Ende März 2022 die Nettoankäufe im Rahmen des Pandemie-Notfallkaufprogramms PEPP einzustellen, gleichzeitig jedoch den Wiederanlagezeitraum für das PEPP bis mindestens Ende 2024 verlängert und zudem eine vorübergehende Aufstockung des monatlichen Ankaufvolumens im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) angekündigt. Der Zinssatz für die Anlage von Überschussliquidität der Banken, die über den von der Zentralbank festgesetzten unverzinslichen Freibetrag in Höhe des Sechsfachen des Mindestreserve-Solls hinausgeht, blieb unverändert bei -0,5 %.

Auch die Fiskalpolitik hat ihren expansiven Kurs fortgesetzt. Viele der in 2020 aufgelegten staatlichen Unterstützungsmaßnahmen wurden fortgesetzt, andere ausgeweitet. Seit Beginn der Corona-Pandemie summierten sich die Hilfen auf Bundesebene auf 170 Mrd. Euro. Die vielfältigen Stabilisierungsmaßnahmen der Politik haben den wirtschaftlichen Abschwung abgefedert, hatten aber auch einen erheblichen Anstieg der öffentlichen Verschuldung zur Folge. Die staatlichen Ausgaben der Bundesrepublik stiegen um 7,4 % und die Einnahmen um 8,9 %, was vor allem an höheren Einnahmen aus Unternehmenssteuern und der Wiederanhebung der Mehrwertsteuer lag. Das daraus resultierende Finanzierungsdefizit liegt mit 132,5 Mrd. EUR rund 12,8 Mrd. EUR unter dem Vorjahr.

Nachdem die Aktienmärkte bereits im Jahresverlauf 2020 den dramatischen Einbruch des Frühjahrs 2020 ausgleichen konnten, haben die meisten Indizes auch in 2021 weitere Steigerungen verzeichnet. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 30. Dezember 2021 mit 15.885 Punkten, ein Plus von fast 16 % im Jahresverlauf. Noch deutlicher konnten der EUROSTOXX 50 mit gut 20 % und der weltweit wichtigste Leitindex S&P 500 mit einem Plus von rund 27 % zulegen.

Die Entwicklung an den zinsbezogenen Geld- und Kapitalmärkten war im Jahr 2021 geprägt von anhaltend niedrigen Renditen. Für Geldmarktgeschäfte und Anleihen der öffentlichen Hand sowie Zinsswapgeschäfte unter Banken waren zumindest für Laufzeiten bis zu 10 Jahren im Jahresverlauf weiterhin negative Renditen festzustellen. Im mittel- und insbesondere im langfristigen Laufzeitbereich stiegen die Renditen gegen Ende Jahres 2021 deutlich an; eine Entwicklung, die auch zu Beginn des Jahres 2022 anhielt. Die Rendite der auch für das Kundengeschäft wichtigen Bezugsgröße "Bundesanleihen mit zehnjähriger Laufzeit" erreichte im Januar 2022 erstmals seit fast drei Jahren wieder einen positiven Wert. Mitte Februar 2022 lag die Rendite mit rd. 0,3 % um rd. 0,7 %-Punkte über dem Wert im Februar 2021 (-0,4 %). Einen vergleichbaren Trend verzeichneten auch die langfristigen Zinsswapgeschäfte unter Banken.

2.2. Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen im Jahr 2021

Die Kredite an inländische Nichtbanken stiegen nach Angaben der Deutschen Bundesbank von November 2020 bis November 2021 um 4,3 %, nach einer Zunahme um 4,0 % im Vorjahreszeitraum. Maßgeblich dazu beigetragen haben die langfristigen Kredite an Unternehmen und Privatpersonen (November 2021: +5,7 % gegenüber dem Vorjahresmonat), insbesondere die Kredite für den Wohnungsbau (September 2021: +7,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat).

Auf der Einlagenseite hat sich das anhaltende Wachstum an Einlagen in den vergangenen Jahren in 2021 verlangsamt fortgesetzt. Die Einlagen von Nichtbanken im Inland nahmen von November 2020 bis November 2021 um 2,9 % zu, die täglich fälligen Bankguthaben um 6,8 % gegenüber 12,1 % im Vorjahreszeitraum.

Eine ähnliche Entwicklung war auch bei den Sparkassen in Westfalen-Lippe zu verzeichnen, deren Bilanzsumme um 5,7 % auf 162,1 Mrd. EUR anstieg. Das Kreditvolumen wuchs auf Vorjahresniveau mit 5,4 % weiter deutlich. Während der Kreditbestand an Unternehmen und wirtschaftlich Selbstständige im Jahr 2021 um 6,1 % auf 56,9 Mrd. EUR anstieg, erhöhte sich der Kreditbestand der Privatkunden um 5,6 % auf 46,7 Mrd. EUR. Beim privaten Wohnungsbaukreditneugeschäft setzte sich der Trend der letzten Jahre fort. Die Darlehenszusagen an Firmenkunden erhöhten sich um 4,9 %, die an Privatkunden um 8,6 %.

Auch bei den westfälisch-lippischen Sparkassen hat sich der Zufluss bei den Kundeneinlagen im Berichtsjahr fortgesetzt, wenn auch langsamer als im Vorjahr. Die Privatkunden konnten durch die Lockerungen der Corona-Maßnahmen in den Sommermonaten wieder mehr Geld für Freizeit, Urlaub und Ausflüge ausgeben -das führte zu einem leichten Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Sparquote auf 15,2 % (2020: 16,1 %). Der Gesamtbestand der Kundeneinlagen erhöhte sich um 4,6 Mrd. Euro bzw. 4,0 % auf 117,5 Mrd. Euro (2020: +9,0 %). Dem Branchentrend folgend kam es insbesondere bei täglich fälligen Einlagen -wie bereits in den zurückliegenden Jahren -zu besonders starken Mittelzuflüssen. Der Anteil der täglich fälligen Einlagen an den gesamten Kundeneinlagen erreichte zum Jahresende 2021 mit 70,0 % einen neuen historischen Höchststand (nach 67,7 % in 2020). Der Überhang an Einlagen gegenüber den Krediten (Passivüberhang) hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht auf 9,6 Mrd. EUR (2020: 10,6 Mrd. EUR) verringert. Der Nettoabsatz von Wertpapieren an Privatpersonen hat gegenüber dem Jahr 2020 von 1,4 Mrd. EUR auf 2,6 Mrd. EUR zugelegt.

Das in Folge der Geldpolitik der EZB anhaltend niedrige Zinsniveau macht sich weiterhin negativ in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Dies betrifft insbesondere Sparkassen, die -neben den Genossenschaftsbanken -aufgrund ihres Geschäftsmodells besonders von rückläufigen Zinserträgen betroffen sind. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank sanken beispielsweise die Effektivzinssätze im Bestandsgeschäft mit privaten Wohnungsbaukrediten (mit einer ursprünglichen Laufzeit von mehr als 5 Jahren) von Januar bis November 2021 weiter von 1,95 % auf 1,77 %. Allerdings war im Neugeschäft mit privaten Wohnungsbaukrediten eine Trendwende festzustellen, wenn auch auf niedrigem Niveau. Nachdem das Zinsniveau in 2020 noch rückläufig war, verzeichnete die Deutsche Bundesbank von Januar bis November 2021 einen Anstieg der Effektivzinssätze von 1,23 % auf 1,36 %.

Dem standen im Jahr 2021 kaum veränderte Effektivzinssätze für Einlagen (insbesondere Sichteinlagen) von Privatkunden gegenüber. Die aus den starken Mittelzuflüssen resultierende Anlage der Überschussliquidität der deutschen Kreditinstitute bei der Deutschen Bundesbank führte zudem zu entsprechenden Zahlungen von Negativzinsen.

Die deutschen Kreditinstitute hatten ihre Kreditrisikovorsorge in 2020 erheblich gesteigert. Die befürchtete Insolvenzwelle blieb jedoch bislang aus. So markierte das Jahr 2021 einen Tiefstand der Unternehmensinsolvenzen seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Die Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Pandemie bleibt jedoch ebenso wie das anhaltende Niedrigzinsumfeld ein Risiko für die Ertragslage der Kreditinstitute.

Die Analyse für die Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die westfälisch-lippischen Sparkassen. Die Rückgänge aus der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" der Sparkassen konnten vollständig durch gesteigerte Provisionsüberschüsse ausgeglichen werden, so dass -unter Berücksichtigung von sehr moderat gestiegenen Verwaltungsaufwendungen -das Betriebsergebnis vor Bewertungsmaßnahmen in absoluten Zahlen nahezu den Vorjahreswert erreichte.

Die durch die Corona-Pandemie ausgelöste Krise der Realwirtschaft wirkt sich auch auf die wirtschaftliche Situation einer Vielzahl der privaten und gewerblichen Kreditnehmer aus. Die finanzielle Substanz der Kreditnehmer, die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen sowie eine breite Streuung der Kreditvergaben über verschiedene Branchen haben bislang dazu beigetragen, dass sich die Aufwendungen für Risikovorsorge im Kreditgeschäft bei der Gesamtheit der westfälisch-lippischen Sparkassen auch im Jahr 2021 auf einem moderaten Niveau bewegen.

Neben den gesamtwirtschaftlichen Einflüssen haben auch die Entwicklungen der rechtlichen Rahmenbedingungen das Geschäftsjahr 2021 mitgeprägt. Dies umfasst neben Entwicklungen im Aufsichtsrecht der Kreditinstitute insbesondere gesetzgeberische Initiativen zum Themenbereich "Nachhaltigkeit". Darüber hinaus sind Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu zwei die gesamte Kreditwirtschaft betreffenden Grundsatzfragen zu nennen.

Im Einzelnen ist hervorzuheben:

Die nach der Finanzmarktkrise 2009/2010 eingeleiteten aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden auch im Jahr 2021 fort- bzw. umgesetzt. So wurde beispielsweise von der BaFin im August 2021 die 6. MaRisk Novelle veröffentlicht, mit der u. a. Leitlinien der europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) zu notleidenden und gestundeten Risikopositionen sowie zu Auslagerungen umgesetzt worden sind. Ebenfalls im August 2021 hat die BaFin eine neue Fassung der "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT)" veröffentlicht, mit der sie ihre Erwartungen an die IT und die Informationssicherheit von Banken weiter konkretisiert.

Von besonderer Bedeutung sind darüber hinaus die im Jahr 2021 von der BaFin bzw. der Europäischen Kommission vorbereiteten bzw. eingeleiteten Maßnahmen im Zusammenhang mit den von Banken zu erfüllenden Eigenmittelanforderungen. Bereits zum 1. Februar 2022 wurde im Rahmen einer Allgemeinverfügung der sogenannte "antizyklische Kapitalpuffer" von bislang null auf 0,75 % der risikogewichteten Risikopositionswerte angehoben. Die Quote ist ab 1. Februar 2023 einzuhalten. Darüber hinaus beabsichtigt die BaFin, nach einer Abstimmung u. a. mit der Europäischen Zentralbank (EZB) zum 1. April 2022 eine Allgemeinverfügung für die Einführung eines sektoralen Systemrisikopuffers von 2,0 % der risikogewichteten Risikopositionswerte auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite zu veröffentlichen. Beide Maßnahmen, die mit der starken Kreditvergabe durch den Bankensektor und der Preisentwicklung an den Immobilienmärkten begründet werden, wirken kurzfristig auf die Eigenmittelanforderungen.

Daneben hat die EU-Kommission im Oktober 2021 ihre Vorschläge zur Umsetzung der Finalisierung von Basel IV vorgelegt. Mit diesem sog. "Bankenpaket 2021" sollen die Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) zum 1. Januar 2025 in europäisches Recht umgesetzt werden. Es enthält umfangreiche Änderungen der Kapitalanforderungen im Rahmen der Kapitaladäquanzrichtlinie (CRD VI) und -verordnung (CRR III). Die Vorschläge befinden sich im weiteren Legislativverfahren der EU. Es ist jedoch absehbar, dass sie mittelfristig zu weiter steigenden Eigenmittelanforderungen führen werden. Darüber hinaus ist im "Bankenpaket 2021" auch das Thema "Nachhaltigkeit" und u. a. dessen Berücksichtigung im Risikomanagement der Kreditinstitute stärker verankert. Dies fügt sich ein in eine Vielzahl gesetzgeberischer und regulatorischer Maßnahmen u. a. zur stärkeren Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Unternehmensberichterstattung. Dazu hat die EU-Kommission am 21. April 2021 vorgeschlagen, den Kreis der Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen, ab dem Geschäftsjahr 2023 deutlich auszuweiten. Unternehmen, die bereits heute gesetzlich verpflichtet sind, eine nichtfinanzielle Erklärung zu erstellen, haben, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2021 umfassende neue Datenerhebungs- und Offenlegungsanforderungen im Rahmen der EU-Taxonomie Verordnung (EU 2020/852) und der damit einhergehenden delegierten Rechtsakte zu erfüllen.

Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre, kurz- und mittelfristig auf erhöhte Eigenmittelanforderungen sowie eine ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion entsprechenden bedeutsamen Rolle bei den weiteren gesetzlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Thema "Nachhaltigkeit" einstellen.

