Moden-Fackler GmbH
Duisburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
115,00 |
167,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
114,00 |
166,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
87.353,30 |
86.158,36 |
| I.
Vorräte |
85.952,47 |
84.004,15 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.014,53 |
1.830,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
386,30 |
323,30 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
480,46 |
489,73 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.492,44 |
24.900,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
90.441,20 |
111.715,44 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
40.903,35 |
40.903,35 |
| III.
Verlustvortrag |
117.803,70 |
135.052,57 |
| IV.
Jahresüberschuss |
22.407,91 |
17.248,87 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.492,44 |
24.900,35 |
| B.
Rückstellungen |
6.632,00 |
6.643,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
83.809,20 |
105.072,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
26.810,62 |
32.166,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
90.441,20 |
111.715,44 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss 2010 wurde erstmals in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
erstellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde aufgrund
des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet.
Aufgrund der von den Geschäftsführerinnen
vorgelegten positiven Fortführungsprognose und der
Tatsache, dass Darlehensrückzahlungen an die
Gesellschafterin nicht erfolgen ( dürfen ) sowie der
Besicherung von Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in Höhe von 35.000,00 Euro durch die
Gesellschaftergeschäftsführerin kann gleichwohl
die Bilanzierung und Bewertung nach § 252 HGB nach dem
Going-Concern-Prinzip erfolgen.
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
GLIEDERUNG
Die Gesellschaft hat die Bilanz nach den Bestimmungen
des HGB aufgestellt und gegliedert. Ergänzend hierzu
waren die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Gemäß § 265 II HGB wurde zu jedem Posten
der entsprechende Betrag des vorherigen
Geschäftsjahres angegeben.
BILANZIERUNG UND BEWERTUNG
Alle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind mit dem Merkposten von je
1,00 Euro ausgewiesen. Bei der Bewertung von
geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde lt. IDW
auf die Einzelbewertungsgrundsätze entsprechend der
Vorschrift des § 252 Abs. 2 HGB unter
Wirtschaftlichkeitspunkten verzichtet.
Das
Vorratsvermögen wurde fast ausschließlich
mit den Anschaffungskosten angesetzt. Gründe für
eine Abwertung nach dem strengen Niederstwertprinzip
gemäß § 253 (3) HGB lagen für wenige
Einzelpositionen vor. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit
dem Nennbetrag bilanziert, die
liquiden Mittel mit dem Nominalwert. Erkennbare
Risiken konnten nicht festgestellt werden.
Aktive Posten der Rechnungsabgrenzung wurden
für obligatorische Sachverhalte des § 250 HGB
gebildet. Es handelt sich im Jahr 2010 um gezahlte
Aufwendungen, die wirtschaftlich dem Jahr 2011 zu zuordnen
sind.
Das
gezeichnete Kapital (Stammkapital) entspricht der
Eintragung im Handelsregister. Es beläuft sich auf
52.000,00 Euro und ist vollständig eingezahlt.
Die obligatorischen
Rückstellungen wurden mit dem voraussichtlichen
Betrag ihrer Inanspruchnahme bewertet. Fakultative
Rückstellungen bildete die Gesellschaft nicht.
Die
Verbindlichkeiten sind sämtlich mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Sonstige Anhangsangaben
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 9.755,90 Euro
(Vorjahr 15.467,72 Euro).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
belaufen sich am 31.12.2010 auf 38.201,96 Euro (Vorjahr
49.277,66 Euro) und haben Kontokorrentcharakter.
Während des gesamten Geschäftsjahres 2010
wurden die Geschäfte ausschließlich durch
Frau Henriette Fackler,
Duisburg
Frau Karin Brüning, Duisburg
getätigt.
Frau Henriette Fackler ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Bestimmungen des
§ 181 BGB befreit.
Frau Karin Brüning ist
alleinvertretungsberechtigt.
Duisburg, 27. März 2012
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2012 festgestellt.
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