Viline
Consulting GmbH
Schloß Holte-Stukenbrock
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.518,50 |
22.648,50 |
| I.
Sachanlagen |
1.518,50 |
14.648,50 |
| II.
Finanzanlagen |
8.000,00 |
8.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
79.761,75 |
180.098,26 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.482,19 |
169.282,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
325,86 |
325,86 |
| II.
Wertpapiere |
4.194,54 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
54.085,02 |
10.815,74 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
658,20 |
636,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
89.938,45 |
203.383,25 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
77.667,83 |
103.082,08 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
78.082,08 |
29.469,21 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
25.414,25 |
-48.612,87 |
| B.
Rückstellungen |
1.884,77 |
28.211,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.385,85 |
72.089,98 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.385,85 |
72.089,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
89.938,45 |
203.383,25 |
Anhang
A.
Bilanzierungsmethoden
Bei der Bilanzaufstellung zum 31. Dezember 2011
wurden beachtetet
- das Vollständigkeitsgebot des § 246
(1) HGB
- das Verrechnungsverbot des §
246 (2) HGB
- das Bilanzierungsverbot des
§ 248 HGB
- das Gebot des Ausweises von
Haftungsverhältnissen des § 251 HGB
Die einzelnen Posten der Bilanz wurden unter
Beachtung der Vorschriften des § 253 HGB bewertet.
Darüber hinaus wurde das Prinzip der vorsichtigen
Bewertung angewendet.
B.
Bewertungsmethoden
Die Bewertung der bilanzierten
Vermögensgegenstände wurde nach den
Bestimmungen des § 253 HGB vorgenommen, wobei der
Grundsatz der Einzelbewertung nach § 252 (1) Nr.
3 HGB bei weitestgehend jedem Bilanzposten stetig
eingehalten wurde. (§ 252 (1) Nr. 6 HGB).
Des Weiteren wurde unter den Grundsätzen des
Going-Concern-Prinzips (§ 252 (1) Nr. 2 HGB ),
der Bilanzidentität ( § 252 (1) Nr. 1 HGB)
und der vorsichtigen Bewertung ( § 252 (1) Nr. 4
HGB) bewertet.
Die Bewertung des Umlaufvermögens erfolgte unter
den Gesichtspunkten des strengen Niederstwertprinzipes (
§ 253 (3) HGB). Im Bereich des Anlagevermögens
wurde das gemilderte Niederstwertsprinzip (§ 253 (2)
HGB) angewandt. Gesichtspunkte, das strenge
Niederstwertprinzip im Bereich des Anlagevermögens
(§ 253 (2) letzter Halbsatz HGB) anzuwenden, haben
sich nicht ergeben.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungskosten/Herstellungskosten bewertet
und, soweit abnutzbar, planmäßig abgeschrieben.
Bei der Bemessung der Abschreibung wird auf die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des
Zugangs in vollem Umfang abgeschrieben (§ 6 Abs. 2
EStG). Bei der Verteilung der
Anschaffungskosten/Herstellungskosten auf die Nutzungsdauer
kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Die Forderungen wurden zu Anschaffungskosten
aktiviert. Sonstige Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bilanziert.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C.
Sonstige Angaben
Zur Geschäftsführung war 2011 bestellt:
Herr Dr. Jochen Dresselhaus, Schloß
Holte-Stuckenbrock
Frau Karina Dresselhaus, Schloß Holte
Stukenbrock
Auf die Angaben der
Geschäftsführergehälter wurde
gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
D.
Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in
Bilanz und GuV zusammengefassten Posten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen € 10.385,85.
gez. Dr. Jochen Dresselhaus
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2012 festgestellt.
|