Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 169733
Vorher
Waterside A21. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Eingetragen
30.6.2021
Branche
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Fertigung und der Vertrieb von Spezialmaschinen sowie von Präzisionsteilen wie auch Modulen und Systemen bis hin zu komplett montierten Maschinen. Weiterhin umfasst der Unternehmensgegenstand die Entwicklung, Planung, Projektierung, Durchführung, Verwaltung und Abwicklung von Projekten aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Daniel Hani
seit 4.3.2025
Prokura
Louis Roy
seit 17.11.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Optel Vision LimitedIRL
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Optel Vision Limited
Ireland
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Optel Group GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023

Bilanz

Aktiva

31.7.2023
EUR
31.7.2022
EUR
A. Anlagevermögen 312.201,21 775.664,81
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.320,21 4.291,97
II. Sachanlagen 308.881,00 771.372,84
B. Umlaufvermögen 3.711.100,12 5.725.327,89
I. Vorräte 880.540,13 2.492.050,78
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.658.572,46 3.057.447,44
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 171.987,53 175.829,67
C. Rechnungsabgrenzungsposten 58.841,10 7.080,07
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.534.025,15 1.825.613,47
Aktiva 5.616.167,58 8.333.686,24

Passiva

31.7.2023
EUR
31.7.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 1.850.613,47 63.639,08
III. Jahresüberschuss 291.588,32 -1.786.974,39
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 1.534.025,15 1.825.613,47
B. Rückstellungen 583.683,51 693.286,45
C. Verbindlichkeiten 4.803.393,43 7.542.324,48
D. Rechnungsabgrenzungsposten 229.090,64 98.075,31
Passiva 5.616.167,58 8.333.686,24

Anhang

Firma: Optel Group GmbHSitz:  HamburgRegistergericht:  Amtsgericht HamburgRegisternummer:  HRB 169733
Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Erläuterungen



Die Optel Group GmbH ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt teilweise die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und stellt nur eine verkürzte Bilanz auf.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit gem. § 276 S. 1 HGB bzgl. der Zusammenfassung der Posten gem. § 275 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 zu einem Posten unter der Bezeichnung "Rohergebnis" Gebrauch.

Das Geschäftsjahr beginnt am 01.08.2022 und endet am 31.07.2023.

Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, werden weitestgehend im Anhang aufgeführt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze



Aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres im Vorjahr (1.1.2022 - 31.7.2022) sind die Vorjahreszahlen insoweit nur beschränkt vergleichbar.

Bei der Bilanzierung und Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurde unverändert von der Annahme der Unternehmensfortführung im Sinne von § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen, da sich die Optel Vision Inc., Quebec, Kanada, mit Patronatserklärung ("Letter of Comfort") vom 06. Januar 2022 verpflichtet hat, die Gesellschaft bis zum 31. Dezember 2025 in die Lage zu versetzen, stets alle fälligen Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern zu erfüllen und dadurch eine bestehende oder drohende Zahlungsunfähigkeit und/oder eine Überschuldung der Gesellschaft im insolvenzrechtlichen Sinne zu vermeiden.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer der erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände beträgt 5 Jahre.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig und unter der Zugrundelegung folgender Nutzungsdauer:

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: zwischen 3 und 10 Jahren.

Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für die außerplanmäßigen Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

Die fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung veranlasst), sofern nicht nach § 253 Abs. 4 HGB, um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte anzusetzen sind.

Des Weiteren werden angemessene Teile der Verwaltungskosten in die Herstellungskosten einbezogen, soweit diese auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Realisierung mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.
Guthaben bei Kreditinstituten wird jeweils zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige (Sachleistungs- und) Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Die Rückstellung für Jubiläen und Rückbauverpflichtungen haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und werden daher abgezinst. Alle weiteren Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und bedürfen daher keiner Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.

Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung vertraglicher Rückbauverpflichtungen aus Mietverhältnissen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet.

Für zukünftige Aufwendungen aus der Erfüllung von Garantieleistungen wurden entsprechende Rückstellungen in Höhe des jeweiligen Erfüllungsbetrags, d.h. unter Berücksichtigung der voraussichtlich im Erfüllungszeitpunkt geltenden Kostenverhältnisse, gebildet.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständeenthalten Kautionen in Höhe von TEUR 144 (Vorjahr: TEUR 69) welche eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben. Alle übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.
Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 3.294 (Vorjahr: TEUR 2.514), davon Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 354 (Vorjahr: TEUR 1.899).

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 44 (Vorjahr: TEUR 25).

IV. Sonstige Angaben
Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 43 Mitarbeiter (Vorjahr: 42) beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Abschlussstichtag bestehen in Höhe von TEUR 583 (Vorjahr: TEUR 937) sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen.
Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der Optel Vision Ltd. mit Sitz in Limerick, Irland, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen.

Quebec, Canada, 04.12.2024

gez. Louis Roy

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2024 festgestellt.

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