Anft GmbH
Beschlagideen
Kevelaer
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
56.102,50 |
17.990,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
922,50 |
582,50 |
| II.
Sachanlagen |
55.180,00 |
17.408,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
294.493,06 |
278.033,25 |
| I.
Vorräte |
136.047,93 |
157.829,94 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
59.057,58 |
39.256,78 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
99.387,55 |
80.946,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.616,56 |
6.209,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
352.212,12 |
302.233,60 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
195.958,56 |
202.563,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.500,00 |
51.500,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
9.187,00 |
0,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
135.271,56 |
151.063,22 |
| B.
Rückstellungen |
94.176,48 |
87.689,08 |
| C.
Verbindlichkeiten |
62.077,08 |
11.981,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
352.212,12 |
302.233,60 |
Anhang
I. Aufstellungs- und Gliederungsmethoden
Der Jahresabschluss der Anft GmbH für das
Geschäftsjahr 2010 ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren die
Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der
Aufstellung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 1
HGB und bei der Aufstellung des Anhangs gemäß
§ 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde in Anwendung
des Wahlrechtes nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB
verzichtet.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Gegenüber dem Vorjahr sind keine
Änderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden vorgenommen worden.
Erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen werden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 410,00
werden im Jahre des Zugangs gemäß § 6 Abs.
2 EStG voll abgeschrieben. Soweit in den Vorjahren für
solche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von über Euro 150,00 bis Euro
1.000,00 im Jahr des Zugangs ein Sammelposten
gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet worden ist,
wird dieser über fünf Jahre linear abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren
beizulegenden Wert. Die Bewertung entspricht den
Grundsätzen der §§ 255 Abs. 1 und 253 Abs. 4
HGB.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten
bilanziert. Erkennbare Ausfallrisiken werden
einzelwertberichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird
durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen
ausreichend Rechnung getragen.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 HGB in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen Euro 83.031,00.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung zu tragen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(§ 268 Abs. 4 HGB)
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen haben Euro 40.531,48
(Vorjahr: Euro 11.591,09) eine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr.
Die Forderungen gegenüber Gesellschafter
betragen Euro 30.342,50 (Vorjahr: Euro 0,00).
Bilanzgewinn (§ 268 Abs. 1 HGB)
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Verwendung
des Jahresergebnisses aufgestellt. In den Bilanzgewinn
wurde ein Gewinnvortrag von Euro 151.063,22 einbezogen.
Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB)
Vom Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
sind innerhalb eines Jahres Euro 62.077,08 (Vorjahr: Euro
11.981,30) fällig.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren existieren nicht.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (§ 285
Nr. 24 HGB)
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
das Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit
Method) angewendet. Für die Berechnungen wurden
folgende Annahmen getroffen:
Zinssatz
|
5,15
|
%
|
Erwartete Lohn- und
Gehaltssteigerungen
|
0,00
|
%
|
zugrunde gelegte
Sterbetafeln
|
2005 G
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Angaben zu den Mitgliedern der
Geschäftsführung (§ 285 Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens von folgenden
Personen geführt:
Herr Jürgen Hüsken, Kaufmann, Geldern
Geldern, den 12.12.2011
Anft GmbH Beschlagideen - Geschäftsführung
-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2011 festgestellt.
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