Die oben genannten Entscheidungen des BGH betreffen folgende Sachverhalte:

Mit Urteil vom 27. April 2021 (AGB-Urteil, XI ZR 26/20) hat der BGH entschieden, dass bislang in der deutschen Kreditwirtschaft weit verbreitete Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind, die AGB-Änderungen ohne aktive Zustimmung des Kunden vorsahen.

Mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) hat der BGH über die Revision im Musterfeststellungsverfahren zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen entschieden. Gegenstand des Verfahrens war im Kern die Frage, wie der während der typischerweise längeren Laufzeit dieser von vielen Banken und Sparkassen angebotenen Verträge veränderliche Zinssatz für die laufende Verzinsung zu berechnen ist. Vertragliche Regelungen mit Kunden, die eine Festlegung im Ermessen des Kreditinstituts vorsehen, sind unzulässig.

Für weitere Informationen zu den Auswirkungen auf unseren Jahresabschluss 2021 verweisen wir auf den Anhang zum Jahresabschluss und die weiteren Ausführungen in diesem Lagebericht.

2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Folgende Kennzahlen stellen unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:

Kennzahlen

Betriebsergebnis vor Bewertung 1

Cost-Income-Ratio 2

Gesamtkapitalquote nach CRR3

Liquidity Coverage Ratio (LCR) 4

Risikotragfähigkeit 5

Survival Period 6

1 Betriebsergebnis vor Bewertung = Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
2 Cost-Income-Ratio = Verwaltungsaufwand in Relation zum Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)
3 Gesamtkapitalquote nach CRR = Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positioswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken)
4 Liquidity Coverage Ratio (LCR) = Verhältnis des Bestandes an hochliquiden Aktiva (HQLA) zum gesamten Nettoabfluss der nächsten 30 Tage
5 Risikotragfähigkeit = Gemessen am Gesamturteil im Ampelsystem des SVWL-Risikomonitorings
6 Survival Period (SVP) = Voraussichtlicher Überlebenshorizont; Gegenüberstellung von Liquiditätsdeckungspotenzial (LDP) und Liquiditätszu- und Abflüssen

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs

Bestand Veränderung Veränderung Anteil in % der Bilanzsumme
2021
Mio. EUR
2020
Mio. EUR
Mio. EUR % %
Bilanzsumme 2.172,6 2.081,1 91,5 4,4 100,0
Geschäftsvolumen 1 2.206,1 2.108,8 97,3 4,6 101,5
Forderungen an Kreditinstitute 28,4 30,3 -1,9 -6,1 1,3
Forderungen an Kunden 1.485,0 1.421,7 63,3 4,5 68,4
Wertpapieranlagen 428,9 376,5 52,4 13,9 19,7
Beteiligungen 26,4 26,4 0,0 0,0 1,2
Sachanlagen 13,5 13,0 0,5 3,9 0,6
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 263,0 231,5 31,5 13,6 12,1
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1.645,0 1.594,6 50,4 3,2 75,7
Rückstellungen 42,4 39,2 3,2 8,2 2,0
Eigenkapital 211,4 207,0 4,5 2,1 9,7

1 Geschäftsvolumen = Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten

Hinweis: Durch die Darstellung in Mio. EUR können sich Rundungsdifferenzen ergeben.

2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten) hat sich von 2.108,8 Mio. EUR auf 2.206,1 Mio. EUR erhöht. Die Bilanzsumme ist von 2.081,1 Mio. EUR auf 2.172,6 Mio. EUR gestiegen.

Grund für die Steigerung der Bilanzsumme ist vor allem der Zuwachs im Kundenkreditgeschäft. Die Erwartung einer leichten Steigerung wurde übertroffen.

2.4.2. Aktivgeschäft
2.4.2.1. Barreserve

Die Barreserve ist von 201,5 Mio. EUR auf 176,2 Mio. EUR zurückgegangen.

Die Veränderung ergibt sich hauptsächlich aus der Aufstockung der Spezialfonds, die zur Reduzierung des Guthabens bei der Deutschen Bundesbank geführt haben.

2.4.2.2. Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute reduzierten sich von 30,3 Mio. EUR auf 28,4 Mio. EUR.

Der Bestand setzt sich hauptsächlich aus bei der eigenen Girozentrale gehaltener Liquidität und bei anderen Kreditinstituten angelegten Geldern zusammen.

2.4.2.3. Forderungen an Kunden

Die Forderungen an Kunden (Aktiva 4) erhöhten sich von 1.421,7 Mio. EUR auf 1.485,0 Mio. EUR.

Das Wachstum des Kundenkreditvolumens vollzog sich fast ausschließlich im langfristigen Bereich.

Insbesondere unsere Privatkunden nutzten die im langfristigen Vergleich nach wie vor günstigen Konditionen und bevorzugten weit überwiegend langfristige Kreditlaufzeiten für Baufinanzierungen.

Bei den gewerblichen Kreditkunden waren ebenfalls im langfristigen Bereich hohe Zuwächse zu beobachten.

Die Darlehenszusagen belaufen sich im Jahr 2021 auf 318,7 Mio. EUR und unterschritten damit den Wert des Vorjahres (362,7 Mio. EUR) um 12,1 %. Die Darlehenszusagen zur Finanzierung des Wohnungsbaus erhöhten sich im Gesamtjahr von 188,3 Mio. EUR um 8,4 % auf 204,2 Mio. EUR.

Das für das Jahr 2021 prognostizierte Wachstum der Forderungen an Kunden von 1,27 % wurde übertroffen.

2.4.2.4. Wertpapieranlagen

Zum Bilanzstichtag erhöhte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 52,4 Mio. EUR auf 428,9 Mio. EUR.

Für die Zunahme war insbesondere der Anstieg der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere in Höhe von 80,1 Mio. EUR maßgeblich. Der Bestand wurde von 156,7 Mio. EUR auf 236,8 Mio. EUR aufgebaut. Der Bestand der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren hat sich von 219,9 Mio. EUR auf 192,2 Mio. EUR reduziert.

Ursächlich für den Rückgang der Schuldverschreibungen und festverzinslichen Wertpapieren waren Fälligkeiten in Höhe von 27,1 Mio. EUR. Grund für den Aufbau der Position Aktien und nicht festverzinsliche Wertpapiere war die Aufstockung der Spezialfonds um 80,0 Mio. EUR im Geschäftsjahr 2021.

Außerdem haben wir im Geschäftsjahr 2021 Investitionen in Höhe von 1,9 Mio. EUR in Immobilienfonds getätigt.

2.4.2.5. Beteiligungen

Im Geschäftsjahr 2021 blieben die Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen nahezu unverändert. Das Volumen betrug 26,4 Mio. EUR.

2.4.2.6. Sachanlagen

Die Sachanlagen erhöhten sich von 13,0 Mio. EUR auf 13,5 Mio. EUR. Ursächlich hierfür waren Investitionen in Form von Betriebs- und Geschäftsausstattungen (vgl. 2.4.6).

2.4.3. Passivgeschäft
2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich von 231,5 Mio. EUR auf 263,0 Mio. EUR.

Für die Zunahme war der Anstieg der Weiterleitungsdarlehen um 31,7 Mio. EUR verantwortlich.

2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhten sich um 3,2 % von 1.594,6 Mio. EUR auf 1.645,0 Mio. EUR.

Die Zunahme des Mittelaufkommens von Kunden resultiert weitgehend aus der Entwicklung der täglich fälligen Einlagen. Vor dem Hintergrund der unklaren wirtschaftlichen Entwicklung sowie dem weiterhin niedrigen Zinsniveau, präferierten unsere Kunden liquide Anlageformen. Die Spareinlagen haben um 23,5 Mio. EUR abgenommen, dies entspricht einem Rückgang von 3,6 %. Dieser Rückgang ist überwiegend auf die Auflösung und Kündigung von Prämiensparverträgen zurückzuführen. Der Bestand hat sich seit Jahresbeginn um 80 % reduziert. Die Privatkunden erhöhten ihre bilanziellen Einlagenbestände um 36,2 Mio. EUR und die Unternehmen um 12,2 Mio. EUR. Auf sonstige Positionen entfällt eine Zunahme von 1,9 Mio. EUR.

Die im Vorjahr geäußerten Erwartungen zur Bestandsentwicklung der Kundeneinlagen (Steigerung um 2,6 %) wurden übertroffen.

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft

Im Dienstleistungsgeschäft haben sich im Jahr 2021 folgende Schwerpunkte ergeben:

Zahlungsverkehr

Der Bestand an Konten und der vermittelten Kreditkarten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr. Der Bestand an Konten stieg um 621 Stück auf 50.453. Die Kreditkarten haben sich um 142 Karten auf 11.898 Stück erhöht.

Vermittlung von Wertpapieren

Bei der Vermittlung von Wertpapieren lag der Schwerpunkt bei den Investmentfonds. Die Wertpapierumsätze nahmen gegenüber dem Vorjahr um 25,1 % zu und erreichten einen Wert von 258,5 Mio. EUR.

Immobilienvermittlung

Die Nachfrage nach Immobilien konzentrierte sich auf Ein-/Zweifamilienhäuser. Es wurden insgesamt 67 Objekte vermittelt, was einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 23,0 % bedeutet.

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen

Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 866 Bausparverträge mit einer durchschnittlichen Bausparsumme von 43,8 TEUR und einem Volumen von insgesamt 37,9 Mio. EUR abgeschlossen, was einen Rückgang der Bausparsumme gegenüber dem Vorjahr um 10,8 % entspricht.

An Sach-/ Leben-/ Rentenversicherungen konnten unter Einbeziehung der Tochtergesellschaft S-Finanzdienste- und Immobiliengesellschaft mbh (S-FI) 1.866 Verträge mit einer Beitragssumme von 44,7 Mio. EUR vermittelt werden, was eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 8,8 % bedeutet.

2.4.5. Derivate

Die derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen.

2.4.6. Investitionen und wesentliche Baumaßnahmen

Die Sparkasse Lippstadt hat im Jahr 2021 mit umfangreichen Investitionen begonnen, um den weiteren Ausbau der Beratungscenter voranzutreiben. Die Filiale Zentrum und die Räumlichkeiten des Sparkassen Vermögensmanagements bekommen in 2021 und 2022 ein neues Gesicht. Beide Bereiche werden umgestaltet und um Beratungsplätze erweitert. Das Investitionsvolumen beträgt 2,7 Mio. EUR. Zudem wurde die Kundenmietfachanlage vergrößert.

Die Filiale Warstein wird für 1,3 Mio. EUR umfangreich umgebaut und modernisiert. Alle Investitionen dienen der Stärkung des Kerngeschäftes. Die Beratung kann den Kunden nun in moderner und wohnlicher Atmosphäre angeboten werden.

2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage
2.5.1. Vermögenslage

Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden an der Bilanzsumme in Höhe von 75,7 % (im Vorjahr: 76,6 %).

Der Anteil der Forderungen an Kunden an der Bilanzsumme stagniert bei einem Wert von 68,4 % (im Vorjahr: 68,3 %). Demgegenüber hat sich der Anteil der Wertpapieranlagen von 18,1 % auf 19,7 % der Bilanzsumme erhöht. Hintergrund für diese Entwicklung ist die Aufstockung der Spezialfonds.

Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen.

Die zum Jahresende ausgewiesene Sicherheitsrücklage erhöhte sich durch die Zuführung eines Teils des Bilanzgewinns 2020. Über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2020 in Höhe von 0,32 Mio. EUR hat der Träger entschieden. Demnach wurden 0,14 Mio. EUR der Sicherheitsrücklage zugeführt und 0,18 Mio. EUR als Gewinnvortrag eingestellt. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2021 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 77,5 Mio. EUR (Vorjahr 77,2 Mio. EUR) aus. Neben den Gewinnrücklagen verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere aufsichtliche Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine zusätzliche Vorsorge von 4,1 Mio. EUR auf 133,9 Mio. EUR erhöht. Zusätzlich besteht eine Vorsorge zur Absicherung des Risikos, das die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt; im Einzelnen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss 2021.

Die in Kapitel 2.2 "Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen im Jahr 2021" sowie dem Anhang beschriebenen Auswirkungen der BGH-Urteile im Zusammenhang mit dem AGB-Änderungsmechanismus (27. April 2021, AGB-Urteil, XI ZR 26/20) sowie den Zinsanpassungsklauseln in langfristigen Sparverträgen (6. Oktober 2021, XI ZR 234/20) auf die Vermögenslage beurteilen wir insgesamt als gering.

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen) übertrifft am 31. Dezember 2021 mit 15,70 % (im Vorjahr: 15,99 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer. Der prognostizierte Wert von 17,34 % wurde aufgrund des zuvor genannten Kreditwachstums und einer Umstrukturierung des Depot A unterschritten. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2021 betragen 1.397,5 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 219,4 Mio. EUR.

Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2021 auf 14,77 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2021 9,25 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.

Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2026 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die geplante zukünftige Umsetzung unserer Geschäftsstrategie zu erwarten.

2.5.2. Finanzlage

Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 220,26 % bis 317,93 % oberhalb des Mindestwerts von 100,00 %. Die LCR-Quote lag zum 31. Dezember 2021 bei 220,26 %. Die Erwartung (Erreichung einer Mindestquote von 121,00 %) wurde damit deutlich erfüllt.

