ACT Air Conditioning GmbHLiquidiert

24616 Borstel, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 65659
Eingetragen
21.10.1997
Branche
Wärme- und KältehandelIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik
Gegenstand
Planung und Projektierung von Handel mit Luftentfeuchtungs- und Klimaanlagen sowie sonstigen technischen Anlagen und Geräten.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

ACT Air Conditioning GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 10.190,00 13.187,00
I. Sachanlagen 10.190,00 13.187,00
B. Umlaufvermögen 3.459,39 10.190,73
I. Vorräte 616,82 511,04
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 326,39 6.996,95
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.516,18 2.682,74
C. Rechnungsabgrenzungsposten 561,58 581,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.533,26 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 16.744,23 23.958,73

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 0,00 4.422,56
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 21.142,03 9.820,57
III. Jahresfehlbetrag 6.955,82 11.321,46
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 2.533,26 0,00
B. Rückstellungen 1.282,05 1.827,56
C. Verbindlichkeiten 15.462,18 17.708,61
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 15.462,18 17.708,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 16.744,23 23.958,73

Anhang


1. ALLGEMEINE ANGABEN
1 Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschrif­ten des Handelsgesetzbuches, der steuerlichen Vorschriften und unter Be­achtung der ge­sellschaftsvertraglichen Regelungen aufgestellt.
2 Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im An­hang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
3 Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen zum Aus­weis der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (§§ 266 Abs. 1, Satz 3 und 276 HGB) wurde weitgehend Gebrauch gemacht.
4 Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
5 Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB wurden beachtet. Ergän­zend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu be­achten.
6 Die Sachanlagen werden zu An­schaf­fungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungssätze der verschiedenen Anlagegüter richten sich nach der betriebs­gewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden ent­sprechend der steuerlichen Möglichkeit gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben.
7 Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum niedrige­ren Marktwert bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedri­ger waren, wurden diese angesetzt.
8 Die Bewertung der Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte grundsätz­lich zum Nominalwert.
9 Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind durch eine Saldenbestätigung der Bank und durch den Kassen­bericht belegt.
10 Die Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nominalwert ausgewiesen.
11 Die Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkei­ten in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebil­det. Da­bei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
12 Die Verbindlichkeiten wurden vollständig erfasst und grundsätzlich mit dem Rück­zah­lungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungs­beträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert ange­setzt. Verbindlichkei­ten in Höhe von 15.462,18 € (Vorjahr: 17.708,61 €) sind innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über einem Jahr liegen nicht vor.
13 Ein Wechsel der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vor­jahr fand nicht statt.
3. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
15 Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB liegen nicht vor.
4. ERGEBNISVERWENDUNG
16 Der Jahresfehlbetrag von 6.955,82 € (Vorjahr: 11.321,46 €) erhöht den aus dem Vorjahr vorgetragenen Bilanz­verlust auf 28.097,85 € (Vorjahr: 21.142,03 €). Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterver­samm­lung vorschlagen, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
5. SONSTIGE ANGABEN
17 Angaben über die Beeinflussung des Jahresergebnisses durch Vornahme oder Beibe­haltung  steuerrechtlicher  Abschreibungen  (§ 285 Nr. 5 HGB)  und  zur ertragsteuerlichen Belastung des Außerordentli­chen Jahresergebnisses (§ 285 Nr. 6 HGB) sind nicht notwendig, weil derartige Vor­gänge im abgelaufenen Wirt­schaftsjahr nicht vorhanden waren.
18 Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren als Geschäftsführer bestellt: Rigo Hennrich, Elektromeister, Borstel  und Michael Ahlberg, Dipl.-Ing., Hamburg
19 Nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind Ausleihungen, Forderungen und Verbindlich­keiten gegenüber Gesell­schaftern in der Regel als solche gesondert auszuwei­sen oder im Anhang an­zugeben. Zum 31. De­zember 2009 bestanden gegenüber den Gesellschaftern keine Forderungen und Ver­bindlichkeiten.
20 Die buchmässige Überschuldung der Gesellschaft wird durch qualifizierte Rangrücktrittserklärungen von Gläubigern der Gesellschaft beseitigt.
UNTERSCHRIFT 
Hamburg, den  26. April 2010
Rigo Hennrich       Michael Ahlberg
Geschäftsführer     Geschäftsführer



  

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