Planum
Häuser GmbH
Freiburg im
Breisgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.304,00 |
1.284,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.303,00 |
1.283,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
925.771,34 |
211.831,26 |
| I.
Vorräte |
884.000,00 |
175.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.771,34 |
27.195,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
0,00 |
9.635,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
650,00 |
650,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
27.406,56 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
956.131,90 |
213.765,26 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
39.890,35 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
52.971,15 |
-14.325,76 |
| davon
Gewinnvortrag |
14.325,76 |
37.017,24 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
27.406,56 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
10.585,00 |
9.835,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
945.447,20 |
164.039,91 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
945.447,20 |
164.039,91 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
99,70 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
956.131,90 |
213.765,26 |
Anhang
Planum Häuser GmbH,
Freiburg
Anhang zum 31. Dezember 2010
I. Allgemeine Angaben und
Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum
31. Dezember 2010 der Planum Häuser GmbH ist
nach den Vorschriften der §§ 242 ff.,
264 ff. HGB aufgestellt. Ergänzend zu den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine und mittlere Kapitalgesellschaften wurde teilweise
Gebrauch gemacht.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266
Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Ansatz und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden sind
entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und
Bilanzierung vorgenommen. Dabei wurden die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewandt.
Erläuterungen, inwieweit von Aktivierungs- und
Passivierungswahlrechten Gebrauch bzw. nicht Gebrauch
gemacht wird, werden soweit notwendig in diesem Anhang bzw.
bei den Erläuterungen der einzelnen Bilanzposten
gemacht. Die Bewertungsgrundsätze sind gegenüber
dem Vorjahr unverändert.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 HGB angesetzt. Die
Abschreibungen errechnen sich im Wesentlichen nach der
linearen Methode entsprechend der wirtschaftlichen
Nutzungsdauer.
Bei den
geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde die
Bewertung gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG vorgenommen.
Die ausgewiesenen
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
Die
übrigen Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind mit dem Nominalbetrag bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlich eine
Laufzeit von unter einem Jahr.
In den
Rückstellungen sind alle im Zeitpunkt der
Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verbindlichkeiten mit den Beträgen
berücksichtigt, wie sie nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr unterteilen
sich in Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
in Höhe von EUR 841.442,06 (Vorjahr EUR 2.274,24),
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von EUR 7.509,88 (Vorjahr EUR 7.806,49) sowie
Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 96.495,26
(Vorjahr EUR 153.959,18).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über fünf Jahren bestehen nicht.
III. Überschuldung
Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2010
mit EUR 27.406,56 (im Vorjahr EUR 0,00) überschuldet.
Aufgrund des Abverkaufs eines Objektes zum 01.01.2011 mit
einem Gewinn in Höhe von EUR 113.000,00 liegt eine
tatsächliche Überschuldung im
insolvenzrechtlichen Sinne nicht vor.
IV. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer im Berichtsjahr war
Herr Andreas Windisch bestellt. Der
Geschäftsführer ist berechtigt und verpflichtet,
die Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, des
Gesellschaftsvertrags und einer etwaigen
Geschäftsführungsordnung unter Befreiung von
§ 181 BGB einzeln zu vertreten.
Freiburg, im
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Die
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.09.2011 festgestellt.
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