Die strukturelle Liquidätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag ab dem Anwendungszeitpunkt der CRR II (28. Juni 2021) in einer Bandbreite von 132,86 % bis 134,65 %; damit wurde die aufsichtsrechtliche Mindestquote von 100,00 % durchgängig eingehalten.

Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2021 nicht genutzt.

Die Survival Period (SVP) per 31.12.2021 liegt im kombinierten Stressszenario (Marktstress und Institutsstress) bei einer Überlebensdauer von über 12 Monaten, in denen das Liquiditätsdeckungspotenzial der Sparkasse ausreicht, um die Abflüsse abzudecken. (Ziel im Jahr 2021 war eine SVP von mindestens 4 Monaten.)

Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren 2021 2020
Liquidity Coverage Ratio (LCR) 220,26 % 281,02 %
Survival Period (SVP) Länger als 12 Monate Länger als 12 Monate

Die Zahlungsbereitschaft ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gewährleistet. Deshalb beurteilen wir die Finanzlage der Sparkasse als günstig.

2.5.3. Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2021
Mio. EUR
2020
Mio. EUR
Veränderung
Mio. EUR
Veränderung
%
Zinsüberschuss 28,8 31,5 -2,7 -8,6
Provisionsüberschuss 15,8 15,0 0,8 5,3
Sonstige betriebliche Erträge 1,2 2,1 -0,9 -42,9
Personalaufwand 19,3 19,1 0,2 1,0
Anderer Verwaltungsaufwand 10,4 10,4 0,0 0,0
Sonstige betriebliche Aufwendungen 1,6 1,7 -0,1 -5,9
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 14,4 17,5 -3,1 -17,7
Ergebnis aus Bewertung und Risikovorsorge -4,9 -5,4 0,5 -9,3
Zuführungen Fonds für allgemeine Bankrisiken 4,1 6,7 -2,6 -38,8
Ergebnis vor Steuern 5,4 5,4 0,0 0,0
Steueraufwand 5,1 5,1 0,0 0,0
Jahresüberschuss 0,4 0,3 0,1 33,3

Hinweis: Durch die Darstellung in Mio. EUR können sich Rundungsdifferenzen ergeben.

Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren für die Ertragslage sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:

2021 2020
Betriebsergebnis vor Bewertung in % der DBS 0,79 0,92
Cost-Income-Ratio (CIR) in % 63,2 61,5

Das Betriebsergebnis vor Bewertung auf Basis von Betriebsvergleichswerten beträgt 0,79 % (Vorjahr 0,92 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2021; es lag damit über dem Durchschnitt der Sparkassen in Westfalen-Lippe. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,71 % wurde, aufgrund des absolut höheren Provisionsergebnisses sowie durch die positive Kostenentwicklung übertroffen.

Dies gilt auch für die als weiterer bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator auf Basis der Betriebsvergleichswerte zur Unternehmenssteuerung definierten Größe Cost-Income-Ratio. Auch die Cost-Income-Ratio lag unter dem Durchschnitt der Sparkassen. Sie veränderte sich von 61,5 % auf 63,2 %. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 66,7 % wurde aufgrund der zuvor genannten Entwicklungen übertroffen.

Im Geschäftsjahr hat sich der Zinsüberschuss besser entwickelt als erwartet. Er verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr aber dennoch um 6,5 % auf 30,2 Mio. EUR. Der Rückgang der Zinserträge übertraf den Rückgang der Zinsaufwendungen trotz der aufgelösten Prämiensparverträge deutlich. Das Ergebnis aus Zinsswapgeschäften entwickelte sich negativ.

Auch der Provisionsüberschuss übertrifft das erwartete Niveau. Er lag insbesondere aufgrund höherer Erträge aus dem Wertpapiergeschäft, dem Darlehensgeschäft und aus dem sonstigen Vermittlungsgeschäft um 5,2 % über dem Vorjahreswert. Die Rückerstattungen für im Geschäftsjahr vereinnahmte Gebühren im Zusammenhang mit dem BGH-Urteil vom 27. April 2021 zum AGB-Änderungsmechanismus belasteten den Provisionsüberschuss nur sehr geringfügig.

Des Weiteren ist der Personalaufwand für 2021 in Höhe von 18,3 Mio. EUR entgegen unseren Erwartungen gesunken. Der Rückgang basiert auf der Verringerung der Anzahl der Mitarbeiter resultierend aus der natürlichen Fluktuation und der Inanspruchnahme von Altersteilzeit.

Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um 5,6 % auf 10,9 Mio. EUR. Der Sachaufwand ist damit jedoch unter den Erwartungen geblieben. Diese Entwicklung ergibt sich im Wesentlichen aus dem Bereich der Aufwendungen für das Rechenzentrum und dem Bereich Grundstücke und Gebäude.

Der Verwaltungsaufwand beträgt für 2021 1,35 % der DBS.

Das Ergebnis aus Bewertung und Risikovorsorge liegt für 2021 bei -8,8 Mio. EUR (Vorjahr: -11,6 Mio. EUR). Dies resultiert zum einen aus dem negativen Bewertungsergebnis des Kreditgeschäfts infolge der Zuführung zu den Pauschalwertberichtigungen (vgl. 4.2.1.1) und zum anderen aus dem negativen Bewertungsergebnis der Wertpapieranlagen aufgrund von Abschreibungen. Sonstige Bewertungsmaßnahmen waren von untergeordneter Bedeutung.

Die in Kapitel 2.2 "Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen im Jahr 2021" sowie dem Anhang beschriebenen Auswirkungen der BGH-Urteile im Zusammenhang mit dem AGB-Änderungsmechanismus (27. April 2021, AGB-Urteil, XI ZR 26/20) sowie den Zinsanpassungsklauseln in langfristigen Sparverträgen (6. Oktober 2021, XI ZR 234/20) auf die Ertragslage beurteilen wir insgesamt gering. Sie haben das neutrale Ergebnis von 2,9 Mio. EUR (Vorjahr 1,4 Mio. EUR) geringfügig belastet.

Der Sonderposten nach § 340 g HGB wurde um 4,1 Mio. EUR aufgestockt.

Für das Geschäftsjahr 2021 ist ein Steueraufwand in Höhe von 5,0 Mio. EUR auszuweisen.

Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der anhaltenden Niedrigzinsphase ist der Vorstand mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2021 zufrieden.

Die Prognose hinsichtlich des Betriebsergebnisses vor Bewertung wurde übertroffen. Unter den gegebenen wirtschaftlichen Bedingungen beurteilt die Sparkasse die Ertragslage als zufriedenstellend.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2021 0,02 % (Vorjahr: 0,02 %).

2.6 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend. Mit der Entwicklung des Jahres 2021 konnten wir unsere Prognose im Hinblick auf das Betriebsergebnis vor Bewertung übertreffen. Ursächlich für die Entwicklung von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme war das Wachstum der Forderungen an Kunden, der Anstieg der Wertpapieranlagen und der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Mit dem Ergebnis 2021 konnte wiederum eine ausreichende Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals erreicht werden.

3. Nachtragsbericht

Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang.

4. Risikobericht

4.1. Risikomanagementsystem

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele des Instituts für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Die Risikoinventur umfasst die systematische Identifizierung der Risiken sowie die Einschätzung der Wesentlichkeit unter Berücksichtigung der mit den Risiken verbundenen Risikokonzentrationen. Basis der Risikoinventur bilden die relevanten Risikoarten bzw. -kategorien.

Auf Grundlage der für das Geschäftsjahr 2021 durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenausfallrisiken Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiken Zinsen (Zinsänderungsrisiko)
Spreads
Aktien
Immobilien
Beteiligungsrisiken
Liquiditätsrisiken Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Operationelle Risiken

Der Ermittlung der periodischen Risikotragfähigkeit liegt ein Going-Concern-Ansatz zu Grunde, wonach sichergestellt ist, dass auch bei Verlust des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials die bankaufsichtlichen Mindestkapitalanforderungen erfüllt werden können.

Am Jahresanfang hat der Vorstand für 2021 ein Gesamtlimit von 60,0 Mio. EUR bereitgestellt. Unser Risikodeckungspotenzial und die bereitsgestellten Limite reichten auf Basis unserer Risikoberichte sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurde das Konfidenzniveau auf 95,0 % und eine Zwölf-Monats-Betrachtung einheitlich festgelegt. Alle wesentlichen Risiken werden auf die entsprechenden Limite angerechnet.

Um die Risikotragfähigkeit über den Bilanzstichtag hinaus sicherzustellen, ist in der periodischen Sicht ab dem zweiten Quartal eine Betrachtung bis zum übernächsten Bilanzstichtag vorgesehen. Die Risikotragfähigkeit wird vierteljährlich ermittelt. Wesentliche Bestandteile des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials sind das geplante Betriebsergebnis nach Bewertung nach Steuern des laufenden Jahres, die Vorsorgereserven gemäß § 26a KWG (a.F.), die Vorsorgereserven nach § 340f HGB und der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB.

Das auf der Grundlage des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2021 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Auslastung
TEUR TEUR %
Adressenausfallrisiken Kundengeschäft 10.000 6.621 66,21
Eigengeschäft 4.000 936 23,40
Marktpreisrisiken Zinsen (Zinsänderungsrisiko) 1.500 0 0
Bewertungsrisiko Wertpapiere 35.500 29.602 83,39
Beteiligungsrisiken 4.000 2.432 60,80
Operationelle Risiken 1.500 816 54,40
Freies Limit 3.500 0 0
Gesamt 60.000 40.407 67,35

Die zuständigen Stellen steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstands.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft.

Stresstests werden regelmäßig durchgeführt. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass das Gesamtbanklimit nicht ausreicht, um die Szenarien "schwerer konjunktureller Abschwung", "Markt- und Liquiditätskrise" sowie "Immobilienkrise" abzudecken. Es besteht jedoch kein Handlungsbedarf, da das aufsichtsrechlich einsetzbare Risikodeckungspotenzial ausreicht, um diesen Stresstestwert abzudecken.

Um einen möglichen etwaigen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Dabei wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung sowie den künftigen Kapitalbedarf getroffen. Für den im Rahmen der Kapitalplanung betrachteten Zeitraum können die Mindestanforderungen an die Eigenmittelausstattung auch bei adversen Entwicklungen vollständig eingehalten werden. Nach dem Ergebnis der Kapitalplanung besteht ein ausreichendes internes Kapital (einsetzbares Risikodeckungspotenzial), um die Risikotragfähigkeit im Betrachtungszeitraum unter Going-Concern-Aspekten sicherstellen zu können.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen dienen die Einrichtung von Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen sowie insbesondere die Tätigkeit der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Das Risikocontrolling, das aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Funktion, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Dem Risikocontrolling obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren, sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet das Risikocontrolling die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Risikolimiten. Es unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die für die Überwachung und Steuerung von Risiken zuständige Risikocontrolling-Funktion obliegt der Leiterin der Unternehmenssteuerung.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

Das Reportingkonzept umfasst die regelmäßige Berichterstattung sowohl zum Gesamtbankrisiko als auch für einzelne Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen.

Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation auf der Grundlage des Gesamtrisikoberichts informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.

4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken
4.2.1. Adressenausfallrisiken

Unter dem Adressenausfallrisiko wird eine negative Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich Ausfall eines Schuldners bedingt ist.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, welche aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners erfolgt.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, da aufgrund der Bonitätseinstufung ein höherer Spread gegenüber der risikolosen Kurve berücksichtigt werden muss.

Das Länderrisiko setzt sich zusammen aus dem bonitätsinduzierten Länderrisiko und dem Ländertransferrisiko. Das bonitätsinduzierte Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein Schuldner sein, der nicht selbst ein öffentlicher Haushalt ist, aber seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

4.2.1.1. Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft

Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung der Kapitaldiensttragfähigkeit auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Sanierungsbetreuung

Berechnung der Adressenausfallrisiken für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.

Zum 31. Dezember 2021 wurden etwa 53,4 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 45,2 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen sowie 1,4 % an öffentliche Haushalte. Der Bestand der Kredite an Privatpersonen umfasst auch Wohnungsbaukredite in Höhe von 698,9 Mio. EUR.

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich bilden mit 12,5 % die Ausleihungen an das Grundstücks- und Wohnungswesen, mit 6,1 % an das verarbeitende Gewerbe sowie 5,8 % an den Großhandel.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 10,1 % des Gesamtkreditvolumens entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen zwischen 9,2 Mio. EUR und 18,4 Mio. EUR. Diese Engagements sind mit einem Anteil von weniger als 8 % des wirtschaftlichen Eigenkapitals von untergeordneter Bedeutung. 3,0 % des Kundenkreditvolumens betreffen Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von mehr als 18,4 Mio. EUR und sind dementsprechend mit einem Anteil von mehr als 8 % des wirtschaftlichen Eigenkapitals von größerer Bedeutung.

Die Adressenausfallrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Zum 31. Dezember 2021 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Anzahl
in %
Volumen
in %
1 bis 9 92,70 91,74
10 bis 15 5,58 6,15
16 bis 18 1,35 1,87

Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse weniger bedeutsam. Das an Kreditnehmer mit Sitz im Ausland ausgelegte Kreditvolumen einschließlich Wertpapiere betrug am 31. Dezember 2021 11,4 % des Gesamtkreditvolumens.

Konzentrationen bestehen aus Sicht der Sparkasse nicht.

Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand haben wir Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2021
TEUR
Zuführung
TEUR
Auflösung
TEUR
Verbrauch
TEUR
Endbestand per 31.12.2021
TEUR
Einzelwertberichtigungen 6.541 935 2.514 606 4.356
Rückstellungen * 224 382 55 0 551
Pauschalwertberichtigungen 1.176 3.997 0 0 5.173
Gesamt 7.941 5.314 2.569 606 10.080

* Für nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Mit Blick auf den vom IDW am 13. Dezember 2019 veröffentlichten und ab dem Geschäftsjahr 2022 verpflichtend anzuwendenden RS BFA 7 zur Bemessung von Pauschalwertberichtigungen haben wir eine Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von 12 Monaten gebildet, der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert.

4.2.1.2. Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft

Die Adressenausfallrisiken im Eigengeschäft umfassen die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert, welche einerseits aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultiert, andererseits aus der Gefahr entsteht, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Schuldners innerhalb der Ratingklassen 1 bis 16 (gemäß Sparkassenlogik) ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungsrisiko und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.

Die Steuerung der Adressenausfallrisiken des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenausfallrisikos für die Risikotragfähigkeit mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Die Eigengeschäfte (nach Bewertung) umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 434,1 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei die Schuldverschreibungen und Anleihen (197,5 Mio. EUR), Wertpapierspezialfonds (218,3 Mio. EUR), sonstige Investmentfonds (18,3 Mio. EUR).

Dabei zeigt sich nachfolgende Ratingverteilung:

Externes Rating Moody's / Standard & Poor's Aaa bis Baal / AAA bis BBB+ Baa2 bis Baa3 / BBB bis BBB- Bal bis Ba3 / BB+ bis BB- Bl bis C / B+ bis C Ausfall ungeratet
31.12.2021 284,5 74,1 13,2 7,0 0 55,4
31.12.2020 271,6 54,6 1,7 0 0 53,7

Konzentrationen bestehen aus Sicht der Sparkasse nicht.

4.2.2. Marktpreisrisiken

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.

Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

4.2.3.1. Marktpreisrisiken aus Zinsen (Zinsänderungsrisiken)

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. Ferner ist die Gefahr einer unerwarteten Rückstellungsbildung bzw. -erhöhung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. zu berücksichtigen. Im Sinne dieser Definition werden alle zinstragenden Positionen des Anlagebuchs betrachtet. Ebenso Teil des Zinsänderungsrisikos ist das Risiko, dass der geplante Zinskonditions- bzw. Strukturbeitrag unterschritten wird.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung, Überwachung und Steuerung der Zinsänderungsrisiken des Anlagebuchs mittels der IT-Anwendung Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus mittels Simulationsverfahren auf Basis verschiedener Risikoszenarien (Haltedauer 12 Monate, Konfidenzniveau 95,0 %). Die größte negative Auswirkung (Summe der Veränderung des Zinsüberschusses und des zinsinduzierten Bewertungsergebnisses bis zum Jahresende) im Vergleich zum Planszenario stellt das Szenario dar, welches auf das Risikotragfähigkeitslimit angerechnet wird.

Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ermittlung des Verlustrisikos (Value-at-Risk) für den aus den Gesamtzahlungsströmen errechneten Barwert auf Basis der historischen Simulation der Marktzinsänderungen. Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 90 Tage (Haltedauer) von diesem statistisch erwarteten Wert wird mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % berechnet.

Aufbereitung der Cashflows für die Berechnung von wertorientierten Kennzahlen zu Risiko und Ertrag sowie des Zinsrisikokoeffizienten gemäß § 25a Abs. 2 KWG und BaFin-Rundschreiben 6/2019 vom 6. August 2019

Regelmäßige Überprüfung, ob bei Eintritt des unterstellten Risikoszenarios eine Rückstellung gemäß IDW RS BFA 3 n. F. zu bilden wäre

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wurden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Auf Basis des Rundschreibens 6/2019(BA) der BaFin vom 6. August 2019 (Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch) haben wir zum Stichtag 31. Dezember 2021 die barwertige Auswirkung einer Ad-hoc-Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um + bzw. - 200 Basispunkte errechnet.

Zinsänderungsrisiken
Währung Zinschock (+200 / -200 BP)
Vermögensrückgang Vermögenszuwachs
TEUR 42.509 13.031

4.2.3.2. Marktpreisrisiken aus Spreads

Das Spreadrisiko wird allgemein definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread der Aufschlag auf eine risikolose Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Im Sinne dieser Definition ist also eine Spread-Ausweitung, die sich durch eine Migration ergibt, dem Adressenausfallrisiko zuzuordnen. Implizit enthalten im Spread ist auch eine Liquiditätskomponente.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung der Marktpreisrisiken aus verzinslichen Positionen mittels Szenarioanalyse (Haltedauer 12 Monate, Konfidenzniveau 95,0 %)

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

4.2.3.3. Aktienkursrisiken

Das Marktpreisrisiko aus Aktien wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung der Marktpreisrisiken aus Aktien mittels Szenarioanalyse (Haltedauer 12 Monate, Konfidenzniveau 95,0 %)

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

Aktien werden in einem überschaubaren Umfang zurzeit ausschließlich in den Spezialfonds gehalten. Die Spezialfonds mit Aktienanteil werden unter anderem durch festgelegte Vermögensuntergrenzen gesteuert, die sich aus dem zur Verfügung gestellten Risikokapital ableiten. Das Risikokapital wird vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit festgelegt und überwacht.

4.2.3.4. Immobilienrisiken

Das Marktpreisrisiko aus Immobilien wird definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Immobilienpreisen ergibt. Hier werden sowohl eigengenutzte Immobilien als auch Immobilieninvestitionen betrachtet.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung der Marktpreisrisiken aus Immobilieninvestitionen (Immobilienfonds) nach einem pauschalen Ansatz auf Basis des VDP-Preisindizes für Immobilien

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

Immobilienfonds werden in einem überschaubaren Umfang gehalten. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.

4.2.4. Beteiligungsrisiken

Das Risiko aus einer Beteiligung (Beteiligungsrisiko) umfasst die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert einer Beteiligung. Diese negative Abweichung setzt sich zusammen aus den Wertänderungen einer Beteiligung an sich sowie der negativen Abweichung zum erwarteten Ertrag (Ausschüttung).

Je nach Beteiligungsart unterscheidet man nach dem Risiko aus strategischen Beteiligungen, Funktionsbeteiligungen und Kapitalbeteiligungen.

Die Steuerung der Beteiligungsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbands Westfalen-Lippe für die Verbundbeteiligungen

Ermittlung des Beteiligungsrisikos anhand kritisch gewürdigter Expertenschätzungen

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente:

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert
(TEUR)
Strategische Beteiligungen 26.384
Funktionsbeteiligungen 17
Kapitalbeteiligungen 3

Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus strategischen Beteiligungen (und in diesem Fall auch Pflichtbeteiligungen) innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe.

Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio aufgrund der Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen.

4.2.5. Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungsrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden nachfolgend definierten Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungsrisiko ist definiert als die Gefahr einer negativen Abweichung vom Erwartungswert der Refinanzierungskosten. Dabei sind sowohl negative Effekte aus veränderten Marktliquiditätsspreads als auch aus einer adversen Entwicklung des eigenen Credit-Spreads maßgeblich. Zum anderen beschreibt es die Gefahr, dass negative Konsequenzen in Form höherer Refinanzierungskosten durch ein Abweichen von der erwarteten Refinanzierungsstruktur eintreten.

Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der Liquiditätsdeckungsquote gemäß Art. 412 CRR i. V. m. der deIVO 2015/61

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

Die Sparkasse hat einen Refinanzierungsplan aufgestellt, der die Liquiditätsstrategie und den Risikoappetit des Vorstands angemessen widerspiegelt. Der Planungshorizont umfasst den Zeitraum von 5 Jahren. Grundlage des Refinanzierungsplans sind die geplanten Entwicklungen im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung. Darüber hinaus wird auch ein Szenario unter Berücksichtigung adverser Entwicklungen durchgeführt.

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum Bilanzstichtag mehr als 12 Monate.

Die Liquiditätsdeckungquote gemäß Art. 412 CRR liegt zum 31. Dezember 2021 bei 220,26 %; sie lag im Jahr 2021 zwischen 220,26 % und 317,93 %.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

4.2.6. Operationelle Risiken

Unter operationellen Risiken versteht die Sparkasse die Gefahr von Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten können.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der Risikolandkarte

Regelmäßiger Einsatz einer Schadensfalldatenbank zur Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle

Regelmäßige Messung operationeller Risiken mit der IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren" auf der Grundlage von bei der Sparkasse sowie überregional eingetretener Schadensfälle

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Anrechnung der ermittelten Risiken auf die bestehenden Risikolimite

Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen:

Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen des Sparkassenverbunds bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT.

4.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können frühzeitig die wesentlichen Risiken identifiziert und gesteuert sowie Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

In 2021 bewegten sich die Risiken innerhalb der vom Vorstand vorgegebenen Limite. Das Gesamtbanklimit war am Bilanzstichtag mit 67,4 % ausgelastet. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit in der periodenorientierten Sicht gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Auf Basis der durchgeführten Kapitalplanung per 31.12.2021 ist bei den bestehenden Eigenmittelanforderungen bis zum Ende des Planungshorizonts keine Einschränkung der Risikotragfähigkeit zu erwarten.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen im Hinblick auf die durch die Regulatorik und die anhaltende Niedrigzinsphase belastete Ertragslage sowie den Auswirkungen der Ausbreitung der Covid-19-Krise und dem weiteren Verlauf des Russland-Ukraine-Konfliktes.

Die Auswirkungen der Covid-19-Krise haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Darstellung der Risiken berücksichtigt.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbands teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet. Die prognostizierte Einstufung wurde durchgängig erfüllt.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Berücksichtigung der zuvor genannten Entwicklung als ausgewogen.

5. Chancen- und Prognosebericht
5.1. Chancenbericht

Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur, insbesondere aufgrund der regen Nachfrage nach Wohnungen und Büroflächen, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen.

Die Chance auf eine Stabilisierung bzw. Steigerung unserer Ertragskraft wollen wir vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinsphase vor allem nutzen, indem wir künftig das Wertpapiergeschäft im Dienstleistungsbereich ausbauen und weitere Ertragspotenziale im Bereich des Provisionsgeschäftes ausschöpfen.

Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran unsere Prozesse zu optimieren. In diesem Zusammenhang orientiert sich die Sparkasse Lippstadt stark an den Standards der Sparkassen-Finanzgruppe.

Chancen erwarten wir aus unseren Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien sowie durch die konsequente Weiterentwicklung unserer Filialstruktur.

Chancen wollen wir nutzen, indem wir neben der Filialpräsenz und der angebotenen SB-Technik in der Fläche, das Multikanalbanking und die digitalen Vertriebskanäle weiter ausbauen.

Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

Um den Herausforderungen der Zukunft besser begegnen zu können, hat der Verwaltungsrat den Vorstand im Geschäftsjahr 2021 beauftragt, Sondierungsgespräche mit einer benachbarten Sparkasse zu führen, die eine Fusion zum Ziel haben könnten.

5.2. Prognosebericht
5.2.1. Rahmenbedingungen

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einer Zunahme der Weltproduktion (BIP) um 4,4 % und einem Anstieg des Welthandels um 6,0 % im Jahr 2022. Im Folgejahr erwartet der IWF ein BIP-Wachstum von 3,8 %. Dies entspricht einem erneuten starken Wachstum der Weltwirtschaft im Jahr 2022 und einer Normalisierung auf Vor-Krisen-Niveau in 2023. Für Deutschland erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute in ihren vor dem Jahreswechsel veröffentlichten Prognosen eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 3,5 % bis 4,0 % im laufenden und 1,8 % bis 3,3 % im kommenden Jahr. Die steigende Nachfrage bei gleichzeitigen Produktionsengpässen hat dazu geführt, dass der Auftragsbestand seit Juni 2020 stetig gestiegen ist und im Dezember 2021 einen neuen Rekordwert erreicht hat. Angesichts einer Auftragsreichweite von 7,7 Monaten sind die Aussichten für eine dynamische Entwicklung der Industrieproduktion sehr gut.

Ein Großteil der prognostizierten BIP-Zunahme im Jahr 2022 dürfte auf den privaten Konsum entfallen. Da die privaten Haushalte in der Pandemie aufgrund der eingeschränkten Konsummöglichkeiten in großem Umfang zusätzliche Ersparnis gebildet haben, stehen erhebliche Mittel zur Verfügung, die für einen zusätzlichen bzw. nachgeholten Konsum genutzt werden könnten und -nach den Erfahrungen im zweiten Quartal 2021 -wohl auch genutzt werden. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren im Gesamtjahr 2022 einen Anstieg der privaten Konsumausgaben um +4,7 % bis 7,6 %. Die Sparquote dürfte sich nach dem Rückgang auf jahresdurchschnittlich 15,0 % im vergangenen Jahr nunmehr stärker reduzieren. Die Prognosen bewegen sich für 2022 in der Spanne von 9,6 % bis 12,2 %, für 2023 zwischen 7,9 % und 11,5 %.

