BSB Gastro GmbH
Selbe AdresseEinzelhandel mit sonstigen Nahrungs- und Genussmitteln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roswitha Zittel seit 26.2.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Erbengemeinschaft nach Karlheinz Michael Leidl | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Anterra Consulting GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGA N H A N G 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2. Sonstige Pflichtangaben 3. Ergebnisverwendung 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB Der vorliegende Jahresabschluss der Firma Anterra Consulting GmbH, München, wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 250 HGB wurden angewandt. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen nicht. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze nach § 252 HGB wurden beachtet. Bewertungsmethoden im Einzelnen: Umlaufvermögen 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Eine Abschreibung auf einem niedrigeren beizulegenden Wert war nicht erforderlich. 2. Schecks, Kassenbestand, Bundesbank- und Postgiroguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten Die Salden wurden durch Vorlage von Bankbestätigungen bzw. durch das Kassenbuch ordnungsgemäß belegt. Rückstellungen Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag unter Beachtung des Höchstwertprinzips passiviert. 2. Sonstige Pflichtangaben § 285 HGB 1a) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren: keine Verpflichtungen 1b) Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind: keine Verpflichtungen 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen keine Verpflichtungen 3. Abschreibungen nach §§ 254, 280 Abs. 2 HGB sowie steuerliche Sonderabschreibungen Die Möglichkeit der steuerlichen Sonderabschreibungen wurde nicht in Anspruch genommen. 4. Geschäftsführer war ganzjährig Karl-Heinz Leidl (Dipl. Kfm). 3. Ergebnisverwendung §§ 268 Abs. 1, 325 Abs. 1 HGB Der Jahresüberschuss beträgt EUR 1.560,35. Der Jahresüberschuss wird mit dem Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorgetragen.
Adelheid Fischer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22.12.2011 |
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