DI
Rhein-Main GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
789,00 |
1.107,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
30,00 |
30,00 |
| II.
Sachanlagen |
759,00 |
1.077,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.565.212,00 |
321.271,73 |
| I.
Vorräte |
1.287.222,01 |
|
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
267.546,96 |
300.898,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.443,03 |
20.372,94 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
284.823,44 |
205.836,29 |
| Summe
Aktiva |
1.850.824,44 |
528.215,02 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
230.836,29 |
426.534,29 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
78.987,15 |
-195.698,00 |
| IV.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
-284.823,44 |
-205.836,29 |
| B.
Rückstellungen |
84.075,00 |
106.210,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.766.749,44 |
422.005,02 |
| Summe
Passiva |
1.850.824,44 |
528.215,02 |
Anhang zum
31.12.2022
Rechnungslegungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im
Jahresabschluss der DI Rhein-Main GmbH, Frankfurt am Main
(Amtsgericht Frankfurt, HR B 120539), die Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt
für kleine Kapitalgesellschaften angewandt worden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können,
sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288, 274a HGB Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell
mit EUR 284.823,44 überschuldet. Die
Geschäftsführung der Gesellschaft hat den
Jahresabschluss dennoch unter Annahme der
Unternehmensfortführung aufgestellt. Die wesentlichen
Gründe für die Aufrechterhaltung dieser Annahme
sind im Folgenden dargestellt:
Um die bilanzielle Überschuldung auszugleichen
wurde ein Rangrücktritt i.H.v EUR 160.000,00 für
Verbindlichkeiten aus dem Unternehmensverbund erklärt
sowie eine Patronatserklärung mit
Kapitalausstattungsgarantie i.H.v. EUR 200.000,00 erteilt.
Die
entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen
werden linear über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer von drei bzw. zehn Jahren vorgenommen.
Das
Sachanlagevermögen ist mit den
aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und zehn
Jahren.
Zugänge werden ausschließlich nach der
linearen Methode abgeschrieben.
Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter
mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden analog §
6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der
ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Stellt sich in einem späteren
Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser
Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter
Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen
vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.
Finanzanlagensind zu Anschaffungskosten bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die
fertigen und unfertigen Leistungen sind zu
Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des
§ 255 Abs. 2 HGB.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenständewerden zu Nennwerten
angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der
Bewertung berücksichtigt.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der
Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde,
abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Bilanz
Anlagevermögen
Die Gesellschaft hat von den
Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB
in Verbindung mit § 284 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht
und auf die Veröffentlichung eines Anlagenspiegels
verzichtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen gegen Gesellschafter
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von EUR 23.218,68 (VJ: EUR
27.849,46).
Flüssige Mittel
Der Posten enthält den Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 25.000,00.
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten haben die folgenden Restlaufzeiten
(Vorjahr in TEUR in Klammern):
|
Gesamtbetrag |
bis zu einem |
Zwischen einem |
von mehr als |
|
31.12.2022 |
Jahr |
und fünf
Jahren |
Fünf Jahren |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
1.250.694,71(0) |
1.250.694,71(0) |
0,00(0) |
0,00(0) |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
107.925,05(36) |
107.925,05(36) |
0,00(0) |
0,00(0) |
| Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
245.319,49(222) |
245.319,49(222) |
0,00(0) |
0,00(0) |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
162.810,19 |
162.810,19 |
0,00 |
0,00 |
|
(160) |
(160) |
(0) |
(0) |
Die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte besichert.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen enthalten in Höhe von EUR 80.527,34
(VJ: EUR 17.427,34) Verbindlichkeiten gegen
Gesellschaftern.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten enthalten in Höhe
von EUR 784,12 (VJ: EUR 784,12) Verbindlichkeiten gegen
Geschäftsführer.
Sonstige Angaben
Personal
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 0.
Angaben nach § 251, 285 Nr. 3a HGB (nicht in der
Bilanz enthaltene sonstige finanzielle Verpflichtungen und
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse
gem. § 251 HGB aus der Übernahme der
Komplementärtätigkeit für die folgenden
Gesellschaften:
- Bäderstraße
Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG,
Darmstädter Straße 125, 63741
Aschaffenburg,
HRA 6158 Amtsgericht Aschaffenburg
- Kaisergärten GmbH & Co. KG I
Darmstädter Straße 125, 63741
Aschaffenburg,
HRA 6132 Amtsgericht Aschaffenburg
- Kaisergärten GmbH & Co. KG II
Darmstädter Straße 125, 63741
Aschaffenburg,
HRA 6131 Amtsgericht Aschaffenburg
Gründe für eine Inanspruchnahme aus dieser
Haftung wurden bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses
nicht bekannt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß
285 Nr. 3a HGB
Nach dem Vertragsstand zum Ende des
Geschäftsjahres bestehen keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen aus Leasing-, Miet- und Pachtverträgen
in der nachfolgend aufgeführten Höhe (jeweils
ohne Mehrwertsteuer). Die Miet-, Pacht- und
Leasingverpflichtungen werden bis zum Ende der ersten
ordentlichen Kündigungsmöglichkeit
(Grundmietzeit), längstens jedoch für die
nächsten vier Jahre angegeben.
Mit der Dreger Beteiligungen GmbH besteht eine
umsatzsteuerliche Organschaft. Gemäß § 73
AO haftet die Dreger Wohnbau GmbH für Steuern des
Organträgers, soweit sie auf die Organgesellschaft
entfallen.
Organe der Gesellschaft
Geschäftsführer der Gesellschaft sind:
Herr Johannes Dreger, Immobilienkaufmann, Elsenfeld
(einzelvertretungsberechtigt)
Herr Jens Seifert, Kaufmann, Bruchköbel
(gesamtvertretungsberechtigt)
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember
2022 haben sich keine Vorgänge von besonderer
Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu
berichten wäre.
Ergebnisverwendung
Gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB wird auf
die Angabe nach § 285 Nr. 34 HGB verzichtet.
Frankfurt, 30. Juni 2023
DI Rhein-Main GmbH
Geschäftsführung
gez.
Jens Seifert
gez.
Johannes Dreger
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 30.6.2023.
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