TSS Medien
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
3.614,00 |
3.360,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.614,00 |
3.360,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
18.277,57 |
19.437,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.479,91 |
15.580,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
7.000,00 |
7.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
797,66 |
3.857,16 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
553,78 |
429,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
34.945,35 |
35.726,46 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.750,90 |
20.773,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
4.226,16 |
-2.071,97 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
11.022,94 |
6.298,13 |
| B.
Rückstellungen |
8.268,00 |
10.118,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.926,45 |
4.834,62 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
16.926,45 |
4.834,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
34.945,35 |
35.726,46 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 ist nach
den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, sind die
Angaben insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Die Gesellschaft gilt gemäß § 267
Absatz 1, 4 HGB zum 31. Dezember 2009 als kleine
Kapitalgesellschaft. Sie hat von den
Erleichterungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses Gebrauch gemacht.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Aufgrund der größenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften
gemäß § 326 HGB wurde von der Offenlegung
der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres
2009 sowie des Lageberichts abgesehen. Der offenzulegende
Anhang enthält nicht die, die Gewinn- und
Verlustrechnung betreffenden Angaben.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
vermindert um die planmäßige Abschreibung
bewertet. Das abnutzbare Sachanlagevermögen wird
planmäßig, entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach linearer und
teilweise degressiver Methode abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter mit
Einzelanschaffungskosten bis zu Euro 150,00 werden
gemäß § 6 Absatz 2 EStG im Jahr des Zugang
voll abgeschrieben.
Für abnutzbare bewegliche Anlagegüter mit
Einzelanschaffungskosten über Euro 150,00 bis zu Euro
1.000,00 wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer,
entsprechend der steuerlichen Vorschriften, auf fünf
Jahre festgelegt. Im Bruttoanlagespiegel werden sie im
fünften Jahr als Abgang gezeigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem
Anschaffungswert (Nominalwert) angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken sind durch Wertberichtigungen
berücksichtigt.
Als gezeichnetes
Kapital wird das satzungsmäßige
Stammkapital der Gesellschaft gemäß § 42
Abs. 1 GmbH ausgewiesen.
Die
sonstigen Rückstellungen sind für alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in
Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Der Ansatz der
Verbindlichkeiten erfolgt mit den Rückzahlungs-
bzw. Erfüllungsbeträgen.
IV.
Sonstige Angaben
Gewinnverwendungsvorschlag:
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag mit dem Verlustvortrag des Vorjahrs zu
verrechnen und den verbleibenden Bilanzverlust in das neue
Geschäftsjahr vorzutragen.
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Berichtszeitraum:
- Frau Sabine John von Freyend
- Herr Leopold Hubertus John von Freyend
- Frau Ilse Marie John von Freyend
Von den Beschränkungen des § 181 BGB sind
sämtliche Geschäftsführer befreit.
Von den Angaben über die Gesamtbezüge
dieser Personen wurde gemäß § 286 HGB
abgesehen, weil sich anhand dieser Angaben die Bezüge
eines Mitgliedes dieser Organe feststellen lässt.
München
.......................................
Sabine John von Freyend
Geschäftsführer
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