Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 5243
Eingetragen
8.7.2002
Branche
Einzelhandel mit BekleidungGroßhandel mit BekleidungGroßhandel mit Textilien
Gegenstand
der Handel mit Damen- und Herren-Bekleidung und Mode-Assessoirs.

Historie

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Management

NameRolle
Karin Brüning
seit 16.7.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
0.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Karin Brüning
47259 Duisburg
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Moden-Fackler GmbH

Duisburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 115,00 167,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 114,00 166,00
B. Umlaufvermögen 87.353,30 86.158,36
I. Vorräte 85.952,47 84.004,15
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.014,53 1.830,91
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 386,30 323,30
C. Rechnungsabgrenzungsposten 480,46 489,73
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.492,44 24.900,35
Bilanzsumme, Summe Aktiva 90.441,20 111.715,44

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 52.000,00 52.000,00
II. Kapitalrücklage 40.903,35 40.903,35
III. Verlustvortrag 117.803,70 135.052,57
IV. Jahresüberschuss 22.407,91 17.248,87
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 2.492,44 24.900,35
B. Rückstellungen 6.632,00 6.643,00
C. Verbindlichkeiten 83.809,20 105.072,44
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 26.810,62 32.166,41
Bilanzsumme, Summe Passiva 90.441,20 111.715,44

Anhang


Allgemeine Angaben



Der Jahresabschluss 2010 wurde erstmals in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften  (§§ 264 ff. HGB) erstellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.

Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Aufgrund der von den Geschäftsführerinnen vorgelegten positiven Fortführungsprognose und der Tatsache, dass Darlehensrückzahlungen an die Gesellschafterin nicht erfolgen ( dürfen ) sowie der Besicherung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 35.000,00 Euro durch die Gesellschaftergeschäftsführerin kann gleichwohl die Bilanzierung und Bewertung nach § 252 HGB nach dem Going-Concern-Prinzip erfolgen.




Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung



GLIEDERUNG

Die Gesellschaft hat die Bilanz nach den Bestimmungen des HGB aufgestellt und gegliedert. Ergänzend hierzu waren die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Gemäß § 265 II HGB wurde zu jedem Posten der entsprechende Betrag des vorherigen Geschäftsjahres angegeben.




BILANZIERUNG UND BEWERTUNG



Alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit dem Merkposten von je 1,00 Euro ausgewiesen. Bei der Bewertung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde lt. IDW auf die Einzelbewertungsgrundsätze entsprechend der Vorschrift des § 252 Abs. 2 HGB unter Wirtschaftlichkeitspunkten verzichtet.

Das Vorratsvermögen wurde fast ausschließlich mit den Anschaffungskosten angesetzt. Gründe für eine Abwertung nach dem strengen Niederstwertprinzip gemäß § 253 (3) HGB lagen für wenige Einzelpositionen vor. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag bilanziert, die liquiden Mittel mit dem Nominalwert. Erkennbare Risiken konnten nicht festgestellt werden.


Aktive Posten der Rechnungsabgrenzung wurden für obligatorische Sachverhalte des § 250 HGB gebildet. Es handelt sich im Jahr 2010 um gezahlte Aufwendungen, die wirtschaftlich dem Jahr 2011 zu zuordnen sind.


Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) entspricht der Eintragung im Handelsregister. Es beläuft sich auf 52.000,00 Euro und ist vollständig eingezahlt.


Die obligatorischen Rückstellungen wurden mit dem voraussichtlichen Betrag ihrer Inanspruchnahme bewertet. Fakultative Rückstellungen bildete die Gesellschaft nicht.

Die Verbindlichkeiten sind sämtlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.




Sonstige Anhangsangaben


Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 9.755,90 Euro (Vorjahr 15.467,72 Euro).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern belaufen sich am 31.12.2010 auf 38.201,96 Euro (Vorjahr 49.277,66 Euro) und haben Kontokorrentcharakter.

Während des gesamten Geschäftsjahres 2010 wurden die Geschäfte ausschließlich durch

Frau Henriette Fackler, Duisburg
Frau Karin Brüning, Duisburg

getätigt.

Frau Henriette Fackler ist alleinvertretungsberechtigt und von den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.
Frau Karin Brüning ist alleinvertretungsberechtigt.

Duisburg, 27. März 2012

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2012 festgestellt.

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