Optel Group
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.7.2023
EUR |
31.7.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
312.201,21 |
775.664,81 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.320,21 |
4.291,97 |
| II.
Sachanlagen |
308.881,00 |
771.372,84 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.711.100,12 |
5.725.327,89 |
| I.
Vorräte |
880.540,13 |
2.492.050,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.658.572,46 |
3.057.447,44 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
171.987,53 |
175.829,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
58.841,10 |
7.080,07 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.534.025,15 |
1.825.613,47 |
| Aktiva |
5.616.167,58 |
8.333.686,24 |
Passiva
|
|
31.7.2023
EUR |
31.7.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.850.613,47 |
63.639,08 |
| III.
Jahresüberschuss |
291.588,32 |
-1.786.974,39 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.534.025,15 |
1.825.613,47 |
| B.
Rückstellungen |
583.683,51 |
693.286,45 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.803.393,43 |
7.542.324,48 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
229.090,64 |
98.075,31 |
| Passiva |
5.616.167,58 |
8.333.686,24 |
Anhang
| Firma: |
Optel Group
GmbHSitz: HamburgRegistergericht: Amtsgericht
HamburgRegisternummer: HRB 169733 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Erläuterungen
Die Optel Group GmbH ist zum Bilanzstichtag eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
und unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt teilweise die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und
stellt nur eine verkürzte Bilanz auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit
gem. § 276 S. 1 HGB bzgl. der Zusammenfassung
der Posten gem. § 275 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 zu
einem Posten unter der Bezeichnung "Rohergebnis" Gebrauch.
Das Geschäftsjahr beginnt am 01.08.2022 und endet
am 31.07.2023.
Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten
der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden
Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz
bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen
sind, werden weitestgehend im Anhang aufgeführt.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres im Vorjahr
(1.1.2022 - 31.7.2022) sind die Vorjahreszahlen insoweit nur
beschränkt vergleichbar.
Bei der Bilanzierung und Bewertung der im
Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände
und Schulden wurde unverändert von der Annahme der
Unternehmensfortführung im Sinne von § 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB ausgegangen, da sich die Optel Vision Inc.,
Quebec, Kanada, mit Patronatserklärung ("Letter of
Comfort") vom 06. Januar 2022 verpflichtet hat, die
Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2025 in die Lage zu
versetzen, stets alle fälligen Verbindlichkeiten
gegenüber ihren Gläubigern zu erfüllen und
dadurch eine bestehende oder drohende
Zahlungsunfähigkeit und/oder eine Überschuldung der
Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne zu vermeiden.
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände beträgt 5
Jahre.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen
bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig und unter der Zugrundelegung folgender
Nutzungsdauer:
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung: zwischen 3 und 10 Jahren.
Soweit die beizulegenden Werte einzelner
Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten,
werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
zusätzlich außerplanmäßige
Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe
für die außerplanmäßigen Abschreibungen
werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.
Die
fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse
sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten
enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des
§ 255 Abs. 2 HGB (Einzelkosten,
angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie
Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die
Fertigung veranlasst), sofern nicht nach § 253
Abs. 4 HGB, um noch anfallende Aufwendungen
geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind.
Des Weiteren werden angemessene Teile der
Verwaltungskosten in die Herstellungskosten einbezogen,
soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
angesetzt. Bei Forderungen, deren Realisierung mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen; uneinbringliche
Forderungen werden abgeschrieben.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit
dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.
Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das
Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB)
und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1
HGB) beachtet.
Guthaben bei Kreditinstituten wird jeweils zum
Nennwert angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass
die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in
Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige (Sachleistungs- und)
Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Die Rückstellung
für Jubiläen und Rückbauverpflichtungen haben
eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und werden daher
abgezinst. Alle weiteren Rückstellungen haben eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und bedürfen
daher keiner Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.
Für zukünftige Aufwendungen aus der
Erfüllung vertraglicher Rückbauverpflichtungen aus
Mietverhältnissen wurden entsprechende
Rückstellungen in Höhe des jeweiligen
Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der
voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden
Kostenverhältnisse, gebildet.
Für zukünftige Aufwendungen aus der
Erfüllung von Garantieleistungen wurden entsprechende
Rückstellungen in Höhe des jeweiligen
Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der
voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden
Kostenverhältnisse, gebildet.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten
werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum
Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das
Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB)
beachtet.
Als
passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständeenthalten Kautionen in
Höhe von TEUR 144 (Vorjahr: TEUR 69) welche eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben. Alle übrigen
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind
innerhalb eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres fällig.
Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR
3.294 (Vorjahr: TEUR 2.514), davon Verbindlichkeiten
gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 354
(Vorjahr: TEUR 1.899).
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 44
(Vorjahr: TEUR 25).
IV. Sonstige Angaben
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 43
Mitarbeiter (Vorjahr: 42) beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Abschlussstichtag bestehen in Höhe von TEUR
583 (Vorjahr: TEUR 937) sonstige finanzielle Verpflichtungen
aus Miet- und Leasingverträgen.
Konzernverhältnisse
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird
gemäß §§ 290 ff. HGB in den
Konzernabschluss der Optel Vision Ltd. mit Sitz in Limerick,
Irland, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis
von Unternehmen aufstellt, einbezogen.
Quebec, Canada, 04.12.2024
gez. Louis Roy
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2024
festgestellt. |