Anterra Consulting GmbHLiquidiert

81541 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 141457
Eingetragen
26.2.2002
Branche
Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteUnternehmensberatung
Gegenstand
Unternehmensberatung anderer Unternehmen in organisatorischen Angelegenheiten, Beratung von Fördermöglichkeiten, Beratung bei Umstrukturierung, Beratung in den Bereichen Personalwirtschaft, Marketing/Werbung, Übernahme von Vertretungsaufgaben bei anderen Unternehmen, Übernahme und Durchführung von Build-Facility-Management, Finanzierungs- bzw. Anlageberatung und Finanzierungs- bzw. Anlagenvermittlung einschließlich Vermittlung von Immobilien, Versicherungen, Bausparverträgen. Ausgeschlossen ist die Rechtsberatung. Weiterhin gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Immobilien, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen.

Historie

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Management

NameRolle
Roswitha Zittel
seit 26.2.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Erbengemeinschaft nach Karlheinz Michael Leidl
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Anterra Consulting GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. sonstige Vermögensgegenstände

95.730,25

94.926,59

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

368,36

475,36

Summe Aktiva

96.098,61

95.401,95



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000

25.000

II. Gewinnvortrag

5.924,90

4.552,07

III. Jahresüberschuss

1.560,35

1.372,83

B. Rückstellungen

1. Steuerrückstellungen

269,00

0,00

C. Verbindlichkeiten

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

57.196,72

57.379,35

2. sonstige Verbindlichkeiten

6.147,64

7.097,70

Summe Passiva

96.098,61

95.401,95

ANHANG

A N H A N G

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

2. Sonstige Pflichtangaben

3. Ergebnisverwendung

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Der vorliegende Jahresabschluss der Firma Anterra Consulting GmbH, München, wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 250 HGB wurden angewandt.

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen nicht.

Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze nach § 252 HGB wurden beachtet.

Bewertungsmethoden im Einzelnen:

Umlaufvermögen

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Eine Abschreibung auf einem niedrigeren beizulegenden Wert war nicht erforderlich.

2. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten

Die Salden wurden durch Vorlage von Bankbestätigungen bzw. durch das Kassenbuch ordnungsgemäß belegt.

Rückstellungen

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag unter Beachtung des Höchstwertprinzips passiviert.

2. Sonstige Pflichtangaben

§ 285 HGB

1a) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren:

keine Verpflichtungen

1b) Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind:

keine Verpflichtungen

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

keine Verpflichtungen

3. Abschreibungen nach §§ 254, 280 Abs. 2 HGB sowie steuerliche Sonderabschreibungen

Die Möglichkeit der steuerlichen Sonderabschreibungen wurde nicht in Anspruch genommen.

4. Geschäftsführer war ganzjährig Karl-Heinz Leidl (Dipl. Kfm).

3. Ergebnisverwendung

§§ 268 Abs. 1, 325 Abs. 1 HGB

Der Jahresüberschuss beträgt EUR 1.560,35.

Der Jahresüberschuss wird mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Adelheid Fischer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.12.2011

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