ACT Air
Conditioning GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.190,00 |
13.187,00 |
| I.
Sachanlagen |
10.190,00 |
13.187,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.459,39 |
10.190,73 |
| I.
Vorräte |
616,82 |
511,04 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
326,39 |
6.996,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.516,18 |
2.682,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
561,58 |
581,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
2.533,26 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
16.744,23 |
23.958,73 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
4.422,56 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
21.142,03 |
9.820,57 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.955,82 |
11.321,46 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
2.533,26 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.282,05 |
1.827,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.462,18 |
17.708,61 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
15.462,18 |
17.708,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
16.744,23 |
23.958,73 |
Anhang
1. ALLGEMEINE ANGABEN
1 Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches,
der steuerlichen Vorschriften und unter Beachtung der
gesellschaftsvertraglichen Regelungen aufgestellt.
2 Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im
Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im
Anhang aufgeführt.
3 Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen zum
Ausweis der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
(§§ 266 Abs. 1, Satz 3 und 276 HGB) wurde
weitgehend Gebrauch gemacht.
4 Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber
dem Vorjahr unverändert.
2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB)
5 Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB wurden beachtet. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
6 Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungssätze der verschiedenen
Anlagegüter richten sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige
Wirtschaftsgüter wurden entsprechend der
steuerlichen Möglichkeit gemäß § 6
Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben.
7 Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten oder zum niedrigeren Marktwert
bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
8 Die Bewertung der Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte
grundsätzlich zum Nominalwert.
9 Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten sind durch eine Saldenbestätigung der
Bank und durch den Kassenbericht belegt.
10 Die Rechnungsabgrenzungsposten werden zum
Nominalwert ausgewiesen.
11 Die Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
12 Die Verbindlichkeiten wurden vollständig
erfasst und grundsätzlich mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die
Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten mit dem höheren Tageswert
angesetzt. Verbindlichkeiten in Höhe von
15.462,18 € (Vorjahr: 17.708,61 €) sind innerhalb
eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit über einem Jahr liegen nicht vor.
13 Ein Wechsel der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand
nicht statt.
3. ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND
DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
15 Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251
HGB liegen nicht vor.
4. ERGEBNISVERWENDUNG
16 Der Jahresfehlbetrag von 6.955,82 € (Vorjahr:
11.321,46 €) erhöht den aus dem Vorjahr
vorgetragenen Bilanzverlust auf 28.097,85 €
(Vorjahr: 21.142,03 €). Die Geschäftsführung
wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen,
den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
5. SONSTIGE ANGABEN
17 Angaben über die Beeinflussung des
Jahresergebnisses durch Vornahme oder
Beibehaltung steuerrechtlicher
Abschreibungen (§ 285 Nr. 5 HGB) und
zur ertragsteuerlichen Belastung des
Außerordentlichen Jahresergebnisses (§ 285
Nr. 6 HGB) sind nicht notwendig, weil derartige
Vorgänge im abgelaufenen Wirtschaftsjahr
nicht vorhanden waren.
18 Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
waren als Geschäftsführer bestellt: Rigo
Hennrich, Elektromeister, Borstel und Michael
Ahlberg, Dipl.-Ing., Hamburg
19 Nach § 42 Abs. 3 GmbHG sind Ausleihungen,
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in der Regel als solche gesondert
auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Zum 31.
Dezember 2009 bestanden gegenüber den
Gesellschaftern keine Forderungen und
Verbindlichkeiten.
20 Die buchmässige Überschuldung der
Gesellschaft wird durch qualifizierte
Rangrücktrittserklärungen von Gläubigern der
Gesellschaft beseitigt.
UNTERSCHRIFT
Hamburg, den 26. April 2010
Rigo Hennrich
Michael Ahlberg
Geschäftsführer
Geschäftsführer
|