Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 23710
Eingetragen
27.12.2021
Branche
Einzelhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und ZubehörHerstellung von Fahrrädern sowie von BehindertenfahrzeugenGroßhandel mit Fahrrädern, E-Bikes, deren Teilen und Zubehör
Gegenstand
Der Verkauf, die Herstellung und die Reparatur von Fahrrädern sowie der Verkauf von Fahrradzubehör.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Rampetsreiter
seit 27.12.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Michael Rampetsreiter
55444 Schweppenhausen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fahrrad Rith GmbH

Stromberg

Jahresabschluss zum 31.12.2023

Bilanz zum 31.12.2023

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immat. Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 23.632,00 20.790,00
23.634,00 20.792,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 764.349,15 735.749,86
II. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 89.593,12 94.496,41
III. Kassenbestand, Bundesbankguth. 73.086,86 71.892,86
927.029,13 902.139,13
C. Aktive RAP 5.043,06
Summe Aktiva 955.706,19 922.931,13

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
nicht eingef.ausst.Einlagen -25.000,00 -25.000,00
eingefordertes Kapital
II. Kapitalrücklage 56.038,84 56.038,84
III. Gewinnvortrag 134.849,48 90.754,73
IV. Jahresüberschuss 11.750,26 44.094,75
Summe Eigenkapital 202.638,58 190.888,32
B. Rückstellungen 41.902,00 27.543,00
C. Verbindlichkeiten 711.165,61 704.499,81
Summe Passiva 955.706,19 922.931,13

ANHANG

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Fahrrad Rith GmbH in 55442 Stromberg auf den 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschrif­ten des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaften finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB Anwendung.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden die durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsge­setz (kurz BilRUG) geänderten Vorschriften des HGB erstmals angewandt. Alle geänderten Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurden vollumfäng­lich umgesetzt.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschrif­ten der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz­vorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 265, 268-274a HGB, §§ 276-277 HGB, und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252-256a HGB aufgestellt.

Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung fin­den die Vorschriften der § 266 HGB und § 275 HGB sowie § 42 GmbHG An­wendung.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten, soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Be­wertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.

Anlagevermögen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaf­fungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Der Geschäfts- und Firmenwert wurde auf die Nutzungs­dauer von 5 Jahren planmäßig abgeschrieben.

Sachanlagen sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten einschließlich Neben­kosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmä­ßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnli­chen Nutzungsdauer.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folge­jahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß §253 Absatz 5 HGB.

Es wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 15.000 vorgenommen.

Umlaufvermögen

Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach § 253 Absatz 4 HGB mit den durchschnittlichen Anschaf­fungskosten beziehungsweise letzten Einkaufspreisen bewertet. Notwendige Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden vorgenommen.

Die unfertigen Leistungen werden entsprechend ihres Fertigungsgrads mit an­teiligen Herstellungskosten gemäß §255 Absatz 2 HGB bewertet.

Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten gemäß § 255 Absatz 2 HGB bewertet. Bestandsrisiken aus Lagerdauer und Gängigkeit der Erzeug­nisse wurden angemessen berücksichtigt.

Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß § 268 Absatz 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nenn­wert abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen bewertet. Zur Abde­ckung des allgemeinen Kreditrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung auf den nicht einzelwertberichtigten Netto-Forderungsbestand gebildet.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Latente Steuern werden für sich in folgenden Geschäftsjahren voraussichtlich durch abbauende Unterschiede zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden ermittelt und un-verrechnet ausgewiesen. Die Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz betreffen im Wesentlichen die Wertansätze der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Der zugrunde gelegte Steuersatz beläuft sich dabei auf 31,8 %. Dieser berücksichtigt sowohl die Körperschaftsteuer von 15 % und den darauf zu entrichtenden Solidaritätszuschlag von 5,5 % sowie den Ge­werbesteuersatz von 16 %.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000 und ist unverän­dert gegenüber dem Vorjahr.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls aufgrund des steuerlichen Gewinns dotiert.

Sonstige Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und gewisse Ver­pflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beur­teilung notwendigen Rückzahlungs- beziehungsweise Erfüllungsbetrages be­wertet.

Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermit­telt wurde, abgezinst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferun­gen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sons­tige Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.

Erläuterungen zur Bilanz

Es bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 43.883 (Vor­jahr: EUR 45.865).

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Alle übrigen Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind inner­halb eines Jahres fällig.

Andere Vorschüsse oder Haftungsverhältnisse sind der Geschäftsleitung nicht gewährt worden.

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beläuft sich auf 254.688,00€. Weitere Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre bestehen gegenüber einer Privatperson in Höhe von 413.788,00€.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr beschäftigte die Gesellschaft im Durchschnitt 7 Mitarbeiter.

Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften, aus Gewährleistungsverträgen oder aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.

Es liegen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung vor, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den erwirtschafteten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Unternehmensorgane

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Geschäftsführer bestellt:

Herr Michael Rampetsreiter, Schweppenhausen

Er ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit.

Stromberg, den 05.02.2025

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 05.02.2025

Während des Zeitraums vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 waren durchschnittlich 7 Arbeitnehmer beschäftigt

 

, den

Fahrrad Rith GmbH

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