PTS Consulting AGLiquidiert

28217 Bremen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bremen HRB 28704 HB
Eingetragen
28.5.2013
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBereitstellung von DatenverarbeitungsdienstenPraxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Gegenstand
Alle Vertriebs-, Consultingund Developmentmaßnahmen auf Basis von Softwareprodukten und Dienstleistungen der SAP Deutschland AG & Co. KG, Hasso-Plattner-Ring 7, 69190 Walldorf bzw. ihres Rechtsnachfolgers.

Historie

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Management

NameRolle
Kevin Meitsky
seit 3.1.2017
Vorstandsmitglied
Matthias Knak
seit 3.1.2017
Vorstandsmitglied
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

PTS Consulting AG

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

31.12.2017

 31.12.2016

A K T I V A

A.

ANLAGEVERMÖGEN

I.

Immaterielle Vermögensgegenstände

533,00

0,00

II.

Sachanlagen

24.283,00

24.125,00

B.

UMLAUFVERMÖGEN

I.

Vorräte

186.500,00

27.300,00

II.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

683.196,03

717.631,94

III.

Guthaben bei Kreditinstituten

191.888,18

99.617,44

C.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

11.469,56

2.969,38

D.

AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS

DER VERMÖGENSVERRECHNUNG

41.963,00

46.285,05

E.

NICHT DURCH EIGENKAPITAL

GEDECKTER FEHLBETRAG

0,00

14.868,99

Bilanzsumme, Summe Aktiva

1.139.832,77

932.797,80

P A S S I V A

A.

EIGENKAPITAL

I.

Gezeichnetes Kapital

100.000,00

100.000,00

II.

Gewinnrücklagen

4.406,98

0,00

III.

Bilanzgewinn-/verlust

10.921,64

-114.868,99

IV.

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

0,00

14.868,99

B.

RÜCKSTELLUNGEN

255.010,73

236.825,00

C.

VERBINDLICHKEITEN

769.493,42

695.972,80

Bilanzsumme, Summe Passiva

1.139.832,77

932.797,80

Anhang

I.       Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die PTS Consulting GmbH hat ihren Sitz in Bremen. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter HR B 28704 HB eingetragen.

II.      Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff und §§ 264 ff HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt.

Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde bei der Offenlegung Gebrauch gemacht.

III.    Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen erfolgen ausschließlich nach der linearen Methode.

Die unfertigen Leistungen werden entsprechend ihres Fertigungsgrades mit den anteiligen Herstellungskosten gem. § 255 Abs. 2 HGB bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

IV.    Angaben zur Bilanz

Im Bilanzgewinn ist ein Verlustvortrag von € 114.868,99 enthalten.

Unter der Position Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird ein verrechneter Rückkaufswert einer parallel angesparten Versicherung in Höhe von T€ 97,1 mit den Erfüllungsbeträgen der dazugehörigen Pensionsrückstellung in Höhe von T€ 55,1 gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB ausgewiesen.

Höhe der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB:

Bei den Rückstellungen für die Altersverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzins aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzins aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein nicht passivierter Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von T€ 17,1.

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt:

·                durchschnittlicher Marktzins von 3,68% für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde

·                Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G"

Beim Ausweis der Pensionsrückstellung wurde der Rückkaufswert einer verpfändeten Rückdeckungsversicherung gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der Erfüllungsbetrag der Pensionszusage beträgt T€ 27,5. Der verrechnete Aktivwert beläuft sich auf T€ 20,6.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben (wie im Vorjahr) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 418,1 (Vj. T€ 77,5) und resultieren aus einem Darlehen und aus laufenden Verrechnungen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt zum Stichtag T 75,2.

V.      Sonstige Angaben

Die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer (ohne Vorstände) beträgt im Jahresdurchschnitt 28.

Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt in Übereinstimmung mit dem Aufsichtsrat vor, den Bilanzgewinn von e 10.921,64 auf neue Rechnung vorzutragen.

Bremen, 11. September 2018

gez. Holger Schiller

gez. Matthias Knak

gez. Kevin Meitsky

Angaben zur Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 23. November 2018 gebilligt worden. Damit ist der Jahresabschluss nach § 172 AktG festgestellt.

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