Der Erholungsprozess auf dem deutschen Arbeitsmarkt wird sich nach Einschätzung der meisten Wirtschaftsforscher mit einer gewissen Schwächephase im Winter 2021/2022 weiter fortsetzen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung bis Januar saisonbereinigt weiter gesunken, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, für die Daten bis November vorliegen, hat in saisonbereinigter Rechnung kräftig zugenommen. Die Nachfrage nach Arbeitskräften blieb bis zuletzt hoch. Für das Gesamtjahr 2022 erwarten die Konjunkturforscher einen Rückgang der Arbeitslosenquote auf 5,2 % bis 5,3 % und einen Anstieg der Zahl der Erwerbstätigen auf über 45 Millionen (+0,6 % bis +1,0 %).

Den Prognosen der Mehrheit der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge werden die Verbraucherpreise in Deutschland 2022 mit +2,3 % bis +4,0 % und in 2023 mit +1,8 % bis +2,5 % zwar voraussichtlich weniger stark steigen als in 2021 (+3,1 %), aber dennoch weit stärker als in den Jahren zuvor. Die Gründe dafür sind vielfältig. So haben sich die deutlich gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise bislang erst teilweise in höheren Verbraucherpreisen niedergeschlagen; die preissteigernd wirkenden Lieferengpässe werden nur schrittweise überwunden werden und schließlich könnte aufgrund der erzwungenen Konsumzurückhaltung und der erhöhten Ersparnisbildung die Zahlungsbereitschaft der Verbraucher künftig höher ausfallen. Auf mittlere Sicht besteht das Risiko, dass sich der höhere Preisdruck aufgrund steigender Inflationserwartungen verfestigt. In der Eurozone erwartet die EZB nach einem allgemeinen Preisanstieg um 2,6 % im vergangenen Jahr eine Beschleunigung auf 3,2 % in 2022, sowie +1,8 % in den beiden Folgejahren. In der Pressekonferenz zur Erläuterung der geldpolitischen Entscheidungen am 3. Februar 2022 räumte die EZB jedoch ein, dass die Inflation länger erhöht bleiben werde als bislang erwartet. Im Laufe des Jahres 2022 werde sie aber zurückgehen.

Auch zu Jahresbeginn 2022 bleiben alle Einschätzungen zur weiteren Entwicklung der Pandemie und damit auch der wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Das zeigte die Entwicklung im vergangenen Jahr sehr deutlich, als sich die Hoffnung einer Überwindung der Pandemie in 2021 nicht erfüllt hat. Neben der Unsicherheit über den weiteren Pandemieverlauf stellt sich derzeit die Frage, ob und in welchem Zeitraum die Beschaffungsprobleme weiterhin die Industrieproduktion aber auch die Bautätigkeit behindern. Für 2022 kommt als besonderer Risikofaktor die weitere Entwicklung der geopolitischen Lage hinzu. Die Folgen aus der derzeitigen Situation in der Ukraine sind in den vorangestellten Zahlen noch nicht enthalten und lassen sich gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilen. Nach aktuellen Einschätzungen werden sich die Wachtstumsaussichten Deutschlands jedoch verschlechtern, da die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konfliktes die bestehenden Störungen in den Lieferketten und den Inflationsdruck durch die steigenden Energiepreise verstärken.

Nach Einschätzungen der Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland liegen die Erwartungen an die nächsten 12 Monate auf dem Niveau des vergangenen Herbstes. Preisentwicklungen und Engpässe bei Rohstoffen und Zulieferteilen sorgen für Unsicherheiten. Von einem hohen Auslastungsniveau kommend ist die Bauwirtschaft die Branche mit den schlechtesten Erwartungswerten. Eher pessimistisch sind der Einzelhandel, die Verkehrswirtschaft und das Gastgewerbe. Die Industrie, die Dienstleistungen und der Großhandel sind mehrheitlich zuversichtlich. Die Exporterwartungen haben sich verbessert. Sowohl Industrie als auch Großhandel gehen von steigenden Ausfuhrzahlen aus. Demnach dürfte der Export im kommenden Jahr wieder eine stabile Größe darstellen. Das weltweite Pandemiegeschehen, Lieferschwierigkeiten, Transformation zu Klimaneutralität und internationale Krisen wie der Konflikt zwischen der Ukraine und Russland stellen für die Region jedoch weiterhin große Herausforderungen und Risiken dar.

Eine Reihe von Notenbanken hat in 2021 begonnen, den außergewöhnlich hohen Expansionsgrad der Geldpolitik etwas zurückzunehmen. Die Federal Reverse, die ihre Bilanzsumme in 2021 noch massiv ausgeweitet hat, richtet ihr Augenmerk inzwischen stärker auf die Inflation und hat Zinserhöhungen in Aussicht gestellt. Die Helaba hat ihre Prognose zur Inflationsentwicklung in den USA auf +5,1 % (zuvor +4,8 %) angepasst und erwartet nun, dass die Fed ihren Leitzins in 2022 mindestens fünfmal um 0,25 %-Punkte anheben wird. Der geldpolitische Schwenk der Fed und der starke Anstieg der Inflation in der Eurozone setzen die EZB zunehmend in Zugzwang. Zwar hat sich die EZB in ihrer offiziellen Kommunikation bislang sehr abwartend gezeigt und eine rasche Zinswende bislang verneint. Die Äußerungen im Umfeld der EZB nehmen jedoch ebenso wie der öffentliche Druck zu, dem Inflationsrisiko eine stärkere Bedeutung zuzumessen. Auch wenn die EZB Ende März 2022 die Nettoankäufe im Rahmen des Pandemie-Notfallkaufprogramms PEPP einstellen wird, hat sie ein generelles Ende der Nettokäufe bislang nicht angekündigt. Da eine Zinserhöhung gemäß ihrer Forward Guidance erst danach erfolgen wird, war bislang nicht mit einer Anhebung der Leitzinsen in 2022 zu rechnen.

Für die Bankenbranche folgt daraus, dass sie zunächst auch weiterhin in einem anhaltenden Niedrig- und Negativzinsumfeld agieren muss, auch wenn eine Zinswende näher rückt. Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkasse bedeutet dies, dass die im Abschnitt "Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen" bzw. "Branchenumfeld 2021" dargestellten Entwicklungen der Zins- und Provisionserträge sowie der Verwaltungsaufwendungen voraussichtlich auch das Geschäftsjahr 2022 prägen werden. Das Betriebsergebnis vor Bewertungsmaßnahmen wird sich daher voraussichtlich trotz aller Bemühungen zur Steigerung von Erträgen und zur Kosteneinsparung weiter abschwächen. Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Zwar ist die befürchtete Insolvenzwelle bislang ausgeblieben. Je nach Branche muss jedoch mit Insolvenzen insbesondere in den Branchen gerechnet werden, die sowohl durch die Pandemie stark betroffen sind wie auch durch die zunehmende Konkurrenz durch Onlineanbieter. Laut Münchener ifo-Institut sehen sich beispielsweise bei den Reisebüros und -veranstaltern fast drei Viertel der Unternehmen in ihrer Existenz bedroht. Über alle Branchen hinweg sieht sich knapp jedes siebte Unternehmen existenziell gefährdet.

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Die Auswirkungen der Covid-19-Krise haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Ermittlung der Prognosen für das Geschäftsjahr 2022 berücksichtigt.

5.2.2. Geschäftsentwicklung

Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2021 rechnen wir mit einem weiteren moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden aus dem Wohnungsbaukreditgeschäft.

Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung gehen wir im Jahr 2022 von einem weiterhin moderaten Wachstum im Einlagengeschäft aus.

Bei der Bilanzsumme erwarten wir aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit- und Einlagengeschäft für das Folgejahr einen Anstieg.

Im Dienstleistungsgeschäft gehen wir für 2022 aufgrund der konjunkturellen Voraussetzungen von Steigerungen im Wertpapierbereich und Privatgiroverkehr aus.

5.2.3. Finanzlage

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen sowie die Ziele für die von uns benannten Leistungsindikatoren LCR (Mindesterreichungsquote von 121,00 %) und SVP (Überlebenshorizont von mindestens 4 Monaten) voraussichtlich eingehalten werden können.

Für das Jahr 2022 sind größere Investitionen im Bereich der Neugestaltung der Hauptstelle sowie der Umgestaltung der Filiale Warstein geplant.

5.2.4. Ertrags- und Vermögenslage

Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen rechnen wir aufgrund der weiterhin flachen Zinsstrukturkurve in Verbindung mit dem anhaltend niedrigen Zinsniveau insbesondere aufgrund von weiter rückläufigen Konditionsbeiträgen aus dem Kundengeschäft mit einem leicht sinkenden Zinsüberschuss.

Beim Provisionsüberschuss gehen wir für das nächste Jahr von einem Anstieg um 0,8 Mio. EUR auf 16,5 Mio. EUR aus, wofür insbesondere die zunehmenden Erträge aus dem Wertpapiergeschäft und Privatgiroverkehr verantwortlich sind.

Der absolute Verwaltungsaufwand wird aufgrund von Baumaßnahmen um bis zu 1,3 % steigen und voraussichtlich 1,32 % der DBS betragen. Die tendenziell steigenden Personalkosten wollen wir durch ein stringentes Personalmanagement in Grenzen halten. Zur Reduzierung der Sachkosten ist mit verschiedenen Projekten begonnen worden, durch die nachhaltige Einsparungen zu erwarten sind.

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgestellten Annahmen für das Jahr 2022 ein relativ gesehen nahezu konstantes Betriebsergebnis vor Bewertung von rund 0,77 % der jahresdurchschnittlichen Bilanzsumme von ca. 2,2 Mrd. EUR.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Bei der Risikovorsorge für das Kreditgeschäft erwarten wir -trotz einer weiterhin verstärkt risikoorientierten Kreditgeschäftspolitik ein insgesamt schlechteres Bewertungsergebnis.

Aus den eigenen festverzinslichen Wertpapieren sowie den weiteren Eigenanlagen in Spezialfonds und Immobilienfonds rechnen wir aufgrund den nach wie vor hohen Unsicherheiten an den Kapitalmärkten mit einem negativen Bewertungsergebnis.

Das sonstige Bewertungsergebnis ist von untergeordneter Bedeutung.

Für 2022 erwarten wir eine Eigenkapitalrentabilität vor Steuern von 4,00 %. Bei der CIR erwarten wir für 2022 ein Verhältnis von 63,02 %.

Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Die intern festgelegte Mindest-Gesamtkapitalquote in Höhe von 11,505 % für 2022, die sich zusammensetzt aus dem Wert der CRR von 8,0 % zuzüglich des SREP-Zuschlags von 1,0 Prozentpunkten, des Kapitalerhaltungspuffers von 2,50 Prozentpunkten sowie des antizyklischen Kapitalpuffers von 0,005 Prozentpunkten, wird mit einem voraussichtlichen Wert von 15,49 % überschritten. Das festgelegte Limit für die Risikotragfähigkeit i.H.v. 70,0 Mio. EUR kann somit voraussichtlich eingehalten werden. Darüber hinaus strebt die Sparkasse für das Jahr 2022 eine "grüne" Einstufung im SVWL-Risikomonitoring an.

Mit Blick auf die Allgemeinverfügung der BaFin zur Erhöhung des antizyklischen Kapitalpuffers bzw. ihrer Absicht, kurzfristig einen sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite einzuführen, ist absehbar, dass im Verlauf des Jahres 2023 erhöhte Eigenmittelanforderungen zu erfüllen sind. Auf Basis unseres aktuellen Kenntnisstandes über die Maßnahmen der BaFin und unserer aktuellen Ergebnis- und Kapitalplanung gehen wir davon aus, dass wir auch diese Anforderung erfüllen werden.

Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben.

Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Basel III-Regelungen, Meldewesen) weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.

5.3. Gesamtaussage

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2022 lässt insgesamt erkennen, dass das hinsichtlich Wettbewerbssituation und Zinslage schwieriger werdende Umfeld auch an der Sparkasse nicht spurlos vorübergeht.

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel gesichert sein.

Unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2022 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zusammengefasst als günstig.

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

Die Auswirkungen der Covid-19-Krise können die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung hinsichtlich des Eintreffens der für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen, ggf. über das bereits in unserem internen Reporting enthaltene Ausmaß hinaus negativ beeinflussen. Ebenso lassen sich die Auswirkungen aus der derzeitigen Situation in der Ukraine gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilen und können zu einer abweichenden Einschätzung führen. Die Prognosen berücksichtigen mögliche Veränderungen daher noch nicht vollumfänglich.

