Stammdaten

Register
Amtsgericht Landshut HRB 9849
Eingetragen
2.1.2015
Branche
Architekturbüros für HochbauHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenGroßhandel mit sonstigen Baustoffen und Bauelementen
Gegenstand
Betreiben eines Bauunternehmens, im Zusammenhang damit die Durchführung aller Bauplanungs- und Baudurchführungsarbeiten, sowie der Handel mit Baustoffen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Konrad Hellerer
seit 2.1.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

94431 Pilsting
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hellerer Bau GmbH

Pilsting

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.187.510,61 1.315.608,61
I. Sachanlagen 1.172.171,85 1.300.269,85
II. Finanzanlagen 15.338,76 15.338,76
B. Umlaufvermögen 1.060.031,91 1.381.064,88
I. Vorräte 252.183,69 94.794,85
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 522.818,50 643.352,22
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 285.029,72 642.917,81
Summe Aktiva 2.247.542,52 2.696.673,49

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.025.812,58 1.031.074,98
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 1.006.074,98 784.298,05
III. Jahresfehlbetrag 5.262,40 -221.776,93
B. Rückstellungen 77.595,83 226.965,23
C. Verbindlichkeiten 1.144.134,11 1.438.633,28
Summe Passiva 2.247.542,52 2.696.673,49

Anhang

Registergericht: Landshut
Handelsregisternummer: 9849

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800 EUR wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Gezeichnetes Kapital 25.000 Euro
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0 Euro
Eingefordertes Kapital 25.000 Euro

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 340.902 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre 803.232 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0 Euro

Ausschüttungssperre

Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0 Euro der Ausschüttungssperre.

Der Gesamtbetrag gliedert sich wie folgt auf:

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Euro
Aktive latente Steuern, die die passiven latenten Steuern übersteigen Euro
Aktivierung von Vermögensgegenständen zum Zeitwert (Betrag der die Anschaffungskosten übersteigt) abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern Euro
Unterschiedsbetrag durch die Abzinsung der Pensionsrückstellung nach BilRUG Euro
Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre Euro

Es bestehen nach § 251 HGB nicht in der Bilanz ausgewiesene Verbindlichkeiten. Diese gliedern sich wie folgt:

Verpflichtung Gewährte Sicherheit Betrag
z.B. Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln
aus Bürgschaften
Wechsel- und Scheckbürgschaften
Gewährleistungsverträgen/ Haftungsverhältnisse aus der Bestellung v. Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten R+V Bürgschaft

Aval Kredit VR Bank
36.518 EUR

65.000 EUR

Außerordentliche Erträge und Aufwendungen

Im Jahresabschluss sind Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung enthalten, die nicht von untergeordneter Bedeutung sind.

Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, unter Angaben von Art und Form der Sicherheit, § 285 Nr. 1b HGB

Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten bei Verbindlichkeiten aus Kaufverträgen bestanden sonst keine Sicherungsrechte, über die gem. § 285 Nr. 1b HGB zu berichten ist.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführer

Gegenüber den Gesellschaftern und Geschäftsführern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen 0 Euro
Forderungen
davon an Geschäftsführer
54.130 Euro
54.130 Euro
Verbindlichkeiten 0 Euro

Die Teilbeträge der Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern haben dabei folgende Restlaufzeiten:

- Teilbetrag Restlaufzeit bis 1 Jahr: 0 EUR

- Teilbetrag Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre: 0 EUR

- Teilbetrag Restlaufzeit größer 5 Jahre: 0 EUR

Sonstiges

Außergewöhnliche Sachverhalte, über die zu berichten wäre, sind auch nach dem Abschlusstichtag nicht eingetreten.

E. Sonstige Angaben

Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 14.11.2024 festgestellt.

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Konrad Hellerer

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 18 AN beschäftigt.

 

Pilsting, 17. Dezember 2024

Konrad Hellerer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.11.2024.

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