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

der Sparkasse Lippstadt
Sitz Lippstadt
eingetragen beim Amtsgericht Paderborn
Handelsregister-Nr. HRA 3818

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2021

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2020
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 14.403.955,36 14.935
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 161.779.692,60 186.558
176.183.647,96 201.494
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 18.406.576,73 20.243
b) andere Forderungen 10.012.178,75 10.033
28.418.755,48 30.276
4. Forderungen an Kunden 1.485.000.099,89 1.421.676
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 601.335.156,65 EUR (597.950)
Kommunalkredite 24.046.944,98 EUR (25.090)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 41.210.628,43 44.551
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 41.210.628,43 EUR (44.551)
bb) von anderen Emittenten 150.976.640,25 175.309
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 45.978.644,66 EUR (66.293)
192.187.268,68 219.860
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
192.187.268,68 219.860
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 236.753.112,15 156.657
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 26.401.723,88 26.358
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 232.000,00 EUR (232)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (-)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (-)
9. Treuhandvermögen 9.212.371,60 7.365
darunter:
Treuhandkredite 9.212.371,60 EUR (7.365)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 32.503,00 36
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
32.503,00 36
12. Sachanlagen 13.480.204,30 12.976
13. Sonstige Vermögensgegenstände 4.723.904,72 4.149
14. Rechnungsabgrenzungsposten 217.131,40 222
Summe der Aktiva - 2.172.610.723,06 2.081.070

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2020
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 471.395,16 471
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 262.500.030,76 231.070
262.971.425,92 231.541
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 630.113.126,99 630.238
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 3.674.559,53 27.078
633.787.686,52 657.316
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 988.713.416,55 909.709
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 22.502.173,85 27.607
1.011.215.590,40 937.316
0,00 0
1.645.003.276,92 1.594.632
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf 0,00 EUR (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 9.212.371,60 7.365
darunter:
Treuhandkredite 9.212.371,60 EUR (7.365)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 1.247.979,49 936
6. Rechnungsabgrenzungsposten 331.655,96 417
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 32.477.491,00 29.957
b) Steuerrückstellungen 0,00 61
c) andere Rückstellungen 9.927.696,75 9.172
42.405.187,75 39.190
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 133.899.000,00 129.799
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 76.826.436,47 76.688
76.826.436,47 76.688
d) Bilanzgewinn 713.388,95 501
77.539.825,42 77.190
Summe der Passiva 2.172.610.723,06 2.081.070
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 33.489.516,91 27.727
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
33.489.516,91 27.727
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 107.287.323,81 140.946
107.287.323,81 140.946

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2020
TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 29.285.113,01 31.798
darunter: abgesetzte negative Zinsen 375.920,26 EUR (77)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,96 EUR (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 2.381.563,95 2.752
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (0)
31.666.676,96 34.550
2. Zinsaufwendungen 6.274.909,77 6.644
darunter: abgesetzte positive Zinsen 381.115,03 EUR (163)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 2.679.309,41 EUR (2.398)
25.391.767,19 27.906
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 2.321.081,84 2.630
b) Beteiligungen 487.851,60 677
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
2.808.933,44 3.307
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 575.613,03 335
5. Provisionserträge 16.870.533,83 15.835
6. Provisionsaufwendungen 1.057.886,25 850
15.812.647,58 14.985
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 1.154.907,74 2.102
9. (weggefallen) 45.743.868,98 48.635
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 14.320.555,93 14.838
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 4.971.598,81 4.300
darunter: für Altersversorgung 2.379.605,50 EUR (1.545)
19.292.154,74 19.138
b) andere Verwaltungsaufwendungen 10.373.599,97 10.360
29.665.754,71 29.498
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 1.013.057,06 1.362
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 616.595,24 306
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 4.604.317,27 4.857
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
4.604.317,27 4.857
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 338.825,10 576
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 0
338.825,10 576
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 4.100.000,00 6.650
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 5.405.319,60 5.387
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 4.997.418,89 4.998
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 57.638,61 69
5.055.057,50 5.067
25. Jahresüberschuss 350.262,10 320
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 363.126,85 181
713.388,95 501
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
713.388,95 501
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 713.388,95 501

ANHANG

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV) aufgestellt.

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

Zinsabgrenzungen aus negativen Zinsen werden mit Ausnahme derjenigen, die auf Guthaben bei der Deutschen Bundesbank entfallen, dem Bilanzposten zugeordnet, dem sie zugehören.

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheine mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt.

Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen und Namensschuldverschreibungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung der Covid-19-Krise ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die der aktuellen Covid-19-Krise immanenten Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.

Für latente Risiken im Forderungsbestand bestehen Pauschalwertberichtigungen und Vorsorgereserven.

Mit Blick auf den vom IDW am 13. Dezember 2019 veröffentlichten und ab dem Geschäftsjahr 2022 verpflichtend anzuwendenden RS BFA 7 zur Bemessung von Pauschalwertberichtigungen haben wir abweichend vom Vorjahr eine Pauschalwertberichtigung in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Betrachtungszeitraum von 12 Monaten gebildet, der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Im Vergleich zu unserer bisherigen Bewertungsmethode fällt die Pauschalwertberichtigung mit 5.173 TEUR um 4.136 TEUR höher aus (= 6,7 % der Rücklagen). Erstmals haben wir die Pauschalwertberichtigungen auf die Bilanzposten Forderungen an Kunden sowie die betroffenen Posten unter dem Bilanzstrich aufgeteilt.

Zusätzlich besteht vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute.

Wertpapiere

Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert.

Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt.

Für Wertpapiere, die dem Anlagevermögen zugeordnet wurden, werden Abschreibungen nur dann vorgenommen, wenn der beizulegende Wert voraussichtlich dauerhaft unter dem letzten Buchwert bzw. den Anschaffungskosten lag ("gemildertes Niederstwertprinzip").

Soweit für die Wertpapiere ein aktiver Markt bestand, wurde der Marktpreis für die Bewertung herangezogen. Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir (wie im Vorjahr) die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden.

Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die festverzinslichen Wertpapiere ausschließlich nicht aktive Märkte vor.

Daher haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.

Für Anteile an Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert den Rücknahmepreis angesetzt.

Beteiligungen und Anteile an verbundene Unternehmen

Anteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen.

Die Beteiligungsbewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) veröffentlichten Stellungnahme zur Rechnungslegung (RS) IDW RS HFA 10. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 1.000 EUR wird ein Sammelposten gebildet, der aufgrund der insgesamt unwesentlichen Bedeutung für Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Gesamtrechnung über fünf Jahre ergebniswirksam verteilt wird.

Die Gebäude werden überwiegend linear, in Einzelfällen degressiv über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden linear abgeschrieben.

Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.

Gemäß Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB führen wir für die bisher nach steuerrechtlichen Vorschriften bewerteten Vermögensgegenstände, die zu Beginn des Geschäftsjahres 2010 vorhanden waren, die Wertansätze unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fort.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).

Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gem. § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei Rückstellungen mit unbestimmter Laufzeit haben wir den Abzinsungszeitraum sachgerecht geschätzt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit im Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in der betroffenen GuV-Position und für Pensionsrückstellungen sowie Rückstellungen für Altersteilzeit im Zinsergebnis ausgewiesen.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Bei den Pensionsanwartschaften werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,02 %, bei den Pensionsverpflichtungen und Rückstellungen für Beihilfen künftige jährliche Steigerungen in Höhe von 2 % unterstellt. Tarifsteigerungen nach TVöD werden berücksichtigt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2021 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,87 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.

Altersteilzeitverträge wurden in der Vergangenheit auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes und des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeit sowie ergänzender betrieblicher Vereinbarungen abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen ab dem 01. Dezember 2022 mit 1,8 % und in den Folgejahren jeweils ab dem 01. Januar mit 2 % angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu 48 Monate. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Verträge beträgt 24,5 Monate. Die Abzinsung erfolgt aus Vereinfachungsgründen mit dem Zinssatz für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,36 %.

Der BGH hat mit Urteil vom 27. April 2021 (AGB-Urteil, XI ZR 26/20) entschieden, dass bislang in der deutschen Kreditwirtschaft weit verbreitete Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind, die AGB- und damit auch Gebühren-Änderungen ohne aktive Zustimmung des Kunden vorsahen.

Ungeachtet der Tatsache, dass wir nicht unmittelbar am Verfahren beteiligt waren, werden wir dieses Urteil aufgrund seiner grundsätzlichen Bedeutung bei der künftigen Gestaltung der Vertragsbeziehung zu unseren Kunden berücksichtigen. Dazu haben wir im Verlauf des Jahres 2021 unsere Kunden über das Urteil und unsere aktuellen AGB informiert und gebeten, im Sinne einer rechtssicheren Gestaltung der künftigen Vertragsbeziehung die ausdrückliche Zustimmung insbesondere zu den aktuellen Preisen für unsere Dienstleistungen zu erteilen. Bis zu einer ausdrücklichen Zustimmung stellen wir derzeit insbesondere für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Girokonto die Preise insoweit nicht in Rechnung, wie sie Preisanpassungen in den letzten drei Jahren vor der Verkündung des BGH Urteils umfassen.

Hinsichtlich der Behandlung in unserer Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021 haben wir die Auffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) berücksichtigt, dass von der BGH-Rechtsprechung erfasste Gebühren seit der Verkündung des Urteils nicht ertragswirksam vereinnahmt werden dürfen.

Von unseren Kunden geltend gemachte Erstattungsansprüche haben wir nach einer internen rechtlichen Bewertung der Anspruchsgrundlagen reguliert. Für ggfs. noch in Zukunft zu erwartende Erstattungsansprüche haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung Rückstellungen gebildet.

Der BGH hat mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) über die Revision im Musterfeststellungsverfahren zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen entschieden. Gegenstand des aktuellen Verfahrens war im Kern die Frage, wie der während der typischerweise längeren Laufzeit dieser von vielen Banken und Sparkassen angebotenen Verträge veränderliche Zinssatz für die laufende Verzinsung zu berechnen ist. Vertragliche Regelungen mit dem Kunden, die eine Festlegung im Ermessen des Kreditinstituts vorsehen, sind unzulässig.

Der BGH hat entschieden, dass in diesen Fällen für die Höhe der variablen Verzinsung ein maßgebender Referenzzinssatz für langfristige Spareinlagen zu bestimmen ist. Bei der Zinsanpassung ist im Rahmen einer monatlichen Anpassung der ursprünglich relative Abstand des Vertragszinssatzes zum Referenzzinssatz beizubehalten. Offengeblieben ist, welcher konkrete Referenzzinssatz zugrunde gelegt werden muss. Der BGH hat das Verfahren in diesem Punkt an das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Dresden zurückverwiesen; eine Entscheidung des OLG steht noch aus.

Ungeachtet der Tatsache, dass wir nicht unmittelbar am Verfahren beteiligt waren, haben wir die Konsequenzen des BGH-Urteils analysiert und geprüft, ob die von uns in der Vergangenheit mit unseren Kunden geschlossenen Verträge vergleichbar ausgestaltet sind.

Soweit das Ergebnis unserer Prüfung eine vergleichbare Ausgestaltung ergeben hat, haben wir für eventuelle Zinsansprüche der Kunden in unserem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 Rückstellungen gebildet. Dabei haben wir im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Im Sinne einer einvernehmlichen Lösung haben wir unseren Kunden im Falle von erbetenen Nachberechnungen angeboten, eventuelle Ansprüche im Wege eines Vergleichs zu regulieren. Soweit die Kunden den Vergleich angenommen haben bzw. wir eine Annahme erwarten, haben wir die angebotene Zahlung bei der Bewertung der Rückstellung berücksichtigt.

Bilanzierung und Bewertung von Derivaten

Die Sparkasse setzt Derivate (Zinsswaps) im Rahmen der Steuerung der allgemeinen Zinsänderungsrisiken ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.

Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen.

Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs

Zinsbezogene Finanzinstrumente (einschließlich Derivate) unseres Bankbuchs (Zinsbuchs) haben wir auf der Grundlage des IDW RS BFA 3 im Rahmen einer wertorientierten Berechnung untersucht. Das Bankbuch umfasst -entsprechend dem internen Risikomanagement -alle bilanziellen und außerbilanziellen zinsbezogenen Finanzinstrumente außerhalb des Handelsbestandes. Bei der Beurteilung werden alle Zinserträge aus zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs sowie die voraussichtlich noch zu deren Erwirtschaftung erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungskosten, Standard-Risikokosten, Verwaltungskosten) berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt auf Basis der Zinsstrukturkurve am Abschlussstichtag. Ein Verpflichtungsüberschuss besteht nach unseren Berechnungen nicht, so dass die Bildung einer Rückstellung nicht erforderlich war.

Währungsumrechnung

Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten (einschl. der Eventualverbindlichkeiten) beträgt 57 TEUR bzw. 0 TEUR. Auf Fremdwährung lautende Bargeldbestände wurden zum Kassakurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet.

C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Forderungen an die eigene Girozentrale 18.407 20.243

Aktiva 4 - Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 11.872 12.510

Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2021
TEUR
Börsennotiert 176.804
nicht börsennotiert 15.384

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
nachrangige Forderungen 10.189 12.739

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Sparkasse hält mehr als 10 % an Anteilen an Sondervermögen (Spezialfonds) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), die nachfolgend dargestellt sind.

Die Anlagen verfolgen die Zielsetzung Risikodiversifikation, Generierung von Mehrerträgen sowie die Optimierung der LCR-Kennziffer.

Unsere Spezialfonds investieren in auf EUR notierte Unternehmensanleihen und Staatsanleihen, in Fonds und ETFs mit den Anlageschwerpunkten High-Yield- und Emerging Markets-Anleihen sowie in Aktienfonds, ETFs und in Aktienanleihen.

Investmentfonds
(in Mio. EUR)
Buchwert Marktwert Differenz Buchwert zu Marktwert Ausschüttungen in 2021 Tägliche Rückgabe möglich Unterlassene Abschreibungen
HI-S-LP1-Fonds 140,4 143,6 3,2 1,1 ja Nein
HI-S-LP 2 LCR-Fonds 77,9 77,9 0,0 0,7 ja Nein

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2021
TEUR
börsennotiert -
nicht börsennotiert 8.812

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 7 - Beteiligungen

An folgenden Unternehmen, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind, halten wir eine Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB:

Name Sitz Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
Mio. EUR
Jahresergebnis
Mio. EUR
Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL) Münster 1,41 1.169,5 -70,0
(31.12.2020) (31.12.2020)
Deutsche SparkassenLeasing AG & Co. KG Bad Homburg vor der Höhe 0,02 906,6 * (30.09.2020) 37,7 * (30.09.2020)
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG Neuhardenberg 0,09 3.936,0 * (31.12.2020) 53,0 * (31.12.2020)

* gemäß Konzernjahresabschluss

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 8 - Verbundene Unternehmen

Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der S-Finanzdienste- und Immobiliengesellschaft mbH für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.

Gegenüber der S-Finanzdienste- und Immobiliengesellschaft mbH besteht aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages die Verpflichtung zur Verlustübernahme.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 9 - Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Aktiva 11 - Immaterielle Anlagewerte

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 12 - Sachanlagen

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2021
Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 10.680
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.150

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 13 - Sonstige Vermögensgegenstände

In diesem Posten sind Provisionsansprüche ggü. der DekaBank Deutsche Girozentrale in Höhe von 1.057 TEUR enthalten.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Disagio aus Verbindlichkeiten 20 27

Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 3.988 4.144

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 255.080 TEUR als Sicherheit übertragen.

Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 753 497

Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten

Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2021
TEUR
31.12.2020
TEUR
Disagio aus Forderungen 277 341

Passiva 7 - Rückstellungen

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2021 2.563 TEUR.

Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde.

Erläuterungen zu den Posten unter dem Bilanzstrich

Eventualverbindlichkeiten

In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Rückstellungen gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden.

Andere Verpflichtungen

Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen. Sofern im Einzelfall nicht davon ausgegangen werden kann, haben wir eine ausreichende Risikovorsorge gebildet. Die gebildete Risikovorsorge ist vom Gesamtbetrag der unwiderruflichen Kreditzusagen abgesetzt worden.

D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Gewinn- und Verlustrechnung 3 - Laufende Erträge

Im Mai und November 2021 wurden zwei bestehende Wertpapier-Spezialfonds mit einem Volumen von insgesamt 80,0 Mio. EUR durch Einbringung einer Bareinlage aufgestockt. Erträge aus der Aufstockung des Wertpapier-Spezialfonds fließen der Sparkasse erst nach Ablauf des Fondsgeschäftsjahres ab April 2022 zu.

Gewinn- und Verlustrechnung 26 - Gewinnvortrag aus dem Vorjahr

Über die Verwendung des Gewinnvortrags aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 hat der Träger noch nicht entschieden.

E. SONSTIGE ANGABEN

Fristengliederung (in TEUR)

mit einer Restlaufzeit von
bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre mit unbestimmten Laufzeiten im Jahr 2022 fällig
Aktivposten
3. Forderungen an Kreditinstitute
b) andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) 10.000
4. Forderungen an Kunden 35.592 114.777 417.458 854.402 62.455
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 59.519
Passivposten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 6.423 19.868 90.844 145.020
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 195 3.112 352 16
b) andere Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 10.244 3.235 8.529 465

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Latente Steuern

Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 15,50 % unter Zugrundlegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.

Nennenswerte Unterschiedsbeträge sind bedingt durch die in den Forderungen an Kunden und Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren verrechneten Vorsorgereserven, steuerlich nicht berücksichtigte Abschreibungen auf Beteiligungen, Änderung der Berechnung der Pauschalwertberichtigung sowie die unterschiedlichen Parameter in den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.

Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde. Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf die Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken sowie auf nicht in vollem Umfang steuerlich berücksichtigte Pauschalwertberichtigungen zurückzuführen.

Derivative Finanzinstrumente

Am Bilanzstichtag bestehen Festzinszahler-Swaps, die zur Steuerung des sich aus dem Zinsbuch aller zinstragenden Aktiva und Passiva ergebenden allgemeinen Zinsänderungsrisikos eingesetzt werden (Deckungsgeschäfte). Diese Geschäfte werden in die Gesamtbetrachtung des Zinsänderungsrisikos einbezogen (Zinsbuchsteuerung) und somit nicht gesondert bewertet.

Die Nominalbeträge belaufen sich auf 90.000 TEUR (70.000 TEUR Restlaufzeit über fünf Jahre, 20.000 TEUR Restlaufzeit eins bis fünf Jahre), die beizulegenden Zeitwerte betragen 621 TEUR.

Die Zeitwerte wurden als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme unter Anwendung der Swap-Zinskurven per 31. Dezember 2021 ermittelt.

Bei dem Kontrahent dieser Geschäfte handelt es sich um ein Kreditinstitut der Sparkassen-Finanzgruppe.

Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen

Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung). Trägerin der kvw-Zusatzversorgung sind die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Die kvw-Zusatzversorgung ist eine rechtlich unselbstständige aber finanziell eigenverantwortliche Sonderkasse der kvw.

Die kvw-Zusatzversorgung finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die kvw-Zusatzversorgung erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2021 betrug das Sanierungsgeld 3,25 % der umlagepflichtigen Gehälter. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2021 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2022 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die kvw-Zusatzversorgung, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der kvw-Zusatzversorgung im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 13.609 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2021 984 TEUR.

Nach der vom IDW in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der kvw-Zusatzversorgung handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die kvw-Zusatzversorgung hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2021 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 39.026 TEUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der kvw-Zusatzversorgung unterstellten jährlichen Rentensteigerung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,87 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2021 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2020 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die kvw-Zusatzversorgung die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2021 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der kvw-Zusatzversorgung in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der kvw-Zusatzversorgung.

Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:

1. Freiwillige Institutssicherung

Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden.

2. Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte.

Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden.

Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 6,1 Mio. EUR. Bis zum 31. Dezember 2021 wurden 3,1 Mio. EUR eingezahlt.

Das EinSiG lässt zu, das bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 925 TEUR Gebrauch gemacht. Die Payment Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt.

Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)

Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der SVWL ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung.

Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von 30,4 Mio. EUR in den Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB anzusparen (Gesamtbetrag zum 31. Dezember 2021: 6,3 Mio. EUR). Im Januar 2021 hat das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparten Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge unterbleiben kann. Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden.

Mitglied des SVWL

Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des SVWL. Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbandes beträgt zum Bilanzstichtag 1,41 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbands eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken.

Abschlussprüferhonorar

Für Abschlussprüfungsleistungen sind 256 TEUR angefallen, für andere Bestätigungsleistungen 31 TEUR.

Berichterstattung über die Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des Vorstandes

Für die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstands ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.

Mit den Mitgliedern des Vorstands bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Neben den festen Bezügen (Grundgehalt und Allgemeine Zulage von 15 %) kann den Mitgliedern des Vorstands als variable Vergütung eine Leistungszulage von bis zu 15 % des Grundgehalts gewährt werden. Die Leistungszulage wird jährlich durch den Hauptausschuss festgelegt. Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind nicht enthalten. Auf die festen Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet.

Der Vorstandsvorsitzende Jürgen Riepe hat im Jahr 2021 395 TEUR an Grundbetrag und Allgemeine Zulage, 51 TEUR an Leistungszulage für das Geschäftsjahr 2020 und 5 TEUR an sonstigen Vergütungen, insgesamt 451 TEUR erhalten. Das Vorstandsmitglied Peter Königkamp hat im Jahr 2021 359 TEUR an Grundbetrag und Allgemeine Zulage, 46 TEUR an Leistungszulage für das Geschäftsjahr 2020 und 11 TEUR an sonstigen Vergütungen, insgesamt 416 TEUR erhalten. Das Vorstandsmitglied Frank T. Weber hat im Jahr 2021 231 TEUR an Grundbetrag und Allgemeine Zulage, 29 TEUR an Leistungszulage für das Geschäftsjahr 2020 und 11 TEUR an sonstigen Vergütungen, insgesamt 271 TEUR erhalten. Die Gesamtbezüge betrugen somit 1.138 TEUR. Die sonstigen Vergütungen betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen.

Im Falle einer Nichtverlängerung der Dienstverträge haben Herr Riepe, Herr Königkamp und Herr Weber Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen mit ihrem Ausscheiden, sofern die Nichtverlängerung nicht von ihnen zu vertreten ist. Der Anspruch von Herrn Riepe beträgt derzeit 55 %, von Herrn Königkamp derzeit 50 % und der von Herrn Weber derzeit 30 % der festen Bezüge.

Der Dienstvertrag von Herrn Weber wird nach dem 31.05.2022 nicht verlängert. Es wurden keine weiteren Leistungen zugesagt. Das Ausscheiden zum 31.05.2022 ist in den Berechnungen der Pensionsrückstellungen zum 31.12.2021 berücksichtigt.

Im Falle der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit haben die im Geschäftsjahr bei der Sparkasse tätigen Mitglieder des Vorstands Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen. Der Anspruch von Herrn Riepe und Herrn Königkamp beträgt dann 55 % der festen Bezüge. Auf die Pensionsansprüche wird ab Beginn der Ruhegehaltszahlungen die Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes angewendet. Auf dieser Basis und unter Annahme eines Eintritts in den Ruhestand mit Vollendung des 57., 62. bzw. 65. Lebensjahres wurde der Barwert der Pensionsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen errechnet. Der Barwert der Pensionsansprüche per 31. Dezember 2021 beträgt für Herrn Riepe 6.076 TEUR, für Herrn Königkamp 5.887 TEUR und für Herrn Weber 2.030 TEUR. Den Pensionsrückstellungen wurden im Geschäftsjahr für Herrn Riepe 704 TEUR, für Herrn Königkamp 560 TEUR und für Herrn Weber 921 TEUR zugeführt.

Bezüge der Mitglieder des Verwaltungsrats

Den Mitgliedern des Verwaltungsrates, des Hauptausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse sowie den beratend teilnehmenden Hauptverwaltungsbeamten wird ein Sitzungsgeld von 460 EUR je Sitzung gezahlt sowie eine Aufwandsentschädigung für Fortbildungsmaßnahmen von 230 EUR je Teilnahme; die Vorsitzenden erhalten für Sitzungen jeweils den doppelten Betrag. Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger Beendigung oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht.

In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme sowie Fortbildungsteilnahme ergaben sich im Geschäftsjahr 2021 folgende Bezüge (insgesamt 87,5 TEUR) der einzelnen Mitglieder sowie der lediglich beratend teilnehmenden Hauptverwaltungsbeamten der zuvor genannten Gremien:

Wilfried Arens 4,6 TEUR, Axel Bonhorst 3,2 TEUR, Mattias Bürger 3,2 TEUR, Michael Peter Demmer 7,3 TEUR, Martin Döbber 4,6 TEUR, Hendrik Henneböhl 3,9 TEUR, Dennis Hohlweck 3,2 TEUR, Oliver Jungmann 3,2 TEUR, Peter Knoche 5,1 TEUR, Elisabeth Körner 2,9 TEUR, Jessica Lanhenke 3,2 TEUR, Klaus Laufkötter 3,3 TEUR, Hans-Dieter Marche 0,5 TEUR, Arne Moritz 10,3 TEUR, Siegfried Pfenninger 0,6 TEUR, Alfred Schmidt 3,3 TEUR, Dr. Thomas Schöne 3,3 TEUR, Marlies Stotz 12,1 TEUR, Reinhard Strugholz 3,2 TEUR, Peter Weiken 3,2 TEUR, Hans Zaremba 3,3 TEUR.

Pensionsrückstellungen und Zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden 1.046 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2021 18.050 TEUR.

Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstands zum 31. Dezember 2021 Kredite in Höhe von zusammen 359 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats Kredite (einschließlich Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen) in Höhe von 1.824 TEUR gewährt.

Mitarbeiter/-innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2021 2020
Vollzeitkräfte 164 177
Teilzeit- und Ultimokräfte 94 92
Auszubildende 13 13
Insgesamt 271 282

Nachtragsbericht

Im dritten Quartal 2021 hat der Verwaltungsrat auf Vorschlag des Vorstands beschlossen, in Sondierungsgespräche mit der Sparkasse SoestWerl einzutreten. Zielsetzung ist die Klärung, ob diese Sparkassen den Herausforderungen, denen sich insbesondere regionale Kreditinstitute stellen müssen, besser gemeinsam begegnen zu können. Es gilt auch mittelfristig ein leistungsstarkes Angebot für die Bürger und Unternehmen in der Region sicherzustellen. Die Entscheidung erwarten wir noch im ersten Halbjahr 2022.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses hat der Ukraine-Krieg erkennbar teilweise erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Tätigkeit vieler Märkte. Die konkreten Auswirkungen auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sind zum Zeitpunkt der Aufstellung nicht abschließend beurteilbar. Die im Lagebericht enthaltenen Prognosen sind in Anbetracht der sich entfaltenden Dynamik von hoher Unsicherheit geprägt.

Es ist daher nicht auszuschließen, dass die weiteren sich aus dem Ukraine-Krieg ergebenden Entwicklungen zu erheblichen negativen Auswirkungen auf die für das Geschäftsjahr 2022 geplanten Ergebnisgrößen führen werden. Negative Auswirkungen können sich insbesondere bei der Risikovorsorge, beim Zinsergebnis, den Verwaltungsaufwendungen und dem Jahresüberschuss mit entsprechenden Folgewirkungen auf das bilanzielle und aufsichtsrechtliche Kapital sowie die aufsichtsrechtlichen Kennziffern ergeben.

Verwaltungsrat der Sparkasse Lippstadt (bis 25.02.2021)

Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Stotz, Marlies Mitglied des Landtags -vorsitzendes Mitglied-
Sommer, Christof Bürgermeister der Stadt Lippstadt (bis 31.10.2020) Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW (ab 01.01.2021) -1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds- Demmer, Michael Peter selbständiger Rechtsanwalt und Notar
Morfeld, Thomas technischer Kaufmann im Außendienst -2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds- Rodriguez Cameselle, Manuel Industriemeister
Bürger, Mattias Polizeibeamter Gerwin, Thomas Verwaltungsbeamter
Knoche, Peter Geschäftsbereichsleiter eines IT-Dienstleistungsunternehmens Lohoff, Rüdiger Geschäftsführer einer Maschinenfabrik
Körner, Elisabeth Projektmanagerin eines Industrieunternehmens Groß-Bölting, Hildegard Schuldner- und Insolvenzberaterin in einer karitativen Einrichtung
Niggemeier, Mechtild Verwaltungsangestellte Laufkötter, Klaus Studiendirektor i.R.
Oesterhoff, Hans-Peter Buchhalter i.R. mens Döbber, Martin kaufmännischer Leiter eines Entsorgungsunterneh-
Pfeffer, Sabine Exportmanagerin eines Industrieunternehmens Brand, Otto (bis 16.02.2020) Tischler i.R.
N.N. (ab 17.02.2020)
Pfenninger, Siegfried Polizeibeamter Franz, Josef Geschäftsführer einer karitativen Einrichtung i.R.
Prahl, Christian angestellter Rechtsanwalt einer Kanzlei Hupfeld, Alexander Key-Account Manager eines Fertigungsbetriebes
Zaremba, Hans Verwaltungsfachwirt i.R. Marx, Mathias Verwaltungsangestellter
Arens, Wilfried Sparkassenangestellter Droste, Andrea Sparkassenangestellte
Bremeier, Sabine Sparkassenangestellte Mayer, Christian Sparkassenangestellter
Dicke, Ulrich Sparkassenangestellter Wahner, Claudia Sparkassenangestellte
Hohlweck, Dennis Sparkassenangestellter Beine, Stephanie Sparkassenangestellte
Jungmann, Oliver Sparkassenangestellter Schade, Christoph Sparkassenangestellter
Strugholz, Reinhard Sparkassenangestellter Lanhenke, Jessica Sparkassenangestellte

Hauptverwaltungsbeamte mit beratender Teilnahme

Wessel, Peter (bis 02.11.2020) Bürgermeister der Stadt Erwitte
Henneböhl, Hendrik (ab 03.11.2020) Bürgermeister der Stadt Erwitte
Moritz, Arne (ab 01.11.2020) Bürgermeister der Stadt Lippstadt
Schmidt, Alfred Bürgermeister der Gemeinde Anröchte
Schöne, Dr. Thomas Bürgermeister der Stadt Warstein
Weiken, Peter Bürgermeister der Stadt Rüthen

Verwaltungsrat der Sparkasse Lippstadt (ab 26.02.2021)

Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Stotz, Marlies Mitglied des Landtags -vorsitzendes Mitglied-
Moritz, Arne Bürgermeister der Stadt Lippstadt -1. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds- Bertelt, Oliver Gewerkschaftssekretär
Zaremba, Hans Verwaltungsfachwirt i.R. -2. Stellvertreter des vorsitzenden Mitglieds- Morfeld, Thomas techn. Kaufmann im Außendienst
Bohnhorst, Axel Regionalleiter Caritas Marche, Hans-Dieter (ab 17.06.2021) Arbeitssicherheitsmeister i. R.
Bürger, Mattias Polizeibeamter Gerwin, Thomas Verwaltungsbeamter, Immobilienmanagement Stadt Soest
Demmer, Michael Peter selbständiger Rechtsanwalt und Notar Pfenninger, Siegfried Polizeibeamter
Döbber, Martin kaufm. Leiter eines Entsorgungsunternehmens Oesterhoff, Hans-Peter Buchhalter bei einem Steuerberater i.R.
Knoche, Peter Geschäftsbereichsleiter eines IT-Dienstleistungsunternehmens Lohoff, Rüdiger Geschäftsführer einer Maschinenfabrik
Körner, Elisabeth Projektmanagerin eines Industrieunternehmens Jasperneite-Bröckelmann, Ursula Steueramtsrätin a.D.
Laufkötter, Klaus Studiendirektor i.R. de Horn, Helga Einzelhandelskauffrau i.R.
Arens, Wilfried Sparkassenangestellter Wahner, Claudia Sparkassenangestellte
Hohlweck, Dennis Sparkassenangestellter Koers, Peter Sparkassenangestellter
Jungmann, Oliver Sparkassenangestellter Bremeier, Sabine Sparkassenangestellte
Lanhenke, Jessica Sparkassenangestellte Droste, Andrea Sparkassenangestellte
Strugholz, Reinhard Sparkassenangestellter Raulf, Thomas Sparkassenangestellter

Hauptverwaltungsbeamte mit beratender Teilnahme

Henneböhl, Hendrik Bürgermeister der Stadt Erwitte
Schmidt, Alfred Bürgermeister der Gemeinde Anröchte
Schöne, Dr. Thomas Bürgermeister der Stadt Warstein
Weiken, Peter Bürgermeister der Stadt Rüthen

Vorstand der Sparkasse Lippstadt

Riepe, Jürgen (Vorsitzender)

Königkamp, Peter

Weber, Frank T.

 

Lippstadt, den 05. April 2022

Sparkasse Lippstadt

Der Vorstand

Riepe, Sparkassendirektor

Königkamp, Sparkassendirektor

Weber, Sparkassendirektor

Anlage Anlagespiegel

Entwicklung des Finanzanlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen
Veränderungen saldiert * -15.268 1.873 44 -
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 112.611 11.725 26.358 -
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 97.343 13.598 26.402 -

* Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht.

Entwicklung des Sachanlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung der Anschaffungs-Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 423 42.838 3
Zugänge 17 1.517 -
Abgänge 92 3.474 -
Umbuchungen - - -
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 348 40.881 3
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 386 29.862 -
Abschreibungen im Geschäftsjahr 21 992 -
Zuschreibungen im Geschäftsjahr - - -
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen - - -
im Zusammenhang mit Abgängen 92 3.452 -
im Zusammenhang mit Umbuchungen - - -
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 315 27.402 -
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 36 12.976 3
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 33 13.479 3

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2021

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Lippstadt hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Lippstadt besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Lippstadt definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge.

Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2021 45.744 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 210.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 5.405 TEUR.

Die Steuern auf Gewinn betragen 4.997 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Sparkasse Lippstadt hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Lippstadt

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Lippstadt bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Lippstadt für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

2. Auswirkungen höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH-Urteile vom 27. April 2021 und 6. Oktober 2021)

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt aufgebaut:

a) Sachverhalt und Problemstellung

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c) Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2021 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 68,4 % der Bilanzsumme ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2021 wurden weiterhin durch die Covid-19-Pandemie deutlich negativ beeinflusst. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen können (Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu.

b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Dabei haben wir erneut ein besonderes Augenmerk auf die angemessene Berücksichtigung der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten Wirtschaftskrise bei der Ausgestaltung des Forderungsbewertungsprozesses gelegt. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen.

Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk).

Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite) oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers. Die Kreditengagements haben wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist.

Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt.

c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.3 und 4.2.1.1).

2. Auswirkungen höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH-Urteile vom 27. April 2021 und 6. Oktober 2021)

a) Der BGH hat im Jahr 2021 Urteile zum sog. "AGB-Änderungsmechanismus" vom 27. April 2021 (XI ZR 26/20) sowie zur Unwirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) erlassen. Die Sparkasse Lippstadt war nicht unmittelbar an den Verfahren beteiligt. Dennoch haben diese BGH-Urteile mittelbar Auswirkungen auf die Sparkasse. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 hat die Sparkasse daher für Verpflichtungen bzw. mögliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesen höchstrichterlichen Rechtsprechungen unter Passiva 7 "Rückstellungen", Unterposten c) "andere Rückstellungen" sowie unter Passiva 2 "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden", Unterposten ba) "andere Verbindlichkeiten" Rückstellungen bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden gebildet.

Nach unserer Einschätzung sind die Sachverhalte für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 von besonderer Bedeutung, da die handelsrechtlichen Schlussfolgerungen bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung von an die Vorinstanz zurückverwiesener Fragestellungen sowie der Konkretisierung und Regulierung von Kundenansprüchen zwangsläufig wesentlich auf rechtlichen Einschätzungen und Annahmen des Vorstandes zum Kundenverhalten beruhen.

Zur Bewertung und bilanziellen Abbildung hat der Vorstand nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Einschätzungen vorgenommen, ob und in welcher Höhe unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse mit hoher Wahrscheinlichkeit eine finanzielle Belastung zu erwarten ist. Neben unternehmensinterner rechtlicher Expertise hat er bei seiner Meinungsbildung teilweise die zentral in der Sparkassenfinanzgruppe erarbeiteten Einschätzungen sowie die Auffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) insbesondere zur Behandlung von Entgelten ab dem Zeitpunkt der Verkündung des BGH-Urteils vom 27. April 2021 berücksichtigt.

b) Das Erfordernis, eine Rückstellung für Rechtsrisiken bzw. die Auswirkungen höchstrichterlicher Rechtsprechung (Verbindlichkeitsrückstellung) zu bilden bzw. fortzuführen, besteht nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB im Wesentlichen dann, wenn am Bilanzstichtag mit hoher Wahrscheinlichkeit eine finanzielle Belastung in der Zukunft zu erwarten ist. Bei unserer Prüfung haben wir uns mit den internen Verfahren zur Erfassung und Bewertung von Rechtsrisiken sowie der Analyse und Bewertung der in Abschnitt a) genannten BGH-Urteile durch den Vorstand auseinandergesetzt. Nach einem risikoorientiert abgestuften Verfahren haben wir die Beurteilungen des Vorstandes nachvollzogen und die daraus abgeleiteten Bilanzierungsentscheidungen bewertet. Dabei haben wir uns im Wesentlichen am Streitwert, den potenziellen finanziellen Auswirkungen und der Komplexität der rechtlichen Fragestellungen orientiert. Hinsichtlich der Behandlung von Gebühren in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2021 haben wir geprüft, dass die Auffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) berücksichtigt wurde, wonach von der BGH-Rechtsprechung erfasste Gebühren seit der Verkündung des Urteils nicht mehr erfolgswirksam vereinnahmt werden dürfen.

Wir konnten uns davon überzeugen, dass die Bilanzierung und Bewertung der Sachverhalte sowie die in diesem Zusammenhang vom Vorstand vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend begründet und dokumentiert sind. Ermessensentscheidungen wurden im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung getroffen.

c) Weitere Informationen sind im Anhang in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen in den Abschnitten 2.2, 2.5.1 und 2.5.3 im Lagebericht.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die übrigen Teile des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2021, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks; der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2021 wird uns vereinbarungsgemäß nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten und unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel. 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung nach § 89 Abs. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes

Prüfung gemeldeter Betrugsraten nach Artikel 3 Abs. 2 der delegierten Verordnung (EU) 2018/389 der Europäischen Kommission vom 27. November 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für eine starke Kundenauthentifizierung und für sichere offene Standards für die Kommunikation

Prüfung der Beträge der Abzugsposten nach § 16 Abs. 2 FinDAG für die Bemessung der Umlage der Kosten für die BaFin im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Arne Wagner.

 

Münster, 16. Mai 2022

Sparkassenverband Westfalen-Lippe Prüfungsstelle

Wagner

Wirtschaftsprüfer

Bericht des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Vom Vorstand wurde das Gremium laufend über die Geschäftsentwicklung und wirtschaftlichen Verhältnisse der Sparkasse unterrichtet. Die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe, Münster, hat den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht und Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss festgestellt und den Lagebericht gebilligt.

Der Verwaltungsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die erfolgreiche Arbeit im Berichtsjahr.

 

Lippstadt, 30. Mai 2022

Die Vorsitzende des Verwaltungsrates

Stotz

Verwendung des Bilanzgewinns

Mit Beschluss vom 30.05.2022 hat der Verwaltungsrat der Vertretung des Trägers empfohlen, aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2021 in Höhe von 350.262,10 € der Sicherheitsrücklage der Sparkasse einen Betrag von 168.476,07 € zuzuführen.

Der danach verbleibende Teil des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG NW in Höhe von 181.786,03 € soll, unter Berücksichtigung der Aufhebung der Verlautbarungen von EBA und BaFin zur Zahlung von Dividenden und Ausschüttungen, an den Träger ausgeschüttet werden. Der für die Jahre 2019 und 2020 gebildete Gewinnvortrag in Höhe von insgesamt 363.126,85 € soll ebenfalls an den Träger ausgeschüttet werden.

Die Zweckverbandsversammlung der Städte Lippstadt, Warstein, Rüthen, Erwitte und der Gemeinde Anröchte ist am 07.06.2022 dieser Empfehlung gefolgt und hat entsprechend beschlossen.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

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Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

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